Sammelthread Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Und ich wollte ihm mit meiner Antwort klarmachen, dass diese Armut nicht aus irgendwelchen Aktionen des Westens resultierte, sondern an der Misswirtschaft, die da 45 Jahre statgefunden hat. Es gab ihm Osten 1990 niemanden, der grosses Vermögen hatte. Im Westen aber ganz, ganz viele.
woher nimmst du die "weisheit", dass es im osten keinen menschen mit geld gab? kein (groß)unternehmen besitzen zu dürfen, heißt noch lange nicht, arm zu sein.

und zu dem rest aus diesem absatz von dir habe ich ja schon genügend geschrieben und wie gesagt, das waren nur zwei beispiele, wo firmen sofort (natürlich mit umbauaktionen und sicher einigen entlassungen) sofort nach der wende prifitabel hätten weiter machen können. wenn auch nur die hälfte der leute vom schwarzenberger waschgerätewerk übernommen wurden wären, hätten wir jetzt keine fast 20% arbeitslossigkeit. denn akademiker und gute facharbeiter gibts hier sicher nicht weniger (eher mehr, denn das schulsystem war meiner meinung nach besser) als im westen.

stumpi
 
Finanzgericht: «Soli» verfassungswidrig

Folgende News wurde am 25.11.2009 um 14:25:16 Uhr veröffentlicht:
Finanzgericht: «Soli» verfassungswidrig
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Hannover (dpa) - Erstmals hat in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht verwies das Verfahren zur grundsätzlichen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte am Mittwoch die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der seit Jahren gegen den «Soli» kämpft, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. «Wir rechnen uns sehr gute Chancen aus», sagte Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin mit Blick auf ein mögliches Aus für den «Soli». Die Richterin Georgia Gascard sagte zur Begründung für das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. «Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte. » Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard. Der «Soli» wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Damit sollte vor allem der wirtschaftliche Aufbau im Osten finanziert werden. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützt, sieht sich durch die Haltung der hannoverschen Finanzrichter in seiner Auffassung bestätigt. «Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf», sagte der Präsident des BdSt, Karl Heinz Däke, in Hannover. Eine Überprüfung des «Soli» durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen. «Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben», sagte Däke. Eine frühere Klage des BdSt gegen den «Soli» war von Karlsruher Richtern nicht angenommen worden. Ob und wann das Verfassungsgericht sich mit dem «Soli» beschäftigt, stand zunächst noch nicht fest.
 
Okay, es wurde festgestellt, dass eine Ergänzungsabgabe nicht für langfristige Aufgaben erhoben werden darf.

Schön und gut.

Die alles entscheidende Frage ist, welche Auswirkungen hat das für den Bürger?

Eine Rückzahlung aller Soli Beiträge erachte ich für nicht machbar, da dies mit 165 Mrd. € um die 2/3 eines Bundeshaushaltes wären.

Welche Steuer wird nun angezogen, wenn der Soli wirklich kippen sollte...

gruss kelle!
 
Eine erfreuliche Entscheidung. Der "Solidarzuschlag" hat mit Solidarität nichts zu tun - weder wird er aus Solidarität gezahlt, noch kommt er primär den Ostdeutschen zugute, da er nicht zweckggebunden ist. Es handelt sich schlicht um einen moralischen Vorwand für eine Zusatzsteuer, vergleichbar mit der Ökosteuer, bei der es sich ähnlich verhält. Doch auch zweckgebundene Leistungen wie der Solidarpakt sind meines Erachtens nicht nur ineffektiv, sondern sogar kontraproduktiv: Die Geschichte hat gezeigt, dass kurzfristige, zielgerichtete Finanzspritzen wie der Marshall-Plan sehr effektiv sein könne, während unbefristete, nicht zweckgebundene Leistungen wie Solidarpakt oder Entwicklungshilfe oft gegenwärtige Zustände und Probleme zementieren, da man sich auf die verlässt und daher nicht an Problemlösungen arbeitet.
 
Die Geschichte hat gezeigt, dass kurzfristige, zielgerichtete Finanzspritzen wie der Marshall-Plan sehr effektiv sein könne, während unbefristete, nicht zweckgebundene Leistungen wie Solidarpakt oder Entwicklungshilfe oft gegenwärtige Zustände und Probleme zementieren, da man sich auf die verlässt und daher nicht an Problemlösungen arbeitet.

Naja, ohne jetzt kleinlich zu werden, zu dem Aufbau Ost gehören ja auch Verkehrsprojekte im Rahmen "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" wo es welche gibt, die bis heute nicht abgeschlossen sind, obwohl sie 1991 beschlossen wurden sind.

Nicht dass ich damit den Soli rechtfertigen will, aber solche Einmalspritzen sind nicht pauschal das Mittel der Wahl.

gruss kelle!
 
Eine Rückzahlung aller Soli Beiträge erachte ich für nicht machbar, da dies mit 165 Mrd. € um die 2/3 eines Bundeshaushaltes wären.

