Was machen mit Seitenbetrügern?

[...]
Kurzerhand dort angerufen und die Dinge erklärt und da kamen wir auch auf die reaktionspflicht seitens eines Seitenbetreibers,der es mit Kunden zutun hat.

Wie ist denn ein Kunde definiert? Zahlt der etwas oder nimmt der nur eine Leistung in Anspruch?
Also, ein Euro-Mailer, eine Loseseite, das Klammforum.
Sind User alles Kunden?

Wir sind in Deutschland ;) - hier ist alles reguliert und niedergeschrieben, hast du dazu was genaueres? Das da oben ist etwas zu unverbindlich, dafür dass die Wettbewerbszentrale da angeblich einspringen soll.
 
Also aus meiner Erfahrung gibt es keine Reaktionspflicht, und das TMG sagt da auch etwas anderes:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Unmittelbar erreichbar heißt nicht, dass die eingereichten Anfragen auch beantwortet werden müssen. Der Webmaster muss darüber nur unmittelbar ereichbar sein. Wie man daraus nun eine Antwortpflicht herausliest, das muss mir jemand erklären, denn ich als Betreiber habe ja sogar das Recht, mir meine User auszusuchen, und muss daher nicht jedem Antworten, das wäre ja noch schöner ..

dann dürfte ich ja ebay verklagen, die meine letzten Anfragen unbeantwortet ließen ... :ugly:
 
Also aus meiner Erfahrung gibt es keine Reaktionspflicht, und das TMG sagt da auch etwas anderes:

Wenn es keine Reaktionspflicht gibt, warum ist aber hier und hier die Rede von 30-60 Minuten für die Beantwortungszeit?

Klar, es geht bei beiden Artikel über die Angabe einer Telefonnr. im Impressum, allerdings wenn schon da eine Zeitangabe vorhanden ist, muss es ein grundlegendes Urteil wiederum geben.
 
Aus welchem Gesetz ergibt sich die Pflicht, dass ich jedem eine Antwort schulde?

Das BGB gesteht jedem Webmaster / Ladenbesitzer / Shopbesitzer / etc zu, dass ich ein Selbstbestimmungsrecht habe, mit wem ich kommuniziere / handel, dahergehend kann also kein Urteil existieren, welches mich zu einer Reaktion verpflichtet, da dieses dann nicht mit dem geltenden Recht konform ginge.

Wie schonmal von einigen hier gefordert: Belege, und zwar exakt, inkl Urteil oder Gesetz, wo genau drinsteht, dass man antworten muss!
 
witti, logisch nicht mit jedem, aber eben mit den eigenen Kunden, Geschäftspartner ect., also Personen mit denen man doch in irgendeiner Weise in Verbindung steht.

Wenn ich jetzt bei dir eine Anfrage bezüglich deines Shops als Nichtkunde stelle, musst du nicht unbedingt antworten, bin ich aber bereits Kunde von dir, dann wohl ja, kommt aber auch wieder auf den Inhalt der Frage an ;)

Ich denke, da scheiten sich doch die Gesetze ziemlich auseinander, weil für jeden Paragraphen gibt es einen anderen, der diesen wieder irgendwie aushebelt.
 
Auch bei einem Kunden muss ich, zumindest in meinem Bereich, nicht weiter kommunizieren, da mit dem Kauf und Versand der Fall abgeschlossen ist (Ausnahme Widerruf, Mängel)

ich habe auch zu deinem Urteil, also dem aus den zwei Berichten, zwar noch seitenweise andere Berichte gefunden, aber nur in diesen beiden zB stand das mit der Reaktionszeit drin

Ich muss mal schauen, denn das Urteil interessiert mich ja doch, wo ich das finde

Wenn man das nämlich wörtlich auslegt, müsste man 24/7 erreichbar sein, was ja nicht sein kann, denn auch mein Telefon ist nur während meiner Geschäftszeiten besetzt
 
Wenn man das wörtlich auslegt gibt es mehrere Möglichkeiten.

a) Telefonnummer und nur der AB geht ran -> Kontakt war erfolgreich, meine Reaktionszeit dabei ist nicht wichtig.

b) Mail mit Autoreply, ich bestätige den Eingang, mehr nicht - Reaktionszeit eingehalten.

c) Kostenpflichtige, teure Nummer für 24/7 Support schalten :yes:

Alles ist nicht Sinn der Sache.
 
