[Schuldentilgung] Torty007

hallo Urs

Ich bin dich nicht umgangen, ich habe dir gesagt das ich dir die 250 mio lose überweise dann mache ich das auch.

bis freitag ist es kein problem diese zu überweisen.

Genau genommen sind wir bei 700 Mio.

5ter Februar --> 250 Mio (Grafity)

5ter Märt --> 250 Mio (Grafity)

7ter Februar --> 100 Mio (Veggy)

7ter März --> 100 Mio (Veggy)
 
So,

Torty hat den Vergleich bisher nicht wie besprochen eingehalten. Da ich mir sowas gedacht habe hab ich Ihm einen Tag länger Zeit gegeben im Vergleich. Die Zahlung muss also heute eingehen oder das ganze ist hinfällig.
 
So,

Torty hat den Vergleich bisher nicht wie besprochen eingehalten. Da ich mir sowas gedacht habe hab ich Ihm einen Tag länger Zeit gegeben im Vergleich. Die Zahlung muss also heute eingehen oder das ganze ist hinfällig.


Hallo Saggi!

Die Überweisung ist gestern rausgegangen und der Betrag wurde extra Bar eingezahlt. Torty hat dadurch sogar weitere 7 Euro geopfert die er nun nicht mehr für den Losekauf verwenden kann.

MfG
Hellraiser
 
Leute, bitte nicht böse sein, aber ich will ein paar Sachen loswerden:

Die AGB der meisten "Kredit" Anbieter sind rechtswidrig. vor keinem Gericht diesen Landes würden diese kein Bestand haben. Auch wenn manche damit werben: die AGB sind schlecht geschrieben.
Wir nehmen folgende Konstellation an: ein Schüler (18, ohne Einkommen, Gymnasiast) leiht sich 3 Milliarden Lose. Er kann nicht zahlen. Was passiert? Er wird erstmal schriftlich abgemahnt, dann startet einer einen Mahnbescheid. Was wird vom Schüler nun gefordert? Wenn man den "AGB" dieser Anbieter nun vertraut ca. 4 € / mio (je nach Anbieter, ich nehme einfach 4€ fürs Beispiel). Dann sind das bei 3 Milliarden genau 12.000€. D.h. man hat an einen Schüler ein Kredit i.H.v. 12000€ vergeben, der keinen Cent verdient. Solche Verträge sind sittenwidrig und nichtig. Denn der Kreditnehmer überschuldet sich enorm. Sogar Bürgschaften von Ehefrauen in solchen Konstellationen sind nichtig. Im Ergebnis sind die Verträge nichtig. Der Schuldner (hier Schüler) hat somit nach Bereicherungsrecht zu haften. Da er aber die Lose schon längst verspielt, verloren, etc. hat, hat er diese nicht mehr. D.h. im Klartext bekommt der Schuldner nix (0!): §818 Abs. 3 BGB. Also würde ich an der Stelle der Gläubiger in solchen Fällen nicht auf den 4€/mio pochen.

Andere Anmerkung. Das Wort "Wiederbeschaffungswert" in den meisten AGB ist schwachsinnig. Wiederbeschaffungswert gibt an - wie das Wort schon erahnen lässt - die Kosten an, für die die Lose neu beschafft werden können. Schaut euch vielleicht noch Infos in der Wiki an: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungskosten

Es kann aber nicht sein, dass in einem Vertrag der Wiederbeschaffungswert festgeschrieben ist. Das würde ja bedeuten, dass wir dem Markt versuchen vorzuschreiben: nun, die Lose sind 4€ Wert. Die Lose sind aber im Schnitt 30 Cent/mio Wert. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist also vollkommen egal, was in den AGB mancher Anbieter steht: ihr kriegt niemals die 4€ durch. Auch wenn der Schuldner die AGB akzeptiert hat: diese sind RECHTSWIDRIG. Hier ein Zitat einer namhaften LoseKreditSeite:

§x.xDer Wiederbeschaffungswert auf XXXXXXX.de beträgt 5 Euro / 1 Mio geliehene Klammlose. Dieser kann vom Kreditgeber bei Überfälligen Krediten beim Schuldner angefordert werden.

