Kein Verfahren nach Misshandlung auf Klassenfahrt

Kiel/Wahlstedt (dpa) - Die brutale Misshandlung eines 13-Jährigen während einer Klassenfahrt wird vermutlich keine rechtlichen Konsequenzen haben. Der gleichaltrige Beschuldigte ist noch nicht strafmündig.

«Wir ermitteln weder gegen den 13-Jährigen noch gegen die Lehrerin», sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer am Montag. Das Opfer wurde nach Angaben der Mutter im März auf einer Klassenreise der Wahlstedter Poul-Due-Jensen-Gemeinschaftsschule (Schleswig-Holstein) von dem Mitschüler sexuell missbraucht und sei traumatisiert. Doch während die Mutter eine «grobe Verletzung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht» sieht, betonte die Schulaufsicht, die Pädagogin habe bei dem Vorfall eingegriffen und Schlimmeres verhindert.

Nach Darstellung der Schulrätin Marianne Böttcher, die für die Schulaufsicht im Kreis Bad Segeberg zuständig ist, griff die Pädagogin bei dem «sehr bedauerlichen Vorfall» persönlich ein. Sie habe damals Lärm gehört und «die Schüler voneinander getrennt», sagte Böttcher. Die Jungen seien von ihren Klassenkameraden umringt gewesen. Das Opfer habe noch Unterwäsche getragen. Offensichtlich hätten die Schüler «grobe Scherze» gemacht, die dann «in Handgreiflichkeiten» eskaliert seien. Der Beschuldigte, der bereits mehrfach wegen Übergriffen auffiel, sei kurz nach der Rückkehr auf Antrag der Lehrerin von der Schule verwiesen worden, sagte Böttcher.

Die Mutter des Opfers gab an, ihr Sohn sei mit einem Holzstab vergewaltigt worden, bestätigte Rechtsanwältin Iris Ritt. Entsprechende Verletzungen seien festgestellt worden, der Junge benötige eine Therapie. Die Mutter sei enttäuscht, wie ihr Kind und sie nach dem Vorfall behandelt worden seien; es sei so, als versuche die Schule, den Vorgang unter den Teppich zu kehren. Dabei beklage sie insbesondere, dass es bisher weder eine Entschuldigung noch ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung gegeben habe.

Dies wies die Schulrätin zurück. Man habe nichts verbergen wollen. Die Lehrerin habe sich auf der Klassenfahrt und danach «absolut korrekt verhalten». Sie habe sofort Strafanzeige gegen den Jungen gestellt und Klassenlehrer-Elternkonferenzen einberufen, die zum Schulverweis geführt hätten. Auf ihre Initiative hin sei es auch zu einem Opfer-Täter-Ausgleich bei der Polizei gekommen. Der «sozial sehr aktiven und engagierten» Pädagogin seien «dienstrechtlich keine Versäumnisse» vorzuwerfen, betonte Böttcher. Zur Frage der Entschuldigung «kann man aber sicher streiten, was menschlich gut gewesen wäre».

Dass der Täter überhaupt auf der Klassenfahrt dabei sein durfte, hält die Schulrätin für vertretbar. «Er ist sicher kein Unschuldslamm», sagte sie. «Aber wenn wir bei Klassenfahrten alle ausschließen müssten, die problematisch sind, dann bräuchten wir fast keine Klassenfahrten mehr», sagte sie. Die Kinder «sollen ja integriert werden. Die Lehrerin hat sich das zugetraut».

Der Kieler Staatsanwaltschaft «liegt keine Strafanzeige der Mutter gegen die Klassenlehrerin vor», sagte der Pressesprecher. Er bestätigte, dass die Lehrerin kurz nach dem Vorfall eine Strafanzeige gegen den 13-jährigen strafunmündigen Beschuldigten gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittle aber nicht gegen Kinder. Erst ab einem Alter von 14 Jahren kann ein Jugendlicher vor Gericht gestellt werden.

Kriminalität
20.07.2009 · 17:44 Uhr
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