
Grundlage für die Beantwortung der Titelfrage sind drei Artikel des Grundgesetzes 1.: Art: 16a: GG (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Da steht nicht "Nur siebenzwanzig politisch Verfolgte genießen Asylrecht." 2.: Art 3: GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz ...