Gründung einer Mini-GmbH?

Niclas09

Well-known member
ID: 349151
L
2 Mai 2009
66
3
Hallo Leute,
ich hätte da mal 2 Fragen und hoffe ihr könnt mir diese Beantworten:

Ist es auch möglich eine Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft, Haftungsbeschränkt) auch als einzelne Person zugründen, bzw macht das Sinn?

Nehmen wir an, ich würde dieses Jahr einen Umsatz von 100.000 durch ein geplantes Event machen, was hätte ich denn für Optionen?

Momentan habe ich nur ein Kleingewerbe, welches sich zudem noch auf ganz andere Sachen beschränkt und bei dem ja ein Maximalgewinn von 17.500 nicht überschritten werden darf.

Gruß
Niclas
 
Momentan habe ich nur ein Kleingewerbe, welches sich zudem noch auf ganz andere Sachen beschränkt und bei dem ja ein Maximalgewinn von 17.500 nicht überschritten werden darf.

Die Aussage ist vollkommend falsch, aber macht ja nix.

Würde Dir raten dich professionell bei einem Steuerberater beraten zu lassen.
 
Ist es auch möglich eine Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft, Haftungsbeschränkt) auch als einzelne Person zugründen, bzw macht das Sinn?

Ja es ist möglich! Und warum sollte es keinen Sinn machen?

Nehmen wir an, ich würde dieses Jahr einen Umsatz von 100.000 durch ein geplantes Event machen, was hätte ich denn für Optionen

Was meinst du damit genau?

Gruß ice_crusher
 
Wenn ich mich nicht täusche (ich müsste in meinen Unterlagen schaun) ist dein Umsatz für das Bestehen der "mini GmbH" uninteressant. ;) Soweit ich mich erinner musst du aber nach und nach die Stammeinlagen einer "großen GmbH" anhäufen. Wenn du das dann hast kannst du wählen, ob du weiterhin eine "UG" bleiben möchtest oder dann aber eine vollwertige GmbH (dürfe sich eigentlich nur am Firmennamen etwas ändern und natürlich am Ruf ;) )
 
Klar geht das.

Und Sinn macht allein schon die Haftungsbeschränkung.

gruss kelle!

Und wofür?

Insbesondere, wenn er Events veranstaltet?

Ordentliche Veranstalter decken ein Risiko durch eine Veranstalter-Haftpflicht ab.

Es bleibt die Frage, ob man sich für eine Veranstaltung den mit einer GmbH anfallenden Verwaltungs- und Kostenaufwand antut. Denn egal ob "Mini" oder nicht, GmbH ist GmbH.

Und weil Cruze nur "falsch" schreibt:

17.500 EUR ist die Grenze, wo man auf Mwst-Veranlagung verzichten kann. Das ist allerdings eine Umsatz- und keine Gewinngrenze ....

Wenn Du Probleme hast, das zu unterscheiden, hol Dir auf jeden Fall jemanden Kompetentes ins Boot oder belege ein Existenzgründerseminar.
 
Und wofür?

Insbesondere, wenn er Events veranstaltet?

Ordentliche Veranstalter decken ein Risiko durch eine Veranstalter-Haftpflicht ab.

Es bleibt die Frage, ob man sich für eine Veranstaltung den mit einer GmbH anfallenden Verwaltungs- und Kostenaufwand antut. Denn egal ob "Mini" oder nicht, GmbH ist GmbH.

Und weil Cruze nur "falsch" schreibt:

17.500 EUR ist die Grenze, wo man auf Mwst-Veranlagung verzichten kann. Das ist allerdings eine Umsatz- und keine Gewinngrenze ....

Wenn Du Probleme hast, das zu unterscheiden, hol Dir auf jeden Fall jemanden Kompetentes ins Boot oder belege ein Existenzgründerseminar.
Mit Haftungsbeschränkung ist hier die persönliche Haftung der Unternehmer gemeint. Bei einer GmbH haftet nur das Firmenvermöger, nicht jedoch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Daher rührt auch der Name Kapitalgesellschaft.
 
Hallo, vielen Lieben Dank für eure vielen Antworten erst einmal !

Und wofür?

Insbesondere, wenn er Events veranstaltet?

Ordentliche Veranstalter decken ein Risiko durch eine Veranstalter-Haftpflicht ab.

