Ein gemeinsames Konto bietet nicht nur Vorteile

Ein gemeinsames Konto wird vor allem von Eheleuten und Paaren gewählt, um doppelte Kontoführungsgebühren zu sparen. Ein gemeinsames Konto für alle Einnahmen und Ausgaben ist somit das ideale Girokonto für zwei Personen. Doch auch für Personengemeinschaften und kleinen Firmen ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll, da hier Ein- und Ausgaben schnell und übersichtlich einzusehen sind. Eheleute und unverheiratete Paare entscheiden sich oftmals auch für ein gemeinsames Tagesgeldkonto. Solch ein Konto ist sehr beliebt, wenn es darum geht, Geldreserven für gemeinsame Anschaffungen zurückzulegen.

Ein Gemeinschaftskonto ist von der Kontoart unabhängig. Nicht nur ein Girokonto, sondern auch ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto, ein Sparkonto oder ein Wertpapierkonto kann als Gemeinschaftskonto geführt werden. Personen, die ein gemeinsames Konto eröffnen möchten, haben die Wahl zwischen einem Und-Konto oder einem Oder-Konto. Das Oder-Konto ist für viele, vor allem für Ehepaare, die bevorzugte Wahl, da bei diesem Konto alle Kontoinhaber gleichermaßen verfügungsberechtigt sind.

Bei einem Oder-Konto kann jeder einzelne Verfügungsberechtigte über das Konto verfügen. Er kann Transaktionen, wie Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen, ohne Einwilligung der anderen Kontoinhaber tätigen. Alle Kontoinhaber haften bei einem Oder-Konto gesamtschuldnerisch. Selbst bei einer Kontopfändung gibt es für die Kontoinhaber, die mit der Überschuldung nichts zu tun haben, keinen Schutz. Jeder Kontoinhaber hat jedoch die Möglichkeit aus dem Oder-Konto auszusteigen. Das heißt, jeder kann die einzelnen Verfügungen der anderen Kontoinhaber widerrufen. Somit wird dann aus dem Oder-Konto ein Und-Konto.

Bei einem Und-Konto kann ein einzelner Kontoinhaber nicht handeln, hier können nur alle Kontoinhaber gemeinschaftlich handeln. Verfügungen, Transaktionen und Entscheidungen, die das gemeinschaftliche Konto betreffen, sind nur möglich, wenn alle anderen Kontoinhaber zustimmen. Auch ein Dispositionskredit kann nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber eingerichtet werden. Sogar die Auflösung eines Und-Konto ist durch einen einzelnen Kontoinhaber nicht möglich. Somit sind Alleingänge ausgeschlossen. Für Erben- oder Personengemeinschaften ist solch eine Kontoart eine gute Option, für Eheleute und Partner jedoch zu umständlich und eher die Ausnahme.

Ein gemeinsames Konto für Haushaltsausgaben - https://www.gemeinschaftskontovergleich.de hat jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Deshalb sollte hier jeder einen entsprechenden Gemeinschaftskontovergleich durchführen. Im Nachhinein die wichtigsten Vor- und Nachteile.

Die Vorteile

  • Eheleute und Paare sparen Kosten (Kontoführungsgebühren) und Zeit
  • gemeinsame Einnahmen und Ausgaben können einfacher verwaltet werden (Haushaltskonto, Vereinskasse etc.)
  • die Kosten entsprechen dem eines Einzelkontos, es entstehen keine zusätzlichen Gebühren/Kosten.

Die Nachteile

  • Erbschaftssteuer kann anfallen
  • Schenkungssteuer kann anfallen
  • für Kapitalerträge auf einem Gemeinschaftskonto ist ein Freistellungsauftrag nur für Ehepaare möglich.

Wer nun eine Entscheidung über das entsprechende Konto getroffen hat, muss nur noch die Bank mit den günstigsten Konditionen finden. Im Internet gibt es zahlreiche Filialbanken, Direktbanken, Sparkassen, Autobanken und Bausparkassen die ein Girokonto als Gemeinschaftskonto für zwei Personen anbieten. Solch ein Girokonto wird dann meistens als Oder-Konto geführt. Das Internet bietet hier unzählige Vergleichs-Portale an, die es zu nutzen gilt. Verbraucher können hier gezielt und in Ruhe alle Gemeinschaftskonten vergleichen, um am Ende das für sie beste Konto herauszufinden.

Fazit

Ein gemeinsames Konto für Haushaltsausgaben kommt nicht nur für Eheleute und Unverheiratete infrage. Auch Studenten in Wohngemeinschaften, Eigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften, Vereine und Senioren in einer Wohngemeinschaft können von einem Gemeinschaftskonto profitieren.

Lifestyle / Finanzen
22.11.2017 · 07:56 Uhr
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