Mal davon abgesehen, dass die AGB Rechtschreibfehler enthalten, sind diese alleine wegen §305c bzw. §307 Abs. 1 BGB unwirksam. (Welcher Hobby-Jurist hat diesen Satz zuerst verwendet und welche Hobby-Juristen 2. Klasse haben diesen jeweils abgeschrieben weiß ich leider nicht :()

Solche Klauseln sind eindeutige Überraschungsklauseln. An einem Beispiel wird das deutlich: Ich gehe zu europcar und miete mir ein Auto(Audi A3, Wert 30.000€). Angenommen in deren AGB steht drin: Der Wiederbeschaffungswert ist für den Fall des Verlustes 500.000€. Da wird jeder sofort sagen: das ist rechtswidrig. Das ist doch das 15 Fache vom tatsächlichen Wert. Warum soll das bei den Lose anders sein?!

Und für die die gleich anfangen zu meckern: Es gibt tatsächlich die Möglichkeit einen Wiederbeschaffungswert vertraglich festzulegen. Dies wäre z.B. bei der Mona Lisa der Fall. Diese kann man nicht einfach so auf dem Markt kaufen. Die
Werte von Sachen, die jedoch frei verkäuflich sind, kann man aber nicht festlegen (bzw. nicht über dem Marktwert).

Fazit aus meinen Ausführungen:
1. Lasst euch nicht von den Abzockern verarschen. Zahlt keine 5€/mio!
2. Wenn ihr einen solchen Mahnbescheid bekommt, müsst ihr diesem WIDERSPRECHEN. Wenn ihr das nicht tut und dieser wird rechtskräftig, kann der Gläubiger bei euch das Geld holen (danach kann die Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht mehr geprüft werden). Wenn Ihr euch also mit dem Gläubiger nach dem Mahnbescheid geeinigt habt, müsst ihr dem Bescheid widersprechen. Sonst kann der Gläubiger 2 mal kassieren!
3. Überlegt euch wo ihr eure (hart verdienten) Lose anlegt. Die Anbieter mit dem "Pseudo-Jura-Wissen" die das Wort Wiederbeschaffungswert mit einer Zahl verbinden sind auf jeden Fall nicht geeignet.

@klammID: 300.000: einziger User der juristisch richtige Sachen schreibt.

EDIT: für einen (unbekannten) rot-poppler: Ich habe nicht gesagt, dass man Lose garnicht zurückbekommt. Ich habe nur gesagt, dass man keine 5€/mio bekommt. Den normalen Marktpreis bekommt man wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
@meisterwms

1. wieso hast du mir das nicht vorher gesagt dann hätte ich niemals soviel verliehen ... :(

2. deine schlaumeierei schreit nach roten popeln ,erzähl mal wieviel du dafür kassiert hast (für einen meiner ansicht nach schlüssigen und fundierten beitrag)
interessiert mich mal...
 
Mal davon abgesehen, dass die AGB Rechtschreibfehler enthalten, sind diese alleine wegen §305c bzw. §307 Abs. 1 BGB unwirksam. (Welcher Hobby-Jurist hat diesen Satz zuerst verwendet und welche Hobby-Juristen 2. Klasse haben diesen jeweils abgeschrieben weiß ich leider nicht :()

Solche Klauseln sind eindeutige Überraschungsklauseln. An einem Beispiel wird das deutlich: Ich gehe zu europcar und miete mir ein Auto(Audi A3, Wert 30.000€). Angenommen in deren AGB steht drin: Der Wiederbeschaffungswert ist für den Fall des Verlustes 500.000€. Da wird jeder sofort sagen: das ist rechtswidrig. Das ist doch das 15 Fache vom tatsächlichen Wert. Warum soll das bei den Lose anders sein?!

Wo liegt denn hier die Überraschung ?

Mit Überraschung bezeichnet man im menschlichen Erleben unvorhergesehene Situationen, Gefühle oder Begegnungen, unerwartete Worte, Geschenke und ähnliches.
Wenn ich es vorher weis, ist es doch keine Überraschung :think:

Und wenn ich mal richtig in meinen Kontoauszügen suche finde ich garantiert noch Losekäufe wo ich 180 € /Mio Lose gezahlt habe.
Das wäre dann tatsächlich eine Überraschung wenn ich jetzt zu diesem Kurs verkaufen könnte!
 
das ist es doch,

was ich die ganze zeit predige :)

loseforderungen kann man nur ueber einen unwidersprochenen mahnbescheid wiederbekommen :)

alles andere rumgedroehne is fuern A.....

Ich habe bis heute noch keinen anwalt genannt bekommen, der sich mit diesem metieer wirklich befasst.........:-(

peter
 
ich hatte im januar eine gerichtsverhandlung!
dort habe ich versucht den gegenwert einzuklagen dabei ist dann rausgekommen das ih den genauen wiederbeschaffungswert bekommen habe und keinen cent mehr
 
@meisterwms

1. wieso hast du mir das nicht vorher gesagt dann hätte ich niemals soviel verliehen ... :(



2. deine schlaumeierei schreit nach roten popeln ,erzähl mal wieviel du dafür kassiert hast (für einen meiner ansicht nach schlüssigen und fundierten beitrag)
interessiert mich mal...


zu 1: mich fragte vorher keiner ;) Zu meinen Leuten habe ich das immer gesagt
zu 2: Ich habe schon 3. 2 von Leuten, die meinen, dass ich um Poppel gebettelt habe, und einen von einem Lose-Kredit-Dienst.

Wo liegt denn hier die Überraschung ?


Wenn ich es vorher weis, ist es doch keine Überraschung :think:

Und wenn ich mal richtig in meinen Kontoauszügen suche finde ich garantiert noch Losekäufe wo ich 180 € /Mio Lose gezahlt habe.
Das wäre dann tatsächlich eine Überraschung wenn ich jetzt zu diesem Kurs verkaufen könnte!

Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Wenn ich einen Kredit- (oder hier eigentlich einen Darlehensvertrag) abschließe, dann erwarte ich nicht in den AGB die Tatsache, dass dort ein "Wiederbeschaffunswert" festgeschrieben ist. Warum es keinen solchen dort geben kann (Anschaffungsmöglichkeit am Markt, etc. s. mein Beitrag). Daher ist JEDER Wiederbeschaffungswert zum Nachteil des Users überraschend.

Natürlich gabs Zeitem wo du mehr für Lose bezahlt hast. Aber die Preise entwickeln sich. Spritpreise haben sich in 2 Jahren verdoppelt. Meinst du, einer wird dir für 90 Pfenige etwas verkaufen? Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Marktpreis...

ich hatte im januar eine gerichtsverhandlung!
dort habe ich versucht den gegenwert einzuklagen dabei ist dann rausgekommen das ih den genauen wiederbeschaffungswert bekommen habe und keinen cent mehr

Also genau das, was ich geschrieben habe. Mich würde interessieren ob du vorher einen Mahnbescheid hattest (und in welcher Höhe). Dann würde mich interessieren wie die Prozesskosten verteilt wurden?
 
zu 1: mich fragte vorher keiner ;) Zu meinen Leuten habe ich das immer gesagt
zu 2: Ich habe schon 3. 2 von Leuten, die meinen, dass ich um Poppel gebettelt habe, und einen von einem Lose-Kredit-Dienst.



Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Wenn ich einen Kredit- (oder hier eigentlich einen Darlehensvertrag) abschließe, dann erwarte ich nicht in den AGB die Tatsache, dass dort ein "Wiederbeschaffunswert" festgeschrieben ist. Warum es keinen solchen dort geben kann (Anschaffungsmöglichkeit am Markt, etc. s. mein Beitrag). Daher ist JEDER Wiederbeschaffungswert zum Nachteil des Users überraschend.

Natürlich gabs Zeitem wo du mehr für Lose bezahlt hast. Aber die Preise entwickeln sich. Spritpreise haben sich in 2 Jahren verdoppelt. Meinst du, einer wird dir für 90 Pfenige etwas verkaufen? Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Marktpreis...



