Wie finde ich herraus ob der Unfallverursacher eine Haftpflicht hat?

Warum das denn jetzt so plötzlich? Bist du dir doch nicht mehr so sicher, dass es wirklich Vorsatz war?

Ja ich hab auch schon vorher gesagt , dass ich nicht der Typ bin der einen anzeigt, ich weiß auch das ich Ohne Anzeige an mein Recht kommen kann .
Er wüde mindestens wegen grober Fahlässigkeit bestraft werden , weil bei Vorsatz kann es sein das wohl einfach behauptet wird , dass es keine absicht war.
Wie gesagrt sicher bin ich mir noch nicht weil dann währen viel Leute sauer auf mich. Naja also erstmal noch offen.
 
Also entweder willst du dein Geld haben, dann klemmst du dich dahinter. Oder du willst es nicht, dann laß es bleiben. Aber hier so einen Affentanz aufzuführen ist doch total dämlich.
 
"Der daraus entstehende Schaden" bezieht sich in deinem Fall hauptsächlich auf Behandlungs- oder Reha-Kosten.
Selbst wenn er keine Vericherung hat wirst du auf diesen Kosten nicht sitzenbleiben weil deine Krankenkasse die, zumindest erstmal, übernimmt. Ob und wie die das bei dem Verursacher geltend machen wirst du kaum mitbekommen, kann dir aber auch egal sein.

Sprich: Dir wird so oder so kein finanzieller Schaen entstehen...

Falls du auf Schmezensgeld abzielst muss ich dich gleich vorweg enttäuschen. Davon wird man in D nicht reich ;)

Gruß Aru

Also Schmerzensgeld ist in Deutschland sehr leicht zu bekommen. In der 6. Klasse gabs mal nen Zwischenfall bei uns. Es wurde bei uns in der Klasse getobt, einer ist hingefallen und ein anderer stößt gegen einen Stuhl, der genau auf dem Zeigefinger des "Opfers" fällt und diesen bricht.

Schmerzensgeld: 2200€

Er musste einfach nur sagen, dass er demnächst mit Gitarre spielen anfangen wollte und ihm das jetzt nicht mehr möglich ist.

Versuchs einfach ;)
 
[...] ich weiß auch das ich Ohne Anzeige an mein Recht kommen kann.
Und wie willst du das jetzt anstellen?
In jedem Fall schon mal viel Erfolg dabei.

[...] Er musste einfach nur sagen, dass er demnächst mit Gitarre spielen anfangen wollte und ihm das jetzt nicht mehr möglich ist.
Solche anfänglichen Betrügereien kommen früher oder später immer raus, also sollte man das einfach lassen. Du willst auch nicht über's Ohr gehauen werden, also mach das mit anderen auch nicht.
 
Zeugen und eventuell Beweisvideo?

Beweisvideos? Wie lange ist es her? Warum kümmerst du dich den nicht um die vermeintlichen Beweisvideos?

Ja das mit der Anzeige lasse ich glaub ich wahrscheinlich sausen.

Na dann war´s das wohl.
Oder meinst du jemand wird dir ohne Einfluss des Staates 500€ :)ugly:) Schmerzensgeld geben.

Vergiss eines bitte nicht:
Für dich war es Absicht, für ihn ein Unfall. So einfach ist das :)


Edit:
Schmerzensgeld: 2200€

Da hat man dir aber großen Blödsinn erzählt ;)
Ein kleiner Unfall, mit dem sich keiner Beschäftigen will.
 
Da hat man dir aber großen Blödsinn erzählt ;)
Ein kleiner Unfall, mit dem sich keiner Beschäftigen will.

Du musst es ja wissen. Natürlich möcht sich jemand damit beschäftigen, und zwar ein Anwalt, der Geld dran verdienen will. Und wenns ein guter ist, macht der den "Gegner" so fertig, dass er froh ist, mit ner Zahlung die Geschichte los zu sein. Finger gebrochen, für immer Folgeschäden, keine volle Beweglichkeit, kann nicht mehr Gitarre spielen... das arme Kind. Da kann man schon was draus machen, wenn man es drauf anlegt.
 
