Sprayer sind Verbrecher?

Ist doch Privatgelände, oder?
Macht jeder Tankstellenbetreiber doch auch.

Was andere machen (dürfen), muss aber nicht für Otto Normal gelten:

Im privaten Bereich ist eine Videoüberwachung und -speicherung (z. B. durch Überwachungskameras an und in Wohnhäusern) nur dann zulässig, wenn der davon unmittelbar betroffene Personenkreis (z. B. alle Mieter) dieser Maßnahme zugestimmt haben. Andernfalls stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar, was stets einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch und in Einzelfällen sogar Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche begründen kann (§§ 823, 1004 BGB).

Nachtrag: ich glaube kaum, dass ein Sprayer Zustimmung gibt, dass ich ihm bei seiner Straftat filme. Wenn ichs doch mache (sogar, wenn alee hausbewohner hier zustimmen), habe ich die Popokarte und der Film wird vor Gericht nichtmal als Beweis zugelassen. Wenn ich Pech habe, kann ich dem Sprayer auch noch Schmerzensgeld dafür zahlen, weil ich ihm beim Sprayen an meiner Hauswand (filmisch) erwischt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Text wird doch nur von unmittelbar betroffenem Perosnenkreis die Rede. (Mieter etc.)
Die ganzen Reichen haben doch auch Videoüberwachungen etc.
Du darfst das sicherlich auch Installieren. Vorallem wenn bei dir regelmäßig Sachbeschädigung begangen wird.
 
ich glaube kaum, dass ein Sprayer Zustimmung gibt, dass ich ihm bei seiner Straftat filme.
Ich habe bisher in keinem Kaufhaus meine Zustimmung gegeben. Und wie im Beitrag vor mir auch schon steht, haben viele Leute mittlerweile eine Kameraüberwachung ihres Privatgeländes installiert. Da sehe ich rechtlich kein Problem.

Zur Abschreckung kannst du ja ansonsten erstmal ein Schild aufstellen, dass dieser Bereich videoüberwacht wird. Das wird einige Sprayer auf jeden Fall abhalten.
 
Wenn ich Pech habe, kann ich dem Sprayer auch noch Schmerzensgeld dafür zahlen, weil ich ihm beim Sprayen an meiner Hauswand (filmisch) erwischt habe.

Wir sind nicht in den Vereinigten Staaten, wo man alles und jeden gleich verklagen kann und damit dann auch noch durchkommt.

Das die Leute zustimmen müssen, wenn du eine Kamera aufstellst, bezieht sich (denke ich) auf die Mieter, die ja schließlich ein Recht auf Privatsphäre haben. Du könntest ja sonst überprüfen, wenn die so anschleppen und wann die nach Hause kommen. Wenn die Mieter zustimmen sollte das eigentlich kein Problem sein, da du ja nicht die Straße (oder Nachbarn) überwachen willst sondern nur dein Eigentum schützen. Wenn das nicht erlaubt wäre, müssten ja eigentlich auch die Türkameras verboten werden.

Ansonsten frag doch einfach mal bei der Polizei nach, die sollte sowas eigentlich wissen.

Alternativ baust du dir Bewegungssensoren mit (etwas stärkeren) Lampen (Oder diese komischen Hundegebell Dinger) an die Wand (oder so, ist wahrscheinlich Denkmalschutz). Weiß ja nicht wo die Sprühen (ob es da dunkel ist, zur Straße gewand), schreckt unter Umständen auch den ein oder anderen ab.

Und zum Thema:

Sicher ist das Kunst, solange es nicht gegen das Einverständnis der Besitzer der jeweiligen Gebäude gemacht wird. Und sobald das passiert, sind es halt Straftaten.
Wenn man einem Sprayer den Roller (oder irgendwas anderes) beschädigt, ist der garantiert auch nicht glücklich darüber.
 
Also ich finde es sind schon Verbrecher den sie Zerstören ja die sachen der Anderen(Ich glaube kaum das die Besitzer der S-Bahnen drum gebeten haben ihre Züge zu verunstalten) wenn sie Unbedingt Sprayen wollen sollen sie es in Ihren Zimmer,Haus oder Auto machen.
Ausserdem gibt es Besitzer von Häusern die das Nicht stört also kann man Fragen(Es gibt ja Sprayer die wirklich Kunst machen aber viele Malen nur mist)
 
Also definitiv sind nicht alle Sprayer Verbrecher, aber die meißten schon. Denn für einen Großteil ist ja gerade das illegale der Kick, aber es gibt natürlich auch jede Menge legale Crews die sich auf freigegebene Flächen und Aufträge spezialisieren. Ich kenne auch ein paar Leute die sich gern etwas am Haus verschönern lassen, also einen Auftrag dafür geben und das ganze ist dann 100% Legal. Es gibt sehr schöne Graffitis und ich finde es schade wie auch bescheuert dann die legalen Bilder wieder illegal zu übersprühen und zu verschandeln.

