Barfuß Autofahren erlaubt?

Wer so etwas allen Ernstes behauptet, kann warscheinlich nichtmal mit Turnschuhen die Pedale uneingeschränkt beherrschen :mrgreen:

Ok, dann halt nicht komplett uneingeschränkt aber schon gut. Wenn man aufpasst bekommt man das hin! Ist halt Frauensache, musst du nicht unbedingt verstehen :LOL:
 
Ok, dann halt nicht komplett uneingeschränkt aber schon gut. Wenn man aufpasst bekommt man das hin! Ist halt Frauensache, musst du nicht unbedingt verstehen :LOL:
Wenn Dir ein Reh vor den Wagen springt und Du Deine Füße schnellstmöglich auf Bremse und Kupplung schwingen mußt, dann ist es egal wie sehr Du "aufpasst", solche Fahrmanöver sind mit ungeeigenetem Schuhwerk einfach nicht sicher durchzuführen.

Ist halt Realität, musst Du nicht unbedingt verstehen :LOL:

PS: Ich weiß nicht wie viel Fahrpraxis du besitzt, aber in allzu vielen brenzligen Situationen scheinst Du ja noch nicht gewesen zu sein, anders kann ich mir nicht erklären wie Du sonst zu Deiner Meinung kommst. Ein Risiko billigend in Kauf zu nehmen ist ja jedem weitesgehend selbst überlassen, aber es durch "aufpassen" zu relativieren klingt eher etwas naiv.
 
Sehe ich auch so - letztlich kannste auch hängenbleiben und dir den Fuß dann verletzen an den Zehen oder so und auch das wird wieder die Reaktion beeinflussen! Ist leider wirklich so!
 
So lange es gesetzlich nicht genau definiert ist, was geeignetes Schuhwerk ist, solange kann ich auf meine Füße ziehen was ich will. Und die Versicherung kann auch machen was sie will, denn das für mich geeignete Schuhwerk, entscheide ganz allein ich als Fahrer.
Ich fahre nun seit über 20 Jahren Auto, das tue ich mit 11 cm Absatz oder mit Schlappen, wegen meinem Schuhwerk hatte ich noch keinen Unfall. :roll:

Bei einer unvorhergesehenen Situation und Bremsmanöver kann ich auch mit einem normalen Turnschuh von der Pedale rutschen....und und und....
 
Aus gutem Grund, ohne festes Schuhwerk kann man in einen Gefahrensituation unmöglich das Fahrzeug sicher beherrschen.
Jeder der da anders denkt, möge mal eine spontane Gefahrenbremsung ohne Schuhe machen :roll:

Kannst du mir das näher erklären?

Ich bin früher sehr oft barfuß gefahren und das ohne Probleme. Die dünnen Turnschuhsohlen, die ich sonst zwischen Pedal und Fuß habe verteilen den "Druck" auch nicht besser.

Im übrigen stimme ich dem Verhalten von Stiefeln auf den Pedalen hier aus dem Thread zu. Mit Stiefeln der Marke "Bundeswehr" zu fahren ist zum Beispiel hochgradig "unsicherer" als es barfuß zu tun. Ich hab das in verschiedenen Sommern selbst getestet.
 
Da machste irgendwas falsch.:)

In den knapp 2 Jahren bei den Grünen bin ich logischer Weise die meiste Zeit mit den Dingern gefahren und auch jetzt im Winter immer wieder gerne. Da hab ich die Pedale besser im Griff, als mit der Schneepampe unter den "normalen" Büroschuhen oder Turnschuhen. Sollten natürlich vernünftige Stiefel sein, bei den 30€ Ebay Gothic-Look Modellen...:ugly:

Wer hat nicht schonmal im Sommer eben das Auto ohne Schuhe umgeparkt oder noch schnell Grillgeraffel organisiert? Nachdem ich mal n Omega ohne Bremskraftverstärker so bewegt hab, vermeide ich so Aktionen trotzdem. Macht einfach keinen Spaß und länger auf der Bremse stehen will da auch keiner. Einfach mal ausprobieren :biggrin:
 
Kannst du mir das näher erklären?
Ja, du kannst ohne festes Schuhwerk unmöglich bei einer spontanen Vollbremsung mit der nötigen Kraft auf Kupplungs- und vor allem Bremspedal einwirken.

Gerade wenn man blitzschnell reagieren muß ist dies mit Schuhen viel sicherer.
 
Den Thread hier finde ich viel zu interessant, als dass er in der Versenkung verschwinden sollte. Hier gehen die Meinungen ja echt weit auseinander.

