AGB und Paidmailer

die bei klamm definierten AGB-Punkte benachteiligen nicht den User, da hier nur Sachen als Verstöße angeführt sind, die Klamm schaden (und zwar schaden, was wirklichen Schaden angeht!)
Inaktivität ist kein Punkt bei Klamm, daher würde hier kein Account gelöscht, weil er inaktiv wird.

bei dir aber ist Inaktivität ein Passus, und diesen nutzt du, um ihn als AGB-Verstoß auszulegen, somit ist der User unverhältnismäßig benachteiligt, das ist nach deutschem Recht aber untersagt, und wäre sogar ein Abmahnpunkt (als Tipp für alle mitlesenden Mitbewerber)

ungerechtfertigte Benachteiligung in den AGB, um sich daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu sichern (Einbehaltung des dem User zustehenden Guthabens) ist ein Verstuß gegen das Wettbewerbsrecht.
Frag doch deinen "Anwalt" mach nach seiner Meinung unter Einbeziehung des Wettbewerbsrechts.

PS: eigene Meinung
 
Zuletzt bearbeitet:
ungerechtfertigte Benachteiligung in den AGB, um sich daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu sichern (Einbehaltung des dem User zustehenden Guthabens) ist ein Verstuß gegen das Wettbewerbsrecht.

Einem User steht nur das Guthaben zu, wenn er aktiv dabei ist und sich an der Community beteiligt (dadurch finanziert sich das System) daher wird in den AGB eine Aktivitätspflicht eingebaut. Ein User der sich anmeldet versichert mir als Betreiber, dass er innerhalb von 90 Tagen mindestens einmal die Seite nutzt. Das ist Vertragsbestandteil (großer Dank an die Vertragsfreiheit in Deutschland).

Frag doch deinen "Anwalt" mach nach seiner Meinung unter Einbeziehung des Wettbewerbsrechts.
Ich finde dein "Anwalt" ja sehr lustig, meinst wohl tatsächlich, dass ich keinen hätte und ihn nicht fragen würde. Dumm nur, dass ich vorhin schon eine E-Mail an ihn gesendet habe. Die entsprechende Antwort werde ich in Kürze hier posten können. :ugly:
 
Einem User steht nur das Guthaben zu, wenn er aktiv dabei ist und sich an der Community beteiligt (dadurch finanziert sich das System) daher wird in den AGB eine Aktivitätspflicht eingebaut. Ein User der sich anmeldet versichert mir als Betreiber, dass er innerhalb von 90 Tagen mindestens einmal die Seite nutzt. Das ist Vertragsbestandteil (großer Dank an die Vertragsfreiheit in Deutschland).

Der User hat das Guthaben ja mit seiner Aktivität erworben,
also steht es Ihm auch zu,
wenn er inaktiv wird.

Meine Meinung.
 
Einem User steht nur das Guthaben zu, wenn er aktiv dabei ist und sich an der Community beteiligt (dadurch finanziert sich das System) daher wird in den AGB eine Aktivitätspflicht eingebaut. Ein User der sich anmeldet versichert mir als Betreiber, dass er innerhalb von 90 Tagen mindestens einmal die Seite nutzt. Das ist Vertragsbestandteil (großer Dank an die Vertragsfreiheit in Deutschland).

Das ist doch mal ausgemachter Schwachsinn, oder?
Denn die zur Guthabengenerierung erfoderliche Aktivität hat er ja erbracht, denn sopnst hätte er dieses Guthaben ja nicht erwirtschaftet.
Und laut Vertragsrecht ist bei Beendigung eines Vertragsverhältnis beiden Parteien die bis dahin zustehende Leistung zu gewähren. Und da du dem User ja mit Sicherheit nicht seine Zeit, seinen Strom, etc, den er zur Generierung des Klicks, der Bestätigung der Mail, etc.. benötigt hat, zurücktransferieren kannst, steht ihm also das dafür in Aussicht gestellte Gegenmittel, also die Vergütung, zu.

