15 Jahre Fahrverbot für Radfahrer

Ich gebe Dir insofern recht, dass ich zugebe, dass eine MPU sicher nicht unfehlbar ist.

Aber: Siehst Du denn nicht die Gefahr, dass ein einmal erwischter Alkoholsünder das auch wiederholt? Alkohol im Straßenverkehr ist ja doch eine signifikante Unfallursaache.

Wenn ja, wie soll man verhindern, dass der Täter die Alkoholfahrt wiederholt?

Soll nach einem Verstoß die Fahrerlaubnis für immer weg sein?

Und wenn nicht, wie soll unterscheiden werden zwischen denen, die wieder fahren dürfen und denen die das besser nicht sollen (wenn nicht durch eine psychologische Untersuchung)?
 
Sprich entweder habe ich Fahrverbot in Deutschland oder nicht. Und Fahrverbot bekomme ich dann wenn ein Einigungsmangel festgestellt wird. Dies geschieht in dem man bei einer Straftat erwischt wird.
:think: Aber genau das war doch der Fall bei dem Fahrradfahrer...:?:
:arrow: Er hatte sowohl einen hohen Alkoholpegel als auch eine rote Ampel überfahren. Dann müsste die Strafe deiner Meinung nach rechtens sein, oder nicht?
 
:think: Aber genau das war doch der Fall bei dem Fahrradfahrer...:?:
:arrow: Er hatte sowohl einen hohen Alkoholpegel als auch eine rote Ampel überfahren. Dann müsste die Strafe deiner Meinung nach rechtens sein, oder nicht?

Berliner Kurier

Der Student wurde zu einer Strafe von 500 Euro verurteilt, die er auch bezahlte. Jedoch lehnte er die Aufforderung des Landratsamtes, sich einer MPU zu unterziehen, ab.

Der Radfahrer hat seine Strafe bekommen und auch bezahlt.
Die MPU sollte zusetzlich und nachträglich erfolgen,
was nicht rechtens ist.
 
[...]Aber bei einem Alkoholkranken Menschen oder Drogen kranken Menschen von Gefahr ausgehen finde ich einfach lächerlich.
Im Straßenverkehr sind Alkoholiker und Drogenkonsumenten eine erhebliche Gefahr! Wer das verharmlost hat meiner Meinung nach nicht die geistige Eignung um am Straßenverkehr teilzunehmen (ob jetzt motorisiert oder nicht).
Desweiteren finde ich sollte man mit dir mal das ganze machen. Würde dann gerne wissen wie du dich fühlst. Und bitte erzähl mir nicht du wärst ein Engel. Warst immer mit 0,0 Promille unterwegs, hast noch nie mal fahrlässig die Geschwindigkeit überschritten, oder mal zu dicht aufgefahren, sodass du dadurch noch nie andere im Strassenverkehr gefährdet hättest.
Ein Engel bin ich sicher nicht. Jeder Mensch macht Fehler. Aber ich versuche halt das Risiko jemanden zu gefährden möglichst klein zu halten. Ich hab den Führerschein jetzt 20 Jahre, keinen Punkt in Flensburg, nie geblitzt worden, keinen Euro Bußgeld bezahlt, noch nicht mal für falsch Parken. Und das nicht, weil ich bisher nur nicht erwischt wurde, oder nur einmal im Jahr für fünf Minuten um den Block fahre.
[...]Wenn jemand zurück auf die Strasse will, dann ist er nicht mehr Alkohol oder Drogen krank.
Versteh ich nicht? Nur weil der Alki wieder Autofahren will is er nicht mehr krank? :hö:
Die MPU ist sicher nicht das ideale Mittel, dass da Fehler passieren, ist mir auch klar. Aber wie gesagt, ich bin bei dem Thema sehr empfindlich. Da hätte nämich lieber einer seine MPU nicht bestanden, damit vier Unschuldige hätten weiterleben können...
 
Ein Engel bin ich sicher nicht. Jeder Mensch macht Fehler. Aber ich versuche halt das Risiko jemanden zu gefährden möglichst klein zu halten. Ich hab den Führerschein jetzt 20 Jahre, keinen Punkt in Flensburg, nie geblitzt worden, keinen Euro Bußgeld bezahlt, noch nicht mal für falsch Parken. Und das nicht, weil ich bisher nur nicht erwischt wurde, oder nur einmal im Jahr für fünf Minuten um den Block fahre.

Da bist du mit Sicherheit eine absolute Ausnahme... maximal 1 von 100 Leuten sind so nett (und die wohnen dann auch zu 90% noch in Orten, wo es keine Politessen gibt - zb irgendwelchen Mini-Dörfern mit 100 Einwohnern :ugly:)

Ich hab mein Führerschein nu knapp 2,5 Jahre und wurde schon mehrmals wegen Falsch-Parkens, zu lange Parkens usw aufgeschrieben (meist unabsichtlich - auch wenn das eh keiner glaubt :ugly:) :)

LG
 
15 Jahre Fahrverbot für das Rad ist doch unmenschlich und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Soll er nur noch per Bus, Bahn und Füße von einem Ort zum anderen dürfen?

Übertriebene Gesetze.
 
Ich gebe Dir insofern recht, dass ich zugebe, dass eine MPU sicher nicht unfehlbar ist.

Aber: Siehst Du denn nicht die Gefahr, dass ein einmal erwischter Alkoholsünder das auch wiederholt? Alkohol im Straßenverkehr ist ja doch eine signifikante Unfallursaache.

Wenn ja, wie soll man verhindern, dass der Täter die Alkoholfahrt wiederholt?

Soll nach einem Verstoß die Fahrerlaubnis für immer weg sein?

Und wenn nicht, wie soll unterscheiden werden zwischen denen, die wieder fahren dürfen und denen die das besser nicht sollen (wenn nicht durch eine psychologische Untersuchung)?

Ich verstehe nur nicht was du daran verhindern möchtest? Ansonsten kann ich dir voll und ganz folgen:

- Ich frage mich wie man das mit ener MPU überhaupt verhindern kann? Dann setzt sich die Schnappsleiche auch ohne Führerschein an das Steuer statt mit. Wie willst du das durch eine MPU verhindern können? Mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis hat der mögliche Rückfall wohl überhaupt nichts zu tun. Ganz im Gegenteil. Personen die nach einem solchen Vorfall wieder (legal) am Strassenverkehr teilnehmen möchten signalisieren damit die Bereitschaft sich zu bessern. Ich glaube dass unter 3Promille dir völlig egal sein wird, ob du einen FS hast oder nicht.

Insofern dient die MPU auch nur ihrem eigentlichen Zweck. Verhindern kann die MPU wirklich rein gar nichts. Die Rückfallgefahr ist mit oder ohne MPU die selbe. Genau deshalb gibt es ja die MPU. Dass so wenige wie möglich zurück auf die Strasse kommen. Das ist aber so gesehen nicht rechtens, denn wie schon besprochen gehört die Strasse jedem!

Oder noch einfacher ausgedrückt. Wenn einer Lust hat oder dazu geneigt ist sich zu betrinken und dann Auto zu fahren, dann wird er das auch tun. Und abhalten kann ihn nur der Richter durch ein Fahrverbot, nachdem er erwischt wurde.

Da bist du mit Sicherheit eine absolute Ausnahme... maximal 1 von 100 Leuten sind so nett (und die wohnen dann auch zu 90% noch in Orten, wo es keine Politessen gibt - zb irgendwelchen Mini-Dörfern mit 100 Einwohnern :ugly:)

Ich nehme ihm das nicht ab. Ich nehmen ihm zwar ab, dass er sich vorbildlich verhält, aber einen Menschen der keine Fehler macht gibt es nicht. Bekanntlich machen die Menschen die meisten Fehler die von sich behaupten keine zu machen. ;)

Da wie oft hat man schon gehört, dass einer 40Jahre lang schwarz gefahren war und erst dann erwischt wurde. Das hat einfach mit Glück zu tun. Aber es beweist, dass es manchen Menschen gelingt 40Jahre im Verkehr täglich Bockmist zu bauen ohne dafür gerade stehen zu müssen.

Worauf ich aber hinaus will. Selbst wenn ein Mensch sich vorbildlich verhalten hat bedeutet das nicht, dass ein anderer deswegen keine zweite Chance verdient hätte. Weil Fehler machen alle Menschen. Der eine im Verkehr, der andere im Beruf, der nächste mit Finanzen. Und jeder hat das Recht sich bessern zu dürfen!

Insofern ist die Sache ganz einfach. Wenn der Student zu Beispiel einen FS bekommt, und wieder mit Alkohol erwischt wird, dann ist halt der FS Weg und er bekommt die doppelte oder dreifache Strafe.

Unrechtens ist einen Menschen vor einem Vergehen dass er noch gar nicht begangen hat zu bestrafen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube dass unter 3Promille dir völlig egal sein wird, ob du einen FS hast oder nicht.

Das mag sein. Aber gefährlich wird es ja wohl weit früher. Und in dem Fall (meinetwegen bei 1,0 Promille) sollte einem wohl noch klar sein, dass man mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat begeht.

§ 21 StVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Ich denke deshalb nicht, dass es allzuviele Leute gibt, die ohne Fahrerlaubnis dann trotzdem fahren. Jedenfalls aber keine, die sich wieder integrieren möchten.

Die Rückfallgefahr ist mit oder ohne MPU die selbe. Genau deshalb gibt es ja die MPU. Dass so wenige wie möglich zurück auf die Strasse kommen. Das ist aber so gesehen nicht rechtens, denn wie schon besprochen gehört die Strasse jedem!

Nochmal gefragt. Wie soll verhindert werden, dass die Alkoholsünder wieder betrunken auf die Straße zurückkehren, ohne Entzug der Fahrerlaubnis.

Und wie soll der Staat entscheiden, wann er ihnen die Erlaubnis wieder erteilt?

