Moin,
der Sohn eines bekannten hat in versch. Kaufhäusern (Karstadt etc.) Videospiele geklaut. zwar war es eine einmalige Aktion, aber eben gleich in mehreren Läden.
Jetzt wissen die Bekannten nicht wie sie damit umzugehen haben. Im Geschäft wurde gesagt, es muss eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 50€ gezahlt werden und die Spiele müssen zurück gebracht oder bezahlt werden. Der Rechtsschutz bei dem sie versichert sind meinte, solche Fälle werden nicht mit dem Schutz gesichert.
Wie ist damit umzugehen? Welche Kosten kommen auf sie zu? Da der Junge noch nicht strafmündig ist, sollte eig. nicht viel passieren können, außer vllt. dass das Jugendamt informiert wird. Was meint ihr?
der Sohn eines bekannten hat in versch. Kaufhäusern (Karstadt etc.) Videospiele geklaut. zwar war es eine einmalige Aktion, aber eben gleich in mehreren Läden.
Jetzt wissen die Bekannten nicht wie sie damit umzugehen haben. Im Geschäft wurde gesagt, es muss eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 50€ gezahlt werden und die Spiele müssen zurück gebracht oder bezahlt werden. Der Rechtsschutz bei dem sie versichert sind meinte, solche Fälle werden nicht mit dem Schutz gesichert.
Wie ist damit umzugehen? Welche Kosten kommen auf sie zu? Da der Junge noch nicht strafmündig ist, sollte eig. nicht viel passieren können, außer vllt. dass das Jugendamt informiert wird. Was meint ihr?