Kiel/Wahlstedt (dpa) - Die brutale Misshandlung eines 13-Jährigen während einer Klassenfahrt wird vermutlich keine rechtlichen Konsequenzen haben. Der gleichaltrige Beschuldigte ist noch nicht strafmündig. «Wir ermitteln weder gegen den 13-Jährigen noch gegen die Lehrerin», sagte der Kieler ...

Kommentare

(3) baffi · 20. Juli 2009
@1 Nicht wirklich. Warum denn immer wegen einigen wenigen Ausreißern gleich ganze Gesetze ändern? Dann hast Du jeden 12-jährigen der mal einen Schokoriegel klaut, vorm Kadi. In solchen Fällen wie hier muss die Jugendfürsorge eingeschaltet werden.
(2) birnchen · 20. Juli 2009
Wo bleiben denn eigentlich die "Schwanz ab"-Rufe?
(1) chaosperfekt · 20. Juli 2009
Als die Strafmündigkeit auf 14 Jahre festgelegt wurde, spielten 14jährige noch mit Barbie und Matchbox-Autos. Schlimmstenfalls wurde mal ein Schokoriegel geklaut. Mit 12-13jährigen Totschlägern und Sextätern hat damals niemend gerechnet. Heute hört man wöchentlich von Raub- und Drogendelikten oder schweren Körperverletzungen durch Täter in dieser Altersklasse. IMHO könnte das Ganze mal überdacht und auf 12 Jahre gesenkt werden.
 
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