Da hattest bzw. hast aber sicherlich viel zu erklären, oder warum hast hast GA entfernt :ugly:


Nö ich habe Recht bekommen. Und ich werde dir auch sagen warum. Denn Cookies werden noch immer vom Client angenommen. Jeder User kann im Browser selbst einstellen ob er Cookies von Google annehmen möchte oder nicht. Der Server kann keine Cookies schreiben, noch zurückfordern. Das muss alles der Browser tun, wenn er das möchte.

Der Einsatz von GA stellt nach wie vor keine Bedenken dar! Viele Datenschützer halten GA für bedenklich, ein Rechtsurteil, dass GA verboten wäre gibt es nicht.

Wir haben GA aus anderen Gründen entfernt. Weil wir erfahren haben, dass die mit den Daten zum Teils Schindluder betreiben. Und das wollten wir nicht unterstützen. Unteranderem die Herausgabe vertraulicher Daten an Dritte:


Das geht natürlich mal gar nicht, dass die anderen Unternehmen mitteilen wie viel Besucher wir haben uns so ein Kack. Eine Einwilligung zur Verarbeitung der Statistiken haben wir nicht erteilt.

Ich bin inmitten sowieso ein ANTI Google Mensch geworden. Weil die sich für meine Augen einfach zu viel erlauben. Beispiel
Ich google nach dem HT2 und lande auf Ebay. Nun übergibt Google die Suchbegriffe an Ebay ohne mich zu fragen ob ich das möchte, und Ebay bietet mir sofort ein HT2 zum kauf an.

Aber was die Krone der Schöpfung ist, ist folgendes:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,679966,00.html

Seit dem ist google bei mir am aussterben. Leider bin ich an meine Mailadresse gebunden. (Ich brauche sie)!

Ich empfinde das auch so, dass Google immer mehr zu einer Geldmacherei wird mit dreisten Mitteln!
 
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und was davon soll GA angeblich weitergegeben haben?
Das sind Daten, die ich für jedes Projekt erheben kann, egal ob sie GA nutzen oder nicht.
 
du kannst die Daten alle ohne Probleme von den Suchmaschinen auslesen, ich erkläre doch net hier jetzt im Detail wie.
Mit den richtigen Suchanfragen in google wirst du auch an die Ergebnisse kommen.

Mit welchem Recht?
Darum geht es doch gar nicht, du bezichtigst GA der Weitergabe von Daten an 3. anhand eines von dir gewählten Beispieles, welches absolut falsch ist.
Zumal keine der Daten aus GA stammen würden sondern aus dem Google-Index, den sie natürlich weitergeben können, wie sie wollen :roll:
 
Mit welchem Recht?
Darum geht es doch gar nicht, du bezichtigst GA der Weitergabe von Daten an 3. anhand eines von dir gewählten Beispieles, welches absolut falsch ist.

Richtig, ich habe mich geirrt!

du kannst die Daten alle ohne Probleme von den Suchmaschinen auslesen, ich erkläre doch net hier jetzt im Detail wie.
Mit den richtigen Suchanfragen in google wirst du auch an die Ergebnisse kommen.

Du willst ja nicht etwa "Suchmaschine" verallgemeinern? Ist ja nur Google, was die Daten unerlaubt weitergibt.

Ich meine hier geht es nicht um eine Statistik. Die Daten können einer Webseite eindeutig zugeordnet werden! Das finde ich nicht lustig! Auch wenn es nicht GA ist sondern Google direkt.

Ich dachte bislang, dass GA für verantwortlich sei.

Das erinnert mich so ein ein an dieses vorgehen von Google:
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/6184-google-street-view-datenschutz.html

Passt mal wieder typsich ins Google Schema! (Ich möchte meinen privaten Garten auch nicht bei Google haben!)
 
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Du willst ja nicht etwa "Suchmaschine" verallgemeinern? Ist ja nur Google, was die Daten unerlaubt weitergibt.
fehlen nur noch deine Beweise :roll: :biggrin:

Ich meine hier geht es nicht um eine Statistik. Die Daten können einer Webseite eindeutig zugeordnet werden! Das finde ich nicht lustig! Auch wenn es nicht GA ist sondern Google direkt.
ach, dann sind Alexa, Yahoo, DMOZ und die DENIC auch böse weil sie deine Daten weitergegeben haben? :ugly:
Der Dienst aggregiert einfach Daten, die er sich von anderen Diensten irgendwie holen kann ohne dass sie die Daten weitergeben. I.R. haben die sogar etwas dagegen (immerhin nutzt deren Anwendung automatisch Google, und das mag Google gar nicht)

Passt mal wieder typsich ins Google Schema!
du aber auch :ugly:
 
Du vergleichst Äpfel mit Birnen!

fehlen nur noch deine Beweise :roll: :biggrin:

Lol das sieht doch ein blinder Fisch. Daten die nur Google hat, kann nur Google erteilen.

ach, dann sind Alexa, Yahoo, DMOZ und die DENIC auch böse weil sie deine Daten weitergegeben haben?

Zu Yahoo und co kann ich nichts sagen, weil bin meinen Daten dort nicht entgegen gekommen. Denic hat die Einwilligung
bei der Domainregistrierung den Domainholder zu veröffentlichen. Das ist ein kleiner aber FEINER Unterschied! Bei der Denic Abfrage musst du aber eine Datenschutzerklärung abgeben und bekommst die Daten nur nach Einwilligung der Datenschutzerklärung. Und hier sind gleich die Beweise:

https://www.denic.de/webwhois/
1.) Domain eingeben
2.) Datenschutzklausel zustimmen
3.) Daten einsehen

Google hat mich aber nicht gefragt! Das ist Tatsache. Sonst beweise mal du, dass ich das erlaubt habe!

Und jetzt wirst du beleidigend weil dir die Argumente ausgehen! Das was Google da treibt ist sicherlich nicht rechtend! Du schreibst es ja schon selbst

Mit welchem Recht?
Darum geht es doch gar nicht...

Doch genau darum dreht es sich! Und um nichts anderes!

Soweit mitgekommen?

Schau mal ins Datenschutz Gesetz und informiere dich, dass die hierzulande nicht zulässig ist!




Wenn du weitere Beweise für Googles Machenschaften suchst, dass sich Google zum Beispiel selbst rankt gib einfach ein Produkt bei Google ein. Du findest Google Angebote garantiert sofort auf Seite 1. Auch das ist nicht zulässig. Google ist eine Suchmaschine und kein Webshop. Sie müssen daher Wettbewerbsfair sein. Wenn du es immer noch nicht glaubst hier sind die Beweise in Screens festgehalten vom Spiegel Online veröffentlicht:
https://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-52212.html

Dieses Wettbewerbsrecht gilt nicht nur in Deutschland. Sondern in der ganzen EU. Nahezu allen Europäischen Ländern, den USA und vielen anderen Staaten.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,679966,00.html Die Beweislast ist für Google erdrückend. Und eine MRD schwere Strafe wird es für Google mit hoher Wahrscheinlichkeit geben!

