AGB und Paidmailer

jamotide

Paidmailers.de
ID: 331754
L
17 Oktober 2008
489
15
Hallo Leute,
sind so Klauseln in den AGBs eigentlich rechtens, in denen Verpflichtungen fuer User festgelegt werden, wie alle paar Monate mal einloggen oder eine bestimmte Bestaetigungsrate zu halten, sonst wird geloescht?

Und ist es dann ueberhaupt rechtens, bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen den Account ohne Auszahlung des Guthabens zu loeschen?

Sind Klauseln, die das Loeschen des Accounts mitsamt Guthaben bestimmen ueberhaupt rechtens? Ich mein, wenn ich bei meiner Bank irgendwie Mist baue, koennen die doch mein Guthaben auch nicht einfach einsacken.
 
Ich bin kein Experte und drücke es daher mit Vorsicht aus, ich glaube ein Admin darf nicht einfach das Guthaben eines Accounts löschen. Er müsste dann bei Beendigung des Vertrags dir das Guthaben auszahlen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Am besten fragt man für so was einen Anwat oder schreibt eine freundliche E-Mail an die Verbaucherschutzzentrale.
 
Hmm nach so vielen Jahren Paidmailer muesste sowas doch eigentlich schon bekannt sein, oder? Bin sicher nicht der erste, der sich darueber wundert.
 
Sind Klauseln, die das Loeschen des Accounts mitsamt Guthaben bestimmen ueberhaupt rechtens?

Das ist die eigentliche Frage, um die es Dir geht, oder?

Also, ich vermute mal, da gibt es nur eine klare Antwort: Es kommt drauf an! ;)

Es gibt immer zwei Seiten der Medaille. Zunächst mal: Die AGB werden Vertragsbestandteil, weil der Betreiber den Vertrag mit Dir nur schließt, wenn Du sie akzeptierst. Das bedeutet aber auch: Die gelten nur, wenn sie Dich nicht "unangemessen" (komisches Wort, aber um das geht es im Endeffekt) benachteiligen. Das Wort unangemessen findet sich im BGB, § 307, glaub ich...

Und da kommt es eben im Einzelfall drauf an, was Dich "unangemessen" benachteiligt und was nicht.

Wenn Du also z.B. 3 Wochen lang alle Mails bestätigst und danach 3 Jahre keine einzige mehr, könnte es durchaus angemessen sein, Dich zu löschen. Wenn Du aber umgekehrt 3 Jahre lang jede Mails bestätigst, aber dann 3 Wochen nicht, sieht es gleich anders aus.

Zusammengefasst: Die Klauseln sind wohl erstmal grundsätzlich okay, wenn auch nur mit Einschränkungen. Ne Bestätigungsrate von über 90% oder ein Zwang, Dich jeden Tag einzuloggen, dürften es wohl eher nicht sein.

Interessant wird es aber erst dann: Darf der Deine Kohle einfach "einsacken"? Und da wird es sogar für Juristen echt kompliziert:

Was ist denn das "Behaltenwollen"? Ne Vertragsstrafe, weil die AGB nicht eingehalten werden, isses jedenfalls nicht. Eher ne Art Schadensersatz.

Aber welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden?

Zahlen Sponsoren nur, wenn wirklich alle Mails bestätigt werden oder zumindest ne bestimmte Bestätigungsquote erreicht wird? Kann und darf man das dann auf seine User "umlegen"? Gar nicht so einfach, vor allem nicht, weil ein "normaler" User ja gar nicht weiß, wie und wo der Paidmail-Betreiber die Mails so herkriegt.

Aber, und jetzt muss ich es leider echt kompliziert machen, zu guter Letzt kommt noch der § 242 BGB ins Spiel, das Wischi-Waschi-Ding und der schlimmste Paragraph, der jemals geschrieben wurde, der aber eigentlich nur eins will: Gerecht sein.

