Doch, aber es ist nicht Teil meiner demokratischen Auffassung, dass man sich erst Gesetze als Volk gibt, um die dann später selber zu verletzen.Muss das denn verfassungsrechtlich abgesegnet sein? Steckt das natürliche Recht dazu nicht schon automatisch im demokratischen Grundgedanken?
Das mag sein, mein Wissensstand (ich habe die Verfassung der Krim nicht gelesen) ist, dass die Region Krim in Ihrer Verfassung keine Möglichkeit einer Volksabstimmung lässt. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt, aber entweder man schafft erst diese Möglichkeit oder man hält sich an das eigene Gesetz. So ist es nicht besser als die Regierungsbildung in Kiew.Das Interessante an der "Misere" mit der Krim ist, dass die Verfassung der Ukraine von 1992 die Krim nicht als unabänderlichen Teile der Ukraine benennt und dass die Verfassung der Ukraine nicht Vorrang hat vor der "Verfassung" der Krim hat.
Und bevor man diese Region demokratisch sehen möchte, sollte man sich erst einmal die Geschichte der Tataren in den letzten 100 Jahren ansehen, dann erkennt man vielleicht, welche Gefahr eine Angliederung an Russland für diese Volksgruppe (die in der Minderheit ist) bedeutet.
Marty