Sollte das Verfassungsgericht den Soli für verfassungswidrig erklären währen wohl Beiträge ab dem Jahr 1998 oder 2000 erstattungspflichtig. "Kurzfristig" ist ja auch ein dehnbarer Begriff und im Falle der deutschen Einheit sind 5 Jahre sicherlich angemessen.

Welche Steuer wird nun angezogen, wenn der Soli wirklich kippen sollte...

Keine. Zumindest ist es mir als Bürger nicht vermittelbar, dass eine zweckgebundene Abgabe wie der Soli durch eine nicht zweckgebundene Steuer ersetzt werden soll.

Der Staat hat mit einem grossen Teil des Soli einen Batzen Geld zum Fenster rausgeschmissen als gäb es kein morgen. Subventionen für Konzerne ohne soziales Gewissen, Häfen die keiner braucht, Logistikzentren die keiner nutzt ... und und und. Die Schwarzbücher seit 1995 geben erklecklichen Aufschluss darüber.
 
Zumindest ist es mir als Bürger nicht vermittelbar, dass eine zweckgebundene Abgabe wie der Soli durch eine nicht zweckgebundene Steuer ersetzt werden soll.
Der Solidarzuschlag ist ja nicht mal zweckgebunden, dass damit den "armen Ossis" geholfen wird ist nur Propaganda. Ostdeutsche zahlen genau so Solidarzuschlag wie Westdeutsche. Wäre er zur Deckung der Kosten der Wiedervereinigung gedacht gewesen, hätte man ihn zeitlich begrenzen können, was zuerst auch der Fall war. 1995, 5 Jahre nach der Wiedervereinigung, wurde er allerdings wiedereingeführt. Der Soli hat mit Solidarität so wenig zu tun wie die Ökosteuer mit "Öko", die Wiedervereinigung diente lediglich als Vorwand für eine weitere Steuererhöhung.
 
Sollte das Verfassungsgericht den Soli für verfassungswidrig erklären währen wohl Beiträge ab dem Jahr 1998 oder 2000 erstattungspflichtig. "Kurzfristig" ist ja auch ein dehnbarer Begriff und im Falle der deutschen Einheit sind 5 Jahre sicherlich angemessen.

Zum einen wird nicht der Soli als verfassungswidrig erklärt...
Es geht im Endeffekt darum, wie lange eine Ergänzungsabgabe zulässig ist.

Das andere ist, wie lang man die Zeit dehnen kann...
Und so lange wie die Autobahn bei mir vorm Elternhaus nicht fertig ist, obwohl sie 1991 beschlossen wurde, so lange kann man vom Aufbau Ost reden.

Keine. Zumindest ist es mir als Bürger nicht vermittelbar, dass eine zweckgebundene Abgabe wie der Soli durch eine nicht zweckgebundene Steuer ersetzt werden soll.

Seit wann ist der Soli zweckgebunden?

Der Staat hat mit einem grossen Teil des Soli einen Batzen Geld zum Fenster rausgeschmissen als gäb es kein morgen. Subventionen für Konzerne ohne soziales Gewissen, Häfen die keiner braucht, Logistikzentren die keiner nutzt ... und und und. Die Schwarzbücher seit 1995 geben erklecklichen Aufschluss darüber.

Das unterschreib ich, so wie es da steht.

gruss kelle!
 
Angesichts dessen, was eine Rückzahlung kosten würde, wird es denen leicht fallen 10 oder 15 Jahre als "zulässig" zu bezeichnen statt nur 5.
 
Mir persönlich würde es schon reichen wenn ab 1.1.2010 der Soli nicht mehr erhoben wird.

Irgendwie müssen ja die kosten für die Kugelschreiber in höhe von 80000 € gedeckt werden , die sich die alten Bundestagsmitglieder vor dem Wechsel gegönnt haben..
 
Das ist klar. Wohl dem der einen Standardbrief mit Widerspruch jedes Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids ans Finanzamt schickt. :D
Der wird dann abgelehnt, wenn kein Grund angegeben ist. Und als Begründung "Der Soli ist verfassungswidrig" anzugeben dürfte in einer Aufforderung zur Klage enden.

Oder kann ich einfach mal jeden Steuerbescheid anfechten mit "Für die Zukunft, falls mal das Verfassungsgericht was für ungültig erklärt!"? Ich denke nicht.

Und selbst, wenn der Soli jetzt noch ab 1.1. abgeschafft wird, dann wird die Est um denselben Anteil erhöht, Fall erledigt. Glaubt hier irgendwer ernsthaft, der würde ersatzlos gestrichen?

Marty
 
Und wie soll der Steuerausfall kompensiert werden!?

Das steht ja auf einem anderen Blatt. Schaut man sich das Resultat von 14 Jahren [+1] Soli an, kann man meiner Meinung nach von 50% Erfolg und 50% Katastrophe [aufgrund Fehlinvestitionen] sprechen.

Würde für mich bedeuten, Soli [respektive "Steuer"] halbieren und an strengere Auflagen knüpfen.
Wie viele Milliarden in all den Jahren sinnlos verschleudert wurden findet sich in den Schwarzbüchern. Für genau diese Fälle klingt mir das Wort "Steuerausfall" zu höhnisch.