Reddogg
Well-known member
- 4 Mai 2006
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Noch ein letztes mal: Der Antrag der Linken ist in meinen Augen ebenfalls >nicht< entgegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Der Antrag der Linken ist gemeint und nicht dessen Inhalt.
Jetzt habe ich verstanden wie Du das meinst. Nur es bleibt doch dabei das selbst in der Begründung bestätigt wird, das es nicht nur um eine Meinung geht bei NPD.