§ 812
Herausgabeanspruch


(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Du hast hier durch die Leistung des Users die Vergütung des Werbenden erlangt, auf Kosten des Users, bist ihm also damit für seinen Anteil die Herausgabe schuldig.




PS: eigene Meinung
 
Du hast hier durch die Leistung des Users die Vergütung des Werbenden erlangt, auf Kosten des Users, bist ihm also damit für seinen Anteil die Herausgabe schuldig.
Wo wird festgehalten wofür der Nutzer die Vergütung bekommt bzw. wie sich diese zusammensetzt? Ich habe zum Beispiel mehrere Werbeverträge am Laufen, welche eine bestimmte Anzahl aktiver User im Zeitraum XY voraussetzen (Zielgruppenbasierte Werbeschaltung zum Pauschalpreis). Wenn ich nun per Vorauszahlung einen Betrag XY bekomme weil ich 100 User habe welche in die Zielgruppe passen, teile ich auch den Betrag XY auf diese N utzer aus. Wenn nun 30 davon inaktiv werden bekommt der Sponsor im Anschluss einen Betrag von der Vorauszahlung erstattet, da ich die Leistung nicht komplett erbringen konnte. Der Nutzer bekommt jedoch auch von mir Vorkasse, weil er vertraglfich verpflichtet ist sich 1x in 3 Monaten einzuloggen und damit genau das erfüllt was ein Sponsor von mir verlangt. Tut der Nutzer das nicht muss er mir genauso seine Vergütung erstatten wie ich meinem Sponsor.

Aber was diskutieren wir zwei Laien hier eigentlich rum? Ich kann dir nur sagen, dass ich aus oben genanntem Grund (Pauschalverträge) zusammen mit meinem Rechtsanwalt die AGB angepasst habe. Ich habe ihm heute Nachmittag eine E-Mail hierzu geschrieben, und genau auf deine Argumentation hingewiesen. Ich gehe stark davon aus, dass ich von ihm morgen oder spätestens übermorgen eine Aussage hierzu erhalten werde, welche ich dann gerne mit euch teilen werde.

*edit*
Zu deinem §812 kann ich mit §320 BGB kontern.
 
Welcher Verträge DU eingehst, interessiert nicht das Vertragsverhältnis zu User X.
Du versprichst den Usern eine Pauschalvergütung / eine Punktevergütung mit Umrechnungskurs für die entsprechend erbrachte Leistung, wie du diese letztlich erwirtschaftest, ud ob überhaupt, das kratzt den User nicht, da es nicht Bestandteil seines Vertrages mit dir ist.
Hat der User also seine Leistung zur Erlangung von 0,0002 Cent oder 1 Punkt erbracht, so sind diese seinem Userkonto zuzurechnen, dieses ist dann nun sein Guthaben, und wie das von die gedeckt werden kann, juckt nicht, das ist das unternehmerische Risiko, wenn du falsch kalkuliert hast, und das nicht decken kannst, bist du halt pleite.


§320 BGB? Den meinst du?

§ 320
Einrede des nicht erfüllten Vertrags


(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.




(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
zu 1:
die Gegenleistung durch den user wurde erbracht, er hat die Mail, den Banner, etc bestätigt

zu 2:
da der User keinen rückständigen Teil zur Vergütung X hat, findet 2 hier auch keine Anwendung

erledigt

PS: eigene Meinung
 
Auszahlung bei Cash Town

Sehr eigenartig,hier kann sich Gremlin zu Wort melden und hat dafür jede Menge an Zeit,aber seinen Usern bei Cash Town die beantragten Auszahlungen schuldig zu bleiben anstatt diese aus zuzahlen dafür nicht.

Was soll das denn werden??Ach ja er bietet anstatt dessen seinen Usern an dafür doch gefälligst Werbung zu buchen.Seriös ist dieser Mailer schon lange nicht mehr!!