Es ist dabei egal, ob es mit Absicht oder unabsichtlich verursacht wurde, wenn ein Schaden enstanden ist (in diesem Fall sogar eine Verletzung) muss man dafür gerade stehen. Du fährst auch nicht einfach weiter, wenn du jemanden anderen ins Auto gefahren bist, oder?
Wie ich schonmal geschrieben habe besteht aber ein grosser Unterschied zwischen der Schadensregulieung und einer evtl. Strafverfolgung.Diese haben miteinander nichts zu tun...

Sicher muss ich den entstandenen Schaden begleichen. Deshalb halte ich, um bei deinem Beispiel zu bleiben, auch an um dem Unfallopfer meine Daten zu geben.
Wenn ich demjenigen bei Glatteis hinten drauf gerutscht bin ist das aber noch lange keine Straftat (Körperverletzung). Wenn die Polizei bei sowas überhaupt kommt nehmen die nur den Unfall an sich für evtl. folgende Prozesse auf.
Der Schaden wird über die Versicherung geregelt. Sollte die Versicherung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen (im Beispiel Kfz eher unwahrscheinlich da dann die Versicherung in Vorlage tritt, bei Privathaftpflicht aber durchaus möglich) muss man den entstandenen Schaden zivilrechtlich einklagen. Dann kann es u.U. zu einem Prozess kommen bei dem es um die Klärung der Schuldfrage geht.

Wenn ich jetzt aber sage: "Der ist mir absichtlich reingefahren um mir Aua zu machen!" muss ich bei der Polizei eine Anzeige machen. Daraufhin wird die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen, ggf. Anklage wegen Körperverletzung (versucht, fahrlässig, schwer, was auch immer...) erheben und es wird in einem Verfahren geprüft ob dem wirklich so war. Wenn ja bekommt derjenige eine Geldstarfe (geht an Papa-Staat oder gemeinnützige Einrichtungen) oder u.U. sogar eine Freiheitsstrafe, wenn nicht einen Freispruch.

Den dir entstandenen Schaden muss er aber in jedem Fall tragen.

Gruß Aru
 
Genau und deswegen versuche ich es auch erst ohne Anzeige über seine Versicherung zu klären ,welche ich leider bis jetzt nicht erfahren konnte bzw. nicht sicher ist ob Sie exestiert .
Und du meinst, wenn du weiter Däumchen drehst und darauf hoffst, daß er dir irgendwann seine Versicherung angibt, dann wird das was? Man, ruf deine an und schilder denen was Sache ist. Den Rest regeln die dann normalerweise.
 
Und du meinst, wenn du weiter Däumchen drehst und darauf hoffst, daß er dir irgendwann seine Versicherung angibt, dann wird das was? Man, ruf deine an und schilder denen was Sache ist. Den Rest regeln die dann normalerweise.

Meine Unfallversicherung hat mir 3 tage Krankenhaustagegeld schon überwiesen für die ist der Fall damit soweit erledigt.

Meine möglichkeiten sind :
Anzeigen , verklagen etc...... (Siehe Aru)
Seine Versicherung erfahren , seber ansprüche stellen und kassieren ;)
(Bei meiner ist das kein Problem)
Fals er keine hat oder Sie mir nicht sagt schick ich ihm ne Rechnung und werde dann diese Rechnung wohl eintreiben und dann kann ich mir immer noch ein Anwalt nehmen.
 
Aha und deine Versicherung hat dir gesagt, daß sie nichts für dich tun können, weil der andere dir seine Versicherungsdaten nicht gibt?
 
Seine Versicherung erfahren , seber ansprüche stellen und kassieren ;)

Meinst du wirklich, dass dich seine Versicherung mit offenen Armen empfängt?
Dein Wort steht gegen seins, und vergiss nicht:
Im Zweifelsfall gewinnt immer der Angeklagter.

Er ist in dich "reingerutscht" - richtig. Aber wer soll beweisen, dass es mit Absicht war? Dein vermeintliches Video?

Fals er keine hat oder Sie mir nicht sagt schick ich ihm ne Rechnung und werde dann diese Rechnung wohl eintreiben und dann kann ich mir immer noch ein Anwalt nehmen.

Mit welcher Begründung willst du ihm eine Rechnung schicken?
Meinst du ein Anwalt, der sich selber ernst nimmt wird dich vertreten?
 
Im Titel steht die Frage !!!
Ich brauche nur die Antwort auf diese , alles andere ist hier eher Nebensache.

