Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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die bei klamm definierten AGB-Punkte benachteiligen nicht den User, da hier nur Sachen als Verstöße angeführt sind, die Klamm schaden (und zwar schaden, was wirklichen Schaden angeht!)
Inaktivität ist kein Punkt bei Klamm, daher würde hier kein Account gelöscht, weil er inaktiv wird.
bei dir aber ist Inaktivität ein Passus, und diesen nutzt du, um ihn als AGB-Verstoß auszulegen, somit ist der User unverhältnismäßig benachteiligt, das ist nach deutschem Recht aber untersagt, und wäre sogar ein Abmahnpunkt (als Tipp für alle mitlesenden Mitbewerber)
ungerechtfertigte Benachteiligung in den AGB, um sich daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu sichern (Einbehaltung des dem User zustehenden Guthabens) ist ein Verstuß gegen das Wettbewerbsrecht.
Frag doch deinen "Anwalt" mach nach seiner Meinung unter Einbeziehung des Wettbewerbsrechts.
PS: eigene Meinung
Inaktivität ist kein Punkt bei Klamm, daher würde hier kein Account gelöscht, weil er inaktiv wird.
bei dir aber ist Inaktivität ein Passus, und diesen nutzt du, um ihn als AGB-Verstoß auszulegen, somit ist der User unverhältnismäßig benachteiligt, das ist nach deutschem Recht aber untersagt, und wäre sogar ein Abmahnpunkt (als Tipp für alle mitlesenden Mitbewerber)
ungerechtfertigte Benachteiligung in den AGB, um sich daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu sichern (Einbehaltung des dem User zustehenden Guthabens) ist ein Verstuß gegen das Wettbewerbsrecht.
Frag doch deinen "Anwalt" mach nach seiner Meinung unter Einbeziehung des Wettbewerbsrechts.
PS: eigene Meinung
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