User haben bei ihm auch nicht das Recht zu kämpfen dafür,das sie ihre Auszahlungen erhalten.Im Gegenteil sie werden verwarnt und einfach so gesperrt.
Was sollen solche Geschäftspraktiken,die sind unseriös hoch 3.Da ist noch ein gewisser eggi4u,der scheinbar jetzt das Zepter mit führt und sehr unschön zu den Usern ist bei denen Auszahlungen schon lange offen sind.
Gremlin verfolgt seit langen andere Ziele,dafür hat er immer Zeit,das sind andere Projekte,dafür häufen sich die Ausreden von Gremlin und auch eggi4u engros.
Ich denke bei diesem Mailer sollte man eine Sammelklage machen und man sollte auch sich gar nichts mehr bieten lassen,vorallem sollte man anderen abraten sich bei Cash Town anzumelden,denn was Auszahlungen betrifft wird sich so schnell nichts mehr ändern.Ich glaube eh das dieser Mailer demnächst bei dieser Handlungsweise auf die Negativ-Liste von Mailern kommen wird.
Denn Gremlin und seinen inkompetenten Mitstreiter ist mittlerweile egal was mit den Usern wird,Hauptsache sie klicken alle fleissig für sein Konto wir man annehmen muss.

Denn wo bleibt das Geld,ach ja und Anfragen weder Support noch so sind sehr unbeliebt,denn da werden die Leute alle zur Schnecke gemacht.
Gremlin,dir rate ich nicht den Leuten deinen Usern mit Anwalt zu kommen,denn du musst wirklich aufpassen das nicht du es bist der verklagt werden wird und das wird so wie es zur Zeit scheint sicher bald der fall sein werden.Denn du darfst dich absolut nicht wundern du zahlst einfach nicht weil du angeblich keine Zeit hast,du willst es einfach nicht.
Kennst du deine eigene AGB nicht in der steht bis wann du zuzahlen hast? Es hat den Anschein das du das Guthaben deiner User nicht herausgeben willst und nachdem was ich hier alles gelesen habe,bestärkt mich dies,auf was das hinaus läuft und wie man das auch nennt weißt du sicher auch.

Und das Guthaben hat sicher nichts mit der Aktivität in deiner Community oder auch Torum und auch nicht mit Threads zutun,das stimmt absolut nicht,wem willst du den Bären denn aufbinden?

Es mag sein das es bei dir User gibt die du um den Finger wickeln kannst,fragt sich bloß noch wie lange du damit durch kommst und was das Finanzamt sagt das du diese Einnahmen nicht an deine User weiterleitest,denn sie haben für dich geklickt.Wenn ich so höre wie lange deine User bereits auf ihre Gelder warten und sie nur hin gehalten werden.Du befindest dich auf einem sehr schmalem Grat und auf dünnem Eis,das jederzeit einbrechen wird.

Ich rate jedem der sich bei Cash Town anmelden wollte dies besser zulassen,denn die Zahlungsmoral von Gremlin ist sehr extrem gesunken und das schlimme ist er reagiert auf gar nichts mehr,ich vergaß nur mit seinem permanenten Schweigen.Es ist schon dreist das er hier die Zeit findet irgendwelche Märchen zu erzählen ohne Hand und Fuß,aber seine eigenen User die bekommen kein Geld,das ist sehr skrupellos was du treibst!!

Die User haben ein Recht zu erfahren was du mit den Geldern die ja da zusein scheinen treibst?Es ist nicht dein Geld und du hast nicht das Recht das Geld deinen Usern vorzuenthalten !
 
Andererseit führe ich jetzt mal das Beispiel "Prepaidkarten" an, deren Guthaben ja nicht mehr verfallen dürfen. Hier gibt es allerdings Gerichtsurteile. Würdest du jetzt klagen und gesetztenfalls gewinnen, hätten wir einen Präzedenzfall auf den man sich künftig berufen könne, was aber noch lange nicht heißt, dass der nächste Richter genauso entscheiden würde.

Das hab ich auch gesehen, anscheinend ist das Urteil erst letztes Jahr gefallen. Also ich nehme an die Gesamtsituation is ganz einfach wo kein Klaeger...wer will schon ein grosses Gerichtsverfahren starten wegen 5 Euro. Und selbst die Leute, die es per Mahnbescheid anfordern, werden wahrscheinlich einfach bezahlt, weil die Betreiber ja auch nur einfache Leute sind und dann gibt es kein Urteil.

