Vergewaltigung, Provokation, Sicherheit (aus dem Reno-Diskussionsthread)

nein, da gibts nix drüberzustehen. wer andere dauernd tritt, dem gehören die Schuhe ausgezogen. anderen tun diese Tritte nämlich WEH, auch wenn sie das nicht zugeben.

Da fällt mir grad nur eins zu ein:
Stehen sich zwei Neonazis gegenüber und treten sich in ihre Testikel, kommt Oma Gerda vorbei, schaut verdutzt und fragt die Glatzen: "Sagt ma Jungs, tut euch das nicht weh?"
Antworten die beiden: "Nee, da sind doch Stahlkappen drin!"
 
Mein Interpretationsfehler.
Ich sehe dennoch nicht ganz den Zweck, da mir, falls mir eine Keule auf den Kopf gezimmert wird, ebenfalls bewusst ist, dass mir eine Keule auf den Kopf gezimmert wurde.


Ich glaub, da hast du ihn nicht richtig verstanden. Wenn ich richtig liege, ist meint er es so:

Beispiel:
Mann und Frau liegen seit Jahren im Clinch, geben sich gegenseitig nichts als Boshaftigkeiten, er prügelt sie usw. und irgendwann schlägt sie ihm mit der Pfanne den Schädel ein.

Wahrscheinlich würde ich im ersten Moment auch sagen: Musste ja so kommen.
 
Ja, aber was bezweckt ihr denn damit?


Womit? Mit der Aussage?
Nichts, ist einfach ein blöder Satz zu einer Situation.

Um die Situation gar nicht erst entstehen zu lassen, muss man sich einmischen, intervenieren, verhandeln, Auswege aufzeigen. Vorausgesetzt die Parteien wären auch bereit, an sich selbst zu arbeiten und auch begreifen, was ihr Verhalten auslösen könnte.
 
Ja, aber was bezweckt ihr denn damit?

Also für mich ist die Aussage eine Floskel bzw. ein Ausdruck der Überlegenheit eines aussenstehenden "Beobachters"... und in meinen Augen gleichbedeutend mit Sätzen wie "Ich habs dir doch gesagt..."

Was LordRoscommon damit genau meint, kann ich mir allerdings auch nicht erschliessen, aber vielleicht hab ich ja den Nagel auf den Kopf getroffen.
 
Das ist schon präziser, wobei ich immer noch nicht verstehe, was diese Aussage bringen soll, nachdem es bereits zur Eskalation kam.

Anders gesagt "Hätte, hätte, Fahrradkette".

Richtig, genauso wie die eingeführte Floskel, äh Bewertungsanzeige "xxx gefällt das".
Nichts aussagend, wird aber allgemein als Zustimmung gewertet..

Nur wer sagt bei diesem Thema: "Das musste ja so kommen"?

Meistens sind das diejenigen,

die
a) keine Meinung haben, aber meinen was sagen zu müssen.
b) sich insgeheim freuen, da sie sich in ihren Vorurteilen bestätigt fühlen. (Schadenfreude? Neid?)
c) billigend in Kauf nehmen, das es zu so etwas "kommen muss", indem sie nicht mit der Person reden bzw. darauf hinweisen das es passieren wird (Hellseherei? Vorahnung? Informationen weil Täter schon gesehen oder Pläne dazu gehört?)

und schlussendlich

d) jemand, der die betroffene Person schon gewarnt hat oder präventiv dafür arbeitet, das so etwas nicht passiert. Hier aber nicht helfen konnte oder ignoriert wurde.

a,b,c sind meiner Meinung nach hier die Übelsten (Einstellungen) ...

d sind die einzigen Personen die diese Phrase eigentlich schadlos verwenden dürfen.
 
kath, ich habe mir erlaubt, den von dir gesetzten Link zu ändern (dein Link: Bildzeitung, jetzt: Zeitung, die diese Meldung als erste brachte). Wenn man auf BILD-Links verzichten kann, sollte man das auch unbedingt tun.

Hier eine rechtliche Betrachtung eines Rechtsanwalts. Ich bin mir selbst noch nicht schlüssig, was ich davon halten soll.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/09/12/ein-unverstndlicher-aber-richtiger-freispruch/

kath, deine Formulierung "einzig schuldige" halte ich aber in jeden Fall für Polemik, denn in dieser Entscheidung gab es keine Vergewaltigung und damit auch weder Opfer noch Täter und damit auch niemanden, der schuldig ist.

Wenn in einem späteren Prozess das Geschehen doch als Vergewaltigung beurteilt wird, ist damit auch automatisch die "Schuldfrage" geklärt: das Mädchen war es jedenfalls nicht. In keiner der Betrachtungsweisen (es war eine V. oder es war keine) hat das Mädchen schuld, und dazwischen gibt es nichts.

Deshalb auch meine Einschätzung der (billigen) Polemik. So etwas bringt aber in keiner Diskussion etwas, und erst recht nicht hier. Könntest du das deshalb bitte unterlassen, wenigstens in diesem Thread?
 

Über Schuld oder nicht Schuld möchte ich mich nicht äuseren.

Aber 2 Sachen sind im in dem Artikel aufgefallen.
1. Er 31 Jahre sie 15 Jahre, wie sieht es da mit § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern oder § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen aus?

Wurde er dafür bestraft?

2. Warum war sie überhaupt in der Wohnung? Ich glaube nicht das sie die Tochter der Lebensgefährtin oder der Freundin war.

mfg Robo-cop
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde er dafür bestraft?

2. Warum war sie überhaupt in der Wohnung?
Nein, war nicht so angeklagt. § 182 StGB setzt die fehlende Einsichtsfähigkeit (in die sexuelle Selbstbestimmung) des/der Jugendlichen voraus, was schon seit Ende der 70er nicht mehr als Argument bei über-14-jährigen durchgeht. Kurz gesagt: Busen und Periode vorhanden = einsichtsfähig, was S*x ist und mit wem man/frau will oder nicht.