Worauf ich aber hinaus will. Selbst wenn ein Mensch sich vorbildlich verhalten hat bedeutet das nicht, dass ein anderer deswegen keine zweite Chance verdient hätte. Weil Fehler machen alle Menschen. Der eine im Verkehr, der andere im Beruf, der nächste mit Finanzen. Und jeder hat das Recht sich bessern zu dürfen!

Diese Chance bietet doch die MPU?
 
Ich denke deshalb nicht, dass es allzuviele Leute gibt, die ohne Fahrerlaubnis dann trotzdem fahren. Jedenfalls aber keine, die sich wieder integrieren möchten.

Nach deutschem Recht ist immer eine Gesamtstrafe zu bilden. Das heisst wenn jemand mehrere Delikte begeht, (zum Beispiel FOFE in Tateinheit mit Urkundenfälschung) dann wird er wegen der schwereren Strafe bestraft. Es wird dann nur die Tatmehrheit bestraft! Siehe hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe

Wer also trunken im Verhkehr erwischt wird ist somit ohne Fahrerlaubnis gefahren, ganz gleich ob er nun einen hat oder nicht. Wir dann aber auf Grund §53 auf Grund des schweren Eingriffs in den Strassenverkehr
(§ 315b StGB: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) verurteilt. Das Strafmaß ist hier noch höher (bis 5Jahre) wie das von Fahren ohne Fahrerlaubnis. (FOFE). Somit ist die Tatmehrheit §315b StGB!

Insofern bekommen beide auf Grund §53 genau die gleiche Strafe. Egal ob man nun mit 3 Promille mit oder ohne FS gefahren ist.

Es wird deshalb sicherlich keinen abhalten. Abhalten wird es Menschen im nüchternen Zustand zu fahren! Und da ist niemand eine Bedrohung!

Quellen zu meinen Post:
§315b https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Gesamtstrafe: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe
§21 https://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da ist niemand eine Bedrohung!

Naja, wenn man die wichtigsten Regeln missachtet, schon...
insbesondere bei älteren Mitbürgern ist mir das schon aufgefallen (oder bei ganz junden :evil: aber eigentlich eher bei älteren [die jungen haben wenigstens noch ne gute reaktionszeit :evil:])...

Rausziehen auf der Autobahn mit 80 ohne zur Seite zu gucken und sowas... solche Leute sind durchaus eine Bedrohung für sich selbst und andere Fahrer...

LG
 
Also erstmal ist eine Trunkenheitsfahrt nicht pauschal nach § 315c StGB strafbar. Fehlt die gegenwärtige Gefahr, so bleibt nur eine Bestrafung nach § 316 StGB.

Hinzu kommt dann eine weitere Straftat nach § 21 StVG, wenn derjenige auch noch ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Desweiteren hat die Gesamtstrafenbildung nichts mit der tateinheitlichen Begehung mehrere Delikte zu tun, was auch in dem von Dir zitierten Wiki-Link ausdrücklich steht.

Hier kommt es in der Strafzumessung zu einer anderen Beurteilung, wenn der Täter sowohl alkoholisiert, als auch ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.
 
Wer also trunken im Verhkehr erwischt wird ist somit ohne Fahrerlaubnis gefahren, ganz gleich ob er nun einen hat oder nicht. Wir dann aber auf Grund §53 auf Grund des schweren Eingriffs in den Strassenverkehr
(§ 315b StGB: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) verurteilt. Das Strafmaß ist hier noch höher (bis 5Jahre) wie das von Fahren ohne Fahrerlaubnis. (FOFE). Somit ist die Tatmehrheit §315b StGB!

Insofern bekommen beide auf Grund §53 genau die gleiche Strafe. Egal ob man nun mit 3 Promille mit oder ohne FS gefahren ist.

Es wird deshalb sicherlich keinen abhalten. Abhalten wird es Menschen im nüchternen Zustand zu fahren! Und da ist niemand eine Bedrohung!

Quellen zu meinen Post:
§315b https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Gesamtstrafe: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe
§21 https://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Irgendwie verstehe ich immer weniger, was Du eigentlich willst.
So wie ich den letzten Absatz lese, bist Du der Meinung man kann jemandem, der alkoholisiert am Steuer erwischt wird, den FS ruhig lassen, weil er alkoholisiert sowieso fährt (ob jetzt mit FS oder ohne) und nüchtern keine Gefahr darstellt? :roll: :ugly:
 
Also erstmal ist eine Trunkenheitsfahrt nicht pauschal nach § 315c StGB strafbar. Fehlt die gegenwärtige Gefahr, so bleibt nur eine Bestrafung nach § 316 StGB

Ich weis nicht wo du das her nimmst. Hier noch mal eine Erklärung:

Die TF (Trunkenheitsfahr) ergibt mehr Strafe wie das FOFE (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Also kann eine FOFE nie in Tateinheit einer TF stehen. Sondern anderes rum. Verstehe nicht was es da nicht zu verstehen gibt? Somit ist, wenn einer eine TF mit Tateinheit des FOFE begeht durch eine Gesammtstrafe zu verurteilen. Das Strafmaß darf dabei der Strafe in Tatmehrheit nicht übertreffen. Somit kann man keine höhere Strafe bekommen auf Grund dessen weil man nicht in Besitzt einer Fahrerlaubnis war. Das ist wie Betrug. Wenn du 50 Leute Betrügst bekommst du höchstens die höchststrafe die für Betrug vorgesehen ist. Egal ob du den Betrug nun 1Mal oder 40Mal begangen hast. Und egal ob du dabei eine Urkundenfälschung begangen hast. (z.B. Warenbetrug).