Naja für das, das Du nun auf einmal keine Ansprüche geltend machen möchtest , hast Du aber in zig Supporttickets die Du mir geschickt hattest, mächtig aufgetrumpft und anders geschrieben.
Schon halb mit Anwalt gedroht und du wolltest dazu noch die Telefonnummer vom DEM Anwalt, der die AGB von Cash Town überprüft hatte. Es kann nicht sein, und alles nicht rechtens und und und .... jamotide ist im Recht!

Hmm ich ich bin ziemlich sicher, dass ich mich nur aufgeregt habe,dass unsere langjaehrige Zussamenarbeit so verworfen wurde, aber nicht mit Anspruechen oder Anwaelten gedroht habe. Ausserdem waren es nur 4 Tickets alles Antworten auf die vorherigen, nicht zig? Ich wollte nur den Namen des Anwaltes, um ihn zu fragen, wieso er das durchgewunken hat. Ist aber eigentlich auch eine sinnlose Anfrage meinerseits gewesen, schliesslich kann man von Anwaelten ja immer beide Seiten eines Streits haben.
Kopier doch einfach meine Tickets hierein, anstatt mir da was zu unterstellen, meine Erlaubnis hast Du. Und wenn darin was gemeines steht, dann werde ich mich hier entschuldigen.

Du gehst mit mir ein Dauerschuldverhältnis ein und verpflichtest dich unsere AGB einzuhalten. Treu und Glauben ist schön und gut, passt hier aber nicht. Die Klausel in den AGB ist nicht überraschend und gängige Praxis bei sämtlichen Anbietern (auch bei den ganz großen).

Tjoa leider ist das wahr, aber ich wette die Prepaidanbieter hatten vor dem Urteil auch alle die rechtswidrigen Klauseln in den AGB. Was zaehlt bei Treu und Glauben ist nicht ob das alle machen, sondern ob das moralisch vertretbar ist jemanden das Eigentum wegzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 1:
die Gegenleistung durch den user wurde erbracht, er hat die Mail, den Banner, etc bestätigt

Du bist wohl auf einem Auge blind, weil du nur die Hälfte siehst. Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, dass der User sich zur Aktivität verpflichtet. Hält er dies nicht ein, so hat er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.

Wie kommst du nur dazu, dass du diesen Punkt der AGB, welcher von jedem User akzeptiert wurde, einfach ignorierst. Wenn die Mitgliedschaft nun einen monatlichen Beitrag von 1,00€ vorraussetzen würde, und jemand bezahlt diesen Euro nicht, so hat er auch keinen Anspruch auf die Zahlung.

Aber warten wir nun einfach mal ab, was mein Rechtsanwalt hier recherchiert. Habe vorhin schon von ihm per E-Mail die Info bekommen, dass er hierfür ein paar Stunden in aktuellen Rechtsprechungen recherchieren muss, und mir dann eine Information geben kann.

Bis ich nun weitere Informationen erhalten habe verabschiede ich mich aus diesem Thread. :)

Tjoa leider ist das wahr, aber ich wette die Prepaidanbieter hatten vor dem Urteil auch alle die rechtswidrigen Klauseln in den AGB. Was zaehlt bei Treu und Glauben ist nicht ob das alle machen, sondern ob das moralisch vertretbar ist jemanden das Eigentum wegzunehmen.

Prepaid ist was anderes, da du Guthaben kaufst was verwaltet wird. Bei mir bekommst du eine Entlohnung für eine Arbeit, welche du nicht komplett erfüllst (Du kommst der erforderlichen Aktivität nicht nach).
 
Du bist wohl auf einem Auge blind, weil du nur die Hälfte siehst. Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, dass der User sich zur Aktivität verpflichtet. Hält er dies nicht ein, so hat er seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.