Also genau das, was ich geschrieben habe. Mich würde interessieren ob du vorher einen Mahnbescheid hattest (und in welcher Höhe). Dann würde mich interessieren wie die Prozesskosten verteilt wurden?

mahnbescheidd habe ich keinen eingereicht!
Prozesskosten wurden dem angeklagten auferlegt
 
sry das ich jetzt so in eure diskussionen zwischen schreibe aber war nicht irgendwie die rede davon das 2Mrd für den Anfang ausgeschüttet werden ?
 
mahnbescheidd habe ich keinen eingereicht!
Prozesskosten wurden dem angeklagten auferlegt

So wie es sich gehört! Ich klage das ein, was ich laut AGB kann!! Wenn der Richter dann was gegenteiliges ausspricht - ok - allerdings freu ich mich dann über die Gerichtskosten des Widersprüchlings :)

Ich kann Kosten nur teilen, wenn ich im unrecht bin und den Prozess verliere. Ich verliere den Prozess aber nicht, nur weil ein Richter meint, dass ich die AGB denen ein User zugestimmt hat nicht anwenden darf. Der User ist mir die Lose schuldig geblieben und basta. ICh habe folgllich auch das recht juristische Schritte einzuleiten.
 
So wie es sich gehört! Ich klage das ein, was ich laut AGB kann!! Wenn der Richter dann was gegenteiliges ausspricht - ok - allerdings freu ich mich dann über die Gerichtskosten des Widersprüchlings :)

Und was machst du wenn jemand einen Teilwiderspruch einreicht und deinen Mahnbescheid auf den angemessenen Betrag kürzt? Wenn du dann versuchst zu klagen und der Richter der Kürzung zustimmt, dann bleibst du als Kläger auf denen Kosten sitzen und schon hat es sich ausgelacht.

Es ist eben nicht alles Gold was glänzt.

^^sorry aber ich konnte es mir einfach nicht verkneifen dazu etwas zu schreiben.
 
Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Wenn ich einen Kredit- (oder hier eigentlich einen Darlehensvertrag) abschließe, dann erwarte ich nicht in den AGB die Tatsache, dass dort ein "Wiederbeschaffunswert" festgeschrieben ist. Warum es keinen solchen dort geben kann (Anschaffungsmöglichkeit am Markt, etc. s. mein Beitrag). Daher ist JEDER Wiederbeschaffungswert zum Nachteil des Users überraschend.

Hier gebe ich dir recht
in die AGB gehört das nicht rein, deswegen gibt es bei mir auch jedes mal einen Vertrag welcher explizit mit Code bestätigt werden muß!

Edit : ich glaube wir kommen hier vom eigentlichen Thema ab

Torty hat bereits ein Mahnschreiben von mir und wenn nicht bald eine Reaktion erfolgt gehts mit Stufe 2 weiter!
 
Hallo Saggi!

Die Überweisung ist gestern rausgegangen und der Betrag wurde extra Bar eingezahlt. Torty hat dadurch sogar weitere 7 Euro geopfert die er nun nicht mehr für den Losekauf verwenden kann.

MfG
Hellraiser

Geld ist bis heute nicht eingegangen - und eine Bareinzahlung sollte sofort sichtbar sein, wenn er es bei der Deutschen Bank eingezahlt hat.
 
Hier gebe ich dir recht
in die AGB gehört das nicht rein, deswegen gibt es bei mir auch jedes mal einen Vertrag welcher explizit mit Code bestätigt werden muß!

Edit : ich glaube wir kommen hier vom eigentlichen Thema ab

Torty hat bereits ein Mahnschreiben von mir und wenn nicht bald eine Reaktion erfolgt gehts mit Stufe 2 weiter!

Toni, ich glaube du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Auch wenn du jedes mal einen Vertrag abschliesst, der mit einem Code versehen ist, und auch wenn du jedes mal diesen vielleicht ablehnen kannst, handelt es sich trotzdem um AGB! Dazu für dich §305 Abs. 1 BGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

Es muss nicht mal "AGB" drüber stehen. Auch die Schilder in den Länden "Essen und trinken verboten" sind AGB!