ebay: nur Verpackung statt Handy, unverständliche Reaktion von Paypal

Kurz und Knapp:
Anzeige wg. Betruges
Paypal diesen Betrug schildern, zur Not zum teuren Telefonat greifen
Ebay den Betrug anzeigen

Sollte dies nicht helfen, Geld von der Bank zurückbuchen und evtl. Schadensersatzanspruchen dem Verkäufer in Rechnung stellen und auch einfordern!
 
Zuletzt bearbeitet:
Betrogen wurde er doch nicht: es wurde ein Karton verkauft, den hat er bestellt/bezahlt und auch bekommen. :ugly:

Die gesamte Auktion als solches war unzulässig ja, aber wenn die Bieter die Texte nicht vollständig/richtig durchlesen, kommen immer wieder Leute mit der Kartonmasche durch. Die ist ja nun schon so alt, wie eBay selbst ist.
Der der die Auktion reingestellt hat, handelte doch ganz eindeutig mit Täuschungsabsicht, sonst hätte er es nicht ganz klein drunter geschrieben, sondern direkt sichtbar oben. Der Anschein, dass hier das Smartphone und nicht die Verpackung verkauft wurde, ist doch eindeutig durch den Verkäufer gesetzt worden.
Auch die anderen Tatbestandsmerkmale eines Betruges sind vorhanden.
 
Was mich ja am meisten irritiert ist, dass der Verkäufer für eine ähnliche Auktion auch noch eine positive Bewertung vom Käufer bekommen hat 8O
 
Was mich ja am meisten irritiert ist, dass der Verkäufer für eine ähnliche Auktion auch noch eine positive Bewertung vom Käufer bekommen hat 8O

Entweder seinen Artikel selber gekauft und bewertet oder jemand hat die Bewertung vorschnell abgegeben.




Fakt ist, das du ganz gute Aussichten auf Erfolg hast. Erstatte Strafanzeige wegen Betruges oder nimm dir einen Anwalt.
 
Der der die Auktion reingestellt hat, handelte doch ganz eindeutig mit Täuschungsabsicht, sonst hätte er es nicht ganz klein drunter geschrieben, sondern direkt sichtbar oben. Der Anschein, dass hier das Smartphone und nicht die Verpackung verkauft wurde, ist doch eindeutig durch den Verkäufer gesetzt worden.
Auch die anderen Tatbestandsmerkmale eines Betruges sind vorhanden.

Ich habe ja geschrieben: die Auktion als solchzes war schon nicht zulässig. Würden Bieter aber alles lesen - auch kleine Zeilen ganz unten - kämen die Kartonverkäufer erst gar nicht damit durch; die setzen nämlich auf die Kundschaft, die nicht lesen kann/will. Wenn jemand am Ende dann doch so (sorry) doof ist 61 Euro für einen leeren karton hinzublättern, obwohl es da steht, dann sollte er sich selbst mal fragen, was er da gemacht hat. Betrogen wurde er aber nicht in dem Sinne: da stand, du kaufst hier eine leere Schachtel und genau die hat er auch bekommen. Täuschungabsicht war da ja, aber der Bieter hat sich auch täuschen lassen. Hätte er richtig gelesen (und vor allem alles), hätte er die Auktion stoppen/entfernen lassen können.

Abhaken als Lehrgeld und gut ist, denn sowohl eBay als auch PayPal werden hier nicht helfen. Nächstes mal die Augen weit aufhalten, wenn man etwas im Internet kauft, dann passiert so etwas nicht... wobei ich bei eBay grundsätzlich nichts kaufen würde, da dort der Betrug bei jeder 3. Auktion schon vorprogrammiert ist und das von Käufer- und Händlerseite gleichermaßen.
 
Mit dem Argument könnte man jede Abzockerseite nach dem Motto "xyz kostenlos" und dann 39,95 jährliche Abokosten unter "Pech eigenes" ablegen, weil immer irgendwo steht, dass ab einem gewissen Zeitpunkt Kosten entstehen.

Natürlich hoffen solche Leute auf die Leichtgläubigkeit (oder Dummheit) ihrer Kunden, das heißt aber noch lange nicht, dass sie damit durchkommen müssen.
 

Ja natürlich und wenn jemand dir deine Geldbörse aus der Jacke klaut machst du auch nichts, weil selber schuld, du hast dich ja beklauen lassen und hättest diese in die Hosentasche stecken können.

Natürlich ist dem nicht so...

Mich würde mal interessieren ob du es genauso sehen würdest wenn es dir passiert.
 
Natürlich hoffen solche Leute auf die Leichtgläubigkeit (oder Dummheit) ihrer Kunden, das heißt aber noch lange nicht, dass sie damit durchkommen müssen.