Sinngemäß sagt der: Macht mal und lasst dann nen Richter entscheiden, wie er das so findet. Kriegste Deine Kohle oder eben nicht? Wobei er natürlich dabei durchaus berücksichtigen wird, ob Du drei Jahre alle Mails bestätigt hast und nur drei Wochen drin mal nicht, aber auch umgekehrt.

Ich weiß: Im Endeffekt bringt Dich die Antwort nur teilweise weiter, aber leider isses meiner Meinung nach genau so! ;)

Zur Entschädigung noch den "Wilde Tiere"-Paragraphen, ja das ist tatsächlich eine amtliche Bezeichnung dafür: § 960 BGB
 
Hm, also konkret gehts bei mir um diverse mailer, fuer die ich jahrelang hunderte Refs mit meinen 3 Webseiten geworben habe. Jetzt hatte ich ein halbes Jahr andere Sorgen, und wurde als inaktiv gesperrt. Guthaben, refs usw wurde natuerlich alles mitgeloescht. Und bis ich das gemerkt hatte, gabs auch noch ein paar Monate gratis refs.
Scheint mit als wenn das Sperren wegen Inaktivitaet noch notfalls gerechtfertigt werden kann, aber das Einsacken des Guthaben keinesfalls. Nur was tun? Alle Daten sind geloescht, gibts ja nix mehr. Da ist man wohl einfach der Dumme.
Ich kann mir wenigstens noch Genugtuung verschaffen, indem ich die Voegel von meinen Seiten verbanne, aber ein normaler User....waer schoen, wenn man denen irgendwie klarmachen koennte, dass Guthaben einsacken rechtswidrig ist. Fuer zukuenftige User.
 
Hallo Leute,
sind so Klauseln in den AGBs eigentlich rechtens, in denen Verpflichtungen fuer User festgelegt werden,
wie alle paar Monate mal einloggen oder eine bestimmte Bestaetigungsrate zu halten, sonst wird geloescht?

Mit dem Einloggen alle paar Monate ist glaub ich niemand überfordert. Und meist gibt es ja News&Infos.
Das mit der "bestimmten Bestätigungsrate" ist so ne Sache für sich.
Ein Webby möchte natürlich eine hohe Bestätungsrate haben. Macht sich chick in den Mediadaten.
Ein Sponsor möchte eine hohe Erfolgsquote (SignUps / Seitenbesuche) bzw. Konversionsrate (gebuchte vs. bestätigte Mails/Werbung) haben.
Bei Rückvergütung von nicht geklickter Werbung kann es dem Sponsor budgettechnisch egal sein; er verliert ja nichts und kann wieder buchen.
Was dem Sponsor nicht egal sein wird, ist, ob die User bei dem jeweiligen Dienst zu 'KlickSklaven' erzogen werden.
Wenn also bspweise alte Öms Werbung für Skateboards klicken müssen, um weiterhin Mitglied zu sein, dann hat der Sponsor wieder nix davon.
Ein User hat mit der Anmeldung bestätigt: Jo, man. Ich will hier klicken und verdienen. Und stimme zu Werbung zu erhalten, zu lesen und bestätigen, welche (uffgepassst) zu meinen in meinem Account angegebenen Interessen passen.
Falls der Webby sich nicht daran hält Werbung streng nach den gewählten interessen zu versenden, dann ist dies in meinen Augen sogar wieder SPAM.
Denn dazu hat der User definitiv nicht zugestimmt.
Also so oder so - modulo den chicken Angaben in den Medias - schiesst sich ein Webby eines Dienstes mit Bestätigungsraten selbst ins Knie.

