Gericht: Internet-Lotto bleibt in Deutschland verboten
15. Dezember 2009, 19:31 Uhr · Quelle: toptechnews.de
Bereits seit dem 1. Januar 2009 ist ein geänderter Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der die Vermittlung staatlicher Lotterien im Internet sowie die Werbung dafür verbietet. Der Lotto-Anbieter Tipp24 verlagerte seinen Sitz daraufhin ins Ausland und klagte. Zunächst konnte das Unternehmen Siege vor deutschen Gerichten erringen, die das Internet-Lotto vorerst wieder erlaubten. Allerdings blieb die juristische Situation weiter undurchsichtig und die Verbraucherzentrale NRW warnte vor dem Online-Lotto. Im September entschied schließlich der Europäische Gerichtshof (EUGH) in einem anderen Fall, ein staatliches Verbot für private Glücksspiel-Veranstalter im Internet sei mit geltendem EU-Recht vereinbar. Doch Tipp24 lies nicht locker. Am Montag wies das Verwaltungsgericht Hannover gleich vier entsprechende Klagen und drei Eilverfahren des Unternehmens ab, so die Deutsche Presse-Agentur dpa.
Verboten bleibt verboten
Die Richter bestätigten dabei das geltende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland und widersprachen in allen Punkten der Auffassung von Tipp24. Zuvor hatte der Lotto-Vermittler einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung im Internet beim niedersächsischen Innenministerium eingereicht. Dieser wurde mit Verweis auf den Glücksspielstaatsvertrag abgelehnt. Tipp24 veranstaltete ungeachtet dessen weiterhin Glücksspiele über das Internet. Das Innenministerium untersagte daraufhin erneut deren Durchführung und verhängte zwei Ordnungsstrafen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro. Daraufhin zog Tipp24 vor Gericht.
Mit seiner Entscheidung legitimierte das Verwaltungsgericht zwar grundsätzlich das Vorgehen der Beamten. Allerdings musste das Ministerium die verhängten Zwangsgeld-Forderungen vorerst zurückziehen, da diese an eine falsche Tochterfirma adressiert worden waren. Dort zeigte man sich dennoch mit der Entscheidung zufrieden und kündigten weitere Schritte gegen Tipp24 an. "Wir freuen uns, dass das Gericht seine bisherige Auffassung zum Internet-Lotto bestätigt hat", sagte Innenministeriums-Sprecher Klaus Engemann dem "Hamburger Abendblatt". "Wir werden unverzüglich gegen die Muttergesellschaft ordnungsrechtlich vorgehen."
Verboten bleibt verboten
Die Richter bestätigten dabei das geltende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland und widersprachen in allen Punkten der Auffassung von Tipp24. Zuvor hatte der Lotto-Vermittler einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung im Internet beim niedersächsischen Innenministerium eingereicht. Dieser wurde mit Verweis auf den Glücksspielstaatsvertrag abgelehnt. Tipp24 veranstaltete ungeachtet dessen weiterhin Glücksspiele über das Internet. Das Innenministerium untersagte daraufhin erneut deren Durchführung und verhängte zwei Ordnungsstrafen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro. Daraufhin zog Tipp24 vor Gericht.
Mit seiner Entscheidung legitimierte das Verwaltungsgericht zwar grundsätzlich das Vorgehen der Beamten. Allerdings musste das Ministerium die verhängten Zwangsgeld-Forderungen vorerst zurückziehen, da diese an eine falsche Tochterfirma adressiert worden waren. Dort zeigte man sich dennoch mit der Entscheidung zufrieden und kündigten weitere Schritte gegen Tipp24 an. "Wir freuen uns, dass das Gericht seine bisherige Auffassung zum Internet-Lotto bestätigt hat", sagte Innenministeriums-Sprecher Klaus Engemann dem "Hamburger Abendblatt". "Wir werden unverzüglich gegen die Muttergesellschaft ordnungsrechtlich vorgehen."