Würden sie ja auch nicht, wenn die Leute auch alles lesen... was hier offensichtlich nicht geschah. Hätte er das nämlich, hätte er die Auktions als Täuschungsversuch erkannt und sperren lassen können.

Mich würde mal interessieren ob du es genauso sehen würdest wenn es dir passiert.
Mir kann das aber nicht pasieren, da ich grundsätzlich nix bei eBay oder sonstigen halbseidenen Geschäften kaufe. Ich bin seit 17 Jahren im Internet unterwegs und da lernt man, was man tun und was man lassen soll. Unter anderem, dass man nie ein geschäft im Inet abschließt, ohne vorher alles von A bis Z zu lesen und zu hinterfragen. Vertrauen und Internet passen nunmal nicht zusammen. Nachtrag: Aus dem Grund mache ich zum Beispiel auch absolut keine Geschäfte mit Klammusern oder Loseseiten - ich lese alle Betrugs- und Heulthreads mit von abgezockten Usern und betrogenen Händlern/Kreditgebern. ;-)

Und die Börse kann mir keiner aus der Jackentasche klauen, da ich die immer in einer Bauchtasche unter der Jacke trage. Muss mich im Geschäft dann zwar immer halb ausziehen beim Zahlen, aber dafür ist die Börse sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würden sie ja auch nicht, wenn die Leute auch alles lesen... was hier offensichtlich nicht geschah. Hätte er das nämlich, hätte er die Auktions als Täuschungsversuch erkannt und sperren lassen können.

Ok, dann streichen wir den Straftatbestand "Betrug" also ersatzlos - Sollen die Deppen halt besser aufpassen...:-?
 
Jepp genau und das Auto kann dir auch keiner aufbrechen oder klauen, weil du hast ja keins

Ich habe tatsächlich kein Auto. Was sagst denn jetzt? :LOL:

Ok, dann streichen wir den Straftatbestand "Betrug" also ersatzlos - Sollen die Deppen halt besser aufpassen...:-?
Natürlich nicht - die Auktion als solches war schon illegal (habs zwar schon 3x gesagt, aber bitte noch ein 4. Mal geht auch noch), aber hier ist einfach jemand in eine Falle getappt, die er hätte umgehen können, wenn er die Augen aufgehalten hätte. Konsequenzen für den Verkäufer müssen sein, keine Frage - der Bieter soll aber künftig auch die kleine Buchstaben lesen... und zwar alle.
 
keine Frage - der Bieter soll aber künftig auch die kleine Buchstaben lesen... und zwar alle.

Auf die Idee kommt er wahrscheinlich auch selbst, weil er vermutlich kein Vollidiot ist. Hinterher ist man ja bekanntlich immer schlauer.

Also hilft ihm das in etwa genauso wenig wie Dein Vortrag darüber was Du so alles richtig machst.
 
Das wurde ja offensichtlich schon so gemacht, dass man ganz weit nach unten scrollen muß, wo man dann in ganz kleinen Buchtsben lesen kann, daß nur der Karton verkauft wird.
Da das andere fett geschrieben ist, meint man natürlich, da ist Schluß.

Es gibt außerdem noch die Artikelmerkmale, also logischerweise die Merkmale des zu verkaufenden Artikels. Dort wird ja wohl unbestritten das Handy beschrieben. Auch der Auktionstitel heißt "Samsung ........" und nicht "Verpackung von Samsung ......."
 
Das wurde ja offensichtlich schon so gemacht,....

Natürlich du hast absolut Recht, es wurde ganz offensichtlich darauf abgezielt jemanden zu betrügen. Deswegen ist auch sinnvoll, das du dich angemessen dagegen zur Wehr setzt und du es eben nicht als "Lehrgeld" abtust.
Es gibt Leute wie du und ich, denen kann sowas passieren und es gibt eben Trolle, die immer alles "richtig" machen und dir dann die Schuld zuteil werden lassen wollen, mach dir nichts draus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat eigentlich der Verkäufer gesagt, als du ihn mit den Vorwürfen konfrontiert hast?

Abhaken als Lehrgeld und gut ist, denn sowohl eBay als auch PayPal werden hier nicht helfen.
Ich denke der Verkäufer wird relativ schnell das Geld zurück überweisen, wenn er ne Vorladung von der Polizei kriegt. Gefallen lassen würde ich mir das jedenfalls nicht. Wenn er sich partout weigert, würde ich klagen.
 
Ist doch schnell machbar: Vertrag anfechten.

https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Wer eine Verpackung unter * Handy & Organizer >* Handys & Smartphones > * Ohne Handyvertrag einstellt, der wollte täuschen. Wer die Auktionsbeschreibung so schreibt, der wollte täuschen. Wer das Wesentlich so kleine nach einem weißen Bereich schreibt, der wollte täuschen.

Und wer wissentlich und absichtlich jemanden täuscht, der begeht eine Straftat:
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Marty