Ausserdem: Freie Meinungsäußerung, wenn du also behauptest, ich läge falsch mit meiner persönlichen Meinung und möchtest mir demnach verbieten so zu denken, darf ich dich drauf aufmerksam machen, dass du somit gegen geltendes Grundrecht verstößt.
Und ich möchte dich darauf aufmerksam machen das die Grundrechte also das GG das miteinander zwischen Staat und dem Bürger regelt. Für alles andere ist das BGB zuständig. Manchmal Hilft es doch bei WiSo nicht nur zu Schlafen....