202Pontius13. Februar 2022
Panorama-Beitrag Im November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gesprochen, das Auswirkungen für tausende Mieterinnen und Mieter hat: Das kommunale Vorkaufsrecht sei, so wie es aktuell angewandt wird, nicht im Einklang mit dem Baugesetzbuch. Das Gericht legt das ...

Kommentare

3barank10. April 2022
Schon:
2k355215. Februar 2022
Betrifft mich nicht, deshalb sagt mir das auch nicht viel.
1footballdragon13. Februar 2022
städtebauliche Ziele liegen doch klar auf der Hand und bedürfen keines Vorkaufsrechts