Bei Vertragsverstoessen kann man nicht einfach zur Selbstjustiz greifen und dem Vertragspartner etwas konfiszieren. Da muss man feststellen, welcher Schaden durch den Verstoss entstanden ist, und dann ordnungsgemaess Schadenersatz fordern.
Wie wuerdest Du es denn finden, wenn der User hier, der sich ueber die zu spaeten Auszahlungen beschwert einfach mal Deinen Vorgarten besucht und Dir irgendwas wegnimmt?
 
Ach ja er bietet anstatt dessen seinen Usern an dafür doch gefälligst Werbung zu buchen.

Das ist schlichtweg gelogen von Dir, Angel2013 oder darf man dich hier auch mysticgirl nennen?
Dies war ein Vorschlag meinerseits im CT-Forum und kam NICHT von Daniel - um dies mal klar zu stellen.
Da die Verlinkung nur von CT-User gelesen werden kann, wird extra ein Screen eingestellt.




Ich denke bei diesem Mailer sollte man eine Sammelklage machen und man sollte auch sich gar nichts mehr bieten lassen,...

Kannst du gerne mal versuchen ... dann wärst du die erste Person, welche das in Deutschland durchzusetzen vermag, denn bei uns gibt es KEINE Sammelklage ;)

Denn Gremlin und seinen inkompetenten Mitstreiter ist mittlerweile egal was mit den Usern wird,...

Dafür dass der "Mitstreiter" jedem hiflt wo es nur geht, mit Ausnahme von AZ, was eben nur Gremlin obliegt, ist er sehr "inkompetent" .. alle Achtung :mrgreen:


Prepaid ist was anderes, da du Guthaben kaufst was verwaltet wird. Bei mir bekommst du eine Entlohnung für eine Arbeit, welche du nicht komplett erfüllst (Du kommst der erforderlichen Aktivität nicht nach).

Sicher ist Prepaid was anderes, das leuchtet mir auch ein, jedoch du nennst ja weitestgehen das Kind ja schon beim Namen, nämlich in beiden Fällen wird das Guthaben verwaltet von jeweiligem Anbieter.

Zum Punkt der erforderlichen Aktivität halte ich jetzt aber noch entgegen, dass zumindest bis zur Inaktivität eine Aktivität bestanden haben muss, denn sonst wäre ja kein Guthaben generiert worden - mit Ausnahme der Refvergütung durch gewonnen Ref, sofern man dies als Aktivität bezeichenen kann wenn nicht aktiv geworben wurde egal welcher Art.

Wie dem auch sei - warten wir mal bis morgen auf die Antwort des Anwalts :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gehört nicht dir. Sieh das Guthaben als derzeit mögliche Vergütung an, welche du bekommst wenn du dich AGB konform verhältst. Dein Eigentum wird das Guthaben erst, wenn du eine Auszahlung gemäß Punkt 6 beantragst und ich es dir überwiesen habe.

Sollte mein Rechtsanwält tatsächlich zu der Entscheidung kommen, dass dies durch neue Rechtsprechnung nicht mehr erlaubt wäre (wovon ich nicht ausgehe), so würden die AGB natürlich entsprechend geändert.

Ich glaube, dass uns dann eine sehr große Abmahnwelle erreichen würde. Denn wenn dem so wäre, dann wären die AGB der folgenden Seiten (kleiner Auszug) allesamt ungültig (und ich glaube nicht, dass sich so viele Anwälte gleichzeitg irren).


