Sammelthread Berliner Kassiererin verliert Job wegen 1,30 Euro

Es geht mir bei der Sache primär darum, welche Nichtigkeiten ausreichend sind, um ein vertrauensverhältnis zu zerstören und aufgrund dieses Umstands fristlos zu kündigen. Der gesamte Kündigungsschutz ist doch dann völlig überflüssig, wenn einzig und alleine eine Aussage eines Arbeitgebers reicht, dass das Vertrauensverhältnis nicht mehr existiere und dabei Dinge wie Betriebszugehörigkeit nicht mehr zählen.

Und es stösst mir sauer auf, wenn man die anderen Umstände dieses Falles sieht. Und man kann sicher davon ausgehen, dass beide Seiten nur die für sie günstigen Punkte aufzählen.

Und man kann sicher sein, dass jeder Arbeitgeber irgend etwas finden kann, wenn er einen Mitarbeiter loswerden will. Wenn selbst Nichtigkeiten schon ausreichen.

Im Übrigen sehe ich hier gar nicht, wie der Arbeitgeber geschädigt wurde. Immerhin waren es Bons eines Kunden, für die der Arbeitgeber Leergut angenommen hat. Er hat das Pfand also irgendwann auch mal genommen vom Kunden und jetzt anscheinend der Kassiererin ausgezahlt. Wo ist der Verlust?

Marty
 
Es geht mir bei der Sache primär darum, welche Nichtigkeiten ausreichend sind, um ein vertrauensverhältnis zu zerstören und aufgrund dieses Umstands fristlos zu kündigen. Der gesamte Kündigungsschutz ist doch dann völlig überflüssig, wenn einzig und alleine eine Aussage eines Arbeitgebers reicht, dass das Vertrauensverhältnis nicht mehr existiere und dabei Dinge wie Betriebszugehörigkeit nicht mehr zählen.

Dies wurde bei der Interessenabwägung doch berücksichtigt:

LAG Berlin-Brandenburg schrieb:
2. Die Frage, ob bei einem gegebenen Eigentumsdelikt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber zumutbar ist oder nicht, ist dann im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu beantworten. In diese Interessenabwägung sind auf Seiten des Arbeitnehmers regelmäßig die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter einzubeziehen. Auf Seiten des Arbeitgebers sind u.a. die Funktion des Arbeitnehmers im Betrieb und die Frage der Fortdauer des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauensverhältnisses zu berücksichtigen. Auch generalpräventive Gesichtspunkte können auf Seiten des Arbeitgebers Gewicht erlangen.

LAG Berlin Brandenburg schrieb:
Dabei waren im Rahmen der Interessenabwägung zugunsten der Klägerin ihre erhebliche Betriebszugehörigkeit von 31 Jahren ebenso zu berücksichtigen, wie die mit ihrem Alter und der ausschließlichen Tätigkeit für die Beklagte verbundenen (schlechten) Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Pflichtwidrigkeit hat bei der Beklagten keinen nennenswerten finanziellen Schaden eintreten lassen, der Betrag von 1,30 € ist gering und fällt für sich genommen nicht ins Gewicht.

56Zugunsten der Beklagten wiederum war in Rechnung zu stellen, dass es bei Vermögensdelikten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf den Wert alleine jedoch nicht ankommt. In Fällen solcher Pflichtverletzungen wiegt vielmehr der eingetretene Vertrauensverlust in die Redlichkeit der Arbeitnehmerin ungleich schwerer; hinzukommt, dass der Arbeitgeber gerade im Einzelhandel bei seinen Reaktionen auf Vermögensdelikte präventive Gesichtspunkte beachten muss und beachten darf.

57Bei Abwägung überwiegt das Interesse der Beklagten an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Bestandsschutzinteresse der Klägerin. Dabei war insbesondere zu berücksichtigen, dass die Klägerin bei der Beklagten als Kassiererin beschäftigt ist. Von einer Kassiererin wird eine absolute Zuverlässigkeit und Korrektheit im Umgang mit der Kasse, bei den Buchungen, mit dem Geld, Leergutbons oder sonstiger Bons erwartet; diese Verhaltensnormen sind unabdingbare Voraussetzung für die Tätigkeit einer Kassiererin.