Im weiteren:
Einer der mit FS total besoffen fährt hat daher die gleiche Strafe zu erwarten wie einer der ohne FS besoffen fährt. Schliesslich ist Trunkenheit im Verkehr das Hauptverbrechen und nicht das führen ohne Fahrerlaubnis. Das begeht ja der mit dem FS ja auch. Denn Fahrerlaubnis bedeutet im Recht nicht der Führerschein sondern die Befugnis zum fahren. Und der mit FS hat auch keine Befugnis mit Trunkenheit im Verkehr zu fahren, und hat somit automatisch auch keine Faherlaubnis während er einen Rausch hat. In diesem Zeitpunkt ist seine Faherlaubnis erloschen. Er führt daher in diesem Moment auch ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis. Denn schliesslich ist eine Trunkenheitsfahrt mit oder ohne FS verboten. Weshalb sollte dann hier die Tatmehrheit nicht angewendet werden können? Oder einer der beiden eine höhere Strafe erhalten? Schließlich haben doch beide das gleiche verbrochen!

Noch ganz im Gegenteil ist der mit Fahrerlaubnis noch mehr dran. Weil dieser noch zusätzlich den FS abgeben muss. Der andere hat ihn schon weg!

Wenn du die Dinge in ihrem Zusammenhang belässt, dann passen sie auch. Natürlich hat der ohne FS eine höhere Strafe zu erwarten, dies aber auch nur dann, wenn sie nicht in Tateinheit steht.

So wird aus Urkundenfälschung und Betrug ein Betrug mit Urkundenfälschung der mit max. Betrug zu betrafen ist.
Aus einer TF wird eine TF mit FOFE die mit max. TF zu bestrafen ist. Schliesslich dienen ja die untergeordneten Straftaten ja nur dazu die übergeordnete zu begehen, und nicht andersrum.


.... der alkoholisiert am Steuer erwischt wird, den FS ruhig lassen, weil er alkoholisiert sowieso fährt (ob jetzt mit FS oder ohne) und nüchtern keine Gefahr darstellt? :roll: :ugly:

Das habe ich nirgend wo geschrieben. Finde ich deshalb auch etwas nicht angebracht das unterstellt zu bekommen. Hier geht es um den Zusammenhang. Wir diskutieren gerade was die MPU bringt. Dass die Rückfallgefahr genau die gleiche ist. Mit oder ohne MPU / mit oder ohne FS. Trunkenheit im Verkehr wird gleich bestraft. Deshalb haben wir festgestellt, dass auch aus der Sicht der Strafe die MPU unnütz sein muss. Weil wegen der zu erwartenden Strafe die MPU keine Linderung erzielen wird. Und nur darum geht es.

Naja, wenn man die wichtigsten Regeln missachtet, schon...
Mir geht es aber um den Zusammenhang zur MPU. Gemeint habe eine zusätzliche Bedrohung. Ich wollte damit ausdrücken, dass wenn einer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen will, dann wird er dies tun. Mit oder ohne FS. Einer der daher zur MPU geht ist auf dem Weg der Besserung. Von diese Menschen geht keine (jetzt schreib ich es korrekter) zusätzliche Bedrohung aus.

Die Bedrohung ist im konkreten Fall immer die gleiche. Egal wie ich die TF begehe. Ob mit oder ohne Führerschein. Schließlich mussten die Menschen ja erstmal mit Fahrerlaubnis so eine Straftat begehen, dass die überhaupt dazu gekommen sind.

Das ganze steht daher im Zusammenhang dessen worum es hier eigentlich geht. Die Gefahr einer Trunkenheitstest besteht von Menschen mit FS gleicher Massen wie von Menschen ohne FS. Und darauf will ich hinaus. Nur weil einer keinen FS hat hat das nichts zu sagen. Der Radfaherer hatte auch keinen FS und ist betrunken gefahren, wenn auch mit dem Rad. Und der musste zu vor nicht zur MPU. Und was hat es gebracht? Genau so wenig wie mit der MPU!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das einige, das ich mich bei diesem Radfahrer frage ist, wie er mit 1.6 Promille es noch geschaffr hat, überhaupt zu fahren! Die Strafe ansich finde ich doch schon ziemlich hart, egal ob es nun den Radfahrer oder einen Autofahrer betrifft.

is gar nich so schwer.hatte ma deutlich mehr drin und konnte fahren (frag mich aber selber wie)
nach paar hundert metern hab ich dann aber geschoben.fands sicherer*g*
 
Lieber ABC,

Du wirfst hier so viele juristische Begriffe durcheinander, dass ich (mindestens) ein Seminar über Verkehrsdelikte halten müsste, um diesen Wust wieder auseinander zu nehmen. Dazu habe ich hier aber weder die Lust, noch eine geneigte Leserschaft, denke ich.

