Bundestag setzt Gorleben-Ausschuss ein

Berlin (dpa) - Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss soll klären, ob in den 80er Jahren bei der Wahl des möglichen Atommüll-Endlagers Gorleben getrickst wurde.

Das Parlament setzte am Freitag auf Betreiben der Oppositions-Fraktionen ein 15-köpfiges Untersuchungs- Gremium ein. SPD, Grüne und Linke wollen wissen, ob eine politische Vorauswahl für den Salzstock in Niedersachsen auf Druck der damaligen Bundesregierung von Helmut Kohl (CDU) erfolgte. Die Debatte um Gorleben wurde zuletzt wieder angeheizt durch Pläne der schwarz-

gelben Bundesregierung, den vor zehn Jahren von Rot-Grün verhängten Erkundungsstopp für den Salzstock aufzuheben.

Während die Union rein fachliche Gründe für eine mögliche Eignung des Standorts als Endlager anführt, spricht die Opposition von manipulierten Gutachten. Zahlreiche Fachleute hätten sich schon in den 80er gegen Gorleben ausgesprochen. Die Bundesregierung solle bis zum Abschluss der Untersuchungen auf eine weitere Erkundung des Salzstockes verzichten, verlangt die SPD-Fraktion.

Für die Opposition stelle sich die Frage, weshalb sich die Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom Juli 1983 bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausschließlich auf den Standort Gorleben beschränkte und keine Alternativen in Betracht zog. Dabei sei auch das Verhalten der niedersächsischen Landesregierung zu klären.

Die Opposition will wissen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung und durch welche Personen getroffen worden sei. Sie bezweifelt auch, dass bei der Entscheidung der aktuelle Stand der Wissenschaft zugrunde gelegt worden sei. Zu klären sei auch, ob Expertisen unter politischem Druck zustande gekommen seien oder ob Erkenntnisse vorlagen, aber zurückgehalten worden seien. Letztlich geht die Opposition davon aus, dass damals der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten beziehungsweise falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden seien.

Unterstellt wird auch, dass bei den Erkundungen Bau- und nicht Atomrecht herangezogen wurde, um ein wesentlich schwierigeres atomrechtliches Planfeststellungsverfahren zu vermeiden, bei dem die Öffentlichkeit hätte beteiligt werden müssen. Es bleibe abzuwarten, welche rechtlichen und politischen Konsequenzen aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses für den Standort Gorleben und die zukünftige Suche nach einem Endlager zu ziehen seien. Die Landesregierungen in Süddeutschland, wo zahlreiche Atommeiler stehen, lehnten den Bau eines Endlagers in ihrer Region immer strikt ab und drangen auf eine Entscheidung für das niedersächsische Gorleben.

Vor dem Gorleben-Ausschuss war in dieser Legislaturperiode bereits der Kundus-Untersuchungsausschuss eingesetzt worden.

Bundestag / Atom
26.03.2010 · 16:54 Uhr
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