Was machen mit Seitenbetrügern?

Ja sag mal, hast du die denn nicht vorher die Bedingungen von GA durchlesen bzw. verstanden, insbesonder Punkt 8.1 unter Datenschutz?

Der Vertrag zwischen mir und Google geht keinen Dritten was an. Das ist das erste. Ferner ist der Einsatz nicht verboten. Ich nehme mal nicht bedenklich zurück! Denn das war falsch ausgedrückt. Der Einsatz von GA ist umstritten!

Ich sage es mal etwas bewusster. Es wurde deshalb noch keiner verurteil noch zu einer Strafe bewegt!

Ich habe mich darauf berufen:

https://www.rechtzweinull.de/index....von-Google-Analytics-und-Co-rechtswidrig.html

Es herrscht Rechtunklarheit! Auf diese habe ich verwiesen, und darauf hingewiesen, dass der User die Cookies blockieren kann. IP Adressen werden bei GA ja ohnehin nicht gespeichert. Ein Vergleichsurteil ist nicht greifbar! Auch eine so genannte Einsicht auf die Pseudomierung (durch Cookies) findet nicht statt. Wenn du dich bei GA einloggst bekommst du eine solche Auskunft dort nicht. Du bekommt bei GA nur statistische Daten. Weder IP Noch Cookie etc...

Somit bin ich raus und muss nach Telemedien nichts machen. Ich protokolliere weder Cookies noch IPs noch sind mir diese Zugänglich. Was dann GA macht muss die Datenschutz Behörde mit GA klären. Das geht mich nichts an.

Ich habe mich darüber beschwert, dass die Behörde ihren Vorwände gegenüber Google bei den GA Nutzern abwelzen will. Und das ist rechtlich nicht zulässig.

Aber dennoch benutze ich GA nicht. Die Gründe habe ich oben bereits genannt. Denn ich gehe von aus, dass Google die Daten missbrauchen kann. Und deshalb mache ich da nicht mit!
 
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eine Aufgabe für dich: mach einen großen roten Kasten um die Stellen, die du meinst, die immernoch von Google (oder GA) kommen und weitergegeben wurden.

Tut mir leid mir ist das aber echt zu blöd mit dem anmalen. Es geht u.a. um die
Daily Pageviews nur als Beispiel.

Nur als Vorwarnung. Die Daten sind nicht erfunden und decken sich ungefähr mit GA! Zumindest bei mir!

Über Yahoo und Co habe ich nicht annähernd so viele Besucher. Dies passt ganz genau auf das was von Google kommt.

Vill kommt es dann doch von GA und witti hat Recht. Aber das spielt für mich keine Rolle. Alles Gründe aus zu steigen!

Ich kann es natürlich nicht ausmalen woher genau oder wie die Daten an die Öffentlichkeit kommen. Aber auf jeden Fall aus der Abteilung Google. Dafür sind die Ergebnisse zu eindeutig! Ich habe noch noch einige andere Webseiten wo die Daten auch eindeutig ziemlich genau sind. Und auf jeden Fall ohne einer Zustimmung. Selbst bei GA hatte ich die Daten für mich (zu Entwicklungszwecken) und nicht um es irgend wo zu verbreiten. Das ist für mich ein klarer Missbrauch dieser Daten!
 
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dummerweise ist Alexa ungleich Google, und wie Alexa seine Daten bezieht ist dokumentiert.
Wenn man dann sich noch ansieht wie oft der IE mit dem Alexa-Plugin durch irgendeine Software verseucht wird, ist es kein Wunder, dass die Daten bei einigen Zielgruppen (gerade Klamm) ziemlich genau sind.
 
Die meisten nutzen Firefox. Wenn man den Statistiken glauben schenkt. Aslo wäre es ein Möglichkeit. Aber es würde nicht die Exaktheit erklären. Zuweils Firefox einen Marktanteil (glaubt man dieser Quelle https://www.zdnet.de/news/wirtschaf...teigt_in_europa_story-39001023-39185786-1.htm) von über 60% hat müssten diese Zahlen dann von Alexa ziemlich ungenau sein.

Zur zeit tendiere ich auf GA. Und dann muss ich witti Recht geben. Denn niemand anderes kann sonst protokolliert haben wie viel Views auflaufen! Unmöglich!

Alexa könnte ja nur seine Views protokollieren, und unmöglich auf die Gesamtviews kommen.
 
Der Vertrag zwischen mir und Google geht keinen Dritten was an. Das ist das erste. Ferner ist der Einsatz nicht verboten. Ich nehme mal nicht bedenklich zurück! Denn das war falsch ausgedrückt. Der Einsatz von GA ist umstritten!

Dass die Nutzung von GA NOCH umstritten ist, bezweifle ich ja überhaupt nicht.

ABER, allem Anschein nach hast du die Nutzungsbedingungen überhaupt nicht kapiert. Es geht darum, dass du GA eingebunden hattest, aber den von GA vorgefertigten Hinweis fehlte.

Du behaarts auf deine AGB, aber setzt dich wiederum über Nutzungsbedingungen hinweg und das kann ja wohl nicht angehen.

Scheinst da wohl eher ein hoffnungsloser Fall zu sein ...
 
Jetzt nun mach dir mal nicht in die Hosen. Wer hat dir gesagt, dass ich unfehlbar sei? :mrgreen: Hat doch keiner behauptet!

