Barfuß Autofahren erlaubt?

Ich hatte nur die letzteren, neueren Antworten hier vernommen .. *g*
Hab dazu ja noch einen zusätzlichen Link eingepflegt, der auch ein Link zu einem Urteil dazu enthält.
 
Ich hatte nur die letzteren, neueren Antworten hier vernommen .. *g*
Hab dazu ja noch einen zusätzlichen Link eingepflegt, der auch ein Link zu einem Urteil dazu enthält.

Ja Witti, dieses sind nur allgemeine Links, wenn sie wenigstens, aus einem RA-Forum wären, wären sie eventuell, sogar verwertbar, unter der Vorraustzung das es sich dabei, um einenn ähnlichen Einspruch bzw. gleich gelagerten Fall handelt.

Die Rechtslage ist dennoch, so sehe ich es, klar geregelt, will damit nicht sagen, das ich es nicht versuchen würde, liegt aber auch immer, am Einzelfall.

Im allgemeinen, kann man schon sagen das es nicht rechtmäßig ist und selbst wenn man Bußgeldmäßig nicht belangt werden kann, man im Versicherungstechnischen zu 99,9 % den kürzeren zieht. ;)
 
wenn sie wenigstens, aus einem RA-Forum wären, wären sie eventuell, sogar verwertbar, unter der Vorraustzung das es sich dabei, um einenn ähnlichen Einspruch bzw. gleich gelagerten Fall handelt.

Du hast schon weitergelesen und das Gerichtsurteil mitsamt Schlußwort erfasst? Wieviel Recht willst du noch haben, wenn dir ein Urteil nicht ausreicht?

Hier mal das Schlußwort:
Eine entsprechende Anwendung auf außerhalb des Sozialversicherungsrechts liegende Fallkonstellationen ist unzulässig. Allein das vom AG als naheliegend erachtete Bedürfnis, ein bestimmtes, als verkehrswidrig beurteiltes Verhalten zu unterbinden, kann eine Ahndung ohne entsprechenden gesetzlichen Tatbestand nicht stützen (BayObLG, DAR 1979, 45).

Das besagt, sofern du nicht als Berufskraftfahrer unterwegs bist, darf hier kein Bußgeld erfolgen.

Die Rechtslage ist dennoch, so sehe ich es, klar geregelt,

Stimmt, siehe Auszug aus dem Urteil :ugly:

Im allgemeinen, kann man schon sagen das es nicht rechtmäßig ist und selbst wenn man Bußgeldmäßig nicht belangt werden kann, man im Versicherungstechnischen zu 99,9 % den kürzeren zieht. ;)

Wie aber will die Versicherung etwas versagen, wenn es gesetzlich korrekt ist oder zumindest nach dem Gesetz kein Fehlverhalten gibt? Steht die Versicherung über dem Gesetz?