Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger unterscheiden sich regional stark

Berlin (dts) - Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hat eingeräumt, dass die Arbeitsvermittler bei arbeitsunwilligen Hartz-IV-Empfängern mitunter zu zurückhaltend vorgehen. Hintergrund dafür sei das "Konfliktpotenzial" der Sanktionierungen, "das manchen Mitarbeiter der Arbeitsagenturen zurückschrecken lässt", sagte Weise dem Nachrichtenmagazin "Focus". Die gravierenden Unterschiede zwischen den Regionen seien bekannt, sagte Weise: "Wir arbeiten daran, sie zu überwinden." Die Sanktionsquote reiche nach Angaben des "Focus" von 0,5 Prozent im thüringischen Eichsfeld bis zu 9,5 Prozent im bayerischen Unterallgäu. Bei Beziehern unter 25 Jahren klafft sie noch weiter auseinander: von null Prozent in Neustadt an der Weinstraße bis 26,1 Prozent in Lindau am Bodensee. Die Behörden können bei Terminversäumnissen die Leistungen um zehn Prozent kürzen. Nimmt ein Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit nicht an, können sie um 30 Prozent, beim zweiten Mal um 60 Prozent gekürzt werden, bis zum Verweis auf Lebensmittelgutscheine. Bei Jugendlichen können im Fall von Arbeitsverweigerung der Regelsatz zu 100 Prozent, beim zweiten Mal auch das Geld für die Warmmiete einbehalten werden. Die ungenutzten Strafmaßnahmen seien aber nicht maßgeblich für das Problem der hohen Arbeitslosenzahlen verantwortlich. "Solange es nicht genügend Angebote für Arbeit suchende Menschen gibt, helfen Sanktionen auch nicht", so Weise.
DEU / Arbeitsmarkt
07.02.2010 · 17:00 Uhr
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