11jähriger hat geklaut

Ausserdem: Freie Meinungsäußerung, wenn du also behauptest, ich läge falsch mit meiner persönlichen Meinung und möchtest mir demnach verbieten so zu denken, darf ich dich drauf aufmerksam machen, dass du somit gegen geltendes Grundrecht verstößt.

Und ich möchte dich darauf aufmerksam machen das die Grundrechte also das GG das miteinander zwischen Staat und dem Bürger regelt. Für alles andere ist das BGB zuständig. Manchmal Hilft es doch bei WiSo nicht nur zu Schlafen....;):mrgreen:
 
Ich spinne den Gedanken ums Hausrecht nun etwas weiter und führe an, dass der Laden auch grundlos die Möglichkeit hättet "den Bub" auf Lebenszeit auszuschließen.
Das ist aber verkehrt. Ein Geschäft oder ein Kino etc., welches öffentlich zugänglich ist, braucht sehr wohl einen Grund. Nur Privatleute brauchen den nicht.

Weiß ich aus Erfahrung.

Simon
 
Marvek, da gibbet ein Urteil drüber:

Urteil des Landgerichts Bonn (Geschäftsnummer: 10 O 457/99 Urteil vom 16. November 1999):

„ ... Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt.
Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will.

Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wiederauszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.). Unter dem Gesichtspunkt des Verbotswidersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Tatsachenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS 1996, 873 [874].“

Meine Quelle
 
wenn ich ehrlich bin:nein,soweit hatte ich nicht runtergescrollt..sorry

arusiek war schon so nett und hat mich per rotem reno darauf hingewiesen
 
Das von LordRoscommon hast Du aber gelesen, oder?

Simon

Naja wer hat schon die Geduld sein ganzes Geschwafel immer zu lesen ;) Ich blende es mittlerweile auch aus ^^

Ansonsten schreibt er doch von Erfahrungen und nicht von Gesetzen. Und da hat er doch recht, gibt genug Geschäfte, welche auf Lebenszeit Hausverbot erteilen. Sicherlich kann man sich nun rein klagen oder anderen Stunk machen. Aber die meisten Menschen gehen dann wohl lieber in ein anderes Geschäft und lassen ihr Geld lieber dort, wo sie dann auch gewollt sind statt sich damit rum zu ärgern auf ihr Recht zu pochen ;) Sind ja nicht alle Menschen querulanten und wollen immer nur stress in ihrem Leben.
 
Ansonsten schreibt er doch von Erfahrungen und nicht von Gesetzen.
Verstehe ich nicht. LordRoscommon hat ein Urteil zitiert und das dürfte doch schon Gültigkeit besitzen.

Und da hat er doch recht, gibt genug Geschäfte, welche auf Lebenszeit Hausverbot erteilen.
Natürlich aber doch nicht ohne Grund. Wenn jemand wirklich geklaut hat ist das auch nachvollziehbar. Es ging aber ja nur um die Aussage das ein Geschäftsinhaber das ohne Grund dürfe. Und er darf es nicht ohne Grund. Und ich wüsste jetzt auch keine Geschäfte die das ohne Grund machen.

Simon
 
Die meisten vergeben bei Ladendiebstahl erstmal ein Jahr Hausverbot. Wenn sich dran gehalten wird und derjenige nichts weiter mitgehen lässt, dann sollte es dabei auch bleiben.
 
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