Und ist es dann ueberhaupt rechtens, bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen den Account ohne Auszahlung des Guthabens zu loeschen?
Das ist natürlich dann und nur dann rechtens wenn du gefaked hast.
Ansonsten hast du ja bis zu dem Zeitpunkt, an dem deine Bestätigungsrate den Bach runtergegeflossen ist, regulär Guthaben erwirtschaftet,
welches im Falle einer Kündigung seitens des Webbies Dir ausbezahlt werden muss.
Falls nicht, so ist dies Grund genug dem zuständigen Finanzamt einen Hinweis zukommen zu lassen.
Denn dieses Guthaben 'gehört' nicht dem Webby, sondern seinen Sponsoren. Der Webby verwaltet dieses nur.


Sind Klauseln, die das Loeschen des Accounts mitsamt Guthaben bestimmen ueberhaupt rechtens?
Nö. Sobald du Guthaben erwirtschaftet hast, muss dieses Dir im Falle einer Kündiung seitens des Webbies ausbezahlt werden. Und da ist es egal, ob du die AZG erreicht hast oder nicht.
 
Also so oder so - modulo den chicken Angaben in den Medias - schiesst sich ein Webby eines Dienstes mit Bestätigungsraten selbst ins Knie.
Ich wuerd mir einfach ein Beispiel an den besten und langfristig erfolgreichsten "richtigen" Firmen in der Branche ein Beispiel nehmen. Earnstar und die andere Grossen loeschen nie Inaktive. Da gibt es keine Anforderungen ans Einloggen oder Bestaetigen. Und bei mir hat sich das gelohnt, denn wenn die mich irgendwann geloescht haetten (und ich bin oft inaktiv, das ist halt nur ein unwichtiger Teil meines Unternehmens), wuerde es jetzt nicht 200 refs pro Monat von meinen Seiten geben. Kann mir nicht vorstellen, dass es besser ist irgendwann mal 20 Euro Guthaben durch die Loeschung abzuzocken und dafuer fuer immer getrennte Wege zu gehen.

Nö. Sobald du Guthaben erwirtschaftet hast, muss dieses Dir im Falle einer Kündiung seitens des Webbies ausbezahlt werden. Und da ist es egal, ob du die AZG erreicht hast oder nicht.

Denk ich auch, obwohl die Betreiber fest davon ueberzeugt sind, dass sowas nicht noetig ist. Ich sehe aber auch keinen Weg nach der Loeschung der Daten noch irgendwas einzufordern, ausser vielleicht wenn man irgendwelche Belege hat.
Man koennte natuerlich versuchen mit der Wettbewerbszentrale oder sowas die Situation fuer die naechsten zu verbessern, aber ein alter thread ueber aehnliche Bedingungen bei ebesucher in diesem Unterforum nimmt mir da die Hoffnung, den dort gab einer an genau das zu tun, das war vor vier Jahren, und ein Blick in die AGBs verraet, dass sich nix geaendert hat. Also entweder "Gremlin" hat es doch nicht gemacht, oder die WBZ hat nix erreicht, oder es ist vielleicht doch legal.
https://www.klamm.de/forum/f82/ebesucher-de-loescht-user-ohne-grund-296923.html#post5026708
 
Sind Klauseln, die das Loeschen des Accounts mitsamt Guthaben bestimmen ueberhaupt rechtens? Ich mein, wenn ich bei meiner Bank irgendwie Mist baue, koennen die doch mein Guthaben auch nicht einfach einsacken.

Zumeist geht doch ein bzw. zwei Newsletter voraus, dass eine Inaktivlöschung ansteht zum Tag X und man reagieren kann/sollte/muss - z.B. durch Einloggen oder Sonstiges.

Reagierts du nicht auf den Newsletter, wird angenommen, dass du keinerlei Interesse mehr zeigst oder gar - was auch schon vorgekommen ist - die angegebene Mailaddy nicht mehr existiert.

Wie sollte deiner Meinung nach jeweiliger Betreiber sich mit dir in Verbindung setzen zwecks evtl. Guthaben, wenn du nicht mal auf den evtl. Newsletter reagierst?
 