Aber kommen wir doch ruhig, wie Du selbst sagst zurück zur Wirkung der MPU.
Was soll denn die MPU? Sie soll doch dem Staat helfen zu entscheiden, ob jemand dem aufgrund einer Verfehlung die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wieder eine neue erteilt werden kann. Ich hoffe, insoweit haben wir noch Konsens.

Wenn Du nun behauptest dies gehe mit einer MPU nicht oder nicht gerecht genug, dann frage ich Dich erneut, wie soll der Staat das denn dann entscheiden?

Oder bist Du der Auffassung, dass wir die MPU gar nicht brauchen, sondern dass jedem, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde nach einer gewissen Zeit ungeprüft wieder eine erteilt werden soll?
 
@baffi

Du hast ja auch in dieser Hinsicht meiner Meinung nach vollkommen Recht. Nur halt mit dem Unterscheid, dass ich auf Grund der persönlichen Erfahrung sagen kann, dass die MPU nicht mit einer Wiedereingliederung in den Verkehr gemein hat.

Meiner Meinung nach ist eine sinnvolle Eingliederung in den Straßenverkehr ganz wichtig. Jedoch wie schon besprochen müsste dies wie ein Test sein. Oder müsste dies eine Voraussetzung mitbringen. Damit meine in im Konkreten Sinne Beispiele wie:

- Nachweis von Abstinenz über einen gewissen Zeitraum
oder
- Bestehen eines Fragebogens oder eines Reaktionstest
usw...

Genau das geschieht ja auch im eigentlich in der MPU. Aber das Ergebnis dieser Test ist für das Gutachten nicht relevant. Sondern jedeglich die Meinung des Psychologen. Und genau an dieser Stelle sind wir im Konflikt.

Der derzeitige Ablauf der MPU dient dem sicherlich nicht. Weil die Entscheidungsmacht der Gutachter nach eigenem Eindruck oder gar noch schlimmer nach Statistiken trifft. (Wie ich zum Beispiel in meinem Fall schon beschrieben hatte). Diese Anforderung hat aber nichts mit einer Straßentauglichkeit zu tun. Wenn dem so wäre, dann wäre das was du sagst zu treffend.

Auch ich sage nichts gegen die MPU. Jedeglich den psychologische Part der einen schweren eingriff in die Privatsphäre darstellt. Und über die Entscheidungsmacht die auf Statistik oder empfinden des Psychologen beruht und nicht an Hand der Testwerte die der Betroffene abgeliefert hat.

Wenn Du nun behauptest dies gehe mit einer MPU nicht oder nicht gerecht genug, dann frage ich Dich erneut, wie soll der Staat das denn dann entscheiden?

Ich antworte auch erneut. Dar Staat darf dies gar nicht feststellen. Das ist wider des Grundrechtes! Es geht den Staat nichts an ob einer eine Straftat begehen könnte. Das ist aber nicht nur meine Meinung, sondern auch die Meinung des EUGH! Der Staat ist dann zuständig, wenn jemand was verbrochen hat. Genauer gesagt die Justiz.

Jedes Begleitprogramm, (oder wie es in den USA betrieben wird, das Unfallshockprogramm das auch in Deutschland erfolgreich getestet wurde) hat höhere Erfolgsquoten. Dies auch in Deutschland (ist in DE bereits 2 Jahre im Test).

Also auf deine Frage hin, hat der Staat kein Recht dies zu tun! (Nicht in dieser Form)! Und wie er es dann macht. Z.B. über härtere Strafen ist dies ein Problem der zuständigen Politiker. Alternativen gäbe es einige. Wie unsere Nachbarstaaten oder die USA zeigen.


Um mich verstehen zu können müsstest du den genauen Ablauf der MPU entweder mitmachen oder aber einstudieren. Zum Beispiel über Bücher oder hier im Internet gibt es auch quellen. Je mehr du dich damit auseinandergesetzt hast, desto eher wird dir der eigentliche Zweck der MPU bekannt. Die MPU bezweckt keine Feststellung. Du kannst ja alleine schon den Spies umdrehen. Der Staat bekommt eine Antwort durch dieses Gutachten, das jedeglich auf einer Meinung beruht! Diese Meinung kann auch falsch sein, und genau das Gegenteil bewirken.

Der Name MPU wir hier (Medizinisch Psychologische Untersuchung) weit der Realität entfremdet. Das ist keine Untersuchung, sondern das ist ein Gutachten. Müsste also wie folgt heißen (Medizinisch- Psychologisches Gutachten). Desweiteren ist es auch ein Physiches Gutachten. Und Intelligenztest sind auch drinne. Manchmal sogar IQ Tests. Dann auch Drogen und Alkohol Screenings. Ich will auch gar nicht ausweiten. Aber du merkst schon. Ich Wirklichkeit machen die jeden Scheiß mit dir. Jeden Firlefanze wenn ich so mal ausdrücken kann. Du bist denen vollkommen ausgeliefert und du kannst nichts dun um deine Qualifikation zu erhöhen.