Außerdem erzählt der Arbeitgeber ja auch nicht einfach irgendwas, sondern kann seinen Standpunkt mit objektiven Mitteln wie dem Kassenjournal belegen.

Marty schrieb:
Und man kann sicher sein, dass jeder Arbeitgeber irgend etwas finden kann, wenn er einen Mitarbeiter loswerden will. Wenn selbst Nichtigkeiten schon ausreichen.

Es stimmt aber nicht, dass "Nichtigkeiten" schon ausreichen, es kommt immer auf eine Interessenabwägung im Einzelfall an, die auch hier vorgenommen wurde. Und ich wollte als AG keine Kassiererin beschäftigen, von der ich weiß, dass sie nicht zuverlässig ist. Du?
Dabei kommt es ja auch nicht auf den Betrag von 1,30€ an, sondern auf ihr Verhalten an sich (mal davon abgesehen: Die Tengelmann-Gruppe beschäftigt ~100.000 Mitarbeiter; wo kämen wir denn dahin, wenn jeder einfach mal Sachen im Wert von 1€ mitnimmt?), dass sie vertrauensunwürdig macht - besonders ihr Verhalten, das sie an den Tag legte, nachdem die Sache aufgeflogen ist.

Marty schrieb:
Im Übrigen sehe ich hier gar nicht, wie der Arbeitgeber geschädigt wurde. Immerhin waren es Bons eines Kunden, für die der Arbeitgeber Leergut angenommen hat. Er hat das Pfand also irgendwann auch mal genommen vom Kunden und jetzt anscheinend der Kassiererin ausgezahlt. Wo ist der Verlust?

Alle verlorenen Sachen in einem Kaufhaus gehen in Besitz des Arbeitgebers über, egal ob Regenschirm oder Pfandbon. Die 1,30€ standen ihr nun mal faktisch einfach nicht zu, vielmehr hat der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt ein "Schnäppchen" gemacht: 1,30€ an Pfandflaschen, für die er kein Geld auszahlen muss.

logarino
 
Dies wurde bei der Interessenabwägung doch berücksichtigt
Ja, und mit speziell diesem Ergebnis der Abwägung kann man eigentlich die Abwägung auch abschaffen.

Außerdem erzählt der Arbeitgeber ja auch nicht einfach irgendwas, sondern kann seinen Standpunkt mit objektiven Mitteln wie dem Kassenjournal belegen.
Und die Videoaufzeichnungen, die existierten, konnte er vorher löschen, bzw. solange warten, bis sie gelöscht waren. Exakt.

Es stimmt aber nicht, dass "Nichtigkeiten" schon ausreichen, es kommt immer auf eine Interessenabwägung im Einzelfall an, die auch hier vorgenommen wurde. Und ich wollte als AG keine Kassiererin beschäftigen, von der ich weiß, dass sie nicht zuverlässig ist. Du?
Nein, wollte ich auch nicht. Dafür hat die Kassiererin ja angeboten, auch einen Regal-Einräum-Job zu nehmen, wo sie mit Geld nicht in Berührung kommt.

Dabei kommt es ja auch nicht auf den Betrag von 1,30€ an, sondern auf ihr Verhalten an sich
Genau. Und deshalb macht die Abwägung keinen Sinn mehr. Weil es egal ist, ob es 0,01 Euro oder 1 Mio. sind. Was soll man sonst noch gegeneinander abwägen?

Alle verlorenen Sachen in einem Kaufhaus gehen in Besitz des Arbeitgebers über, egal ob Regenschirm oder Pfandbon.
Aber nicht in das Eigentum.

Marty
 
Genau. Und deshalb macht die Abwägung keinen Sinn mehr. Weil es egal ist, ob es 0,01 Euro oder 1 Mio. sind. Was soll man sonst noch gegeneinander abwägen?