Nö. Sobald du Guthaben erwirtschaftet hast, muss dieses Dir im Falle einer Kündiung seitens des Webbies ausbezahlt werden. Und da ist es egal, ob du die AZG erreicht hast oder nicht.
Da es hier um einen meiner Dienste geht möchte ich hierbei auf die AGB verweisen, welche der User akzeptiert hat.

10. - Inaktivität
Das Mitglied ist verpflichtet sich mindestens 1x in 90 Tagen einzuloggen. Cash-Town.de behält sich vor Mitglieder, welche sich länger als 90 Tage nicht eingeloggt haben, auf Grund von Inaktivität zu löschen. Etwaiges Guthaben entfällt in diesem Fall gemäß Punkt 11 AGB.
Punkt 11 der AGB lautet:

11. - Kündigung
Bei einem vermeintlichen Verstoß gegen die AGB sind wir berechtigt Ihren Account zu sperren. Sollte sich herausstellen, dass ein nicht unerheblicher AGB-Verstoß vorliegt, ist Cash-Town.de berechtigt, den betreffenden Account zu löschen. Das angesammelte Guthaben entfällt in diesem Fall ersatzlos.
Kurz gesagt: In Punkt 10 verpflichtet sich der User aktiv an dem Dienst mitzuwirken, wenn er gegen diesen Punkt verstößt stellt dies einen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, was uns ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt.

Wir bei Cash-Town.de gehen sogar nur so vor:
Accounts welche 90 Tage nicht genutzt wurden, werde gesperrt mit dem Hinweis, dass eine Löschung ansteht. Sollte der User sich weitere 90 Tage nicht an den Support wenden machen wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und löschen den Account. Mitte des Jahres hatten wir erstmalig diese Löschung vorgenommen, und sogar noch alle Mitglieder im Vorfeld darauf hingewiesen, wozu wir nicht verpflichtet wären.

Die Gründe für die Durchführung von Inaktivenlöschungen sind vielseitig:
- Totes Kapital liegt herum welches man nicht verwenden kann, selbst wenn es niemals ein User abholen würde (irgendwann muss man hier einen Schlussstrich ziehen).

- Unsere Sponsoren wollen aussagekräftige Mediadaten und da sind inaktive User nicht Vorteilhaft.

- Eine Benutzer in der Datenbank welcher inaktiv ist benötigt trotzdem Speicherplatz und verursacht somit Kosten durch Traffic (Backups), Speicherplatz etc.

- Es stellt einfach einen Verstoß gegen die AGB dar.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind übrigens von meinem Rechtsanwalt geprüft.


Zu der Sache mit eBesucher:
Bei eBesucher ist es ein völlig anderes Problem, denn diese behalten sich Pauschal das Recht vor User ohne Angaben von Gründen zu sperren und das Guthaben einzubehalten. Die entsprechenden AGB habe ich damals wirklich der Wettbewerbszentrale gemeldet, wo ich jedoch nur eine standardisierte Antwort erhalten habe, dass der Vorgang an die entsprechende Abteilung weitergeleitet wurde und ich keine Informationen über den Ausgang des Verfahrens erhalten werde.

Bei uns ist es jedoch keine willkürliche Kündigung, sondern ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Aktivitätspflicht).


Mit der Anmeldung bei Cash-Town.de hast du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, und musst diese dann auch beachten. Ein Login innerhalb von 90 Tagen (es reicht ein Login, es muss nicht einmal aktiv mitgemacht werden), dürfte jedem Menschen möglich sein.

Es tut mir leid, dass ich dir keine andere Lösung anbieten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist schon alles klar. Es kann aber nicht sein, dass es rechtens ist, die erwirtschafteten Euro Honorare einfach so zu loeschen. Die muessen bei der Loeschung ausbezahlt werden, sonst stellt das eine unangemessene Benachteiligung des Users da.
Wenn ich gegen die AGB meiner Bank verstosse, koennen die auch nicht einfach meine Kohle einziehen, auch wenn sie das dreimal in die AGB schreiben.