  • Primusmarkt (AGB)
    PrimusMarkt kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds bei groben Verstößen gegen die AGB oder sonstige vertraglichen Pflichten ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf das bis dorthin angesammelte Guthaben.
  • Klamm (AGB)
    Bei einer Kündigung seitens des Betreibers aufgrund eines AGB-Verstoßes werden sämtliche Ansprüche gegenüber klamm.de hinfällig.
  • Earnstar (AGB)
    Der Verstoß gegen unsere AGB hat zur Folge, dass noch nicht ausgezahltes Guthaben verfällt und das Mitglied mit sofortiger Wirkung für immer von unseren Dienstleistungen ausgeschlossen bleibt.
  • Questler (AGB)
    . In allen diesen Fällen verfällt der vertragliche Anspruch des Teilnehmers.
  • andasa (AGB)
    Erfolgt die außerordentliche Kündigung durch Andasa, so verliert der Kunde alle bereits auf seinem Bonus-Konto gutgeschriebenen Rückvergütungen ersatzlos.
  • yingiz (AGB)
    Der Anspruch auf die Auszahlungen etwaiger Restguthaben auf den betroffenen Mitgliedskonten verfällt mit Sperrung des jeweiligen Mitgliedskontos.
  • Payback (AGB)
    PAYBACK Punkte verfallen mit Ablauf des 30.09. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab ihrer Registrierung.
  • Google (Adsense) (AGB) :ugly:
    [FONT=&quot]Wird die Vereinbarung unsererseits wegen einer Vertragsverletzung durch Sie oder einer ungültigen Aktivität gekündigt, können nicht ausgezahlte Beträge einbehalten oder Beträge Ihrem Konto rückbelastet werden.[/FONT]
  • [FONT=&quot]über 5.000 weitere Dienste
    [/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst Du die Prepaidanbieter hatten keine Anwaelte?

Du darfst Guthaben nicht einfach einkassieren, das geht nur per Schadenersatz oder Vertragsstrafe.
 
Du darfst Guthaben nicht einfach einkassieren, das geht nur per Schadenersatz oder Vertragsstrafe.
Du willst mir also sagen, dass du einen Vertrag mit mir eingehen darfst, dich nicht an den Vetrag hältst (Pflicht zur Aktivität) und ich trotzdem meinen Teil des Vertrages erfüllen muss und dir eine Vergütung zahlen muss, obwohl du nicht deinen Verpflichtungen nachkommst?

Den Richter will ich mal sehen, der so urteilt.

Anders wäre es, wenn der Passus der Aktivitätspflicht rechtlich unwirksam wäre und ich dir somit gar nicht kündigen dürfe. Aber hier gilt die Vertragsfreiheit, denn du hättest bei der Anmeldung schon abwägen müssen, ob es dir möglich ist deinen Leistungen nachzukommen.

Knackpunkt wird hier denke ich sein, ab welchem Punkt du Eigentum an dem Guthaben erwirkst. Nach meiner Rechtsausfassung ist dies jedoch nur der Fall, wenn du dich AGB konform verhältst und eine Auszahlung beantragst.


Aber wie gesagt sollte es anders sein, werde ich es natürlich anpassen. Mitbewerber sollten das dann auch schnellstmöglich tun, besonders diese, die sich derzeit in anderen Foren über diesen Thread lustig machen, und selbst solche Passagen in den AGB drin haben. :ugly:

*edit*
Übrigens sind die Impressen deiner Seiten auch nicht gesetzeskonform.

 
Das ist aber eine sehr eigenwillige Interpretation.

Wenn ich den ganzen Monat E-Mails bestätigt habe und Banner oder sonstwas,
dann ist das Guthaben meins und niemanden sonst. Sobald die Auszahlungsgrenze
erreicht ist, hast du das Guthaben auszuzahlen. Aber das machst Du ja auch seit
Monaten nicht. Man trennt sich halt nicht gerne von Geld, auch wenn es einem
nicht gehört.
Bei Adiceltic schreibst Du, jeder, der eine Mahnung schickt, bekommt sein Geld sofort.
Mal davon ab, das es ungesetzlich ist, habe ich auf meine Mahnung vom 11.10.2013
weder eine Antwort noch eine Auszahlung erhalten.

Das Geld gehört den Usern und nicht Dir!
 
Du willst mir also sagen, dass du einen Vertrag mit mir eingehen darfst, dich nicht an den Vetrag hältst (Pflicht zur Aktivität) und ich trotzdem meinen Teil des Vertrages erfüllen muss und dir eine Vergütung zahlen muss, obwohl du nicht deinen Verpflichtungen nachkommst?