Die Gesamtsituation.

1,30 € veruntreuen und es zugeben ist ne Er/Abmahnung.
1,30 € eventuell veruntreuen, Chef anlügen, andere beschuldigen und damit den Betriebsfrieden stören ist ne Kündigung.

Aber nicht in das Eigentum.

Das ist zweifelsohne richtig.
Aber auch nicht der Besitz oder Eigentum eines Mitarbeiters.

gruss kelle!
 
Ja, und mit speziell diesem Ergebnis der Abwägung kann man eigentlich die Abwägung auch abschaffen.

Das sie in diesem Falle zu diesem Ergebnis geführt hat, heißt ja nicht, dass dies immer so ist. Es kommt ja immer auf den Einzelfall an.

Und die Videoaufzeichnungen, die existierten, konnte er vorher löschen, bzw. solange warten, bis sie gelöscht waren. Exakt.

Selbst wenn sie nicht gelöscht worden wären, wird man darauf ja nicht erkennen können, was auf den Bons abgedruckt oder eine Unterschrift zu erkennen war. Darüber hinaus leugnet sie ja nicht, Bons eingelöst zu haben, sondern behauptet sie habe Bons ohne Unterschrift eingelöst, die exakt die gleichen Werte trugen und exakt zur gleichen Zeit erstellt wurden wie die gefundenen.
Außerdem wurde die Untersuchung ja auf ihren Wunsch hin unterbrochen, sie wollte lieber erstmal Urlaub machen.

Marty schrieb:
Nein, wollte ich auch nicht. Dafür hat die Kassiererin ja angeboten, auch einen Regal-Einräum-Job zu nehmen, wo sie mit Geld nicht in Berührung kommt.

Auch beim Regale-einräumen hat sie dauernd das Eigentum des AG in der Hand. Außerdem finde ich es widersinnig, den AG zu einem Änderungsvertrag zu verpflichten, nachdem der alte durch das Verhalten des AN nicht mehr tragbar war. Außerdem kann man ja wohl davon ausgehen, dass in einer funktionierenden Filiale genau soviele Leute zum Regaleinräumen eingestellt sind, wie benötigt werden - die Frau als zusätzliche Auspackerin also nicht notwendig ist. Warum soll man jemanden bezahlen, der unnötig ist?

Marty schrieb:
Genau. Und deshalb macht die Abwägung keinen Sinn mehr. Weil es egal ist, ob es 0,01 Euro oder 1 Mio. sind. Was soll man sonst noch gegeneinander abwägen?

Das Interesse des AG an einem vertrauenswürdigen Verhalten seiner AN gegen das Beschäftigungsinteresse der AN. Dabei kommt es auf die Höhe des Schadens einfach nicht an, sondern nur darauf, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist oder nicht. Und nach den vielen Lügen von ihr ist es widersinnig, vom AG zu verlangen, sie weiter zu beschäftigen, egal womit. Anders sähe es vielleicht aus, wenn sie von vornherein zugegeben hätte, es getan zu haben und so ein wenig Unrechtsbewusstsein an den Tag zu legen, anstatt irgendwas zu erzählen, was von den Tatsachen her einfach nicht tragbar ist und sich - damit konfrontiert - auf das nächste Lügengespinst zu versteifen, bis dieses auch zusammenbricht.


Marty schrieb:
Aber nicht in das Eigentum.

Was auch nicht notwendig ist, um einen Diebstahl an diesen Dingen zu begehen. Beim Diebstahl kommt es auf den Gewahrsamsbruch an (strafrechtlicher Gewahrsam entspricht ca. der zivilrechtlichen Position des Besitzes).

logarino
 
1,30 € veruntreuen und es zugeben ist ne Er/Abmahnung.
1,30 € eventuell veruntreuen, Chef anlügen, andere beschuldigen und damit den Betriebsfrieden stören ist ne Kündigung.
Woher weisst Du das? Ein Bäcker hatte zugegeben, dass er den Belag "geklaut" hatte und wurde trotzdem fristlos gefeuert. Das Arbeitsgericht hat das für ungültig erklärt, aber nur, weil der Bäcker Betriebsrat war.

