Ermittlungen gegen Polizisten nach Schuss in Heidelberg

Heidelberg (dpa) - Nach einem Schuss auf den mutmaßlichen Todesfahrer von Heidelberg wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei finden solche Ermittlungen grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher sagte. Der verdächtige 35 Jahre alte Deutsche war mit einem Messer geflüchtet. Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden. Im Fall von Heidelberg ist dies laut Polizei auch geschehen.

Notfälle / Kriminalität / Baden-Württemberg
26.02.2017 · 22:51 Uhr
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