??? Ich versteh nicht ganz auf was Du dich jetzt beziehst. Ich bitte um eine genauere Erläuterung.
Ich schließe mich dem an, was LordRoscommon schreibt und hänge noch dran, dass es sich hier um Vertragsrecht handelt, weil man bereits mit dem Betreten eines Ladens eine sog. vorvertragliche Beziehung mit dem Ladeninhaber eingeht. Daraus erwachsen gegenseitige Ansprüche.
Die Fangprämie entsteht in diesem Zusammenhang, wenn der Ladeninhaber das deutlich sichtbar kenntlich macht (deswegen hängen ja auch überall entsprechende Schilder).
Ein geschäftsfähiger Kunde stimmt dieser (vor-)vertraglichen Vereinbarung stillschweigend zu, wenn er den Laden nicht wieder verlässt. Der Minderjährige kann aber nicht zustimmen, weil die Vereinbarung für ihn rechtlich nachteilhaft ist (§ 107 BGB).
Edit: Was das deliktische angeht, siehe die Ausführungen von Arusiek (insbesondere § 828 BGB).