Es bleibt die Frage, ob man sich für eine Veranstaltung den mit einer GmbH anfallenden Verwaltungs- und Kostenaufwand antut. Denn egal ob "Mini" oder nicht, GmbH ist GmbH.

Hey, Danke für die Antwort !
Du sagst, es wäre ehreblicher mehraufwand, der sich nicht lohnen würde/könnte, aber was wäre denn meine alternative?

Eine Haftpflicht ist auf jeden Fall mit eingeplant, alles andere wäre ja Fahrlässig..

Wenn ich mich nicht täusche (ich müsste in meinen Unterlagen schaun) ist dein Umsatz für das Bestehen der "mini GmbH" uninteressant. ;) Soweit ich mich erinner musst du aber nach und nach die Stammeinlagen einer "großen GmbH" anhäufen. Wenn du das dann hast kannst du wählen, ob du weiterhin eine "UG" bleiben möchtest oder dann aber eine vollwertige GmbH (dürfe sich eigentlich nur am Firmennamen etwas ändern und natürlich am Ruf ;) )

Genau, das habe ich auch gelesen, das man 25% Des Jahresgewinnes als "Eigenkapitalbildende Rücklage" zurückhalten muss, bis 20 oder 25.000 Euro.. Da sind die meinungen im Netz auseinander gegangen.

Ja es ist möglich! Und warum sollte es keinen Sinn machen?

Was meinst du damit genau?

Gruß ice_crusher

Was davon meinst du denn jetzt genau? Der Gewinn oder meine Frage bezüglich möglicher Optionen? Na, ich meine, ob es bessere Varianten gibt, wie ich das ganze Regeln kann, villeicht sogar ohne extra etwas zu Gründen?


Ich werde selbstverständlich noch einen Steuerberater aufsuchen, nur möchte ich dort nicht ganz unvorbereitet auftauchen.

Liebe Grüße
Niclas
 
Genau, das habe ich auch gelesen, das man 25% Des Jahresgewinnes als "Eigenkapitalbildende Rücklage" zurückhalten muss, bis 20 oder 25.000 Euro.. Da sind die meinungen im Netz auseinander gegangen.

25.000 Euro sind es (die zur Gründung einer GmbH in Deutschland erforderlich sind). Somit sind es auch 25.000 Euro für die Umwandlung einer Mini-GmbH in eine "Echte" :)

LG
 
Hallo,

ich habe auch einige Zeit ein Kleingewerbe betrieben. Da sich der Umsatz jedoch inzwischen jenseits der, für ein Kleinunternehmen zulässigen, 17.500 €/Jahr bewegt, werde ich mein Unternehmen auch dieses Jahr in eine GmbH umwandeln müssen.

Ich habe schon einiges mit meiner Steuerberaterin besprochen, wenn also noch Fragen offen sind, schickt mir einfach eine PN. :)

25.000 Euro sind es (die zur Gründung einer GmbH in Deutschland erforderlich sind). Somit sind es auch 25.000 Euro für die Umwandlung einer Mini-GmbH in eine "Echte" :)
LG

Sobald die 17.500 € Umsatz / Jahr überschritten sind, sollten auch die 25.000 € Stammkapital kein großes Problem darstellen. Gerade weil dazu sämtliches im Unternehmen befindliches Kapital wie Dienstwagen etc. zählen.

Wenn du also noch nichtmal die 25.000 € aufbringen kannst, reicht ein Kleinunternehmen. Und erst sobald der Umsatz überschritten wird, wird dir das Finanzamt auf die Nerven gehen. ;-) (Für das folgende Geschäftsjahr)
 
Hallo,

ich habe die vorherigen Antworten mal kurz überflogen. Meine Meinung:

Leider macht das als einzelne Person keinen Sinn. Denn 1. ist zwar die Gesellschaft persönlich haftend, jedoch haftet auch der Geschäftsführer dieser, was ja wohl du bist, wenn du alleine bist. 2. musst du jetzt nicht nur deine Einnahmen versteuern, sondern auch noch deinen Gewinn (bzw. dein Gehalt).

Das war eine kurze Zusammenfassung meinerseits.

Grüße
 
Denn 1. ist zwar die Gesellschaft persönlich haftend, jedoch haftet auch der Geschäftsführer dieser, was ja wohl du bist, wenn du alleine bist.
Seit wann haftet bei einer GmbH der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für normale Schulden des Unternehmens? Er haftet nur bei Pflichtverletzungen oder Straftaten.

