joschilein
Multitalent
- 5 Mai 2006
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Natürlich können verschiedene Methoden zur Bildung von Rechnungsnummern zur Anwendung kommen. Im Gesetz steht "fortlaufende Rechnungsnummer", ob man das nun chronologisch, stetig steigend o.ä. nennt ist dabei relativ schnuppe. Jedenfalls reicht "eindeutig"/"einmalig" nicht zwangsläufig aus, denn es sollen gerade Folgen wie 48, 5, 92, 43, .. vermieden werden, die aber ggf. auch jede Nummer nur einmal verwenden könnten.