15 Jahre Fahrverbot für Radfahrer

Gut. Ich habe offensichtlich das "im Verhältnis" überlesen. Trotzdem würde mich die Statistik schon mal genauer interessieren. Allein an der Bevölkerungszahl die Plätze zu verteilen ist wohl auch nicht sachgerecht.

Ich habe Dir inzwischen aber auch noch einmal etwas herausgesucht:

[...]Nach den obigen Ausführungen richtet sich, inwiefern eine Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft Gültigkeit in der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden verlieren aber hierdurch nicht die Möglichkeit, das Recht abzuerkennen, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Die nationalen Möglichkeiten, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bleiben der Fahrerlaubnisbehörde in der Bundesrepublik Deutschland erhalten.

Sofern die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Strafgericht eine Fahrerlaubnisentziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis ausspricht, stellt dies juristisch nur dar, dass hiermit das Recht aberkannt wird, von dieser Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Die Fahrerlaubnis bleibt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland voll gültig. Die Behörden oder Gerichte der Bundesrepublik Deutschland haben nicht die Befugnis, eine Fahrerlaubnis eines anderen Staates zu entziehen. Diese Befugnis hat nur der Staat, der die Fahrerlaubnis auch erteilt hat. [....]

Quelle

EDIT: Zur Statistik konnte ich nur diesen Presseartikel auf die Schnelle finden.

Daraus geht aber bereits ansatzweise hervor, was ich vermutet habe. "Sieger" der (übrigens nicht offiziellen) Studie ist demnach Malta.

Das könnte wohl auch etwas mit dem täglichen Verkehrsaufkommen dort zu tun haben, nicht wahr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Quelle die du zittiertst beruht nur darauf, dass Deutschland die Aberkennung dieser Fahrerlaubnis erzielen kann. Dies ist so eine Abschreckquelle die von DE missverständlich dargelegt wird.

Im Grunde genommen kann jeder Staat eine FE aberkennen, WENN der Betroffene Bockmist damit macht. Aber nicht Willkürlich. Nichts anderes steht in deiner Quelle

Die deutschen Fahrerlaubnisbehörden verlieren aber hierdurch nicht die Möglichkeit, das Recht abzuerkennen, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Die nationalen Möglichkeiten, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bleiben der Fahrerlaubnisbehörde in der Bundesrepublik Deutschland erhalten.

Eine MPU dürfen sie darauf nicht anordnen. Nicht so lange der Betroffene nach Erteilung misst gebaut hat! Hier nochmal das Urteil:
C-227/05 EUGH Beschluss 06.04.2006 Halbritter:
Halbritter Beschluss: nachträgliche MPU Auflage auf neu erworbene ausländische EU Führerscheine ist nicht rechtens und Umschreibung in einen deutschen Führerschein einer solch erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis, Deutschland muss umschreiben.
QUELLE: KLICK

Die Quelle mit der Deutschland droht (übrigens auch auf der HP des Verkehrsministeriums nachzulesen) bzieht sich auf die deutschen Rechte die NICHT VON DER EU VERBOTEN WURDEN und somit auf den verbleibenden Spielraum der übrig bleibt. Sprich nur in dem Spielraum der durch die Urteile überlassen wurde.

Es ist nur eine Leerdrohung, die besagt, dass du deshalb in Deutschland kein scheiß mit dieser Fahrerlaubnis machen kannst, da DANN die Fahrerlaubnis aberkannt werden kann.

Und das ist auch in meinen Augen rechtens so! Deutschland kann ohne RECHT die FE nicht aberkennen. Und das Recht einen EU Führerschein abzuerkennen ist nicht gegeben und von der EU beschnitten. Somit kann Deutschland auch nur in diesem Spielraum handeln.

Es bleibt das Prinzip, erst muss ich betrunken fahren, und dann darf Deutschland die Fahrerlaubnis aberkennen! Und nicht andersrum! Zum Beispiel mir die Fahrerlaubnis aberkennen weil ich hier zur MPU sollte! Dieses Recht wurde für Deutschland beschnitten.

Dies Bezieht sich also darauf, dass Deutschland das Recht verbleibt mir zum Beispiel ein Fahrverbot zu verhängen. Dies muss aber einen Grund haben, der im rechtlichen Rahmen liegt. Ein Grund, dass die meinen EU Führerschein nicht anerkennen wollen ist nicht gültig, oder dass ich eine MPU nachholen sollte erst recht nicht. DE darf so nur in seinem Recht verfahren. Sprich, ich fahre mit 2 Probmille und werde angehalten. Ich bekomme 10 Jahr Fahrverbot. So einfach ist das.

Die EU sagte ja, dass Deutschland dennoch Fahrverbot verhängen kann. Und wenn DE mit Fahrverbot verhängt, dann darf ich in DE nicht fahren. Auf dieses Recht bezieht sich die Quelle.
 
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Naja. Aber wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland nicht vorliegen (Bspw. noch laufende Sperrfrist) dürfte das nicht zutreffen, oder?

Aber wie gesagt, das kann meines Erachtens in dieser Diskussion auch dahingestellt bleiben.

Die Frage bleibt nach wie vor, ob die MPU ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel darstellt um die Gefahr, die von betrunkenen Autofahreren ausgeht, zu beschränken.

Davon gehe ich immer noch aus. Jedenfalls gilt das im großen und Ganzen. Ob sich in Deinem Einzelfall eine andere Betrachtungsweise ergeben würde, kann und will ich nicht beurteilen.

Dafür gibt es aber in Deutschland Rechtsmittel gegen behördliche Entscheidungen. Dies hat Dir offensichtlich ja auch zum Erfolg verholfen.
 
Bei Sperrfrist (also Fahrverbot) trifft dies zu. Fahrverbot bleibt Fahrverbot. Das ist in Deutschland gültig. Und würde auch nicht berührt. Die Sache was die EU nicht will ist das was nach der Bestrafung (also nach dem Fahrverbot) einem das Recht genommen wird am Verkehr teil zu nehmen.

Ein EU Führerschein gibt keine Sonderrechte. Er muss nur anerkannt und als ein solcher neu erteilter Führerschein akzeptiert werden. Weiter Rechte erwirbt man damit nicht. Man umgeht nur die MPU! Alles andere ist beim alten.

Ein deutscher Richter kann wenn ich was verbreche mir gültiges Fahrverbot erteilen! Und das ist auch gut so. Ich muss mich genau so an die Regeln halten wie alle anderen auch. Das einzige was ist, ist dass DE meinen Führerschein ohne MPU anerkennen muss. Und das ist auch gut so.

Wenn ich scheiße baue, dann habe ich Fahrverbot, und kann mit meine EU Schein nur noch außerhalb DE fahren. Dann kann mir DE de FS aberkennen. Es geht den Menschen daher durch EU Führerscheine keine Gefahr ab. Es gibt einem keine Sonderrechte!

Zusammenfassend wie gesagt, es gibt dir die Würde zurück, die MPU nicht mit zu machen! Das ist unser europäisches Grundrecht! Da kann DE sich 30 oder 40mal in Kreis drehen.

Das ist ein Recht das in allen Staaten gültig ist. Zum Beispiel du fährst nach Italien. Dann muss Italien dein FS anerkennen, ob denen das passt oder nicht. Ausser du baust dort Scheiße, dann kannst du in Italien Fahrverbot bekommen. Dann darfst du halt in Italien nicht mehr fahren. Selbes Recht steht DE und allen andren Staaten zu!

Die ganze MPU Sache kann ja jeder mitmachen wer will. Ich würde es nicht mehr machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@MPU
absolut sinnvoll in meinen Augen. Denn nur weil jemand einen Führerschein hat, heißt es noch lange nicht das diese Person auch die dazu gehörende Verantwortung tragen kann. Wer also permanent zu schnell fährt, falsch parkt oder gar unter Alkoholeinfluss Auto fährt, sollte psychisch überprüft werden.
Es sind in den meisten Fällen immer andere Personen denen geschadet wird, und diese Schäden trägt dann meistens der Staat. Ist doch nicht Sinn und Zweck der Sache. Jeder ist für sein Tun verantwortlich, wenn er damit aber nicht umgehen kann, so muß dies überprüft, und gegebenenfalls der Führerschein eingezogen werden.
Das es da noch eine extra Regelung für die EU gibt finde ich nicht so prall, denn die grundsätzliche Teilnahme am Straßenverkehr ist überall gleich.
Zeit für ein einheitliches Gesetz mit gleichen Maßstäben. *finde ich*
 
Die ganze MPU Sache kann ja jeder mitmachen wer will. Ich würde es nicht mehr machen.

Ja, weil Du hier alles durcheinander wirfst...

Was ich greob in Deinen Zitaten lese, ist, dass es Deutschland verboten wurde, jemandem nachträglich eine MPU anzulasten, der hier in Deutschland seine FE verloren hatte, und diese dann im Ausland gemacht hat.

Mal abgesehen davon, was ich von solchen renitenten Individuen halte, die hier Scheiße bauen, und die Folgen über juristische Winkelzüge aushebeln...

Im Normalfall steht die MPU in direktem Zusammenhang mit Vergehen, die begangen worden sind.

Der Fahrradfahrer wurde zu 500 € verurteilt, und zu einer MPU vor Erwerb des normalen Führerscheins.
Ein Bekannter hat besoffen nen Unfall gebaut. Fahrverbot und zur Rückgabe der FE eine MPU.
Ein Kumpel war mal als Trucker unterwegs. Innerhalb kürzerer Zeit über 10 Punkte gesammelt -> Androhung einer MPU.

So, also was willst Du?

gruss kelle!
 
So, also was willst Du?

Ein Cappuccino mit Zucker! ;)

Nein im ernst. Schön und alles wunderbar. Habe nichts dagegen. Wer es mit machen will, bitte! Nur schade wer es mitmachen muss und nicht will.

Mal abgesehen davon, was ich von solchen renitenten Individuen halte, die hier Scheiße bauen, und die Folgen über juristische Winkelzüge aushebeln...

Das ist deine Meinung. Die ist akzeptabel aber nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar! Noch ist dies eine Ausheblung des Rechtes. Es ist eine Inanspruchnahme seiner Rechte!

Im Normalfall steht die MPU in direktem Zusammenhang mit Vergehen, die begangen worden sind.

Jetzt machst du aber Witze. Man merkt, dass du wirklich nicht weist was bei der MPU Sache ist. Meinst du wie dein Vater in der Kinderheit war, ist
in direktem Zusammenhang mit Vergehen
ist?
Oder glaubst du dass deine norlames Führungszeunigs
in direktem Zusammenhang mit Vergehen
ist?
Vill willst du mir erzählen, dass ein IQ Test
in direktem Zusammenhang mit Vergehen
ist.
Oder dass eine Prognose nach Statistik
in direktem Zusammenhang mit Vergehen
ist.

Was ist denn noch alles bei der MPU
in direktem Zusammenhang mit Vergehen
frage ich mich an dieser Stelle?

-Wer deine erste Freundin war?
- Wie die sexleben mit deiner Frau ist?
- Was du für deine Mutter / Vater empfindest?
- Was deine Eltern trinken?
- Welchen Beruf deine Brüder haben?

Du scheinst wirklich nicht sonderlich viel Wissen über den Ablauf der MPU zu haben. Sorry wenn ich das so anmerken muss. Du hast nur die Wut auf die Trinker.

Ich könnte dir das halbe Forum zuposten was bei der MPU alles nicht im Zusammenhang des Vergehens ist. Ansonsten darfst du mir mal bitte erklären wie das alles zusammen hängen soll.

Nur mal zu deiner Aufklärung. In der MPU wird dein gesamtes Leben auseinander genommen. Schließlich geht es auch um ein psychologisches Gutachten! Nach deutschem Ansehen ist die relevant, um das Profil eines Menschen erstellen zu können.

Jetzt weist du was ich unter PERVERSEN eingriff in die Privatsphäre meine. Dabei stellt dir der Psychologe viele Fragen doppelt und anders Formuliert. Sprich wenn du lügst und nicht zu den besten Lügnern gehörst, dann bist du gleich mal durchgefallen.

Ganz ernst, bei der MPU fehlt nur noch, dass du dich umdrehen und bücken musst! Ist mein voller Ernst.

Ich war so vor Wut, dass ich dem fast in die Fre... gehauen hätte, weil er mich absichtlich verarscht hat. Meine Mutter hat den Fratzen verklagt, weil er sie beleidigt hat!

Das ist MPU Highlife!

Wie schon geschrieben, wäre es mir nicht peinlich würde ich dir meine Gutachten zukommen lassen, was da alles drin steht, da stehen die die Haare zu Berge, was alles einen Scheißdreck mit dem Vergehen zu tun hat. Da es aber privat ist wirst du kaum ein solches Gutachten zu Gesicht bekommen.

Das steht aber alles drin. Von wie du aufgewachsen bist über wer deine Eltern waren, wer deine Frau ist, wie deine Ehe läuft über das Vergehen selbst und bis in die Gegenwart. Und du bekommst dann zum Schluss irgend eine Prognose ob du rückfällig werden könntest oder nicht.

Ich sage dir ganz ehrlich. Mit Fahreignung hat das einen feuchten zu tun. Wenn es dir gefällt -> Deine Meinung dann geh doch zur MPU und erzähl dem wies mit deiner Frau in der Kiste ist. Verzähl aber hier nicht so ein scheiß.

Wenn man das net selbst mitmachen muss kann man schnell große Sprüche darüber kloppen. Es ist mir leicht andere zu etwas zu verurteilen, was man selbst nie mitmachen würde, wenn man an dessen Stelle war.

Warum sollte auch die Todesstrafe ungerecht sein, wenn ich nichts verbrochen habe?^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist deine Meinung. Die ist akzeptabel aber nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar! Noch ist dies eine Ausheblung des Rechtes. Es ist eine Inanspruchnahme seiner Rechte!

Ja, und damit beweist man sofort, dass man von §1, StVO keine Ahnung hat.

Jetzt machst du aber Witze.

Nein, mach ich nicht.
Die Anordnung einer MPU ist nur in direktem Zusammenhang mit Vergehen im Straßenverkehr möglich und zulässig.

Du scheinst wirklich nicht sonderlich viel Wissen über den Ablauf der MPU zu haben. Sorry wenn ich das so anmerken muss. Du hast nur die Wut auf die Trinker.

Was hat die MPU mit Trinkern zu tun?
Zwingend gar nix.
Es ist nur als wahrscheinlich zu erachten, dass man nach groben Alkoholverstoß dorthin muss, es gibt aber auch genug andere Gründe.

Nur mal zu deiner Aufklärung. In der MPU wird dein gesamtes Leben auseinander genommen. Schließlich geht es auch um ein psychologisches Gutachten!

Ja und, wo ist das Problem?
Wie soll man denn sonst die persönliche Eignung zum führen eines Kfz feststellen?

Jetzt weist du was ich unter PERVERSEN eingriff in die Privatsphäre meine.

Wenn mich jemand, der offensichtlich nicht zum Führen eines Kfz geeignet ist, vom Motorrad holt, ist das wohl kein Eingriff in meine Privatsphäre?

Weißt Du was Dein Problem ist?
Die MPU ist für Dich der Inbegriff des Schreckens.
Dass die Leute, die dort hin müssen, es selbst verbockt haben, dabei Menschen verletzt oder getötet haben, scheint Dir egal zu sein.

Keiner muss dort unschuldig hin, alle Kandidaten haben sich selbst nominiert.

Wie schon geschrieben, wäre es mir nicht peinlich würde ich dir meine Gutachten zukommen lassen, was da alles drin steht, da stehen die die Haare zu Berge, was alles einen Scheißdreck mit dem Vergehen zu tun hat.

Tja, weil Du immer noch nix kapiert hast.
Die MPU soll feststellen, ob Du geeignet bist, ein Kfz zu führen.

Wenn dem Gutachter dabei auffällt, dass der Proband bei der kleinsten Provokation aus der Haut fährt, oder er es nicht schafft, dem Gespräch ne halbe Stunde konzentriert zu folgen, können dies auch Indikatoren sein...

Mit Fahreignung hat das einen feuchten zu tun. Wenn es dir gefällt -> Deine Meinung dann geh doch zur MPU und erzähl dem wies mit deiner Frau in der Kiste ist. Verzähl aber hier nicht so ein scheiß.

Ob man ein Kfz fahren kann oder nicht, stellt der Prüfer zum Ende der Fahrschule fest.

Bei der MPU geht es um die Eignung...

Ich zitiere:

"Der Begriff „Fahreignung“ umfasst die körperliche Eignung, die geistige Eignung (zum Beispiel Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit."

Es ist mir leicht andere zu etwas zu verurteilen, was man selbst nie mitmachen würde, wenn man an dessen Stelle war.

Habe ich irgend wen zu irgendwas verurteilt?

Nein, also schön entspannt bleiben.

Warum sollte auch die Todesstrafe ungerecht sein, wenn ich nichts verbrochen habe?^^

Nimms nicht persönlich...

Aber so wie Du postest und argumentierst, habe ich meine berechtigten Zweifel, dass Du Dich ordentlich im Straßenverkehr verhalten kannst.

gruss kelle!
 
Nimms nicht persönlich...

Aber so wie Du postest und argumentierst, habe ich meine berechtigten Zweifel, dass Du Dich ordentlich im Straßenverkehr verhalten kannst.

Steht das nun auch im direkten Zusammenhang mit dem Vergehen oder im §1 der StVO?
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Keine sorge ich nehme das nicht persönlich!
 
Steht das nun auch im direkten Zusammenhang mit dem Vergehen oder im §1 der StVO?

Nööö, liegt eher an dem Fakt, dass Dir Dein Recht auf einen Führerschein offensichtlich wichtiger ist, als das Recht dritter auf ein unversehrtes Leben.

Aber zum Glück wurde diese Rechtslücke vor einem Jahr geschlossen, so dass die Leute nicht mehr ohne weiteres an den Lappen kommen, bzw. wenn sie dann einen haben, selbigen hier nicht nutzen dürfen.

Da lebt es sich als Motorradfahrer schonmal beruhigter.

gruss kelle!
 
Aber zum Glück wurde diese Rechtslücke vor einem Jahr geschlossen, so dass die Leute nicht mehr ohne weiteres an den Lappen kommen, bzw. wenn sie dann einen haben, selbigen hier nicht nutzen dürfen.

Die Führerscheine bleiben gültig! Du solltest einfach nur mitlesen. Da änder auch das Urteil von vor einem Jahr nichts. Hier der BEWEIS mit AZ vom EUGH dem höchsten Gericht gegen dieses es kein Rechtsmittel gibt.

