Im November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gesprochen, das Auswirkungen für tausende Mieterinnen und Mieter hat: Das kommunale Vorkaufsrecht sei, so wie es aktuell angewandt wird, nicht im Einklang mit dem Baugesetzbuch. Das Gericht legt das Baugesetzbuch so aus, dass das Vorkaufsrecht nicht gilt, wenn ein Grundstück gemäß städtebaulichen Zielen genutzt wird - also das Haus darauf in ordentlichem Zustand und bewohnt ist.
De facto bedeutet diese Auslegung das Ende für das mietpolitische Instrument des Vorkaufsrechts. Grundsätzlich wäre das kein großes Problem: Die Regierung könnte einfach eine neue gesetzliche Regelung beschließen, Vorlagen gäbe es.