Du behaarts auf deine AGB, aber setzt dich wiederum über Nutzungsbedingungen hinweg und das kann ja wohl nicht angehen.

Naja man ist auf mehreren Hunderten Portalen registriert wo laufend AGBs sich ändern. Aich diese Zusatzbestimmung die du hier auftischt wurde erst vor ca. 1 Jahr von Google hinzugefügt. Das bekommt nicht jeder mit.

Scheinst da wohl eher ein hoffnungsloser Fall zu sein ...
Angenehm ich denke auch, dass du es beim IQ Test nicht sehr weit bringst.

Dann sind wir ja quitt!

Dass die Nutzung von GA NOCH umstritten ist, bezweifle ich ja überhaupt nicht.

Wenn man es weis (sowieso schon wusstes) warum frägst du dann überhaupt?


Ich finde das genau so intelligent wie der jenige der die Beschwerde geschrieben hat. Junge junge hat das Konsequenzen gebracht!^^ Meine Beine zitterten vor Angst. Zumindest ist eure Bruchbude offline! Ich denke die Behörden werden es euch danken! Endlich mal Ruhe vom Board Paid-Abzocker zu haben.
 
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Jetzt nun mach dir mal nicht in die Hosen.
Keine Angst, noch leide ich nicht an Inkontinez :p

Angenehm ich denke auch, dass du es beim IQ Test nicht sehr weit bringst.
Noch mal ganz persönlich für dich in dicken fetten Lettern der Auszug aus Punkt 8.1

"Sie sind ferner verpflichtet, an prominenten Stellen Ihrer Websites eine sachgerechte Datenschutzpolicy zu dokumentieren (und sich an diese zu halten)."

Das heißt nichts anderes, dass du deine User über die Nutzung GA informieren mußt. Und wenn du es immer noch nicht glauben willst, dann lies dir diese 3 Atikel von der IT-Recht-Kanzlei genau durch:

Google Analytics: Datenschutzrechtlich problematisch? vom Samstag, 29. März 2008 (hier werden auch Urteile genannt)

Nachgehakt: Google Analytics vom Freitag, 04. April 2008

Hinweis bei Verwendung von Google Analytics erforderlich? vom Freitag, 23. Mai 2008
 
Wenn du nicht begreifst, dass in 15TM von Personen bezogenen Daten die Rede ist, ist dir einfach nicht zu helfen. Personen bezogene Daten sind Daten die auf eine Person zurück geführt werden können. Dies ist zum Beispiel die I.P. Adresse. Logg dich bei GA ein. Du sucht eine IP Adresse vergeblich. Du findest auch keine Cookies oder sonstiges das auf eine Person zurück geführt werden kann.

Wenn du andere Meinung bist, dann liste doch mal auf, was GA an Personen bezogenen Daten aufnimmt. Mir sind keine bekannt! Zumindest nicht offiziel. Ich bin bei GA noch nie über eine IP gestolpert noch über eine Pseudomierung über ein Cookie.

In §15 TMG ist nur von SOLCHEN Daten die Rede
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden,...

Immer klugscheißern dabei die hälfte Lesen.

Eine Browserauflösung kann zum Beispiel nicht auf eine Person zurück geführt werden. Ebenso wenig wie die Software Firefox 2 oder IE 8. Oder Windows Vista oder Opensuse. Von solchen Daten ist in §15 gar nicht die Rede. Und nichts anderes bekommst du bei GA und Co.

Du kannst nur einen Tatvorwurf belegen wenn du einen Beweis hast. Noch hast du mir immer noch nicht gezeigt wo GA Personen bezogene Daten speichert. Die Datenschutz Behörde konnte das auch noch nicht nachweisen. Das ist wohl das Problem!

In deinen geposteten Quellen wird immer von
....schutz der sog. personenbezogenen Daten....
geschrieben. Die bei GA keinen Anwendung finden.

Wenn dir das nicht in die Binge geht, dann logg dich bei GA ein und beweise den Vorwurf.

Ich zeig dir mal was für Daten GA protokolliert weil du immer so tust als ob du dich in GA auskennen würdest:



Jetzt zeig mir auch nur 1 Personen bezogene Angabe?

Palabern schwallen wie der Beamte der keine Ahnung hat. Weil er meinte oder speicherung der IP sei die Erhebung dieser Daten nicht möglich. Das ist total Schwachsinn. Es zeigt nur dass man von Technik keine Ahnung hat. GA verschüsselt dazu die IP in MD5() und somit unentschüsselbar und unverfolgbar. An Hand dessen kann GA die Privatsphäre gewähren, weil keine IP gespeichert wird.

Wenn du nicht weist was ein MD5 ist dann informiere dich. Hier kann nicht eine Angebe zurück verfolgt werden. https://de.wikipedia.org/wiki/Message-Digest_Algorithm_5

Aber Hauptsache mit § umherwerfen oder mit Quellen umherwerfen die zwar über TMG informiert sind nicht aber über GA.

Ich fasse dir den Beitrag zusammen.

GA erhebt keine Personen bezogenen Daten. Deshalb kann sich ein GA Nutzer nicht des §15 TMG schuldig machen.

Du wirst deshalb nicht einen GA Nutzer zu einem Bußgeld bewegen! Höchstens er ist dumm und weis nicht wie man einen Widerspruch schreibt.
 
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