In der Rechtssache C?445/08 EUGH Europäischer Gerichtshof, Wierer:
BESCHLUSS vom 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009 zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ"
(Vorlage des VGH Mannheim an den EUGH vom 09/2008)

ausländischer ("polnischer") EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen und polnischem Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.



´04.12.2009
VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 polnischer
EU Führerschein muss auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.
Es ging um eine Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009) die einen polnischen Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in SLUBICE (unsere Fahrschule), aufgrund der neuen 3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am 19.01.2009 in Kraft getreten ist, nicht anerkennen wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen, nämlich der VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG Kassel nun aufgehoben.

Der 19.01.2009 war überhaupt kein Sieg für Deutschland. Es sagt nur, dass der Wohnort auf den FS (Angabe 4b) im Ausland liegen muss. Denn sonst muss Deutschland den FS nicht anerkennen.

Im weiteren verwechselst du da ganz gewaltig Recht mit Rechtslücke. Das überordnete Recht gilt vor dem ungeordneten und nicht andersrum. Somit nutzt Deutschland eine europäische Rechtslücke um die MPU anzuordnen und nicht anders rum. Schließlich ist es mein Recht einen Führerschein in allen der 27 EU Staaten zu machen, und mein Recht mir das aussuchen zu dürfen wo ich es machen möchte. Und DE hat kein Recht mir das zu verbieten. Eine Rechtslücke ist ganz was anderes!

Nach Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeslücke
ist eine Rechtslücke ein Fall der nicht geregelt ist! Die Sache rund um die EU Fahrerlaubnis ist hingegen alle male geregelt. Und die Grenzen sind ganz klar abgesteckt. Vill solltest du erstmal nachlesen was eine Rechtslücke ist, und dann solche Bezichtigungen auffahren.

Nööö, liegt eher an dem Fakt, dass Dir Dein Recht auf einen Führerschein offensichtlich wichtiger ist, als das Recht dritter auf ein unversehrtes Leben.

Und sag mal was ist mit denen die mit FS einen Tod fahren? Oder unter Alkohol fahren? :think: Die dürfen ja. Du wirst dich wundern wie viel Deutsche im Ausland (im Urlaub) im suff gefahren sind, und die hier immer noch rumfahren dürfen. Aber anders rum soll das ja nicht gestattet sein.

Aber du musst es ja wissen. Alles was ich zu tun habe ist mich vollsaufen und mit dem Auto auf Menschenjagd zu gehen. /Ironie Bei dir stimmt was nicht wenn du so denkst! Es gibt nicht einen Fall wo ein MPUler einen absichtlich Tod gefahren hätte. Wenn so ein Wahn existiert dann höchsten in deinen Einbildungen. Aber in der Realität ist so ein Fall noch nie gewesen.

Also wenn du diskutieren willst, dann höh auf anderen was zu unterstellen. Ich habe das letzte Mal vor 10 Jahren ein Fahrzeug unter Alkohol geführt. Das habe ich nie wieder vor und werde das auch nie weider machen. Du brauchst mir deswegen nicht aufschwatzen was mir wichtiger wäre.

Informiere dich erst einmal ausgiebig über das Recht eines einzelnen Menschen, über die MPU und über die europäischen Rechte.

In sofern nutzt Deutschland eine europäische Rechtslücke die Deutschland nicht verbietet den EU - FS in Deutschland unter gesonderten Auflagen zu erlauben, die die EU in ihrer FS Richtlinie nicht vorsieht. Dies ist eben noch nicht durch die EU geregelt. Und insofern kann DE die MPU auch noch anordnen!

Noch steht irgend ein Beweis, dass die MPU von Nutzen wäre, aufdass du überhaupt behaupten kannst, dass einem anderen Menschen was wichtiger wäre. Erbringe erst einmal einen handfesten Beweises, dass die MPU überhaupt einen Nutzen mit sich zieht. Oder erbringe einen Beweis wo ein MPUler einen absichtlich umgebracht hätte, sodass eine erhöhte Gefahr von ausgehen würde.

Ich habe deine Meinung schon 20 Mal gelesen. Was mir fehlt ist ein stichhaltiger Beweis für deine Behauptungen. Bisher habe ich nichts als Unterstellungen gehört.

Ich kann ja deine Meinung sehr gut akzeptieren, schließlich ist dies ein Recht. Aber bitte verkaufe es nicht als Wahrheit, wenn es keine Belege dafür gibt.

Die MPU ist absolut Nutzlos. Die Beweise hierfür stehen hier schon im Forum. Deutschland ist auf Platz 12 und damit im Mittelfeld der EU. Die Hälfte der EU Staaten haben das Problem ohne MPU besser im Griff wie Deutschland ohne MPU. Sehe die Fakten doch endlich mal ein.

Wenn die MPU noch einen Nutzen hätte, würde ich dich verstehen. Aber was glaubst du warum der EUGH überhaupt solche Urteile erlässt? Doch sicher nicht wenn Deutschland damit auf Platz 1 der EU wäre. Aber der EUGH hat festgestellt, dass die deutsche MPU nichts anderes wie ein schwerer Eingriff in die Menschenrechte ist.

Also Lob deine EU bis in den Himmel wenn du magst. Einen Beweis, dass die MPU überhaupt irgendwas bewirkt gibt es nicht. Die Rückfallquoten sind die selben. Mit oder ohne. Insofern geht genau die Gleiche Gefahr von denen aus, die einen FS haben wie von denen die keinen haben!

Und wenn dir die Sicherheit auf Strassen so am Herzen liegt, dann solltest du erst Recht gegen die MPU sein. Weil die MPU keine Kompetente Antwort liefert. Sprich sie liefert willkürlich tatsächlich Alkoholiker auf die Strasse und lässt ungefährdete sitzen. Wenn du dafür auch noch einen Beweis brauchst, dann sehe dir hier die Rückfallquoten an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

Wenn dem also so wäre, dass die MPU auch nur irgend ein Scheiß Nutzen hätte, wieso ist trotz diesem Perversen Gutachten die Quote nicht besser wie die der anderen Staaten? Erklär einfach mal!

Sehe es einfach ein, dass mit einem solchen Eingriff genau so viel erzielt wird wie ohne eines solchen Eingriffs. Eben gar nichts!

Ich weis nicht wie oft ich diese Fakten noch nachposten muss. Wenn es nur so wäre, dass die MPU tatsächlich irgend etwas bewirkt, würde ich dir vollkommen Recht geben. Diese MPU sorgt aber für keine Sicherheit auf den Strassen. Sie soll nur den Nutzen haben. Bewirken tut sie da gar nichts!

Wenn du glaubst du seist durch die MPU auf deinem Motorrad sicherer unterwegs dann vertritt du einen irrglauben. Es gibt ein Haufen Fakten, die genau das wiederlegen. Im Straßenverkehr ist zumindest jeder 10te (so geht man von aus) zumindest mit geringer Menge Alkohol unterwegs. Aber nur 1 unter 100 fährt schwarz. Das zeigt schon alleine wie sicher du mit dem Motorrad unterwegs bist, bei Menschen die einen deutschen FS haben.

Du musst einfach mal einsehen, dass die Strasse eine Gefahr an für sich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Führerscheine bleiben gültig! Du solltest einfach nur mitlesen. Da änder auch das Urteil von vor einem Jahr nichts. Hier der BEWEIS mit AZ vom EUGH dem höchsten Gericht gegen dieses es kein Rechtsmittel gibt.

Jo, das Urteil des EuGH bezieht sich auf die Rechtslage von 2008.

Der 19.01.2009 war überhaupt kein Sieg für Deutschland. Es sagt nur, dass der Wohnort auf den FS (Angabe 4b) im Ausland liegen muss. Denn sonst muss Deutschland den FS nicht anerkennen.

Wenn in Deutschland eine Sperre vorliegt, die durch eine MPU aufgehoben werden kann, kann derjenige so viele Führerscheine in der EU machen wie er will, hier darf er ihn nicht benutzen.

Weiterhin wird der Führerschein nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hauptwohnsitz in dem ausstellenden Land war.

Oder warum meinst Du, gibt es kaum noch Führerscheintouristen?

Im weiteren verwechselst du da ganz gewaltig Recht mit Rechtslücke. Das überordnete Recht gilt vor dem ungeordneten und nicht andersrum. Somit nutzt Deutschland eine europäische Rechtslücke um die MPU anzuordnen und nicht anders rum. Schließlich ist es mein Recht einen Führerschein in allen der 27 EU Staaten zu machen, und mein Recht mir das aussuchen zu dürfen wo ich es machen möchte. Und DE hat kein Recht mir das zu verbieten. Eine Rechtslücke ist ganz was anderes!

Ansichtssache...
Wenn ein übergeordnetes Gesetz erlassen wird, was die Besonderheiten der untergeordneten Gesetze nicht vollständig berücksichtigt, ergeben sich Gesetzeslücken...

Und sag mal was ist mit denen die mit FS einen Tod fahren? Oder unter Alkohol fahren? :think: Die dürfen ja. Du wirst dich wundern wie viel Deutsche im Ausland (im Urlaub) im suff gefahren sind, und die hier immer noch rumfahren dürfen. Aber anders rum soll das ja nicht gestattet sein.

Sage mal, wo kommt eigentlich Deine Ethanol-Fixierung her?

