Ja, Deine Rolle ist sehr wahrscheinlich in der Tat essentiell für das Mädel, da hat die Psychologin mit Sicherheit recht. Jugendhilfekinder haben in der Regel einen großen Bedarf nach "starken Vaterfiguren"
Ich kann im Endeffekt ja auch nur mutmaßen und versuchen für Deine Geschichte Vergleichsmomente aus meiner eigenen Erfahrung anzulegen. Es ist immer schwierig eine offizielle Entscheidung zu treffen wenn die Person mit Sorgerecht sich destruktiv verhält.
Das ist mit sehr viel Aufwand verbunden so lange es keine wirklich schlagkräftigen Argumente gibt wie die von Dir schon genannte "Kindeswohlgefährgung". Das ist aber ein Wort für das es fast so viele mögliche Auslegungen gibt wie für "lecker" oder "schön".
Es ist mir aber kein Fall in Erinnerung geblieben in dem der unbedingte Wille einer 16-jährigen nicht erfüllt wurde wenn es keine ganz GANZ entscheidenden Gründe gab die dagegen sprechen.
Die stationäre Jugenhilfe ist kein Gefängnis. Wenn das Mädel klar und deutlich sagt: "Ich will hier nicht mehr leben!" dann kann die WG da zwar ihre Meinung zu abgeben und unter Umständen zu dem Ergebnis kommen, dass sie den Aufenthalt in der WG für das Mädel als das Richtige erachtet. Das ändert aber nichts daran, dass niemand gegen seinen Willen dort wohnen muss. Ich habe nie eine WG kennengelernt die jemanden "festgehalten" hat der wirklich nicht da sein wollte. Wie auch?
Wenn der KV alles blockiert was mit euch zu tun hat gibts vielleicht eine Möglichkeit das zu umgehen, je nachdem wie selbständig das Mädel schon so ist. Bei uns werden in solchen Fällen nicht selten "individualpädagogische Maßnehmen" bzw. "sozial betreute Wohnformen" ins Feld geführt. Meistens verbirgt sich dahinter sowas wie ein Auszug in eigene Wohnung mit regelmäßiger Betreuung mit dem Ziel der Verselbständigung. Bei uns wird sowas häufig gemacht... in der Regel ab 16 Jahren.
Im Prinzip ist das die Möglichkeit die auf der Hand liegt wenn A: Der KV sie nicht bei sich will B: Er nicht will, dass sie zu euch kommt C: Das Mädel in keine WG will und D: Schon einigermaßen selbständig ist.
Von da wird das Mädel sich seine Bezugspersonen selber aussuchen können. Genauso wird sich zeigen wer bereit ist sich zu kümmern und wer nicht.
Zugegeben, nicht ganz ohne Risiko. Aber der gerichtliche Weg ist auch risikoreich und außerdem für die Psyche des Mädels eine nicht zu unterschätzende Belastung. Ganz abgesehn davon, dass eine gerichtliche Entscheidung via "Erziehungsgutachten" (was u.a. nötig wäre um dem KV das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen) schon nicht selten was von "russisch Roulette" hat. Ich muss mich schwer zurück halten da ins Detail zu gehen, aber ich kann mich an nicht wenige Fälle erinnern bei denen es mir vollends schleierhaft war wie der betreffende "Autor" solcher Gutachten zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist.
Ich kann im Endeffekt ja auch nur mutmaßen und versuchen für Deine Geschichte Vergleichsmomente aus meiner eigenen Erfahrung anzulegen. Es ist immer schwierig eine offizielle Entscheidung zu treffen wenn die Person mit Sorgerecht sich destruktiv verhält.
Das ist mit sehr viel Aufwand verbunden so lange es keine wirklich schlagkräftigen Argumente gibt wie die von Dir schon genannte "Kindeswohlgefährgung". Das ist aber ein Wort für das es fast so viele mögliche Auslegungen gibt wie für "lecker" oder "schön".
Es ist mir aber kein Fall in Erinnerung geblieben in dem der unbedingte Wille einer 16-jährigen nicht erfüllt wurde wenn es keine ganz GANZ entscheidenden Gründe gab die dagegen sprechen.
Die stationäre Jugenhilfe ist kein Gefängnis. Wenn das Mädel klar und deutlich sagt: "Ich will hier nicht mehr leben!" dann kann die WG da zwar ihre Meinung zu abgeben und unter Umständen zu dem Ergebnis kommen, dass sie den Aufenthalt in der WG für das Mädel als das Richtige erachtet. Das ändert aber nichts daran, dass niemand gegen seinen Willen dort wohnen muss. Ich habe nie eine WG kennengelernt die jemanden "festgehalten" hat der wirklich nicht da sein wollte. Wie auch?
Wenn der KV alles blockiert was mit euch zu tun hat gibts vielleicht eine Möglichkeit das zu umgehen, je nachdem wie selbständig das Mädel schon so ist. Bei uns werden in solchen Fällen nicht selten "individualpädagogische Maßnehmen" bzw. "sozial betreute Wohnformen" ins Feld geführt. Meistens verbirgt sich dahinter sowas wie ein Auszug in eigene Wohnung mit regelmäßiger Betreuung mit dem Ziel der Verselbständigung. Bei uns wird sowas häufig gemacht... in der Regel ab 16 Jahren.
Im Prinzip ist das die Möglichkeit die auf der Hand liegt wenn A: Der KV sie nicht bei sich will B: Er nicht will, dass sie zu euch kommt C: Das Mädel in keine WG will und D: Schon einigermaßen selbständig ist.
Von da wird das Mädel sich seine Bezugspersonen selber aussuchen können. Genauso wird sich zeigen wer bereit ist sich zu kümmern und wer nicht.
Zugegeben, nicht ganz ohne Risiko. Aber der gerichtliche Weg ist auch risikoreich und außerdem für die Psyche des Mädels eine nicht zu unterschätzende Belastung. Ganz abgesehn davon, dass eine gerichtliche Entscheidung via "Erziehungsgutachten" (was u.a. nötig wäre um dem KV das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen) schon nicht selten was von "russisch Roulette" hat. Ich muss mich schwer zurück halten da ins Detail zu gehen, aber ich kann mich an nicht wenige Fälle erinnern bei denen es mir vollends schleierhaft war wie der betreffende "Autor" solcher Gutachten zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist.