Steuer Steuerfragen-Thread

Natürlich können verschiedene Methoden zur Bildung von Rechnungsnummern zur Anwendung kommen. Im Gesetz steht "fortlaufende Rechnungsnummer", ob man das nun chronologisch, stetig steigend o.ä. nennt ist dabei relativ schnuppe. Jedenfalls reicht "eindeutig"/"einmalig" nicht zwangsläufig aus, denn es sollen gerade Folgen wie 48, 5, 92, 43, .. vermieden werden, die aber ggf. auch jede Nummer nur einmal verwenden könnten.
 
Okay danke :) ich stell dann also einfach eine Rechnung mit Datum von heute aus wo ich die gesamten Verkäufe aufliste also z.B.

Pos1: 1 x Loseverkauf (3.11.2007) | X€
Pos2: 1 x Loseverkauf (10.11.2007) | y€
[...]

Zur Klarheit solltest du natürlich bereits geleistete Zahlung vermerken, quasi Netto + USt = Brutto; -geleisteter Zahlungen vom .. = 0 zu zahlen.
Reicht ja dann denke ich auch, wenn ich unten statt:

Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag bis zum 31.12.2007 auf unser Konto.
einfach folgendes hinschreibe:

Bitte ziehen Sie vom fälligen Betrag ihre bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von XX (Gesamtbetrag) ab.
Weil ich hab so nen tolles Rechnungsprogramm wo ich keine Anzahlungen abziehen kann höchstens als negativen Rechnungsposten, aber dann wäre ja unten bei MwSt 0€ was zu Verwirrung führen könnte ;)

Gruß
Gremlin
 
In solchem Fall fänd ich es am einfachsten die bereits vergebene, in Frage kommende Rg.-nr. einfach mit einmem Zusatz zu versehen.

Bsp.: Bereits vergebene Nr. für diesen Zeitraum 1012 sowie die direkt folgenden.
Neue Nr.: 1012a, 1012b, 1012c, ...

Wenn die von a-z nicht genügen kannst Du auch fortfahren mit 1012aa, usw.

Es sollte nix dagegen sprechen eine alphanummerische Bezeichnung zu verwenden und Du weißt auch weiterhin bereits anhand der Rg.-nr. um welchen Leistungszeitraum es sich handelt.

Meine Rg.-nr. heute würden z.B. so beginnen: 801091
Setzt sich zusammen aus Jahr,Monat,Tag + eine fortlaufende Nr.

Hat allerdings in der Form auch den Nachteil, das jedesmal, wenn ich mehr als 10 Rechnungen/Tag ausstelle, meine Nr. 7-stellig wird und streng genommen dann aus der fortlaufenden Reihe fällt. Aber ich denke, der Prüfer vom FA wird das überleben.
Anderenfalls müsst ich dann wohl einen Praktikanten beschäftigen, der sämtliche Rechnungen 7stellig neu durchnummeriert. :LOL::ugly:
 
Warum wohl werden in den erforderlichen Rechnungsangaben sowohl Rechnungsdatum als auch Leistungsdatum verlangt? Vielleicht weil es grundverschiedene Dinge sind und nicht zwangsläufig gleich sein müssen, was auch dazu führt, dass man das Rechnungsdatum bei sofortiger Ausstellung durch Zusatz als gleichzeitiges Leistungsdatum definieren muss, falls man zu faul ist das gleiche Datum ein zweites Mal zu schreiben?

Nachträgliche Einfügung von Buchstaben o.ä. sind ehrlich gesagt grauenhaft. Wie willst du nachträglich erkennen, ob da nicht was fehlt?

Gegen deine Rechnungskreise pro Kalendertag spricht nicht sooo viel (ich würde es eher pro Monat machen, aber Geschmackssache), nur das mit der unterschiedlichen Länge würde ich aus praktischen Gründen vermeiden. Was spricht gegen JJMMTTXX? Dann kannst du auch noch in zwei Jahren täglich 99 Rechnungen stellen, ohne unterschiedlich lange Rechnungsnummern zu haben. Es würde sich auch das Format JJMMXXX anbieten, dann kannst du 999 pro Monat stellen und bist eine Stelle kürzer.
 
Da hast Du natürlich recht. Sollte auch nur als Bsp. dienen. Habe es nun leider schon seit Jahren so und muss nun wohl dabei bleiben. Bin wohl bei Geschäftseröffnung davon ausgegangen, dass 10 Rg. pro Tag genügen, was, wie sich bald herausstellte, etwas kurz gedacht war. :oops:

Nachträgliche Einfügung von Buchstaben o.ä. sind ehrlich gesagt grauenhaft. Wie willst du nachträglich erkennen, ob da nicht was fehlt?
Versteh ich grad nicht. Erkennt man doch genauso wie bei Nummern, je nach verwendetem System. :think:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ständig die Rechnungsnummernlänge zu ändern ist also besser als einmalig ein ordentliches Format zu wählen? 8O
 
Ich meine das nicht im Bezug auf damals, sondern im Bezug auf heute. Warum nicht heute einmalig auf ein ordentliches Format wechseln?
 
ich habe die damals einfach durchnummeriert durchs ganze Jahr:

20050001
20050002

etc. Dann wusste ich bei der Erstellung von Erklärungen auch direkt, wenn eine fehlte.

