Statement von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Senkung des Arzneimitteleinsatzes in der Nutztierhaltung

(lifepr) Berlin, 25.08.2015 - Statement von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Kritik an der Novelle des Arzneimittelgesetzes zur Erfassung und Reduzierung der Antibiotikaanwendung in der Nutztierhaltung:

„Eine Grundsatzkritik seitens der Länder an unserem neu etablierten System zur Antibiotikaminimierung ist völlig unangebracht - vor allem, weil Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz gemeinsam beschlossen haben.   Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und, auf dieser Grundlage, die kontinuierliche Senkung des Arzneimitteleinsatzes in der Nutztierhaltung. Dazu ist es erforderlich, dass die Länder mitziehen. Die Novelle des Arzneimittelgesetzes schafft erstmals die Voraussetzungen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes, indem sie gezielte Maßnahmen in den einzelnen Betrieben und Kontrollen durch die zuständigen Behörden vor Ort ermöglicht.   Von den Bundesländern erwarte ich, dass sie ihren Teil des Arzneimittelgesetzes genauso konsequent umsetzen wie der Bund das seinerseits macht. Dazu gehört auch, dass sie die Meldung von Antibiotikaanwendungen einfordern und Minimierungsmaßnahmen in den Betrieben kontrollieren. Kurz gesagt: Die Länder müssen ihren Vollzugspflichten nachkommen.   Der Bund wird auf Basis der Daten, die ihm anonymisiert von den Ländern überliefert werden, dann halbjährlich im Bundesanzeiger die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlichen. Ich behalte mir vor, die Kennzahlen im Sinne des Erfolgs unserer Antibiotikaminimierungsstrategie zu bewerten und wenn notwendig zu Umsetzungsproblemen Stellung zu nehmen oder einzelne Länder auf die Umsetzungspflicht hinzuweisen.   Konkrete Informationen zum Vollzug der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, speziell zum Meldeverhalten von Betrieben, liegen ausschließlich den für den Vollzug zuständigen Landesbehörden vor. Dies war vom Gesetzgeber zur Wahrung des Datenschutzes ausdrücklich so gewünscht.   Eine Übersicht, welche Regionen oder gar welche Betriebe besonders viele oder besonders wenige Antibiotika einsetzen, ist demnach aus Bundessicht nicht zulässig. Dies ist aber für den Erfolg der Minimierungsstrategie auch nicht erforderlich. Für eine konsequente Erfassung und darauf aufbauend die schrittweise Senkung des Antibiotikaeinsatzes ist ausschließlich die Berechnung der durchschnittlichen Therapiehäufigkeit entscheidend.   Ich werde sehr sorgfältig diese Entwicklung bewerten und dann einen Evaluierungsbericht vorlegen.“    

Hintergrundinformation:  

Am 31. März 2015 wurden erstmals die bundesweiten Kennzahlen zur betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit veröffentlicht. Das war ein Meilenstein auf dem Weg hin zu einer kontinuierlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Zum 30.6.2015 endete bereits die zweite Erfassungsperiode, die Veröffentlichung ist für Herbst 2015 geplant.   § 58b Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) regelt die Meldeverpflichtung des Tierhalters bzgl. der Antibiotikaanwendung. In § 58f AMG ist auch geregelt, für welche Zwecke die Daten, die im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes erhoben werden, verwendet werden dürfen. Nach derzeitiger Rechtslage ist aus Sicht des Bundes die Nutzung der genannten Daten eng begrenzt auf die im Gesetz genannten Zwecke, zu denen sie erhoben werden. Dazu gehören insbesondere die Ermittlung der Therapiehäufigkeit, die Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben im Rahmen des AMG sowie die Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften. Darüber hinaus ist eine Nutzung der Daten zur Information der Öffentlichkeit nicht vorgesehen.   Über diese Auffassung hat das BMEL die Länder informiert, nachdem diese sich an das BMEL gewandt hatten. Von einer Anordnung, wie in verschiedenen Medien dargestellt, kann keine Rede sein.   Ziel der Datenerhebung ist es, mehr Transparenz zu schaffen - und zwar bezogen auf den Informations- und Datenfluss zwischen Tierhalter und zuständiger Behörde. Nach Auffassung des BMEL war es von Anbeginn an der Wunsch des Gesetzgebers, diese Daten vor jeglicher anderweitiger Nutzung zu schützen.   Die Ermittlung des Indikators „Therapiehäufigkeit“ ist als Instrument für die Überwachungsbehörden und die Betriebe gedacht: Das System ermöglicht es den Überwachungsbehörden, die Verwendung von Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Behörden den Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und gezielten Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes verpflichten. Zugleich können auch die einzelnen Betriebe einordnen, wo sie stehen und wo sie in der Pflicht sind.
Energie & Umwelt
[lifepr.de] · 25.08.2015 · 17:25 Uhr
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