§ 307 BGB:

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html

Leuten Ihre erwirtschafteten Honorare wegzunehmen entspricht sicher nicht Treu und Glauben!
 
Hast du den Newsletter vom 1. Feb. 2013 gelesen, speziell den Punkt 10 :?:

Hast du eine Reaktion gezeigt, z.B. durch Einlogen, durch Widerspruch oder ähnliches :?:

Hast auf den Newsletter, welcher am 02. August versendte wurde mit der letztmaligen Ankündigung zur Löschmaßmahme zum den 04. August reagiert :?:
 
Leuten Ihre erwirtschafteten Honorare wegzunehmen entspricht sicher nicht Treu und Glauben!

Lassen wir mal Treu und Glauben weg und reden über Zahlen. Welches Guthaben wurde denn einbehalten? Wie viele Refs waren vorhanden? Und über welchen Zeitraum lief es? Dann kann man, denke ich, durchaus was zur einen oder zur anderen Richtung sagen. ;)

Wobei ich zugeb: Dienste, die Guthaben "löschen", "einbehalten" oder, noch schöner "entfallen lassen" (was ist das denn genau?) haben mir noch nie gefallen. Grundsätzlich kann ich Gremlin leiden, aber einen Passus in seinen AGB, der Guthaben allein deswegen "entfallen" (ich versteh das Wort noch nicht mal genau in diesem Zusammenhang) lässt, gibt mir doch zu denken...

Ich bin jedenfalls gespannt, wie es weitergeht hier! ;)
 
Lassen wir mal Treu und Glauben weg und reden über Zahlen. Welches Guthaben wurde denn einbehalten? Wie viele Refs waren vorhanden? Und über welchen Zeitraum lief es? Dann kann man, denke ich, durchaus was zur einen oder zur anderen Richtung sagen. ;)

Weiss ich leider alles nicht, war dort 4 oder 5 Jahre angemeldet und hatte hunderte Refs. Hier vertickt mein Werber seinen Account vor drei Jahren und nennt mich als einen der besten Werber in seiner Downline. Ich will ja gar nicht versuchen irgendwas zurueckzubekommen (hab ja konkret nix zu fordern), mir gehts um das Prinzip der Rechtmaessigkeit dieser Klauseln in den AGBs.


Hast du den Newsletter vom 1. Feb. 2013 gelesen, speziell den Punkt 10 :?:
Hast du eine Reaktion gezeigt, z.B. durch Einlogen, durch Widerspruch oder ähnliches :?:
Hast auf den Newsletter, welcher am 02. August versendte wurde mit der letztmaligen Ankündigung zur Löschmaßmahme zum den 04. August reagiert :?:

Nein zu allem, ich einfach ein Jahr komplett weg. Nur refs kamen staendig rein, von alleine ueber meine Webseiten. Meine Daten stimmten aber, es waere moeglich gewesen, vor der Loeschung einfach auszubezahlen.
 
Nein zu allem, ich einfach ein Jahr komplett weg. Nur refs kamen staendig rein, von alleine ueber meine Webseiten. Meine Daten stimmten aber, es waere moeglich gewesen, vor der Loeschung einfach auszubezahlen.

Nun, dann würde ich es jetzt vorsichtig so formulieren - da du in all der Zeit keinen Anspruch auf deinen Account erhoben hast, ist dieser jetzt verwirkt. Als Beispiel nannte Tigerchen ja schon den einen Paragrapgen.

Zur Entschädigung noch den "Wilde Tiere"-Paragraphen, ja das ist tatsächlich eine amtliche Bezeichnung dafür: § 960 BGB

CT hatte weit über 21.000 Mitglieder. Nach der Löschung im August ist nur noch ein Überbleibsel von nicht mal 800. Jetzt stell dir mal vor Gremlin hätte jeden einzelnen nochmal persönlich kontaktieren sollen/müssen, was dies für einen Aufwand bedeutet, zumal ja ein letztmalige Erinnerung nochmals 2 Tage vor der Löschung per Newsletter erfolgte.

