Lehrerstreik: Wie Eltern ihre Kinder unterbringen können

Ab dem heutigen Dienstag streiken in einigen Bundesländern viele angestellte Lehrer sowie nicht verbeamtete Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Der Grund für die Arbeitsniederlegung sind Uneinigkeit bei der Altersversorgung und die tarifliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst. In Berlin sind vor allem Grund- und Berufsschulen vom Warnstreik betroffen.

Besonders in Berlin und Nordrhein-Westfalen (NRW) bleiben am heutigen Dienstag viele Klassenzimmer leer. Denn angestellte Lehrer streiken wegen Ungleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten Lehrern sowie geplanter Kürzungen in der Altersvorsorge. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern 5,5 Prozent mehr Geld für Lehrer, mindestens aber 175 Euro.

Lehrerstreik: In Berlin bleiben viele Klassen leer

Viele Eltern haben heute Morgen ihre Kinder mit ins Büro nehmen müssen. Denn rund 12.500 angestellte Lehrer sind zur ganztägigen Arbeitsniederlegung aufgerufen. Betroffen sind vor allem Grund- und berufsbildende Schulen sowie sonderpädagogische Förderzentren. Da neben Lehrern auch Hausmeister, Sekretäre und Horterzieher zum Streik aufgefordert sind, müssen Eltern mit einem Engpass bei der Kinderbetreuung rechnen. Doch GEW-Sprecher Tom Erdmann geht von einer Notbetreuung für Hortkinder aus, so der Tagesspiegel.

Drei Tage Streik in NRW geplant

In vielen Städten in NRW sind heute vor allem in Gesamt-, Haupt- und Grundschulen sowie Berufskollegs Unterrichtsstunden ausgefallen. Auch morgen ist wieder mit Streik zu rechnen. Denn an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt es in einigen Städten verschiedene Streikstandorte. Dort könnten sich die rund 33.000 angestellten Lehrer versammeln. Die Gewerkschaft GEW zählt rund 10.000 von ihnen zu ihren Mitgliedern. Für die 144.000 verbeamteten Lehrer geht der Schulbetrieb allerdings wie gewohnt weiter. Denn Beamte dürfen sich generell nicht an Protesten beteiligen.

Lehrerstreik: Was können Eltern machen?

Eltern, die mit ihren Kindern bei einem Streik vor verschlossenen Schultüren stehen, haben verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können sie sich nach einer Notbetreuung erkundigen. Zum anderen können sie Großeltern, Verwandte oder Freunde um Hilfe bei der Kinderbetreuung bitten. Besteht allerdings keine Möglichkeit, die Kinder zu versorgen, können sich Angestellte im Falle kurzfristig angekündigter Warnstreiks bei der Arbeit entschuldigen - ähnlich wie bei Krankheit der Kinder.

Lehrerstreik: Gerechte Bezahlung für "Helden des Alltags"

Die Anforderungen an Lehrer und weitere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, wie Erzieher, sind enorm. Im Vergleich zu anderen Berufszweigen in der freien Wirtschaft erhalten angestellte Lehrer allerdings wenig Anerkennung über ihr Einkommen. So werden beispielsweise immer weniger Lehrer verbeamtet und sind daher nicht so gut über den Staat abgesichert. Angestellte Lehrer verdienen zum Beispiel bei gleicher Qualifikation zwischen 100 Euro und 590 Euro im Monat weniger als verbeamtete Kollegen.

Lehrerstreik: Altersvorsorge soll eingeschränkt werden

Die Tarifverhandlungen für Lehrer haben bereits Anfang des Jahres begonnen. In den Verhandlungen wird auch über die Altersversorgungsleistungen für Lehrer diskutiert. Denn aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Kapitalmarktrenditen seien Kürzungen in der Altersversorgung notwendig, so die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Die angestellten Lehrer wollen diese Kürzungen nicht hinnehmen und darüber hinaus für eine gerechtere Bezahlung kämpfen.

Streik auch bei Krankenhäusern, Landesverwaltungen und Co.

Von der Arbeitsniederlegung sind nicht nur Schulen betroffen. Auch viele Beschäftigte in Krankenhäusern, beim Küstenschutz, in Landesverwaltungen und in weiteren Bereichen des öffentlichen Dienstes erscheinen heute nicht auf der Arbeit, sondern im Streikbüro. So bleiben heute viele Operationssäle leer und auch der Krankentransport ist auf ein Minimum reduziert. Wenn die Streiks heute zu Ende sind, ist jedoch noch nicht mit einem Schlussstrich zu rechnen. Denn bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 16. und 17. März soll die Arbeitsniederlegung fortgeführt werden.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 03.03.2015 · 13:42 Uhr
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