Marty
 
Ich habe auch mal ne Frage :)

Bin Kleinunternehmer, ich mache also nur die Gewinnüberschussrechnung und trage dann den Gewinn bei meiner normalen Einkommensteuererklärung im gesonderten Feld an, richtig? Belege werden natürlich aufbewahrt.

Wie sieht es nun aus, wenn ich z.B. den Drucker zu 80% gewerblich den Rest aber privat nutze. (Einziger Drucker zu Hause) Kann ich die Patronen dann komplett anrechnen, nur zu 80% oder gar nicht?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfen.
 
Gemischt genutzte Gegenstände müssen in ihrem betrieblich bedingten Teil normalerweise nachgewiesen werden. Du könntest also ein Fahrtenbuch für den Drucker führen :mrgreen:
Allerdings werden selbst für Arbeitnehmer 50% also beruflich anerkannt, da sollte ein etwas höherer Anteil auch ohne viel Diskussion drin sein.
 
Ok, danke dir. Setze ich das denn dann zu 80% an, oder den kompletten Betrag?

Wenn du vor dem "privten" Drucken die Patronen rausmachst, dann kannst du sie komplett absetzen. *g Nein, Spaß bei Seite.

Der Drucker und die Patronen sind eine Einheit, denn ohne Patronen kannst du nicht drucken und ohne Drucker sind die Patronen nicht ihrem Zweck entsprechend verwendbar. Somit müssen die Patronen mit dem selben Anteil, wie der Drucker, bei deinen Ausgaben berücksichtigt werden.
 
Glaubhaftmachung anhand einer groben Schätzung dürfte für den Anteil reichen. z.B. 5000 Drucke im Jahr, davon 4000 geschäftlich = 80%. Mache den Anteil kenntlich und alles ist gut.
Du kannst auch umgekehrt 100% ansetzen. So wäre es aber grob gesehen eine Steuerhinterziehung, da du einen privaten Anteil verschweigst. Wenn du den Anteil aber angibst (z.B. "5000 Kopien, davon <100 privat, ich setze trotzdem 100% an"), dann hast du alle Besteuerungsgrundlagen genannt und deine eigene Rechtsauffassung mitgeteilt. Wenn das Finanzamt diese annimmt ist alles gut und wenn sie es nicht (in dieser Höhe) annehmen, können sie auch nichts machen als etwas weniger ansetzen. Unterschiedliche Rechtsauffassung kann (bei voller Nennung aller Grundlagen) niemals eine Steuerhinterziehung sein, sondern ist das Grundprinzip von Erklärung, Bescheid, Einspruch, Einspruchsentscheidung, Klage, usw..
 
Grad ist mir mal wieder ne Frage eingefallen weil ich ausrechnen muss wieviel Rabatt ich auf ein Script maximal geben kann ohne das ich Verlust mache ;) nehmen wir mal ganz einfache Zahlen ;)

Einkaufspreis: 10 Stück á 70€
Verkaufspreis: Stück á 100€

Was geht denn nun von den 100€ erstmal an Steuern ab? Das wären:
- 19% MwSt
- 9% Kirchensteuer (gibts da keine Freibeträge?)

- Einkommenssteuer (seh ich das richtig bei weniger als 7.664€ [Einnahmen oder Gewinn ?] im Jahr muss ich da nix zahlen?)
- Gewerbesteuer (hier auch wieder bei weniger als XX€ [Einnahmen oder Gewinn?] nix zahlen?)


Sprich: Wenn ich im Jahr weniger als 7664€ Einnahmen / Gewinn (je nachdem was gemeint ist) mache gehen gerade mal 28% davon ab? Jetzt mal andere Kosten weg gelassen...

Und noch ne Frage zur Einkommenssteuererklärung: Hab gelesen die muss bis Ende März vorliegen, wenn ich das vom Steuerberater machen lasse bis ende Dezemeber, muss ich das beim Finanzamt melden wenn ich es vom Steuerberater machen lasse?


Gruß
Gremlin
 
Bei der Umsatzsteuer ist der Umsatz maßgebend, also von den 1.000€ gehen 159,66€ ab (= 1000 / 1,19 * 0,19). Das solltest du aber durch Vorsteuerabzüge ausgleichen können, wobei wir beim Kauf von privat ja schon gesehen haben, dass die Differenzbesteuerung hier nicht greift.