Und wer seriös arbeitet braucht nicht so vor zu gehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lol das sieht doch ein blinder Fisch. Daten die nur Google hat, kann nur Google erteilen.

oh man :roll:
  • PageRank: Google-Toolbar, kann automatisiert ausgelesen werden
  • Backlinks: mit der richtigen Google-Suche spuckt es die Daten aus
  • Google Indexed Pages: mit der richtigen Google-Suche spuckt es die Daten aus
  • Google Indexed Images: mit der richtigen Google-Suche spuckt es die Daten aus
so, und nun sag mir wir an welche Daten ich nicht komme ohne diese von Google zu kaufen ;) Soviel zur Weitergabe an Dritte.

Und rein hypotetisch sie würden diese Weitergeben, ist dies auch kein PRoblem, das sind weder private über dich oder ähnliches. Das sind einzig und alleine Indexstatistiken, die Google über dich erzeugt hat indem es deine Seiten gecrawlt hat.
 
so, und nun sag mir wir an welche Daten ich nicht komme ohne diese von Google zu kaufen ;) Soviel zur Weitergabe an Dritte.
.

Backlinks sind statistische Daten. Diese stehen nicht in meinem Bereich sondern auf Fremden seiten. Deshalb bedarf es dazu nicht meiner Erlaubnis!

Alle weiteren Daten, (wie viel Besucher auf meine Seite gehen) usw... gehen keinen was an! Diese Daten haben ohne Einwilligung nichts im www verloren!

Google kann veröffentlichen wie viele Leute nach XY suchen, weil das kein Aufschluss gibt wie viel davon bei Tante Emma Landen. Sowas nennt sich statistische Daten. Sie können nur der Statistik dienen. Gesetzlich dürfen diese Daten niemanden zugeordnet werden können.

Und Daten wie viele Besucher auf deiner Page kommen, können deiner Page eindeutig zugeordnet werden.

Deshalb brauchen wir gar nicht Dikutieren wie Google diese Daten erfasst. Das spielt keine Rolle. Nicht das erfassen sondern die Weitergabe der Daten ist das Vergehen!

Wenn sich jemand mit der Googel Toolbar von Google loggen lassen will kann er das gerne machen. Aber dies erlaubt Google nicht, meine Daten zu veröffentlichen!

Deswegen Äpfel und Birnen!

Nach Telemediengesetz bedarf dies meiner Einwilligung. Und wenn du jetzt nicht erklären kannst wo meine Einwilligung dazu ist, brauchen wir gar nicht fragen wie diese Daten erfasst werden. Google darf sie ganz einfach nicht heraus geben! So einfach ist die Sache!

Ich will es auch nicht ausweiten. Aber das wäre so als ob Lukas Klamm veröffentlichen Würde wie oft du in dein Profil gehst, ohne dich vorher um Erlaubnis zu Fragen. Oder wie viel Lose du hast. Wie LK dann die Daten erfassen würde spielt rein gar keine Rolle. Das gäbe ihm das Recht zu Veröffentlichung nicht!

So ist das bei Google auch!
 
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Mit dem Einbau und dem Nutzen von GA hast du aber deren Bedingungen zugestimmt, und da steht sogar, dass diese Daten an deren Server in den USA übermittelt werden .. und was ab da dann passiert, ist außerhalb der deutschen Rechtssprechung, da kannst du dann noch und nöcher mit dem Datenschutz kommen .. und genau darin liegt bisher das Problem, um Google beikommen zu können
 
Mit dem Einbau und dem Nutzen von GA hast du aber deren Bedingungen zugestimmt, und da steht sogar, dass diese Daten an deren Server in den USA übermittelt werden .. und was ab da dann passiert, ist außerhalb der deutschen Rechtssprechung, da kannst du dann noch und nöcher mit dem Datenschutz kommen .. und genau darin liegt bisher das Problem, um Google beikommen zu können

Richtig! Darum geht es ja. Ich habe angenommen, dass GA das macht. Icebreaker meint, dass es nicht von GA kommt. Wenn es durch GA raus ist, dann weist du ja weshalb ich GA heraus genommen hatte. Hatte das auch unter Verdacht.