Auch der Punkt von wegen "einfach auszubezahlen" ist schier unmöglich, da keine Kontodaten gespeichert werden, sondern diese immer neu bei Antrag eingegeben werden müssen. Der Vorteil liegt einfach darin, dass nicht immer die Kontodaten bei den Mitgliedern, egal welcher Dienst, Up-To-Date sind und so wieder zurückkommen können - eben weil das gewisse Konto nicht mehr exitiert.

Ich würde mal sagen, dass Gremlin sein menschmöglichstes getan hat als Betreiber um einer Löschung entgegen zu wirken - mehr kann doch bestimmt nicht verlangt werden und wer eben keine Newsletter zur Kenntnis nimmt ....
 
Das leuchtet mir alles ein, in diesem Thema sollte es eigentlich um das grundsaetzliche Prinzip so einer Guthaben Loeschklausel gehen, nicht um Logistik bei Cashtown. Ich sag auch gerne nochmal, dass ich keine Ansprueche habe oder geltend machen will.
 
Das leuchtet mir alles ein, in diesem Thema sollte es eigentlich um das grundsaetzliche Prinzip so einer Guthaben Loeschklausel gehen, nicht um Logistik bei Cashtown. Ich sag auch gerne nochmal, dass ich keine Ansprueche habe oder geltend machen will.

Sicher, ganz so unrecht hast du sicherlich nicht, allerdings ist da wieder so ... wo kein Richter, da kein Urteil.

Auf der anderen Seite ist mir wieder der Punkt eingefallen, dass Guthaben mindestens ein Jahr "aufbewahrt" werden muss, sodass es gegebenenfalls wieder dem Accountbesitzer zugefügt werden kann bei längerer Inaktivität/Abwesenheit, beispielsweise durch Krankheit oder ähnliches was eine Benachrichtigung an den Betreiber verhindert.

Andererseit führe ich jetzt mal das Beispiel "Prepaidkarten" an, deren Guthaben ja nicht mehr verfallen dürfen. Hier gibt es allerdings Gerichtsurteile. Würdest du jetzt klagen und gesetztenfalls gewinnen, hätten wir einen Präzedenzfall auf den man sich künftig berufen könne, was aber noch lange nicht heißt, dass der nächste Richter genauso entscheiden würde.

Kreuzverkehrte Welt ;)
 
Das leuchtet mir alles ein, in diesem Thema sollte es eigentlich um das grundsaetzliche Prinzip so einer Guthaben Loeschklausel gehen, nicht um Logistik bei Cashtown. Ich sag auch gerne nochmal, dass ich keine Ansprueche habe oder geltend machen will.


Naja für das, das Du nun auf einmal keine Ansprüche geltend machen möchtest , hast Du aber in zig Supporttickets die Du mir geschickt hattest, mächtig aufgetrumpft und anders geschrieben.

Schon halb mit Anwalt gedroht und du wolltest dazu noch die Telefonnummer vom DEM Anwalt, der die AGB von Cash Town überprüft hatte. Es kann nicht sein, und alles nicht rechtens und und und .... jamotide ist im Recht!

Im übrigen:
https://okhi.de/top_paidmailer.html

hast du vergessen, abzuändern! ;)
 
Wenn ich gegen die AGB meiner Bank verstosse, koennen die auch nicht einfach meine Kohle einziehen, auch wenn sie das dreimal in die AGB schreiben.

Du kannst nicht einfach zwei verschiedene Dinge miteinander vergleichen. Ich müsste noch einmal meinen Rechtsanwalt fragen von welchen Gesetzen das genau erlaubt wird, aber Fakt ist, dass eine solche Klausel gültig ist.

