Ja sag mal, hast du die denn nicht vorher die Bedingungen von GA durchlesen bzw. verstanden, insbesonder Punkt 8.1 unter Datenschutz?
Der Vertrag zwischen mir und Google geht keinen Dritten was an. Das ist das erste. Ferner ist der Einsatz nicht verboten. Ich nehme mal nicht bedenklich zurück! Denn das war falsch ausgedrückt. Der Einsatz von GA ist umstritten!
Ich sage es mal etwas bewusster. Es wurde deshalb noch keiner verurteil noch zu einer Strafe bewegt!
Ich habe mich darauf berufen:
https://www.rechtzweinull.de/index....von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html
Es herrscht Rechtunklarheit! Auf diese habe ich verwiesen, und darauf hingewiesen, dass der User die Cookies blockieren kann. IP Adressen werden bei GA ja ohnehin nicht gespeichert. Ein Vergleichsurteil ist nicht greifbar! Auch eine so genannte Einsicht auf die Pseudomierung (durch Cookies) findet nicht statt. Wenn du dich bei GA einloggst bekommst du eine solche Auskunft dort nicht. Du bekommt bei GA nur statistische Daten. Weder IP Noch Cookie etc...
Somit bin ich raus und muss nach Telemedien nichts machen. Ich protokolliere weder Cookies noch IPs noch sind mir diese Zugänglich. Was dann GA macht muss die Datenschutz Behörde mit GA klären. Das geht mich nichts an.
Ich habe mich darüber beschwert, dass die Behörde ihren Vorwände gegenüber Google bei den GA Nutzern abwelzen will. Und das ist rechtlich nicht zulässig.
Aber dennoch benutze ich GA nicht. Die Gründe habe ich oben bereits genannt. Denn ich gehe von aus, dass Google die Daten missbrauchen kann. Und deshalb mache ich da nicht mit!
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