Dass es keine Richtlinie für die Schuhe gibt, ist ja geklärt. Geeignetes Schuhwerk definiert ja jeder anders.


Mich würden weitere Meinungen interessieren. Am liebsten auch von Usern, welche schon ein paar Jahre länger auf den Straßen unterwegs sind.


Meiner einer ist ein typischer Turnschuh-Freak. Wenn ich im Sommer mit Flip-Flops unterwegs bin, fahre ich natürlich barfuß! Mir wurde einmal die Vorfahrt genommen und ich habe Flip-Flops angehabt. Dass es nicht geknallt hat, war mit Sicherheit nicht auf meine Reaktion zurück zu führen! Eine schnelle Reaktion und die sch*** Dinger verhakten sich hinter den Pedalen.

Dicke fette Winterstifel können ja noch eine Gewöhnungssache werden, aber Flip-Flops und High-Heels gehören unter Strafe verboten.

Seit sechs Jahren bin ich auf den Straßen aktiv motorisiert unterwegs, seit drei Jahren gehöre ich zu den Pendlern. Was ich da teilweise erlebt habe, passt auf keine Kuhhaut.

Eine gute Bekannte von mir ist leidenschaftliche High-Heels-Trägerin. Nach ihrem Unfall (Gott sei Dank nur Blechschäden), nimmt sie sich immer Turnschuhe zum Fahren mit. Was war passiert? Auch ihr wurde die Vorfahrt genommen, sie wollte bremsen und der Absatz bohrte sich ungünstig in die Fußmatte.

Und bevor ich jemals noch einmal in eine solche Situation komme, wo sich meine Schlappen verhaken, fahre ich lieber barfuß. Selbiges gilt auch für Schuhe in denen ich einfach kein Gefühl hab (dicke Winterstifel). Wenn ich kein geeignetes Schuhwerk trage, lasse ich es weg. Und ja, auch dort hatte ich schon genug brenzliche Situationen. Es klappt genauso gut.
 
Sicherlich ist ein Menge Gewohnheit, bei dem einen oder anderen Schuhwerk, dabei eine entscheidende Rolle. Genauso denke ich das es Barfuß, um einiges Vorteilhafter ist, wie mit Highheels (auch wenn ich so etwas nicht Trage), oder lose Schlappen.

Es kann auch vom Fahrzeugtyp abhängig sein, bei einigen Fahrzeugen ist der Pedalraum so eng, das es mit Winterstiefeln oder Arbeitsschuhen fast nicht mehr möglich ist ein Pedal zu treten, ohne ein anderes zu berühren.

Es sollte doch ein leichtes, für jeden Autofahrer sein, einen leichten, aber festen und gut durchlüfteten Schuh, eventuell mit Klettverschluß zu besitzen.

Der entweder im Auto liegt oder an entsprechenden Tagen mitgeführt wird, dieses Paar hält vermutlich, ein Autofahrerleben lang und sollte damit jedem zuzumuten sein. ;)
 
Dass es keine Richtlinie für die Schuhe gibt, ist ja geklärt. Geeignetes Schuhwerk definiert ja jeder anders.
Was gibt es da zu definieren? Der Thread dreht sich um die Frage ob es erlaubt ist ohne Schuhe zu fahren.

"Geeignetes Schuhwerk" läßt zwar in der Wahl der Schuhe relativ viel Spielraum, allerdings zählen keine Schuhe ganz klar nicht zu geeignetem Schuhwerk - daher ist es verboten barfuß zu fahren.
 
"Geeignetes Schuhwerk" läßt zwar in der Wahl der Schuhe relativ viel Spielraum, allerdings zählen keine Schuhe ganz klar nicht zu geeignetem Schuhwerk - daher ist es verboten barfuß zu fahren.
Und wo steht die Verpflichtung zu "geeignetem Schuhwerk"? Die einzigen beiden Stellen, in denen in der StVO der Wortfetzen "schuh" auftaucht, ist als "Rollschuhe" im Bezug auf "besondere Verkehrsmittel".

Demnach ist es eben nicht verboten. Ob es sinnvoll ist, oder ob vielleicht Versicherungen in ihren Bedingungen da Vorgaben machen, ist eine ganz andere Frage, aber nach StVO verboten ist es jedenfalls nicht...
 
Und wo steht die Verpflichtung zu "geeignetem Schuhwerk"?
Wenn mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern.
 