Deshalb ist deine Frage, wie der Staat sonst feststellen soll... völlig unangebracht. Ich wollte dir nur darstellen, dass der Saat bislang mit der MPU nichts festgestellt hat und in der Zukunft nichts feststellen wird. Und dennoch hat die MPU seinen politischen Zweck. Einfach so viele wie möglich von der Strasse weg zu halten. (Aber dies willkürlich)

Ein deutscher Politiker würde sagen. "Problem gelöst!" Wie ich schon schrieb:
- Die meisten wissen gar nicht was da getrieben wird
- Viele haben nie kontakt damit
- Viele glauben dies diene der Allgemeinheit und befürworten es
- Wer die MPU besteht beschwert sich ja ehe nicht mehr
- Man hält so viele wie möglich so lange wie möglich gezielt von der Strasse weg.
- Die Erfolgsquoten werden verheimlicht um das Aufsehen auf die Negativfälle gelenkt.

Das dies natürlich aber auf einer legalen Hintergehung der Menschenrechte ist, und auf Kosten vieler Betroffenen geht, spielt ja dabei bislang keine Rolle! Und das kann es nicht sein!

Du kannst sagen, die MPU ist eine moderne Schublade. Sie liefert kein Ergebnis, kein Resultat und keine Auskunft. Eine politische schlampige Lösung auf Kosten der Menschenrechte legalisiert, die in einem freien Staat so in ihrer Form nichts zu suchen hat.

Deswegen auf deine Frage! Würdest du dem Staat ein solche Recht einräumen so unfair und gleichgültig vorzugehen? Ich bin der Meinung nicht! Der Staat hat so ein Recht nicht zu bekommen.

Jetzt mal zum konkreten Fall von mir. Ich war damals 16Jahre jung. Noch nicht mal im Kopf erwachsen. Und die haben mich bis 26 verarscht. Und würden das noch immer nicht tun, wenn ich dem nicht juristisch ein Ende gesetzt hätte.

Und der Staat du dies immer noch mit anderen. Er behauptet wider EUGH beschlüssen, dass er RU Fühererscheine nicht anerkennen würde:
OVG Rheinland Pfalz Urteil vom 31.10.2008
Ausländischer EU Führerschein muss anerkannt werden

Er behauptet, dass die Umgehung der MPU ilegal sei
C-340/05 EUGH Beschluss 28.09.2006 Kremer:
Kremer Beschluss: ausländischen EU Führerschein trotz vorheriger deutscher MPU Auflage erworben, ohne jedoch eine Sperrfrist gehabt zu haben. EU Führerschein muss anerkannt werden.

C-227/05 EUGH Beschluss 06.04.2006 Halbritter:
Halbritter Beschluss: nachträgliche MPU Auflage auf neu erworbene ausländische EU Führerscheine ist nicht rechtens und Umschreibung in einen deutschen Führerschein einer solch erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis, Deutschland muss umschreiben.
QUELLE: KLICK

Ich meine so lange die Betroffenen das dem Staat abkaufen ist ja das Problem nach wie vor gelöst!^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich antworte auch erneut. Dar Staat darf dies gar nicht feststellen. Das ist wider des Grundrechtes! Es geht den Staat nichts an ob einer eine Straftat begehen könnte. Das ist aber nicht nur meine Meinung, sondern auch die Meinung des EUGH! Der Staat ist dann zuständig, wenn jemand was verbrochen hat. Genauer gesagt die Justiz. Die MPU ist unnötig. Zumindest in dieser Form wie sie in Deutschland betrieben wird.

Aufgabe des Staates ist aber auch die Gefahrenabwehr. Und genau diese Zielrichtung hat die MPU ja.

Ich weiß nicht, warum Du Deinen Streitfall vor dem EUGH gewonnen hast, wäre aber gern bereit, mir mal das Urteil durchzulesen. Bis dahin bin ich etwas skeptisch, ob Dein Sieg tatsächlich etwas mit Grundrechtsschutz zu tun hat, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Du kannst ja alleine schon den Spies umdrehen. Der Staat bekommt eine Antwort durch dieses Gutachten, das jedeglich auf einer Meinung beruht! Diese Meinung kann auch falsch sein, und genau das Gegenteil bewirken.

Dass es von einer einzelnen Meinung abhängt, bzw. abhängen kann, ist sicher problematisch. Dennoch hat ja die Psychologie durchaus ihre anerkannten Verfahrensweisen und diesen muss so ein Gutachten ja zumindest entsprechen und ist insoweit auch überprüfbar. Von Willkür kann hier daher nicht die Rede sein (ausgenommen mögliche Einzelfälle).

Letzten Endes kann sich aber jeder Fachmann auch nach reiflicher Beurteilung irren, da gebe ich Dir Recht.

Der Name MPU wir hier (Medizinisch Psychologische Untersuchung) weit der Realität entfremdet. Das ist keine Untersuchung, sondern das ist ein Gutachten. Müsste also wie folgt heißen (Medizinisch- Psychologisches Gutachten). Desweiteren ist es auch ein Physiches Gutachten. Und Intelligenztest sind auch drinne. Manchmal sogar IQ Tests. Dann auch Drogen und Alkohol Screenings. Ich will auch gar nicht ausweiten. Aber du merkst schon. Ich Wirklichkeit machen die jeden Scheiß mit dir. Jeden Firlefanze wenn ich so mal ausdrücken kann. Du bist denen vollkommen ausgeliefert und du kannst nichts dun um deine Qualifikation zu erhöhen.

Wenn diese Verfahren aber nun einmal zu einer wissenschaftlich fundierten Meinungsbildung erforderlich sind? Und wieso kannst Du Deine Qualifikation nicht erhöhen? Gibt es nicht eine entsprechene begleitende Beratung? Bzw. könnte man die nicht durch eine Konsultierung eines eigenen Arztes (Psychologen) recht einfach bekommen?

Deshalb ist deine Frage, wie der Staat sonst feststellen soll... völlig unangebracht.

Das wäre sie nur dann, wenn die Gefahrenabwehr nicht auch Aufgabe des Staates wäre. In einem demokratischen Rechtsstaat benötigt der Staat dann, völlig zu Recht ein Instrument, mit dem er der Gefahr in geeigneter Weise und mit dem erforderlichen Mittel begegnen kann, dass möglichst wenig in die allgemeine Handlungsfreiheit des Individuums eingreift.

Wenn Du behauptest, das Mittel der MPU sei bereits nicht geeignet, die Gefahr zu verhindern (so habe ich Dich verstanden), dann bleibt die Frage nach einem geeigneteren Mittel schon offen.
 
Also ich habe nicht vor dem EUGH geklagt. Ich habe nur ein Vergleichsurteil eingeklagt. Aber um das ganze abzurunden habe ich was interessantes gefunden!

ie 3.EU-Führerscheinrichtlinie sieht die Gegenseitige unbedingte Anerkennung ohne irgendwelche Kriterien vor.

Mit einfachen Worten:
In der EU (Europa) gibt es 27 EU Staaten und eine für alle 27 EU Staaten gültige
EU Führerscheinrichtlinie, die von jedem EU Staat einzuhalten ist, in der Richtlinie ist geregelt, das EU Führerscheine ohne irgendwelche nachträgliche medizinische Anforderungen, ohne Registrierung und ohne Umschreibung in allen EU Staaten solange gültig bleiben, wie im EU Führerschein selbst bei Punkt 4b angegeben ist.

Demnach hat Deutschland die Umschreibe und Registrierungspflicht für ausländische
EU Führerscheine im Jahr 2005 aufgrund der EU Richtlinie abgeschafft.

Nachträgliche MPU Auflagen auf "neu" erteilte ausländische EU Führerscheine ist durch den EUGH (Europäischer Gerichtshof) in insgesamt 4 Urteilen von 2004 bis letztens 06/2008 nicht erlaubt und wird von Deutschland nicht mehr praktiziert.

Ein EU Führerschein ist ein EU Führerschein mit den selben Rechten, egal von welchem der 27 EU Staaten erteilt, bleibt es eine Europäische Fahrerlaubnis.

Deutschland erreichte in der Gesamten EU im Jahre 2008 in der Verkehrssicherheit "nur" den 12 Platz, es gab also 11 EU Staaten die im Jahre 2008 im Verhältnis weniger Verkehrstote zu verzeichnen/beklagen hatten als Deutschland, das trotz MPU, hier sollte angesetzt und nachgedacht werden.

Abschließend gilt Grundsätzlich: Ein polnischer oder von einem anderer EU Staat neu erteilter EU Führerschein ist ohne Einschränkungen in Deutschland solange gültig wie unter Punkt 4b im Führerschein angegeben ist. Quelle: 3.EU Führerscheinrichtlinie

Sollten Sie sich unsicher über die Gültigkeit eines neu erworbenen EU Führerscheins aus Polen oder anderem EU Staat sein, befragen Sie Bitte Ihren Verkehrsrechtsanwalt.

Ich hoffe du verstehst jetzt damit, dass es keinen deutschen Führerschein gibt, auf dass Deutschland sein Recht ausschöpfen kann. Deutschland kann nur über die Erteilung eines Füherscheins welcher durch Deutschland ausgestellt würde fügen.

Das ist ein Beweis dass eine MPU unnötig ist um an einer europäische Faherlaubnis zu kommen. Und dass Deutschland entgegen dem was du sagst, eben nicht das RECHT hat dann eine MPU anzuordnen. Hiergegen gibt es KEINE Rechtsmittel, weil das EUGH das höchste Gericht ist!

Alles andere ist halt dann deine Meinung, die ich so akzeptiere. Dies aber nicht dem Realen Recht eines einzelnen entspricht. Und damit setze ich mal einen Punkt!