Also: Jeder Fall = Kündigung, Null Abwägung.

Das ist zweifelsohne richtig.
Aber auch nicht der Besitz oder Eigentum eines Mitarbeiters.
Das bedeutet: Klaust Du beim Kaufhof, kann Siemens Dich feuern, weil ja das Vertrauensverhältnis erschüttert ist. Nur, um das mal auf die Spitze zu treiben.

Das sie in diesem Falle zu diesem Ergebnis geführt hat, heißt ja nicht, dass dies immer so ist. Es kommt ja immer auf den Einzelfall an.
Ich kann mir jetzt keinen noch wilderen Fall vorstellen. Jahrzentelang angestellt, 1,30 Euro angeblich einem Kunden geklaut... wo ist denn eine Grenze, wo die Abwägung zugunsten des AN ausgeht?

Selbst wenn sie nicht gelöscht worden wären, wird man darauf ja nicht erkennen können, was auf den Bons abgedruckt oder eine Unterschrift zu erkennen war.
Ich wollte mir meiner Aussage klar machen, dass Arbeitgeber evtl. auch mal die Lage zu ihren Gunsten drehen, wenn sie es so haben wollen. Man muss hier weder alles Glauben, was die Frau sagt noch das, was der Arbeitgeber sagt.

Auch beim Regale-einräumen hat sie dauernd das Eigentum des AG in der Hand.
Und? Hat sie jemals etwas vom Arbeitgeber gestohlen?

Außerdem finde ich es widersinnig, den AG zu einem Änderungsvertrag zu verpflichten, nachdem der alte durch das Verhalten des AN nicht mehr tragbar war.
Du bist Dir sicher, dass die genauso Tätigkeit im Arbeitsvertrag steht?

Das Interesse des AG an einem vertrauenswürdigen Verhalten seiner AN gegen das Beschäftigungsinteresse der AN. Dabei kommt es auf die Höhe des Schadens einfach nicht an, sondern nur darauf, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist oder nicht.
Richtig, und anscheinend ist einzig und alleine der Arbeitgeber hier der Massstab. Was also noch abwägen. Arbeitgeber sagt "kein Vertrauen mehr". Patsch. Abwägen fertig.

Was auch nicht notwendig ist, um einen Diebstahl an diesen Dingen zu begehen.
Das heisst, man kann jemanden bestehlen, der nicht Eigentümer von etwas ist? Wenn das so ist, dann wäre hier also nicht er Kunde (dem die Pfandbons zustehen), der Bestohlene, sondern tatsächlich der Betreiber?

Marty
 
Woher weisst Du das? Ein Bäcker hatte zugegeben, dass er den Belag "geklaut" hatte und wurde trotzdem fristlos gefeuert. Das Arbeitsgericht hat das für ungültig erklärt, aber nur, weil der Bäcker Betriebsrat war.

Also: Jeder Fall = Kündigung, Null Abwägung.

Du vergisst den zweiten Bäcker.
Dort wurde die Kündigung vom Gericht kassiert, eben weil es unverhältnismäßig war bezogen auf die Betriebszugehörigkeit.

Das bedeutet: Klaust Du beim Kaufhof, kann Siemens Dich feuern, weil ja das Vertrauensverhältnis erschüttert ist. Nur, um das mal auf die Spitze zu treiben.

Das Vertrauensverhältnis wurde nicht allein wegen der 1,30 € zerstört, sondern durch die folgenden Falschaussagen der Mitarbeiterin und der Beschuldigung unbeteiligter dritter.

Willst Du mit jemandem zusammenarbeiten, der behauptet:
"Marty hat letztens drei DVD Rohlinge mitgehen lassen."

gruss kelle!