Ich weiß, dass ich meine Ansprüche an Ihn bzw seine Versicherung geltend machen kann und zweifel das er es war gibt es nicht dafür gibs genug Zeugen und das Video brauch ich dafür nichtmal .
(wie gesagt ob es eines gibt weiß ich nicht)
Ob die Versicherung zahlt oder nicht weiß ich nicht und das kann auch keiner von euch beurteilen. (Das werde ich dann sehen?)
Und wenn er keine hat dann bekommt er ne Privatrechnung ganz einfach, und er kann dann selber suchen ob er eine Versicherung hat oder wie ers begleichen kann. Zahlen muss er laut Gesetz !!!

Für mich ist es eben nur einfacher selber den Anspruch an die versicherung zu senden , weil wer weiß was drauß wird wenn er es macht .

Also wer weiß wie ich herrausfinde bzw wo , er seine Versicherung hat.
Wie schon vorher erwähnt ist er hier nicht besonders kompromissbereit.

Edit: Ich habe eben sogar zufällig ein Urteil gelesen, es ging um Skifahren.
Der hinter den anderen herfahrenden Sportler ist Schuld wenn er einem anderen Skyfahrer hinten reinfährt.
Es wurde ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen.
Ich denke das ist genauso auf mich anwendbar.
Bin aber jetzt selber von meier Frage abgeschweift. ;9
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Titel steht die Frage !!!
Ich brauche nur die Antwort auf diese , alles andere ist hier eher Nebensache.

  • Du stattest ihm einen Besuch ab.
  • Du suchst dir einen Anwalt der diese Frage mit leichtigkeit Beantworten wird

Mehr Möglichkeiten fallen mir nicht ein.
Eine "Whois-Seite" für HaftpflichtVersicherungen habe ich noch nie gesehen :mrgreen:
 
Ja aber die " 10 euro " für Krankentransport, 3* je ein Tag Krankenhausn = 30 Euro
Quartal 4/08´und 1/09 , + weitere Selbstbeteiligungen?
Fahrtkosten etc sind schon über 70 Euro.
Und laut dem Zitierten Gesetz hab ich darauf ein Recht nur wie ich das Geltend machen kann ist hier die Frage , wenn ich nicht weiß wie und bei wem?
Und wenn schon dann auch Schmerzensgeld. (Reich will ich nicht werden)

Welche 10 € für Krankentransport ? Fährst mitm Taxi zum Arzt ? oder noch besser mitm Krankenwagen ?

Man man, du hast dein Handgelenk gebrochen, du bist doch nicht sterbenskrank. Klar das da hin und wieder ma Schmerzen auftreten können, aber Krankentransport sei es nu Taxi oder Krankenwagen, ist ja wohl nicht dein Ernst ;)
 
Welche 10 € für Krankentransport ? Fährst mitm Taxi zum Arzt ? oder noch besser mitm Krankenwagen ?

Man man, du hast dein Handgelenk gebrochen, du bist doch nicht sterbenskrank. Klar das da hin und wieder ma Schmerzen auftreten können, aber Krankentransport sei es nu Taxi oder Krankenwagen, ist ja wohl nicht dein Ernst ;)

Ich war in einer Fremden Stadt in die ich mit dem Zug gefahren bin. Ich hätte von der Eisbahn auch mit dem Taxi fahren können aber ich zahle jetzt wohl demnächst 10 Euro Selbstbeteiligung an den Rettungsdienst das ist weniger als wenn ich ein Taxi genommen hätte.
Außerdem konnte ich direkt in die Aufnahme, man wird dabei beforzugt wenn man mit Krankenwagen kommt.

Zum Arzt kann ich nicht selber fahren das muss jemand anderes oder der Bus.

@Birnchen Ich glaub du schnallst es nicht ,schonmal was von außergerichtlichem vergleich gehört?
Ist ja auch egal ich schicke die Rechnung und nach einer Frist die ich ihm zum Wiedersprechen setze muss er zahlen wenn er nicht wiedersprochen hat. Und wenn er dann nicht zahlt kann ichs einklagen da brauch ich kein Urteil für. Und wenn er gegen die Rechnung wiederspricht dann kann ich IHn immer noch vor Gericht zerren.

Edit:Ich werde am Montag versuchen nochmal Ihn zu fragen und meine Versicherung und andere Wege probieren . Wenn er weiter nichts macht , werde ich ihm die Rechnung zusenden und dann geh ich so vor wie bei einem Mahnverfahren. endwerder er zahlt oder er reicht es an seine Versicherung weiter.