In Mones Quelle steht was von ner durchzechten Nacht. Mitsaufen wollte das Mädchen also wohl, vögeln wohl nicht. Die BLÖD hatte aus dem Kerl ja nen Hardcore-Alki gemacht, der so unrealistisch ist, daß es selbst BLÖD-Stmmlesern spanisch vorkommen müßte (tälich 1 Kiste Bier, 1,5 Flaschen Jägermeister + dann noch andere Drogen).
 
1. Er 31 Jahre sie 15 Jahre, wie sieht es da mit § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

Ist nicht gegeben, auch wenn Du jetzt große Augen bekommst. Das Mädchen war 15. Und auch wenn es jetzt wieder viele gibt, die ohne jede Jurastudium der Meinung sind, die Gesetze besser interpretieren zu können als so mancher Richter: ich habe einen solchen Fall im unmittelbaren Bekanntenkreis. Sie: 14; Er: 35. Die Eltern des Mädchens, alles andere als begeistert, waren beim Jugendamt, bei der Polizei, beim Rechtsanwalt. Tenor: "Sie ist 14. In dem Alter weiss sie, was sie tut. Und so lange sie freiwillig zu ihm geht und einvernehmlich Verkehr mit ihm hat, sind uns die Hände gebunden."

Wurde er dafür bestraft?

176 StGB greift nicht. Wieso aber gehst Du speziell auf Kind bzw Jugendlichen ein? Ich sehe hier in jedem Fall zumindest eine sexuelle Nötigung, die durchaus auch strafbar ist und keine Altersbeschränkung hat.

2. Warum war sie überhaupt in der Wohnung? Ich glaube nicht das sie die Tochter der Lebensgefährtin oder der Freundin war.

Alkohol? Drogen? Aufmerksamkeit? All die anderen Dinge, die man im eigenen Elternhaus nicht bekommt? Mir stellt sich da viel eher die Frage, wieso sie trotz des offensichtlich vorhandenen Wissens über die Gewaltbereitschaft des Mannes in der Wohnung war und wieso sie die nicht zusammen mit den beiden Frauen verlassen hat.
 
... "Sie ist 14. In dem Alter weiss sie, was sie tut....


Alkohol? Drogen?....

15 Jahre und mit Alkohol und vielleicht mit Drogen voll und die weiss was sie tut?
Auch noch ein Punkt wer hat ihr den Alkohol gegeben?
Weitergabe von Alkohol an Jugendliche ist verboten.
Falls Drogen die natürlich erst recht.

mfg Robo-cop
 
Euer Durchlocht, das Gericht sah wohl nicht mal die sexuelle Nötigung. Er hat nicht gedroht sondern einfach gemacht. Wenn das Mädel sich nicht gewehrt hat und auch nicht versucht hat zu entkommen, war zumindest nicht soviel Gewalt im Spiel, daß es strafrechtlich relevant wäre. Diese Meinung ist in diesem Falle aber mal mittelmäßig laienhaft, weil ich das Urteil nicht gelesen habe. Ich bin zurückhaltend mit meiner Gerichtskritik, wenn ich den Prozeß nur aus den Medien kenne, kann aber nun wirklich nicht in jedem Vergewaltigungs- oder Mißbrauchsprozeß sitzen. Schließlich ist das "nur" mein Hobby, das ich nicht bezahlt kriege.

Alkohol? Drogen? Aufmerksamkeit? All die anderen Dinge, die man im eigenen Elternhaus nicht bekommt?
Ja, genau so "arbeiten" Kinderschänder. Sie erschleichen sich die Zuneigung und das Vertrauen der jeweiligen Kinder und dirigieren die dann in die von ihnen gewünschte Richtung - zum S*x - sofern sie nicht ohnehin völlig unkontrolliert Zugriff auf das Kind haben (Eltern = Täter).
 
Ja, die Liste ist eigentlich nur noch durch Lehrer/Kindergärtner, Trainer, Stief- und Großelternteile zu ergänzen. Denen allen droht eigentlich nur noch die (geringe) Gefahr, daß das mißbrauchte Kind seinen Eltern davon erzählt. Und hier wären wir bei meinem Wörtchen "völlig". Denen allen wird das Kind nämlich von seinen Eltern anvertraut, was die Eltern auch wieder ändern können. Eltern brauchen sich selbst aber ihre Kinder nicht anzuvertrauen. Sie haben Zugriff auf das Kind, wann immer sie wollen, zu jeder Tages- und Nachtzeit, ohne daß irgendjemand irgendwelche Fragen stellt.
 
Da steckt bestimmt auch das "in dubio pro reo" hinter. Und es lässt sich nicht wirklich beweisen, ob der Mann sie vergewaltigen wollte, oder welche reale Intention das Mädchen sogar hatte. Ich kann bis auf das "Ich will das nicht" keinerlei Abwehrhaltung von dem Mädchen lesen. Wenn sich weiter nicht "gewehrt" wird, würde ich auch von einer Absicht des Mädchens ausgehen, diesen S*x ebenso gewollt zu haben. Aber auch das ist nur eine Unterstellung. Und der Mann selber wäre eventuell wirklich ein schlimmer Finger was solche Taten betrifft, die Auszüge seiner Vorstrafenliste bzw. seine charakterliche Einstellung sind ja schon sehr aussagekräftig. Aber auch da gilt nur eine Mutmaßung. Also letztlich wieder "in dubio pro reo".

Danach wurde allerdings nicht angeklagt, da weiter keine Beweise gefunden werden mussten und die Rechtslage ohnehin eindeutig ist.