[...] Und ich darf dich immer noch nicht Stänkerer nennen? [...]
Im Grunde schon. Es stellt eigentlich keine ehrverletzende Bezeichnung mehr dar, sondern eine Tatsachenbehauptung. Und eine solche wäre nur verboten (bzw. strafbar), wenn sie unwahr ist. Da Texaner aber immer wieder stänkert, ist sie das nicht.