Columbus
Gesperrt
- 10 Mai 2008
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- 202
Hallo,
wenn ich doch einspruch gegen die AGB s erhebe, dann darf ich doch auch keine E-Mails mehr bestätigen oder?
Ist vielleicht ne doofe frage, aber das interessiert mich.
Gruß
Gabriele
Doch, darfst du. Du kündigst ja nicht. Du sagst nur, du willst zu den alten Bedingungen weitermachen oder er soll dir kündigen und dich auszahlen.
Salopp gesagt bedeutet genau das ein Widerspruch gegen neue AGB, die dich schlechterstellen. Du solltest sogar weitermachen. Aber wichtig: Eine Bestätigung, dass er von deinem Widerspruch erfahren hat.
