Freispruch mit Zweifeln: Missbrauch nicht bewiesen

05. November 2009, 19:19 Uhr · Quelle: dpa
Erfurt (dpa) - Im Zweifel für den Angeklagten: Nach diesem Grundsatz hat das Landgericht Erfurt am Donnerstag einen 41 Jahre alten Grundschullehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner Schülerinnen freigesprochen. Richter Holger Pröbstel betonte, dass er den Mädchen Glauben schenke.

In dem zehn Monate dauernden Prozess habe das Gericht die Vorwürfe aber nicht zweifelsfrei und wissenschaftlich eindeutig beweisen können. Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, in zwischen 2006 und 2007 fünf seiner heute neun und zehn Jahre alten Schülerinnen missbraucht zu haben.

Der Richter sagte, auch durch die Gutachter hätte nicht eindeutig geklärt werden können, was wirklich geschehen sei, ob und wann die Mädchen sich untereinander ausgetauscht hätten und inwieweit sie von Eltern und Lehrern beeinflusst wurden. Er warf der Polizei vor, Protokolle der Erstaussagen nicht wasserdicht verfasst zu haben.

Das Gericht schloss sich mit dem Urteil der Verteidigung an. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Laut Anklage soll der Lehrer in elf Fällen Mädchen im Klassenzimmer auf seinen Schoß gesetzt und im Genitalbereich berührt haben. Auf Klassenfahrten habe er auch Mädchen in sein Bett geholt. Ungeklärt blieb, ob der Lehrer, der derzeit suspendiert ist, die Mädchen mit Medikamenten zum Einschlafen gebracht hat. Außerdem soll er Mädchen unter falschen Begründungen am Wochenende zu sich in die Wohnung gelockt haben.

«Ich kann glauben, dass da etwas war, ich muss aber wissen, um zu verurteilen», beschrieb Richter Pröbstel sein Dilemma. Eine Verurteilung würde einer Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht standhalten - und einen erneuten monatelangen Prozess wolle er den Mädchen nicht zumuten. «Ich kann Ihnen nur raten, suchen Sie sich einen anderen Beruf», sagte er zu dem Angeklagten. Es sei für ihn ein «grausiger Gedanke, Sie werden wieder Lehrer und kommen wieder».

Schon vor der Anklage sei das Verhalten des Lehrers an der Schule aufgefallen. Es habe zu Aussprachen und Ratschlägen geführt, die der 41-Jährige aber immer ignoriert habe. «Sie haben auch früher die Hände nicht bei sich gelassen.»

Dem mit der Situation wohl überforderten Schuldirektor hatte der Angeklagte mit Anzeigen wegen Rufmordes gedroht. Andere Lehrer trauten sich auch nicht aktiv zu werden, weil sie Verleumdungsklagen befürchteten.

Der 41-Jährige kann nach dem Freispruch wieder als Lehrer arbeiten und hat laut Kultusministerium Anspruch auf die Bezahlung seines Gehaltes seit der Suspendierung.

Prozesse / Kriminalität / Kinder / Urteile
05.11.2009 · 19:19 Uhr
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