Wie du siehst wird die MPU nach und nach und immer mehr zur Abschaffung gezwungen. Die Gründe oder besser Hintergründe habe ich die extra Rot markiert. Deutschland ist mit seiner MPU nur im Mittelfeld!

Aber das ist das wo ich mich schon zu Tode getippt hatte. Jetzt habe ich eine Quelle gefunden, die dir das belegt! Die MPU bewirkt nothing!

Ich wollte dich damit nicht kränken, sondern viel eher zeigen, dass alle 27EU Staaten sich darauf GEEINIGT haben, dass die so zu sein hat! Deswegen ist die deutsche MPU für mich auch ein Witz. Die 3.EU-Führerscheinrichtlinie ist schließlich von allen so beschlossen und abgestimmt worden. Die Mehrheit gewinnt. Und die Mehrheit befindet das Treiben von Deutschland für absolut falsch. Mehr brauche ich denke ich nicht mehr über die MPU schreiben.

Jeder hat das Gleiche Recht, und es ist sehr schön, dass wir ein gemeinschaftliches Europa haben, dass Menschenrechte vor das Treiben der Staaten stellt. Insofern ist dies nur ein Gewinn für uns alle. Den hier steht der Mensch im Vordergrund!

Am Anfang dieser Diskussion schrieb ich, dass der Radfahrer das Urteil nicht akzeptieren soll und sich notfalls bis vor dem EUGH hochklagt. Erfolgsaussicht 100%!

Wir leben in einer Modernen Welt. Und ich glaube durch die EU gewinnen wir jeden Tag an Qualität auch in Sachen Verkehrsrecht und vor allem Menschenrechte. Die EU wird zu einer Multikultur, sowas wie man sonst nur von den USA kennt. Wir leben in einer Welt die zunehmend das Menschenrecht in den Vordergrund bringt. Und da ist es ganz wichtig, dass es Möglichkeiten gibt solch einer Perversion wie sie bei der EU betrieben wird zu umgehen. Denn ein unerlaubter oder ungewollter Eingriff in die Privatsphäre ist Pervers und hat in einem Staat noch Moderenen Europa nichts verloren. Dies spiegelt meine Meinung wieder. Ich habe die MPU 3 Mal durchlaufen und sämtliche Test über Jahre!
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutschland ist auf Platz 12 der EU, wobei es bevölkerungszahlenmäßig an Platz 1 liegt. Bei der Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge dürfte dies ähnlich sein. Merkst Du etwas?

Im übrigen geht ja aus der Mitteilung nur hervor, dass nachträgliche Auflagen nicht erlaubt sind. Die Voraussetzungen für die Neuerteilung eiener Europäischen Fahrerlaubnis in Deutschland wird dort jedenfalls nicht erwähnt.

Auch geht daraus nicht hervor, ob es mittlerweile vielleicht ein Europäisches Zentralregister gibt, dass die Ausstellung eines "neuen" Führerscheins in anderen EU-Staaten verhindert.

Letztlich gibt die Quelle also nichts her, was eine Aussage "die MPU bringt nichts" aus meiner Sicht irgendwie stützen könnte, tut mir leid.
 
Diese Statistik wird pro Million Verkehrsteilnehmer gerechnet. ;)

Das ist wie arrogantes denken! Deutschland ist nur im Mittelfeld. Das haben aber auch viele noch im Kopf.

Nene, 27 Staaten waren sich einig! Deutschland ist auf Platz 12! Dein Problem ist, dass du das vermutlich gar nicht wahr haben willst.

Deine Reaktion ist ein mentales deutsches Problem. Zu glauben man sei der beste Staat in Europa. Wenn von 27 die Mehrheit dagegen ist, dann hat das wohl einen Grund!

Vill denk mal darüber nach warum die Mehrheit von 27Staaten dagegen ist. Sicher hat das nichts damit zu tun, dass die irgend was gegen die deutschen haben. Wohl eher damit, dass die der Ansicht sind, dass die MPU nichts bewirkt. Würde die MPU tatsächlich erfolgreich sien, dann wären die 27Staaten womöglich dafür und die MPU wäre dann in ganz Europa angesiedelt!

Überleg mal warum das so ist, warum die anderen die MPU nicht anerkennen?

Noch kann die EU den D. Staat die nicht zur Abschaffung der MPU zwingen. Aber die EU zwingt deutschland dann halt zur Anerkennung des EU Füherschein und verbietet die MPU darauf. Wundert es dich immer noch warum da die Mehrheit der 27Staaten dagegen ist? Oder bist du der Meinung, dass die anderen Staat nur dumme Politiker haben, die nicht denken könnten?!

Ich bin der Meinung dass in Deutschland die MPU abgeschafft gehört. Und dies wird auch in den nächsten 10-20 Jahren geschehen, weil sonst jeder ins Ausland fährt. Es wird sicher kein Urteil geben, dass pro Deutschland sein wird. So lange Deutschland mit der MPU so pervers verfährt!
 
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