(...)

Anders wäre es, wenn der Passus der Aktivitätspflicht rechtlich unwirksam wäre und ich dir somit gar nicht kündigen dürfe. Aber hier gilt die Vertragsfreiheit, denn du hättest bei der Anmeldung schon abwägen müssen, ob es dir möglich ist deinen Leistungen nachzukommen.

Jetzt machst Du es Dir zu einfach: Aus der Tatsache, dass sich ein User einloggt, erwächst Dir in keiner Weise ein Nutzen. Es ist einfach eine Möglichkeit, die Du Dir geschaffen hast, um Usern, die sich nicht mehr einloggen, ihr Guthaben zu "nehmen". Welchen Sinn hätte eine Einloggpflicht sonst? Gar keinen! Und deswegen dürfte es den User "unangemessen benachteiligen", und nur daran sind AGB zu messen. ;)

Knackpunkt wird hier denke ich sein, ab welchem Punkt du Eigentum an dem Guthaben erwirkst. Nach meiner Rechtsausfassung ist dies jedoch nur der Fall, wenn du dich AGB konform verhältst und eine Auszahlung beantragst.

Stimmt: "Eigentum" im juristischen Sinne erlangt man (so wie beim Bankkonto auch) erst, wenn man das Geld tatsächlich hat bzw. darüber verfügen kann. Aber bis dahin hat man einen "schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung". Dein Anwalt kennt den Unterschied, entscheidend für die Frage nach der Wirksamkeit der AGB ist das aber ohnehin nicht und damit auch nicht der "Knackpunkt".
 
Du willst mir also sagen, dass du einen Vertrag mit mir eingehen darfst, dich nicht an den Vetrag hältst (Pflicht zur Aktivität) und ich trotzdem meinen Teil des Vertrages erfüllen muss und dir eine Vergütung zahlen muss, obwohl du nicht deinen Verpflichtungen nachkommst?

Eigentlich wollte ich nur sagen, dass man keine rechtswidrigen Klauseln in Vertraege schreiben darf.

Aber wie gesagt sollte es anders sein, werde ich es natürlich anpassen. Mitbewerber sollten das dann auch schnellstmöglich tun, besonders diese, die sich derzeit in anderen Foren über diesen Thread lustig machen, und selbst solche Passagen in den AGB drin haben. :ugly:

Wo denn? Links bitte. Bin immer interessiert an Spass.


PS:Was stimmt mit meinen Impressum nicht?
 
Ohne jetzt den Rechtsberater geben zu wollen: Ich vermute mal, Du beabsichtigst, mit den Seiten ein klein wenig Geld zu "verdienen", da sind die Impressumspflichten andere. Lies Dich da mal ein wenig durch. ;)

Ja dachte das haett ich schon getan. Ich steh voellig auf dem Schlauch, was fehlt denn? Geld wollte ich damit schon verdienen, die Umsatzsteuer ID hab ich mir ja nicht ausgedacht.
 
Jetzt machst Du es Dir zu einfach: Aus der Tatsache, dass sich ein User einloggt, erwächst Dir in keiner Weise ein Nutzen.
Selbstverständlich habe ich hiervon einen Nutzen. Wie ich bereits oben erklärt habe gibt es einige Anbieter mit denen ich nachweislich Pauschalverträge habe. Entsprechende Werbeanzeigen werden nur für Mitglieder geschaltet welche eingeloggt sind. Anhand der hier gemessenen Zugriffszahlen wird dann meine Vergütung vorgenommen, wenn ich hier bestimmte Zahlen nicht einhalte muss ich Vorauszahlungen erstatten.

Unabhängig davon, wo steht, dass eine Vereinbarung Sinn ergeben muss oder ich einen Vorteil davon haben muss? Wo siehst du die Benachteiligung?

Unabhängig davon: Ich gehe stark davon aus, dass niemand von uns Jura studiert hat. Ich werde mich daher nun hier endgültig verabschieden, solange bis mein RA mir weitere Informationen liefert, und dann entsprechend handeln.