Im Ertragsteuerrecht (Einkommensteuer, Gewerbesteuer [, Körperschaftsteuer]) ist der Gewinn steuerpflichtig. Wenn du also 10 für 70€ kaufst und für 1000€ verkaufst, sind das 930€ (- eventuell weiterer Betriebsausgaben).
In der Gewerbesteuer solltest du dir keine großen Gedanken machen müssen. Einzelunternehmer haben da einen Freibetrag von 24.500€/Jahr und da ich nicht davon ausgehe, dass du wesentliche Hinzurechnungen (§8 falls du mal lesen willst) haben wirst, brauchst du dir um einen zu hohen Gewerbeertrag keine Sorgen zu machen.

Bei der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend. Knapp gesagt: Gewinn + andere Einkünfte (je nach Art auch wieder mit Freibeträgen) - mögliche Abzugsbeträge wie Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen. Die Grenze ab der eine Steuerlast anfängt, hast du dann schon richtig erkannt.

Für Kirchensteuer und Soli sind die Ertragssteuern (ESt, GewSt [, KSt]) Bemessungsgrundlage (z.b. 100€ ESt => 8 bzw. 9€ KiSt + 5,50€ Soli). Musst du solche Steuern also nicht zahlen, laufen auch KiSt und Soli ins Leere. Außerdem ist die Kirchensteuer die einzige Personensteuer, von der man sich befreien lassen kann.

Abgabezeitpunkt sollte normal Ende Mai sein und richtig mit Steuerberater bis Ende Dezember. Du kannst bei einem Steuerberater ein Mandat begründen (= "Ich möchte das bei dir machen lassen") und der kann dann dem Finanzamt mitteilen, dass er in deinem Fall emfangsbevollmächtigt ist.
 
Wow Danke für deine schnellen Antworten immer :D wie kann ich mich denn mal erkenntlich zeigen? Renos kriegste ja immer von mir wenn ich wieder darf hehe und Bewertung hast du auch schon :).

Außerdem ist die Kirchensteuer die einzige Personensteuer, von der man sich befreien lassen kann.
Durch Kirchenaustritt? Kann ich (leider) nicht machen da ich Pate von meiner Nichte bin und dafür in der Kirche sein muss ausserdem kommt ein Austritt aus der Kirche nicht so gut wenns um die Wehrpflichtverweigerung geht :p
Oder gibts da noch einen Weg den ich nicht kenne? :biggrin:

Gruß
Gremlin
 
Abgabezeitpunkt sollte normal Ende Mai sein und richtig mit Steuerberater bis Ende Dezember. Du kannst bei einem Steuerberater ein Mandat begründen (= "Ich möchte das bei dir machen lassen") und der kann dann dem Finanzamt mitteilen, dass er in deinem Fall emfangsbevollmächtigt ist.

Im grunde kann man aber auch ohne steuerberater da so handhaben, also man muß nur das FA drum "bitten".

Denn es ist im Grunde eine Benachteiligung von Personen die sich z.b. keinen Steuerberater leisten können, was im Grunde nicht erlaubt ist.

Irgendwo hatte ich dazu auch mal meine nen urteil zu gelesen.
 
Einkaufspreis: 10 Stück á 70€
Verkaufspreis: Stück á 100€

Was geht denn nun von den 100€ erstmal an Steuern ab? Das wären:
- 19% MwSt
Das setzt vorraus, dass Du für 70€ einkaufst und dort keine USt. ausgewiesen ist? Wenn Du hauptsächlich ohne Umsatzsteuer einkaufst, dann würde ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Sonst kaufst Du ein Script für 100€ und musst mindestens 119 dafür verlangen, damit Du keinen Verlust machst, das macht keinen Sinn.

Bei Scripten kann man wohl keine Differenzbesteuerung anwenden, wenn ich §25a richtig verstehe.

- 9% Kirchensteuer (gibts da keine Freibeträge?)
- Einkommenssteuer (seh ich das richtig bei weniger als 7.664€ [Einnahmen oder Gewinn ?] im Jahr muss ich da nix zahlen?)
Das sind ja Steuern, die Du auf Gewinn und Einkommen zahlst. Wenn Du keinen Gewinn machst, zahlst Du auch nichts.

Durch Kirchenaustritt? Kann ich (leider) nicht machen da ich Pate von meiner Nichte bin und dafür in der Kirche sein muss
Ich bin Taufpate von zwei Kindern und nicht in der Kirche. Ich verstehe unter "Pate sein" aber auch etwas anderes als das die Kirche gerne hätte.

ausserdem kommt ein Austritt aus der Kirche nicht so gut wenns um die Wehrpflichtverweigerung geht :p
Wenn Du aus religiösen Gründen verweigerst, dann stimmt das. Aber man muss nicht in der Kirche sein, um nicht schiessen zu wollen.

Marty