Aber du musst es ja wissen. Alles was ich zu tun habe ist mich vollsaufen und mit dem Auto auf Menschenjagd zu gehen. /Ironie Bei dir stimmt was nicht wenn du so denkst! Es gibt nicht einen Fall wo ein MPUler einen absichtlich Tod gefahren hätte. Wenn so ein Wahn existiert dann höchsten in deinen Einbildungen. Aber in der Realität ist so ein Fall noch nie gewesen.

Hab ich irgendwo Vorsatz unterstellt?
Nein, also, tief durchatmen und entspannen...

Informiere dich erst einmal ausgiebig über das Recht eines einzelnen Menschen, über die MPU und über die europäischen Rechte.

Jeder Mensch ab 17 hat das Recht einen Führerschein zu erwerben.
Verstößt er grob gegen die StVO, wird ihm der Führerschein entzogen.
Er hat ein Recht auf Wiederausstellung des Führerscheins, wenn er im Rahmen einer MPU nachgewiesen hat, dass er die Fähigkeit besitzt, ein KFZ verantwortungsvoll zu führen.
All diese Rechte sind im vollkommenen Einklang mit dem EU Recht.

Wo soll ich mich noch kundig machen?

Noch steht irgend ein Beweis, dass die MPU von Nutzen wäre, aufdass du überhaupt behaupten kannst, dass einem anderen Menschen was wichtiger wäre.

Kannst Du mir mal erklären, was das eine mit dem anderen zu tun hat?

Erbringe erst einmal einen handfesten Beweises, dass die MPU überhaupt einen Nutzen mit sich zieht.
Oder erbringe einen Beweis wo ein MPUler einen absichtlich umgebracht hätte, sodass eine erhöhte Gefahr von ausgehen würde.

Auch hier weiß ich wieder nicht, wo Du den Vorsatz her nimmst.
Fakt ist, dass der Straßenverkehr durch die MPU vor diversen Leuten bewahrt wird, die nachweislich so viel Mist gebaut haben, dass sie nie wieder ein KFZ führen dürfen.

Die MPU ist absolut Nutzlos. Die Beweise hierfür stehen hier schon im Forum. Deutschland ist auf Platz 12 und damit im Mittelfeld der EU. Die Hälfte der EU Staaten haben das Problem ohne MPU besser im Griff wie Deutschland ohne MPU. Sehe die Fakten doch endlich mal ein.

Erstmal fehlt hier der kausale Zusammenhang.
Wenn ich allein schon die Statistiken sehe, dass in Ländern mit Tempolimit auf Autobahnen die Unfallhäufigkeit abnimmt, dann kannst Du mir mit oder ohne MPU kommen, da fließen nämlich deutlich mehr Fakten ein...

Wenn die MPU noch einen Nutzen hätte, würde ich dich verstehen. Aber was glaubst du warum der EUGH überhaupt solche Urteile erlässt?

Der EuGH hat sich meines Wissens nach NIE zum Thema MPU inhaltlich geäußert.
Nur zu der Frage, wann wo welcher Führerschein anzuerkennen ist.

Es wurde nie beanstandet, dass in Deutschland die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis an die MPU geknüpft ist, noch dass der Inhalt der MPU gegen irgendwelche Rechte verstößt.

Aber der EUGH hat festgestellt, dass die deutsche MPU nichts anderes wie ein schwerer Eingriff in die Menschenrechte ist.

Aktenzeichen?

Die Rückfallquoten sind die selben. Mit oder ohne. Insofern geht genau die Gleiche Gefahr von denen aus, die einen FS haben wie von denen die keinen haben!

Ahso?
Du meinst, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mörder wiederholt jemanden ermordet, ist genau so hoch, wie bei jemanden, der noch nie jemanden ermordet hat?
Klingt sehr schlüssig...

Für mich ist die MPU für den Straßenverkehr das adäquate Gegenstück zur Sicherheitsverwahrung im Strafrecht.

Und wenn dir die Sicherheit auf Strassen so am Herzen liegt, dann solltest du erst Recht gegen die MPU sein. Weil die MPU keine Kompetente Antwort liefert. Sprich sie liefert willkürlich tatsächlich Alkoholiker auf die Strasse und lässt ungefährdete sitzen. Wenn du dafür auch noch einen Beweis brauchst, dann sehe dir hier die Rückfallquoten an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

Also ich sehe da erstmal, dass nicht mal zwei Drittel der Straftäter ihren Führerschein wiederbekommen.
Allein das reduziert die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer deutlich.

Wenn dem also so wäre, dass die MPU auch nur irgend ein Scheiß Nutzen hätte, wieso ist trotz diesem Perversen Gutachten die Quote nicht besser wie die der anderen Staaten? Erklär einfach mal!

Siehe oben:
- fehlende Tempolimits
- weniger drakonische Strafen
- weniger Kontrollen
...
Es gibt mehr als einen Einflussfaktor...

Sehe es einfach ein, dass mit einem solchen Eingriff genau so viel erzielt wird wie ohne eines solchen Eingriffs. Eben gar nichts!

Du meinst also wirklich, dass die Leute, die dank MPU ohne Führerschein zu Hause sitzen, mit Führerschein keine Unfälle mehr bauen würden?
Du meinst, dass Leute die chronisch gegen Verkehrsregeln verstoßen genauso gefährlich sind, wie Leute, die wie ich, in zwölf Jahren nicht einen Punkt gesammelt haben?

Respekt sage ich da, Respekt...

Im Straßenverkehr ist zumindest jeder 10te (so geht man von aus) zumindest mit geringer Menge Alkohol unterwegs. Aber nur 1 unter 100 fährt schwarz. Das zeigt schon alleine wie sicher du mit dem Motorrad unterwegs bist, bei Menschen die einen deutschen FS haben.

Diese Statistik sagt noch nix über das Gefährdungspotential aus.

Und nur weil jeder zehnte (angenommen) gegen geltendes Recht verstößt, ist dies KEIN Argument gegen die Anordnung einer MPU.

Der adäquate Rückschluss wäre:
Da in Deutschland trotz lebenslanger Haft für Mord täglich Menschen ermordet werden, schaffen wir die Haft ab, hat ja keine Wirkung. :wall:

Du musst einfach mal einsehen, dass die Strasse eine Gefahr an für sich ist.

Wobei die Gefahr durch die MPU gesenkt wird.

gruss kelle!
 
Okay, erklär mir dann mal bitte in einfachen Worten,

"wie misst man denn Fahreignung?"

Sodass für jeden eine gleiche Wiedereingliederung bei der MPU statt finden könnte. Und für jeden die Fahreignung oder dir Nichteignung festgestellt werden kann. Auf das man bestimmen könnte, wer für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt und wer nicht.

"Nach welchem Maß soll hier gemssen werden?"

Sprich: Gerechtigkeit sollte auch für alle Betroffenen Parteien Rechtssicherheit bedeuten, sprich gleiche Ergebnisse bei vergleichbaren Voraussetzungen. Aber wie „misst“ man Fahreignung?

Oder noch direkter, mit welchem maß wird Fahreignung bei der MPU gemessen, aufdass eine Rechtssicherheit für alle (Betroffene und Allgemeinheit) bestehen könnte?

Jetzt binn ich mal gespannt!

Deinen bisherigen Texten konnte ich nur entnehmen, dass alle die schon mal was verbrochen hatten zum Fahreignunstest (MPU) müssen. Klar ist diese Anordnung für alle Gleich und gerecht!! Soweit sehe ich das ein!!! Aber nun dackeln die Betroffenen zur MPU und alle Betroffenen wollen Rechtssicherheit haben. Wie misst man nun hier die Fahreignung? Sodass wir das hier feststellen könnten, welche Gefahr tatsächlich von einem Betroffenen ausgehen könnte? Nach welchem Maß soll sicherheit gegeben werden?

Wir können ja nicht sagen, dass einem der Rückfall auf der Strin steht. Noch können wir davon ausgehen, dass ein pfleglicher Mensch weniger Rückfäller erleidet wie ein ungepflegter Mensch. Oder einer der bessere Leberwerte hat wie ein anderer. Welche Gerechtigkeit herrscht jetzt für die Allgemeinheit und für den Betroffenen, dass nun bei der MPU das richtige Urteil gefunden wird, ob eine Fahreignung besteht oder nicht? Nach welchem Maßstab sollen wir hier messen, sodass die Entscheidun auch juristisch überprüfbar wäre?

Und dann hätte ich noch weitere Fragen:

Was spräche dagegen, wenn der erstmals unter 1 Promille aufgegriffene Autofahrer statt eines Monats Fahrverbot die Möglichkeit erhielte, an entsprechenden Präventionsmaßnahmen FREIWILLIG teilzunehmen?

Was spräche dagegen, wenn auf Antrag des über 1,1 Promille erwischten Klienten die Strafverhandlung zunächst ausgesetzt wird um ihm Gelegenheit zu geben, bereits kurz nach der Trunkenheitsfahrt verkehrspsychologische oder verkehrstherapeutische Maßnahmen durchführen zu lassen?

Die MPU könnte um sie rechtlich tadelos zu glidern freiwillig auferlegt werden. Um den Betroffenen zu helfen die Strafe zu lindern. Zum Beispiel ein Fahrverbot von 15 Jahren auf ein wesentlich niedrigeres Maß zu senken. Wie hier im Falle des Radfahrers.

Ein MPU Zwang ist einfach nicht vom Nutzen, da die MPU die Aufgabe übernehmen sollte den Fahrer wieder zu qualifizieren, statt ihn zu beurteilen. Weil ein solches Gutachten nach keinen Masstäben statt finden kann, kann dies auch kein gerechtes Gutachten werden. Das weder für Betroffene noch für die Allgemeinheit.

In meinen Augen wäre es angebrachter, dass ein Fahrverbot sagen wir mal auf 1/3 oder 1/2 gesenkt wird, wenn erfoderliche Wiederqualifizierungsmassnahmen in Anspruch genommen wurden. Denn eine MPU sollte sich für alle lohnen. Für die Allgemeinheit und für den Betroffenen.

Länder die ein solches Rechtsystem haben stehen bis auf 1 Ausnahme stehts im Ranking vor Deutschland!

Sprich gegen das MPU Gutachen gibt es derzeit keinen Rechtsweg! Es gibt nur die Möglichkeit ein Obergutachen einzuholen. Was bedeutet alles halbes Jahr ein neues Gutachten, das mit enormer finanzielle, psychischer und köperlicher Belastunge verbunden ist. Aber eine juristische Überprüfung, ob das Gutachten richtig durchgeführt und nach derzeitigem Wissenstand richtig beurteilt wurde gibt es nicht. Es gibt also kein Recht das Gutachen juristich anzufechten, wenn z.B. Unstimmigkeiten auftreten, oder eine Einschätzung fehlerhaft durchgeführt wurde. Ein neutraler Sachverständiger kann also nicht hinzugezogen werden. Weder für die Behörde (Allgemeinheit) noch für den Betroffenen.

So entsteht die Kritik, dass in DE nur bestimmte Psychologen (und diese kann man an ein paar Händen abzählen) ein solches Gutachten erstellen dürfen. Zumindest das behörderlich befugt ist. Eine Begutachtung verschiedener Psychologen oder gar die Mehrheit einer Abstimmung mehrer Begutachter ist nicht möglich. Als ob man davon ausgehen könnte, dass die Begutachtung Sicherheit und Recht für alle Parteien ergibt.

Insofern (weil du sagst es gäbe kein Urteil) ((stimmt) aber es gibt die EU FS Richtlinie. Und deshalb ist die MPU dort nicht anerkannt. Es gibt sehr viele führende Psychologen nicht nur in der EU sondern auch in Deutschland die genau das belegen. Es gibt auch zahlreiche Lektüre und Bücher hierzu.

Liebäugelnd ist die MPU nur ein Abschubbrett mehr nicht. Und deshalb nach wie vor weder für mich als Betroffener noch für dich als Allgemeinheit relevant! Aber das wissen auch die zuständigen Politiker. Die MPU ist auch nicht anders gewollt. Denn sonst spräche nichts dagegen die Leute zu qualifzieren statt zu beurteilen, was führeden Länder tun.

Es wäre zum Beispiel schön, wenn eine MPU zum Beispiel ein Kurs wäre. Ein so genannter Wiedereingliederungskurs mit abschliessendem gerechten überprüfbaren Test. Zum Beispiel könnte diese Kurs je nach Betroffenen abgestimmt werden. Unfallschokmassnahmen könnte nur eine Möglichkeit sein. Bis hin zur therapeutischen Hilfe. Eine solche MPU würde mehr bringen und viel höhere Efolgsquoten erzielen und die Strasse sicherer machen. Doch eine solche MPU ist nicht erwünscht. Wenn ein solches Programm erwünscht wäre, warum ist es dann bis heute nicht eingeführt worden? Wir leben ja nicht in der Steinzeit.

Deswegen sage ich es nochmal. Die Gründe liegen auf der Hand. MPU hat den Zweck so wenige wie möglih wieder in den Strassenverkehr einzugliedern, und nicht so vielen wie möglich zu helfen. Dies ist der Grund warum die MPU nicht in der EU FS Richtlinie anerkannt wird. Und genau dies ist der Grund warum DE gezwungen wird, die EU FE anzuerkennen auch ohne MPU. Da steht vom EUGH und vom EU Parlament sicher keine Bosshaftigkeit hinter noch eine Gefährdung der Öffentlichkeit! Sondern deshalb weil Deutschland an EU Recht mit der Fahreignung jedeglich erzielt, dass so viele wie möglich nicht wieder qualifiziert werden, deshalb muss de die Qualifikationsmasstäbe anderer Länder anerkennen.

Und hierzu gibt es ein Haufen EUGH Urteile!

Wäre dem ganzen nicht so, weshalb sollte jemand das Recht bekommen die Anordnung zu hintergehen?

Ich zum Beispiel habe auch Kinder. Und ich wäre auch nicht froh, wenn irgend eine Schnapsleiche mein Kind anfährt. Aber ich weis aus eigener Erfahrung, dass die MPU die Strasse nicht sicherer macht. Deshalb stelle ich mich hinter das EU Parlament!

Wenn due eben genauf aufpasst möchte die EU nur eines erreichen. Dass Deutschland seine gesammte MPU überdenkt und anpasst. Tut dies Deutschland nicht, so ist jedem das Recht gegeben die MPU zu umgehen. Folgich wird früher oder später DE gezwungen sein, enweder
a) härtere Strafen
oder
b) die MPU zu ändern
weil sonst irgend wann früher oder später keiner mehr zu MPU geht.

Wie ich dir das eben schon sagte. Alle Menschen können sich selbst verarschen. Wenn ich als betroffener nicht erkenen kann, dass mir in der MPU wirklich geholfen wird, und dies auch nicht getan wird. Wenn ich diese Hilfe nicht rechtlich überprüfen kann, bis hin zu Schverständigen Proffesoren, dann verarsche ich mich selbst und gehe eben nach Polen oder sonst wo hin.

Aber du siehst ja. Deutschland will es ja politsch gar nicht anders. Nun gibt es die EU Urteil schon seit es die EU gibt. Oder zumindest seit 2002. Das sind nur 8 Jahre und Deutschland macht immer noch nichts. Daran siehst du, dass DE nur das Ziel erfolgt die Menschen zurück zu halten. Und den Erwerb der EU Faherlaubnis zu erschweren.

Es gibt kein anderes gerechtes Ziel. Und das weiss auch die EU!

Früher gab es kein 15 Jahre Fahverbot. Da gab es maximal 2 Jahre. Wie du siehst hat sich DE für PUNKT a) entschieden! Mich wunder es nicht. Und deshalb geht es mir auch am aller wertesten, wenn die mir nicht helfen wollen, dann helfe ich mir selbst!

So sieht das auch die EU in der FS Richtlinie vor. Denn wie du siehst ist eine EU Fahrerlaubnis auch alles andere als einfach zu erwerben. Man muss zum Beispiel einen 2. Wohnsitz im Ausland für ein halbe Jahr anmieten. Aber auch das ist Absicht der EU (EUGH URTEIL). Damit Betroffene es nicht spielend leicht haben und ungestrafft davon kommen. Sprich EU FS lohnt sich nur dann wenn dich der Staat veratscht. Anders lohnt sich der EU FS nicht. Jeder würde hier zur MPU gehen wenn er nur die Sicherheit hätte, dass an seine Qualifikation gearbeitet werden könnte.

Ein FS im Ausland ist alles andere als Leicht.

Dies ist das Licht hinter dem verborgenen und der Grund dafür warum DE sich mit seiner MPU in der EU nicht qualifiziert. In anderen Ländern ist das umgehen der Widerqualifikationsmassnahmen durch den EU FS verboten. Der Grund war dass diese Wiedererteilungsmassnahmen für den Betroffenen bestehbar, prüfbar oder erlernbar sind. Warum hat der EUGH dis in solchen Länder wohl anders als in DE nicht erlaubt?

Denk mach nach!
 
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Sodass für jeden eine gleiche Wiedereingliederung bei der MPU statt finden könnte. Und für jeden die Fahreignung oder dir Nichteignung festgestellt werden kann. Auf das man bestimmen könnte, wer für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt und wer nicht.

...

Oder noch direkter, mit welchem maß wird Fahreignung bei der MPU gemessen, aufdass eine Rechtssicherheit für alle (Betroffene und Allgemeinheit) bestehen könnte?

Jetzt binn ich mal gespannt!

Da fragst Du am besten mal den Psychologie Professor Deines Vertrauens.

Psychologische Gutachten spielen ja nicht nur im Verkehrsrecht eine große Rolle in deutschen Gerichten.

Und falls es Dir weiterhilft:
"Die Begutachtungsstellen für Fahreignung sind an bundesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe gebunden, die veröffentlicht und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verbindlich vorgeschrieben sind"

Ein MPU Zwang ist einfach nicht vom Nutzen, da die MPU die Aufgabe übernehmen sollte den Fahrer wieder zu qualifizieren, statt ihn zu beurteilen.

Du verwechselst hier aber gehörig was.
Nicht der Staat ist zuständig, dass sich die Fahreignung eines auffälligen Fahrers bessert, sondern er selbst...

Weil ein solches Gutachten nach keinen Masstäben statt finden kann, kann dies auch kein gerechtes Gutachten werden. Das weder für Betroffene noch für die Allgemeinheit.

Beweise?

Sprich gegen das MPU Gutachen gibt es derzeit keinen Rechtsweg!

Willst Du so lange klagen, bis Dir das Gutachten passt?

Du kannst gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle Rechtsmittel einlegen, und wenn da Widersprüche im Gutachten aufgedeckt werden, wird so etwas auch für hinfällig erklärt.

So entsteht die Kritik, dass in DE nur bestimmte Psychologen (und diese kann man an ein paar Händen abzählen) ein solches Gutachten erstellen dürfen. Zumindest das behörderlich befugt ist.

Es gibt schon 14 akkreditierte Institutionen, d.h. es müsdsen ein paar viele Hände sein.

Es wäre zum Beispiel schön, wenn eine MPU zum Beispiel ein Kurs wäre. Ein so genannter Wiedereingliederungskurs mit abschliessendem gerechten überprüfbaren Test.

Ja, schön, erst Scheiße bauen, und dann den Staat in die Pflicht nehmen, diese Scheiße auszulöffeln.

Jedem der zu einer MPU muss, steht es frei, Kurse in Fahrschulen zu buchen. Auch kann jeder zu einem Verkehrspsychologen seiner Wahl gehen, und sich dort auf eine MPU vorbereiten, in dem Sinne, dass der Missetäter seine Defizite erkennt und daran arbeitet.

Wird übrigens beides wohlwollend im Laufe einer MPU anerkannt.

Doch eine solche MPU ist nicht erwünscht. Wenn ein solches Programm erwünscht wäre, warum ist es dann bis heute nicht eingeführt worden? Wir leben ja nicht in der Steinzeit.

Siehe oben, ausreichende Möglichkeiten gibt es, man muss sie nur nutzen.

MPU hat den Zweck so wenige wie möglih wieder in den Strassenverkehr einzugliedern, und nicht so vielen wie möglich zu helfen.

Und warum erhalten dann über 60% ihren Lappen wieder zurück?

Dies ist der Grund warum die MPU nicht in der EU FS Richtlinie anerkannt wird.

Sie ist anerkannt, sonst gäbe es sie nicht mehr.

Und genau dies ist der Grund warum DE gezwungen wird, die EU FE anzuerkennen auch ohne MPU.

Faktisch falsch.
Ist man hier seinen Lappen losgeworden, an dessen Wiedererwerb ne MPU gebunden ist, so nützt einem hier kein anderer EU Führerschein.

Sondern deshalb weil Deutschland an EU Recht mit der Fahreignung jedeglich erzielt, dass so viele wie möglich nicht wieder qualifiziert werden, deshalb muss de die Qualifikationsmasstäbe anderer Länder anerkennen.

Abgesehen davon, dass Qualifikation Privatvergnügen ist, stellt sich dann generell die Frage, wie sinnvoll Kurse sind, deren Ergebnisse auswendig erlernbar sind.

Wäre dem ganzen nicht so, weshalb sollte jemand das Recht bekommen die Anordnung zu hintergehen?

Wie gesagt, es ging dem EuGH nie um den Inhalt, sondern ob Verfahrensschritte eingehalten wurden.
Genau deshalb kam vor einem Jahr auch eine Neuerung raus, die diese Rechtsunsicherheiten klärten.

Wenn due eben genauf aufpasst möchte die EU nur eines erreichen. Dass Deutschland seine gesammte MPU überdenkt und anpasst.

Das ist Deine Interpretation.
Warum ist es denn dann zulässig, dass deutsche Behörden das Nutzungsrecht eines EU Führerscheins entziehen können, wenn hier noch ne MPU offen ist?

Tut dies Deutschland nicht, so ist jedem das Recht gegeben die MPU zu umgehen.

Und genau DAS ist nicht mehr möglich!

Wenn ich als betroffener nicht erkenen kann, dass mir in der MPU wirklich geholfen wird, und dies auch nicht getan wird. Wenn ich diese Hilfe nicht rechtlich überprüfen kann, bis hin zu Schverständigen Proffesoren, dann verarsche ich mich selbst und gehe eben nach Polen oder sonst wo hin.

Tja, dann denk mal ein bisschen weiter.
Wer Mist gebaut hat, weiß dass er zur MPU muss, der könnte ja auf den Gedanken kommen "Mist, ich habe da was verbockt, wie kriege ich das so gebacken, dass ich vor der MPU keinen Schiss haben muss.

Das sind nur 8 Jahre und Deutschland macht immer noch nichts. Daran siehst du, dass DE nur das Ziel erfolgt die Menschen zurück zu halten. Und den Erwerb der EU Faherlaubnis zu erschweren.

Genau, Deutschland verweigert den Führerschein, weil allgemein bekannt ist, dass man ohne FS keine Chance auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Es gibt kein anderes gerechtes Ziel. Und das weiss auch die EU!

Du willst es vielleicht nicht anerkennen, aber das Ziel ist einheitlich und gerecht.
Ansonsten kannst Du ja dagegen klagen, steht ja jedem frei.

Mich wunder es nicht. Und deshalb geht es mir auch am aller wertesten, wenn die mir nicht helfen wollen, dann helfe ich mir selbst!

Allein schon diese Aussage disqualifiziert Dich für einen Führerschein.

Es hilft sich keiner selbst damit, nen Führerschein irgendwo zu machen, weil dann immer noch nix gegen die Gründe für eine MPU gemacht wurden ist.
Klar, Du hast den Lappen wieder, und dann?
Sind die anderen Probleme gelöst?
Ursachen gefunden?

Nein...

Sprich EU FS lohnt sich nur dann wenn dich der Staat veratscht.

Nene, wenn Du Dich selbst verarschen willst...

Jeder würde hier zur MPU gehen wenn er nur die Sicherheit hätte, dass an seine Qualifikation gearbeitet werden könnte.

Auch wenn ich mich wiederhole, diese Möglichkeiten bestehen.
Allerdings muss man da den Arsch hoch kriegen...

In anderen Ländern ist das umgehen der Widerqualifikationsmassnahmen durch den EU FS verboten. Der Grund war dass diese Wiedererteilungsmassnahmen für den Betroffenen bestehbar, prüfbar oder erlernbar sind. Warum hat der EUGH dis in solchen Länder wohl anders als in DE nicht erlaubt?

In Deutschland ist es ebenso verboten.

gruss kelle!
 
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Du hast dir sehr viel Mühe gegeben, doch leider mein Frage nicht beantwortet:

"wie misst man denn Fahreignung?"

Irgend wie redest du nur um den Kuchen. Soviel wie "schön hat man sich selbst zu zu schreiben", "ist der Staat doch nicht Schuld daran" usw....

Aber im Konkreten gesagt, kann man die Anordnung der MPU wie du schon schreibst überprüfen. Die MPU hingegen nicht!

Insofern nach welchem Maßstab ist jemand fahrtauglich? Wäre ja nett wenn du das erklären könntest.

Und da ich mir sparen möchten wieder alle zu erlären (habe ich ja mehr als genug gemacht gehe ich nur noch auf das nicht bereits angesprochene ein. Vergib mir in dieser Hinsicht)!

Du verwechselst hier aber gehörig was.
Nicht der Staat ist zuständig, dass sich die Fahreignung eines auffälligen Fahrers bessert, sondern er selbst...

Aber darum geht es ja hier nicht. Hier geht es nur darum ob der Betroffene eine faire Möglichkeit dazu hat. Und das RECHT darauf hat der Betroffene sehr wohl! Doch nach welchem Mass qualifiziert er sich denn, die Frage habe ich dir schon mehrmals gestellt.

Und warum erhalten dann über 60% ihren Lappen wieder zurück?
Zum einen ist 60% einer erstaunlich geringe Anzahl. Weil so durch die MPU knapp die hälte aller Betroffenen schon mal gar nie wieder zum FS kommen. Zum anderen ist zu dem zu sagen, die Frage bleibt nach wie viel Jahren und unter welchem Aufwand die 60% durchkommen. Bei mir waren es +8 Jahre +3MPUs +Mehrere Verhandlungen €30.000 Rechtskosten +++ und dann würde ich vill auch mal irgend wann die MPU bestehen. Nur hier kehren wir wieder zu der Frage zurück. Wo ist das Maßstab das ich hätte zum bestehen erfüllen müssen? Und dann ist immer noch Anbetracht, dass alles umsonst war, weil immer hin fast die hälfte nie durch die MPU kommt.


Jedem der zu einer MPU muss, steht es frei, Kurse in Fahrschulen zu buchen. Auch kann jeder zu einem Verkehrspsychologen seiner Wahl gehen, und sich dort auf eine MPU vorbereiten, in dem Sinne, dass der Missetäter seine Defizite erkennt und daran arbeitet.
Ja jetzt hauts den Elefanten in den Graben. Was glaubst du denn was die MPUler tun? Die tun genau das und kommen dennoch nicht durch!

Ja, schön, erst Scheiße bauen, und dann den Staat in die Pflicht nehmen, diese Scheiße auszulöffeln.

Das ist doch vollkommen dahin geredet. Es geht der Betroffene zur MPU und nicht der Staat. Es zahlt der Betroffene die MPU und nicht der Staat. Und es zahlt vom Antrag über Gerichtskosten (die werden bei Sieg nicht erstattet) über Anwaltskosten nur der Betroffene. Während der Beamte ein Kreuz macht.

Faktisch falsch.
Ist man hier seinen Lappen losgeworden, an dessen Wiedererwerb ne MPU gebunden ist, so nützt einem hier kein anderer EU Führerschein.

Falsch! Informier dich. Hier der Beweis:
C-329/06 EUGH Urteil Wiedemann, Funk, Urteil:
ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage erworben, Deutschland verbot die Nutzung des tschechischen Führerscheins.

Und hier die Begründung vom EUGH
Begründung - C-329/06 EUGH Urteil Wiedemann, Funk, Urteil: Rechtsmissbrauch, der Führerschein wurde nur zur Umgehung der MPU erworben, dieser Ansicht folgte der EUGH nicht, EU Führerscheine mit entsprechendem ausländischen eingetragenen Wohnsitz müssen laut EUGH in Deutschland anerkannt werden!

Wie du siehst besteht nur dann ein Ungültigkeit wenn im FS unter dem Punkt (4b) ein Deutscher Wohnsitz eingetragen wäre. Weil dann zur Erteilung des FS die deutsche Fahrbehörde zuständig wäre. Aber wie ich schon schrieb. Informiere dich bitte einfach erst mal richtig! Sonst ist es sehr mühevoll jedes Urteil nachzuposten!

Tja, dann denk mal ein bisschen weiter.
Wer Mist gebaut hat, weiß dass er zur MPU muss, der könnte ja auf den Gedanken kommen "Mist, ich habe da was verbockt, wie kriege ich das so gebacken, dass ich vor der MPU keinen Schiss haben muss.

Das glaube ich weniger. Ich meine ist mir schon klar. Von Aussen betrachtet ist das leicht anzusehen. Aber weist du was 15 Jahre Fahrverbot sind. Lass dir das mal auf der Zunge zergehen. 15 Jahre alleine angeschissen sein! Das ist fast wie Lebenslänglich. Denn dort kann man unter Umständen nach 15 Jahren raus auf Bewährung. Und das steht auf Mord. Eine durchschnittliche Ehe dauert heute ca.7 Jahre+Scheidung, bedeutet das Fahrverbot 2 Ehen lang. Das ist in meinen Augen eine verdammt harte Strafe. Und die ist in sich schon abschreckend genug, wenn man sieht, dass der Radfahrer zwar misst gebaut hatte aber immer hin mit dem Rad vermutlich hätte keinen Todfahren können. Wenn du von aus gehst, dass man mit 18fahren darf und es ab ca 70 sein lässt fährt man höchstens 52 Jahre. 15 Jahre ist somit ein erheblicher Teil dieser Zeit. Bis dahin sind deine Kinder groß gewachsen.

Ich glaube nicht, dass es an den Strafen liegt. Ich selbst kann dir nur sagen was 10 Jahre laufen bedeutet. Und das ist eine verdammt lange Zeit. Da hast du verdammt viel Zeit um über deine Fehler nachzudenken.

Jede Strafe ist hart. Selbst 4 Wochen laufen setzt ein Zeichen. 1 Jahr ist schon hart. 2 Jahre sind auch schon erheblich. Überleg mal. Würdest du jetzt besoffen Radfahren, nach dem du weißt, dass du dann evtl. 15 Jahre lang laufen musst?

Also ich denke wäre der Radfahrer über das Strafmaß aufgeklärt, dann hätte er das nicht getan.

Meinst du ich würde einen Suff Fahrt gegen 10 Jahre laufen eintauschen? Ne vergiss es!!

Ich beschwere mich heute nicht über die 10 Jahre (und somit über die Strafe). Ich beschwere mich über die perverse MPU. Und ich als betroffener hab schon eine Ahnung wies da abgeht. Schließlich habe ich es mehrmals mitgemacht.

Ich habe mich hier nie gegen Fahrverbot gestellt, sondern nur gegen die MPU! Und der EUGH tat dies auch nicht:
C-340/05 EUGH Beschluss 28.09.2006 Kremer:
Kremer Beschluss: ausländischen EU Führerschein trotz vorheriger deutscher MPU Auflage erworben, ohne jedoch eine Sperrfrist gehabt zu haben. EU Führerschein muss anerkannt werden.

Siehste in diesem Fall sagt der EUGH so lange eine Sperrfrist besteht (Fahrverbot) ist der EU FS nicht akzeptabel. Hier spricht der EUGH ganz klar für Deutschland.
....ohne jedoch eine Sperrfrist gehabt zu haben...

Somit war sein EU FS nur deshalb anzuerkennen weil er in DE keine Sperrfrist hatte.

Sprich der Radfahrer kann die 15Jahre lang auch keinen EU FS machen den er hier nutzen kann. Das worum wir hier diskutieren, ist was nach den 15 Jahre ist. Ob dann Deutschland immer noch die Menschen mit der MPU verarschen darf! Und da sagt der EUGH (nö so nicht!)

Und so fühle ich mich von DE auch verarscht und um meine Rechte gebracht. Ich hatte 2 Jahre Fahrverbot und 2 Auflagen die ich erfüllt hatte und musste dennoch willkürlich 8 Jahre lang laufen, weil dem Psychologen meine Erscheinungsbild nicht gepasst hat. Ich habe nie was gegen die Strafe die ich vom Richter erhalten habe was gesagt. Sie ist auch zu recht. Aber um die 8Jahre wurde ich zu unrecht gebracht. Und so sieht es auch die EU!

Und so wie mir geht es sehr vielen Betroffenen! Ich bin da nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Schließlich steht Gerechtigkeit jedem zu!

So stellt (ach was vertuscht) DE bis heute den EU FS als angebliche legale Hintergehung der Anordnung. Dem Volk wird Glaube gemacht, dass es da keine anderen Rechte gäbe.

Bis heute soll die MPU immer noch dazu dienen eine Wiederqualifikation zu erzielen. Das ist das was dem Volk untergejubelt wird. Dass aber die MPU nicht qualifiziert sondern nur begutachtet wird vertuscht. Genau so wird glauben gemacht, dass die MPU alleine auf das Vergehen bezogen sei. Was aber im Rahmen des Vergehens im eigentlichen Sinne alles sein soll (z.B. die restlose gesamte Offenlegung der Privatsphäre eines Menschen) wird dabei natürlich verschwiegen.

Lese einfach hierzu:
https://www.123recht.net/article.asp?a=51719&ccheck=1
 
Zuletzt bearbeitet:
"wie misst man denn Fahreignung?"

Soll ich nen Kümmelspalter holen?

Da Fahreignung keine physikalische Größe ist, kann man sie nicht messen.

Und genau dafür gibt es ein psychologisches Gutachten.
Genau wie es bei Gewaltdelikten ein Gutachten zur Schuldfähigkeit und bei vorzeitiger Entlassung ein Gutachtern zur Rückfallwahrscheinlichkeit gibt.

Aber im Konkreten gesagt, kann man die Anordnung der MPU wie du schon schreibst überprüfen. Die MPU hingegen nicht!

"Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden."

Wie war das mit nicht überprüfen???

Aber darum geht es ja hier nicht. Hier geht es nur darum ob der Betroffene eine faire Möglichkeit dazu hat. Und das RECHT darauf hat der Betroffene sehr wohl! Doch nach welchem Mass qualifiziert er sich denn, die Frage habe ich dir schon mehrmals gestellt.

Ich bezog mich mit meiner Antwort auf Deine "Forderung", die MPU sollte qualifizieren statt überprüfen...

Und nebenbei gesagt, Du versuchst hier grad ne feine Beweislastumkehr...
Keiner muss beweisen, dass es fair zugeht, Du müsstest eher nachweisen, dass es unfair zugeht.

Zum einen ist 60% einer erstaunlich geringe Anzahl.

Das ist messbar woran?
Ich meine, wer kommt den zu einer MPU?
Wiederholungstäter en gros.
Personen mit schwersten Verkehrsverstößen.

DA können die 60% froh sein, dass der Prozentsatz so hoch ist.

Und dann ist immer noch Anbetracht, dass alles umsonst war, weil immer hin fast die hälfte nie durch die MPU kommt.

Du, ich kann Dich beruhigen...
Nach Aussagen diverse befreundeter Fahrlehrer ist für manche schon der Besuch der Fahrschule umsonst, zwar nicht kostenlos, aber umsonst...

Ja jetzt hauts den Elefanten in den Graben. Was glaubst du denn was die MPUler tun? Die tun genau das und kommen dennoch nicht durch!

Achja, hast Du da mal gerade Statistiken griffbereit, wie viele welche Vorbereitungen durchlaufen?

Das ist doch vollkommen dahin geredet. Es geht der Betroffene zur MPU und nicht der Staat. Es zahlt der Betroffene die MPU und nicht der Staat. Und es zahlt vom Antrag über Gerichtskosten (die werden bei Sieg nicht erstattet) über Anwaltskosten nur der Betroffene. Während der Beamte ein Kreuz macht.

Gemäß Kausalkette alles ein Problem des Betroffenen.

Falsch! Informier dich. Hier der Beweis: C-329/06

Du willst doch nicht wirklich Fälle aus 2004/2005 als Beweis für die Rechtslage seit 2009 bringen?

Ich zitiere:
"Neu ist insbesondere die Regelung, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, „der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist“."
https://de.wikipedia.org/wiki/Führerscheintourismus

Aber weist du was 15 Jahre Fahrverbot sind.

Eine ziemliche Ungerechtigkeit, da diese Strafen ohne jegliche Aussage darüber sind, ob der Täter überhaupt geeignet ist, ein KFZ zu führen.

Ich selbst kann dir nur sagen was 10 Jahre laufen bedeutet. Und das ist eine verdammt lange Zeit. Da hast du verdammt viel Zeit um über deine Fehler nachzudenken.

Also mit 17 Jahren, wo man damals nur Mopped fahren durfte, dermaßen Bockmist zu bauen, dass man 10 Jahre zu Fuß laufen muss, dass zeugt von...

Ich weiß es ehrlich nicht.

Purer Leichtsinn?
Mangelnder geistiger Reife?

Selbst 4 Wochen laufen setzt ein Zeichen. 1 Jahr ist schon hart. 2 Jahre sind auch schon erheblich.

Alles Schuld eigene. Wenn ich Bockmist baue, muss ich dafür gerade stehen. Aber wie ich oben schon erwähnte, seit Ende 98 ohne jeglichen Punkt...

Überleg mal. Würdest du jetzt besoffen Radfahren, nach dem du weißt, dass du dann evtl. 15 Jahre lang laufen musst?

Trotz 40% Durchfaller bei der MPU halten sich genug Leute nicht an die Verkehrsregeln.
Noch Fragen?

Also ich denke wäre der Radfahrer über das Strafmaß aufgeklärt, dann hätte er das nicht getan.

Und trotzdem steht der Radfahrer an der ersten Stelle der Kette.

gruss kelle!
 
Soll ich nen Kümmelspalter holen?

Da Fahreignung keine physikalische Größe ist, kann man sie nicht messen.

Danke

Und genau dafür gibt es ein psychologisches Gutachten.
Genau wie es bei Gewaltdelikten ein Gutachten zur Schuldfähigkeit und bei vorzeitiger Entlassung ein Gutachtern zur Rückfallwahrscheinlichkeit gibt.

Nein genau das kann ein psychologisches Gutachten nicht sagen. Es kann nur über den psychischen Zustand der Person Aufschluss geben. Um eine Schuldfähigkeit festzustellen wühlt man in der Vergangenheit. Die MPU soll aber in der Zukunft wahrsagen.



Wie du siehst kann die MPU gar nicht das erzielen wofür sie gedacht sein sollte. Man kann Fahreignung weder messen noch kann ein psychologisches Gutachten Aufschluss über die Zukunft geben. Beides in Kombination sogar erst nicht.

Die MPU kann deshalb nur willkürlich entschieden werden. Reine Einschätzung des Psychodocs. Und das tolle daran ist, diese Einschätzung kann überhaupt nicht dazu beitragen um abzumessen ob die Person fahrtauglich ist. Weil Fahreignung nicht messbar ist.

Ein Psychologische Gutachten kann nur soweit eingesetzt werden, um festzustellen, ob eine Veränderung von Früher nach jetzt statt gefunden hat. Aber es kann nichts über die Zukunft sagen. Siehe hierzu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychologische_Diagnostik

Die MPU kann daher gar nicht das erfüllen, was sie im eigentlichen Sinne erfüllen soll.

Bei psychologischer Diagnostik geht es um die Fundierung diagnostischer Entscheidungen in den verschiedensten Bereichen psychologischer Tätigkeit (z.B. Identifikation psychischer Störungen und Auswahl der geeigneten Therapie, Bildungsweg- und Berufswahlenscheidungen, Selektions- und Platzierungsenscheidungen auf dem Gebiet der Wirtschaftspsychologie u.a.).

Psychologie kann nicht wahrsagen!

Ich weis nur nicht wie viel Belege ich bis zur Einsicht noch nachposten muss!
 
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Ein Psychologische Gutachten kann nur soweit eingesetzt werden, um festzustellen, ob eine Veränderung von Früher nach jetzt statt gefunden hat. Aber es kann nichts über die Zukunft sagen.

Ich sag es mal so...

Wenn jemand zur MPU muss, hat er ein gestörtes Verhältnis zu Verkehrsregeln.

Wenn bei der MPU der Eindruck erweckt wird, dass dieses gestörte Verhältnis immer noch existent ist, dann kann man davon ausgehen, dass sich das in Zukunft nicht ändern wird.

Es geht ja auch nicht darum, vorherzusagen, ob jemand wieder rückfällig wird, sondern ob anhand der Entwicklung absehbar ist, dass die betroffene Person wieder ein KFZ führen darf.

Das ist ja auch Grund dafür, dass man die MPU auch wiederholen kann.
Man kann sich ja über die Jahre entwickeln...

gruss kelle!
 
Wenn bei der MPU der Eindruck erweckt wird, dass dieses gestörte Verhältnis immer noch existent ist, dann kann man davon ausgehen, dass sich das in Zukunft nicht ändern wird.

Wo wir dann genau beim Thema sind was die MPU macht. Sie geht davon aus, dass sich in Zukunft nichts ändern wird. Messen kann die MPU dies ja nicht, wie wir schon festgestellt. Es geht also alleine um den Eindruck des Psychologen.

Und genau das ist verboten! Somit hängt die wiedererlanung des FS mit dem Eindruck des Psychologen ab.

Der Rechtsgrundsatz ist in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht wie folgt garantiert:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ferner noch, wenn ich andes denke als der Psychologe bei der MPU will:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Im deutschen Recht wird die MPU als freiwillig eingestuft. Deshalb ist dies eine legale Gesetzeslücke die die MPU dennoch erlaubt. Dass aber die betroffenen anders um das Recht des Wiedererbs der FS gebracht werden wird nicht eingestuft.

Aber im allgemeinen wird man bei der MPU ganz klar seiner Grundrechte beraubt.

Und das ist der Grund warum viele eine EU Fahrerlaubnis im Ausland machen.


Im allgemeinen denke ich haben wir gemeinsam die ganze Problematik durchgekaut. Jeder kann sich so selbst sein eigenes Bild von der ganzen Geschichte machen. Für mich war es einfach wichtig, etwas Licht in die Sache herein zu bringen. Die ganze MPU zu durchleuchten.

Wenn ein Betroffener das Problem hat, kann er gerne sich bei mir via PN melden. Ich gebe gerne Ratschläge wie man legal hinter diese Gaunerei kommt. Und wieder an einen FS wie es einem zusteht. Ausnahme wäre Fahrverbot! Der Aufwand seröser Angebote liegt bei ca. 1.500€ + Reise und Hotelkosten. Es braucht sich hier keine vom deutschen Rechtsstaat abzocken lassen! Ich halte Links solcher Vollpauschalangebote bereit. Natürlich müssen die Prüfungen bestanden werden! Nach Ablauf der 185 Tage stellt euch der Staat einen FS aus wo unter 4b ein ausländischer Wohnsitz eingetragen habt, den ihr auch wirklich real im Ausland anmietet.

Ein Wiedererwerb über die EU ist aber nur dann möglich, wenn man in Deutschland kein Fahrverbot / Sperrfrist hat.

Eigentlich könnt ihr euch die Fahrschule auch selbst ergooglen. Achtet aber auf folgende Dinge:
- Es muss ein EU FS sein (unbefristet)
- Ein Wohnsitz muss wirklich angemietet und notariell beglaubigt sein (Eine darin Wohnpflicht besteht nicht) In der Regel wird man in eine WG eingemietet.
- IM FS unter 4B muss dieser ausländische Wohnsitz eingetragen sein
(Hintergrund: dies ist ein unantasbarer Beweis, dass ihr zum Austellungszeitpunkt einen Wohnsitz im Ausland hattet. Dieser Beweis ist unantastbar. Siehe EUGH Urteil)
++ Es ist normal, dass ihr den FS erst 185Tage (halbes Jahr) nach bestehen der letzten Prüfung ausgestellt bekommt. (Das ist im EU Recht so verankart). Man darf aber erst fahren wenn man den FS in der Hand hat. Sprich ein halbes Jahr muss man sich dann dennoch gedulden.
++ Wichtig, der Deutsche Staat wird euch den FS in der Regel in einen deutschen umschreiben wollen. Achtung! Bitte nicht umschreiben, sonst steht im deutschen der neue Wohnsitz und ihr bekommt ne Woche später eine Anordnung zur MPU. (EUGH Urteil regelt, dass der EU FS nicht umgeschrieben werden muss aber kann wenn der Betroffene möchte!).
++ Der EUGH regelt, dass der EU FS nicht beanstandet werden draf. Also bei eine Polizeilichen Kontrolle darf der in der Regel nicht beanstandet werden. Aber dennoch gibt es ein paar Polizisten die eine weitere Masche versuchen. Sie leiten dann einfach das ganze an die Fahrbehörde weiter, die dann ein Ermittlungsverfahren wegen FOFE einleiten könnte! Achtung dies ist eine Rechtsmasche der deutschen. Einfach Widerspruch einlegen und das Ermittlungsverfahren wird sofort eingestellt. Hier gilt wer kein Widerspruch einlegt bekennt die Straftat ein, die Deutschland rechtlich nicht durchsetzen kann. Das ist das gleiche Prinzip wieder der Mahnbescheid. In der Regel wird diese Angelegenheit nicht mehr praktiziert. Bei mir selbst wurde mein FS auch nie beanstandet. Aber man hört davon, dass die Behörden manchmal diese Masche probieren.

Faustregel. Den ausländischen FS nicht hergeben, nicht umschreiben, und wenn mal was kommen sollte immer einen Widerspruch einlegen. Da der FS unbefristet ist, läuft dieser auch nicht ab!

Vor allem die Masche mit dem umschreiben wollen wird praktiziert. Die andere Masche so lese ich aus dem EU FS Froum kommt äußerst selten vor. Also wundert euch nicht, wenn der DE Staat euch plötzlich willkommen heißt und euch den FS leibend gerne in einen deutschen umzuschreiben anbietet. Denn dann wird er euch kurze Zeit später bis zur Erbringung einer MPU entzogen.
 
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