Hier gab es auch mal eine Sprayer-Soko so vor 10 Jahren als die Graffitis stark zu nahmen. Die hat ein zwei Jahre ihren Job getan und nu ist es eigentlich sehr ruhig geworden um die Sprayer. Und wenn ich bedenke das einzelne Leute darunter waren die einen Sachschaden von damals um die 500.000 Mark verursacht haben, kann ich durchaus verstehen dass die Polizei da energisch gegen vorgeht.
Ich gehe mal davon aus, dass es halt auch auf die Höhe des angerichteten Schadens ankommt ob man das jetzt als Verbrechen ansehen kann. Wenn ich mit einem Edding etwas in das Bahnhofsklo kritzele wird da niemand so laut aufschreien als wenn ich eine komplette Fassade eines Denkmalgeschützen Gebäudes in den grellsten Farben besprühe obwohl beides Illegal ist.
 
Bitte Leute, lernt endlich mal den Unterschied zwischen Verbrecher und Straftäter!

H****r, Stalin, Osama Bin Laden sind Verbrecher

Ladendiebe, Sprayer, Autodiebe und Schwarzfahrer sind Straftäter!

Wenn ich das so durchlese habe ich wirklich Angst, die Vielseitigkeit unserer deutschen Sprache könnte verloren gehen.

Reinstes BILD Niveau...
 
Bitte Leute, lernt endlich mal den Unterschied zwischen Verbrecher und Straftäter!

H****r, Stalin, Osama Bin Laden sind Verbrecher

Ladendiebe, Sprayer, Autodiebe und Schwarzfahrer sind Straftäter!

Wenn ich das so durchlese habe ich wirklich Angst, die Vielseitigkeit unserer deutschen Sprache könnte verloren gehen.

Reinstes BILD Niveau...


Ach wirklich?

In meinem Wörterbuch finde ich unter "Verbrechen":

Verstoß gegen das Strafgesetzbuch.

Oh Wunder! Im Strafgesetzbuch sind sehr interessante Dinge niedergeschrieben...

Lies dir doch mal § 12 und 303 durch.

https://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html


Und dann sehen wir ja, wer hier das Bild-Niveau hat.;)
 
ein Verbrechen ist die schlimmste Form einer Straftat. Würdest Du Sprayen als eine schlimmere Straftat als zum Beispiel Mord und Vergewaltigung ansehen?

edit:

Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen#Formeller_Verbrechensbegriff_in_Deutschland

mir wäre nicht bekannt, dass auf Sprayen eine Mindeststrafandrohung von einem Jahr steht.
 
Wenn ich jetzt nicht präzise genug war entschuldige ich mich dafür.
Ersetze einfach in meinem Post je nach belieben Verbrecher durch Straftäter, vielleicht wirst Du dadurch glücklicher.
Ich für meinen Teil befinde mich nicht auf Bild Niveau sondern auf dem unserer lokalen Tageszeitung ;) (nicht besser)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In meinem Wörterbuch finde ich unter "Verbrechen":
Verstoß gegen das Strafgesetzbuch.
Also das gibt's doch nicht. In diesem Thread wimmelt es ja geradezu vor Wiederholungen. Liest hier wieder keiner komplett mit?

Um das jetzt noch einmal und endgültig klar zu stellen:

Liquid0815 hat ja aus Wikipedia zitiert, und dem darf man hier denke ich ruhig auch mal Glauben schenken, dass Verbrechen Straftaten sind, auf die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht. Das ist weder bei Sachbeschädigung noch bei Vandalismus der Fall.

Beides sind also keine Verbrechen, sondern "lediglich" Straftaten.
 
Wenn schon, dann ganz korrekt: Das Gegenteil von "Verbrechen" ist nicht die "Straftat", sondern das "Vergehen", vgl. §12II StGB; beide werden unter dem Oberbegriff "Straftat" zusammengefasst.
 
Wenn schon, dann ganz korrekt: Das Gegenteil von "Verbrechen" ist nicht die "Straftat", sondern das "Vergehen", vgl. §12II StGB; beide werden unter dem Oberbegriff "Straftat" zusammengefasst.

Bingo. Straftaten teilen sich in Vergehen und Verbrechen auf. Wer sich die Liste durchgelesen hat, wird gemerkt haben, dass Verbrechen ne ganz andere Liga sind als Vergehen oder wollt ihr wirklich Mord, Vergewaltigung, Entführung, Erpressung, Hochverrat und sogar Angriffskriege mit "ein bisschen" Sachbeschädigung gleichsetzen? Klar, wenn Panzer nach Polen rollen ist das genauso so schlimm, als wenn jemand "Ich liebe Helena" oder "Friede auf Erden" auf eine Hauswand schreibt... diese Verbrecher lieben Helena und wollen auch noch Frieden auf Erden... :evil:
 
Naja, du hast sie als Verbrecher bezeichnet. Du hast die Liste durchgelesen? Findest du Vergewaltigung weniger schlimm als Mord? Wo willst Du da Grenzen setzen? Ist die Vergewaltigung eines 5 jährigen Mädchens etwa weniger schlimm als wenn man einer 105 jährigen Frau, welche im sterben liegt, den Stecker aus dem Beatmungsgerät zieht? Ich glaube da kannst weder Du noch ich wirklich drüber richten was schlimmer ist, ich hoffe du hast inzwischen eingesehen, dass Du in Zukunft etwas vorsichtiger mit dem Begriff "Verbrecher" umgehen solltest.