Kommt es aber durch Google, dann ist der Wurm drin.

Kommt es aber von GA müsste LK auch GA benutzen.

https://www.cubestat.com/www.klamm.de

Deshalb wird es (wahrscheinlich) doch nicht von GA sondern eher von Google kommen. Da müsste ich dann Ice Recht geben!


Die Treibereien die die sich erlauben ist einfach nicht mit mir vereinbar. Ganz einfach das ist meine Meinung dazu.

Gibt ja noch mehr die das veröffentlichen:

https://www.realwebsiteworth.com/klamm.de

Ist nur ein Tropfen was mit den Daten getrieben wird!
 
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Auch bei einem Kunden muss ich, zumindest in meinem Bereich, nicht weiter kommunizieren, da mit dem Kauf und Versand der Fall abgeschlossen ist (Ausnahme Widerruf, Mängel)
Ich schrieb ja, dass es auf die Frage ankommt. Dennoch würdest auch du wohl keinem Kunden eine Antwort schuldig bleiben wollen, wenn du ihn als solches behalten möchtest ... sofern die Frage eben auf die Geschäftsbeziehung beruhen, also keine privaten oder sonstiges belangloses Zeug.

Ich muss mal schauen, denn das Urteil interessiert mich ja doch, wo ich das finde
Würde mich ebenfalls sehr interessieren, hab aber auch noch nichts genaueres gefunden :(

Wenn man das nämlich wörtlich auslegt, müsste man 24/7 erreichbar sein, was ja nicht sein kann, denn auch mein Telefon ist nur während meiner Geschäftszeiten besetzt
Das ist natürlch ein logischer Einwand, denn wer ist schon rund um die Uhr erreichbar .. keine Behörde, kein Amt oder auch Gewerbetreibende.


Nö ich habe Recht bekommen.
Das schreibst DU ;)

Der Einsatz von GA stellt nach wie vor keine Bedenken dar! Viele Datenschützer halten GA für bedenklich, ein Rechtsurteil, dass GA verboten wäre gibt es nicht.

Wir haben GA aus anderen Gründen entfernt. Weil wir erfahren haben, dass die mit den Daten zum Teils Schindluder betreiben. Und das wollten wir nicht unterstützen. Unteranderem die Herausgabe vertraulicher Daten an Dritte:
Ja sag mal, hast du die denn nicht vorher die Bedingungen von GA durchlesen bzw. verstanden, insbesonder Punkt 8.1 unter Datenschutz?
8.1 Es ist Ihnen untersagt, Daten, die Sie von Ihren Websites (oder von Websites eines Dritten) gesammelt haben, mit irgendwelchen persönlichen, identifizierenden Informationen, die ihren Ursprung in Ihrer Benutzung (oder der Benutzung eines Dritten) des Service haben, in Verbindung zu bringen (oder Dritten dies zu gestatten). Sie sind verpflichtet, sämtliche auf die Nutzung des Service und die Erhebung von Daten über Besucher Ihrer Websites anwendbaren Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsbestimmungen einzuhalten. Sie sind ferner verpflichtet, an prominenten Stellen Ihrer Websites eine sachgerechte Datenschutzpolicy zu dokumentieren (und sich an diese zu halten). Auch werden Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Aufmerksamkeit der Nutzer Ihrer Website auf eine Erklärung zu lenken, die in allen wesentlichen Teilen wie folgt lautet:

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Alle weiteren Daten, (wie viel Besucher auf meine Seite gehen) usw... gehen keinen was an! Diese Daten haben ohne Einwilligung nichts im www verloren!

diese Daten gibt es da auch nicht :!: :!: :!:
von daher habe ich keine Ahnung was du willst, auf der Seite sind keinerlei Daten, welche Google an Dritte weitergegeben hat.

eine Aufgabe für dich: mach einen großen roten Kasten um die Stellen, die du meinst, die immernoch von Google (oder GA) kommen und weitergegeben wurden.