2. musst du jetzt nicht nur deine Einnahmen versteuern, sondern auch noch deinen Gewinn (bzw. dein Gehalt).
Entweder wird der Gewinn versteuert oder das Gehalt. Wenn Gehalt gezahlt wird, ist der Gewinn entsprechend niedriger. Und das hat steuerlich sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten.

Das war eine kurze Zusammenfassung meinerseits.
Die sachlich absolut falsch war.

Marty
 
Schon immer haftet der Geschäftsführer. Erst muss die GmbH den Umsatz versteuern, dann du dein Gehalt.

Bitte genau informieren vor solch wichtigen Auskünften.

Danke.
 
Schon immer haftet der Geschäftsführer. Erst muss die GmbH den Umsatz versteuern, dann du dein Gehalt.

Bitte genau informieren vor solch wichtigen Auskünften.

Danke.



Sorry, aber da muss ich mich jetzt auch mal dazwischen hängen. Der geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet wie Marty es schon geschrieben hat nur für grobe Fahrlässigkeit, oder aber auch für gesetzeswiedriges Verhalten (z.b. nicht abführen der Sozialabgaben). Ansonsten haftet die gesellschaft in Höhe ihrer Einlagen. Und das sind im falle einer Mini-GmbH eben nur 1,-€. Sonst würde die ganze rechtsform GmbH keinen Sinn machen.

und auch beim Thema Steuern muss ich Marty zustimmen. Das Gehalt des Geschäftsführers geht vom Umsatz der GmbH ab, bevor es versteuert wird, somit ist auf das gehalt nur die Lohnsteuer des GF fällig, und der steuerpflichtige Umsatz der Gesellschaft sinkt auch, was tatsächlich zu Steuerersparnissen führen kann. Auch hier würde alles andere wenig sinn machen und zu einer doppelten versteuerung führen, die meines wissens nach nicht zulässig ist (hier bin ich mir aber nich 100%ig sicher).
 
Und das sind im falle einer Mini-GmbH eben nur 1,-€.

Nicht ganz...

Man kann zwar eine Mini-GmbH mit 1€ Kapital gründen, es kann aber durchaus mehr sein.

Das man mehr Geld einbringt ist wohl auch durchaus sinnvoll, damit man gleich zu Beginn evtl. Beratungskosten beim Anwalt sowie beim Steuerberater bezahlen kann.

LG
 
Ups, natürlich... Ich wollte eigentlich auch ausdrücken, dass es im schlimmsten fall nur 1,-€ ist. Zumal man ja hierzulande die einlagen Jährlich erhöhen muss. Aber da war das tippen wieder schneller als der Kopf.
 
Wie war das? Erst vor der eigenen Haustür kehren? Die Gesellschafter bzw. in diesem Fall der Gesellschafter haften nur mit Höhe der Einlage (Wie ja nun bereits auch mehrfach erwähnt...)

Die Haftung ist bei der Mini-GmbH (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft), wie der Name schon sagt, beschränkt auf das Stammkapital. Dieses beträgt mindestens einen Euro. Es ist somit möglich, nur mit diesem einem Euro zu haften.

Quelle
 
Bei der Mini GMBH Sehe ich nur ein Problem

und zwar wenn mann sagen wir mal 100.00 Euro für die mini GMBH als Stamm kapital hinterlegt , dann darf nicht eine Rechnung über 100.00 Euro offen sonst ist mann direkt pleite und droht die Insolvenz

ok das Guthaben wird nach und nach aufgebaut aber meine steuer Beraterin hat mir davon abgeraten weil das am Anfang unnötige kosten verursacht wegen doppelte Buchführung und so was alles , und Steuerberater kosten auch teurerer sind in den mom ..

Mini GMBH hin oder Herr es muss jeder selber entscheiden

so weit ich weis wenn du mal pleite gehst schütz die GmbH dein privat vermögen auch nicht unbedingt aber das weis ich jetzt nicht 100% ob das wirklich stimmen sollte ..

Aber ich hatte mich schon vor längerer zeit erkundigt kann ja sein das die wieder einiges geändert haben


Lass dich von einem Steuerberater / in beraten in der hinsicht ob das wirklich notwendig ist bzw sicherer die Mini GMBH

Infos dazu auch hier

https://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2547

und hier auch noch was nettes

https://www.justiz.sachsen.de/download/HinweiseUnternehmensgruender.pdf