Ihr könnt euch noch so sehr streiten, es ist weder expliziet verboten, noch erlaubt.
Dennoch kann ein Barfußfahren oder ein Fahren, mit unpassendem Schuhwerk mit einem Bußgeld, zumindest mit einer Verwarnung, belegt werden.

Die Versicherungstechnischen folgen, sind dem jeweiligen Versicherungsvertrag, zu entnehmen. ;)
 
Es gab in einer Sendung "EInspruch" mal genau einen solchen Fall, da sollte jemand ein Ticket wegen barfuß Fahren berappen.

Es wurde erfolgreich Einspruch gegen dieses Ticket eingelegt, denn es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die das barfuß Fahren untersagt.
Das Fahren ohne Schuhe ist keine Beeinträchtigung der Sicherheit.

Von dem Anwalt in der Sendung wurden sogar noch einige weitere Punkte angeführt, die auch erlaubt waren.

https://www.barfusspark.info/fussgesund/auto.htm
https://www.rtl.de/medien/unterhalt...9b9-64c4-11/darf-man-barfuss-auto-fahren.html
 
Es gab in einer Sendung "EInspruch" mal genau einen solchen Fall, da sollte jemand ein Ticket wegen barfuß Fahren berappen.

Es wurde erfolgreich Einspruch gegen dieses Ticket eingelegt, denn es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die das barfuß Fahren untersagt.
Das Fahren ohne Schuhe ist keine Beeinträchtigung der Sicherheit.

Von dem Anwalt in der Sendung wurden sogar noch einige weitere Punkte angeführt, die auch erlaubt waren.

https://www.barfusspark.info/fussgesund/auto.htm
https://www.rtl.de/medien/unterhalt...9b9-64c4-11/darf-man-barfuss-auto-fahren.html

Ich habe doch schon geschrieben, das es weder ein Verbot, noch ein Erlaubnis dafür, in der STRVO gibt.
Das heißt allerdings nicht, das es ein Verwarnugsentgelt bzw. ein Bußgeld, dafür nicht erhoben werden kann.
Versicherungstechnische belange, sind aus dem jeweiligen Vericherungsvertrag(Police) zu entnehmen. ;)
 
Ich habe doch schon geschrieben, das es weder ein Verbot, noch ein Erlaubnis dafür, in der STRVO gibt.
Das heißt allerdings nicht, das es ein Verwarnugsentgelt bzw. ein Bußgeld, dafür nicht erhoben werden kann.
Versicherungstechnische belange, sind aus dem jeweiligen Vericherungsvertrag(Police) zu entnehmen. ;)

Zum Bußgeld:
Etwas, was kein Verbot nach einem Gesetz inne hat, kann und darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden, dagegen kann man immer Einspruch einlegen, was ja auch Inhalt des Falles in besagter Sendung war.

Die Versicherung darf nur dann die Leistung versagen, wenn eine Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, das barfuß Fahren aber ist, da es nicht per Gesetz untersagt ist, wohlweißlich KEIN Grund, eben die Versicherungsleistung zu versagen, sondern in dem Fall muss die Versicherung gesondert die Fahrlässigkeit nachweisen, was mitunter wohl recht unmöglich sein dürfte, da es genug Urteile gibt, die eben das barfuß Fahren explizit zulassen.
 
Zum Bußgeld:
Etwas, was kein Verbot nach einem Gesetz inne hat, kann und darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden, dagegen kann man immer Einspruch einlegen, was ja auch Inhalt des Falles in besagter Sendung war.

Die Versicherung darf nur dann die Leistung versagen, wenn eine Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, das barfuß Fahren aber ist, da es nicht per Gesetz untersagt ist, wohlweißlich KEIN Grund, eben die Versicherungsleistung zu versagen, sondern in dem Fall muss die Versicherung gesondert die Fahrlässigkeit nachweisen, was mitunter wohl recht unmöglich sein dürfte, da es genug Urteile gibt, die eben das barfuß Fahren explizit zulassen.

Ich muss hier das Fullquote leider machen.

Ich gebe dir Recht,das ein Bußgeld, grundsätzlich Einspruchwürdig ist, ob es rechtens ist, liegt in der Entscheidung eines Richters.

Versicherungstechnische Belange sind aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag, zu entnehmem, unabhängig irgendwelcher gestzesmäßigen Regelungen.
Ehrlich gesagt müßte ich, in meinem eigenen Versicherungsvertrag, erst genau nachsehen, wie es dort geregelt ist, wenn dies dort überhaupt berücksichtigt wird. ;)
 
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