Du gehst mit mir ein Dauerschuldverhältnis ein und verpflichtest dich unsere AGB einzuhalten. Treu und Glauben ist schön und gut, passt hier aber nicht. Die Klausel in den AGB ist nicht überraschend und gängige Praxis bei sämtlichen Anbietern (auch bei den ganz großen).

Es ist nicht zumutbar, dass wir als Betreiber das Guthaben mehrere Jahre aufbewahren. Spätestens nach 30 Jahren würde dein Anspruch sowieso verjähren. Und das BGB erlaubt sogar, dass man im Zuge der Vertragsfreiheit diese Frist verkürzen oder verlängern darf.

Übrigens klamm.de hat diesen Passus auch drin:

klamm AGB schrieb:
§08. [...] Bei einer Kündigung seitens des Betreibers aufgrund eines AGB-Verstoßes werden sämtliche Ansprüche gegenüber klamm.de hinfällig.

Du kannst dich ja gerne bei der Verbraucherzentrale informieren, aber du wirst dort auch die Information erhalten, dass derartige Vereinbarungen rechtlich völlig in Ordnung sind.
 
Also um eines mal klar zu stellen:

die Löschung eines Users ist rechtmäßig, JA
das Einbehalten des Guthabens aber ist unrechtmäßig

das Guthaben steht nach BGB dem User zu, auch wenn er gelöscht wird, so ist das Betreiber weiterhin nur der treuhänderisch tätige Verwalter, nicht Eigentümer des Guthabens.

Dazu wurde doch hier im Forum schon hunderte Male diskutiert, ich meine auch, dass Marty mal irgendwo massig Gesetze zitiert hatte, in denen klar ersichtlich ist, dass das gtuhaben weiterhin dem User gehört, auch wenn der Account gelöscht wird.

Und gremlin:
Auch wenn du in deinen AGB stehen hast, dass Aktivität Pflicht ist, und einen Passus weiter diesen dann nutzen willst, den Vertragspartner, hier den User, einseitig zu benachteiligen, dann ist dieser Passus, wahrscheinlich sogar beide, in deinen AGB vollkommen nichtig, da rechtlich unwirksam.

PS: Ja, Klamm hat einen ähnlichen Passus in der AGB, aber hier sind die anberaumten AGB Verstöße solche, die auf ein unrechtmäßiges Verhalten des Users abzielen, und dann, aber auch nur dann, ist der Betreiber nicht verpflichtet, auszuzahlen.

PPS: eigene Meinung
 
Zuletzt bearbeitet:
PS: Ja, Klamm hat einen ähnlichen Passus in der AGB, aber hier sind die anberaumten AGB Verstöße solche, die auf ein unrechtmäßiges Verhalten des Users abzielen, und dann, aber auch nur dann, ist der Betreiber nicht verpflichtet, auszuzahlen.

Nichts anderes ist es bei mir. Bei einem Verstoß gegen die AGB machen wir vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, und in diesem Fall wird das Guthaben einbehalten. Oder wo hat klamm das genauer definiert? Wenn man es so nimmt wie es dort steht, dann ist es bei JEDEM Agb Verstoß anwendbar, sogar wenn es nur der letzte Punkt "Spamming" wäre.

Auch wenn du in deinen AGB stehen hast, dass Aktivität Pflicht ist, und einen Passus weiter diesen dann nutzen willst, den Vertragspartner, hier den User, einseitig zu benachteiligen, dann ist dieser Passus, wahrscheinlich sogar beide, in deinen AGB vollkommen nichtig, da rechtlich unwirksam.

Weder ich noch du haben Jura studiert, mein Rechtsanwalt hingegen schon, dieser hat meine AGB kontrolliert und mit mir etwas umformuliert, damit es passt. Es müssten sich in den letzten 2 Jahren dann schon einige Neuerungen ergeben haben, was ich nicht glaube. Ich werde ihn jedoch noch einmal diesbezüglich kontaktieren und die AGB auf die aktuelle Gesetzeslage überpüfen lassen.