Blomberger
klamm-Lipper
- 6 Mai 2006
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- 694
Ist doch Privatgelände, oder?[...] da es nicht erlaubt ist fremde Personen, ohne deren Einverständis, zu filmen.
Macht jeder Tankstellenbetreiber doch auch.
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Ist doch Privatgelände, oder?[...] da es nicht erlaubt ist fremde Personen, ohne deren Einverständis, zu filmen.
Ist doch Privatgelände, oder?
Macht jeder Tankstellenbetreiber doch auch.
Im privaten Bereich ist eine Videoüberwachung und -speicherung (z. B. durch Überwachungskameras an und in Wohnhäusern) nur dann zulässig, wenn der davon unmittelbar betroffene Personenkreis (z. B. alle Mieter) dieser Maßnahme zugestimmt haben. Andernfalls stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar, was stets einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch und in Einzelfällen sogar Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche begründen kann (§§ 823, 1004 BGB).
Ich habe bisher in keinem Kaufhaus meine Zustimmung gegeben. Und wie im Beitrag vor mir auch schon steht, haben viele Leute mittlerweile eine Kameraüberwachung ihres Privatgeländes installiert. Da sehe ich rechtlich kein Problem.ich glaube kaum, dass ein Sprayer Zustimmung gibt, dass ich ihm bei seiner Straftat filme.
Wenn ich Pech habe, kann ich dem Sprayer auch noch Schmerzensgeld dafür zahlen, weil ich ihm beim Sprayen an meiner Hauswand (filmisch) erwischt habe.
Bitte Leute, lernt endlich mal den Unterschied zwischen Verbrecher und Straftäter!
H****r, Stalin, Osama Bin Laden sind Verbrecher
Ladendiebe, Sprayer, Autodiebe und Schwarzfahrer sind Straftäter!
Wenn ich das so durchlese habe ich wirklich Angst, die Vielseitigkeit unserer deutschen Sprache könnte verloren gehen.
Reinstes BILD Niveau...
Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).
ein Verbrechen ist die schlimmste Form einer Straftat. Würdest Du Sprayen als eine schlimmere Straftat als zum Beispiel Mord und Vergewaltigung ansehen?
So müßig ist es gar nicht, es gibt genaue Definitionen was ein Verbrechen ist und was nicht, hier sogar eine nette Liste, Sachbeschädigung ist da nicht zu finden:Und auf diese Diskussion werde ich mich auch nicht einlassen, da es müßig ist darüber zu sprechen.
Also das gibt's doch nicht. In diesem Thread wimmelt es ja geradezu vor Wiederholungen. Liest hier wieder keiner komplett mit?In meinem Wörterbuch finde ich unter "Verbrechen":
Verstoß gegen das Strafgesetzbuch.
Wenn schon, dann ganz korrekt: Das Gegenteil von "Verbrechen" ist nicht die "Straftat", sondern das "Vergehen", vgl. §12II StGB; beide werden unter dem Oberbegriff "Straftat" zusammengefasst.
Du hast sie mit Verbrechern gleichgesetzt.Okay, wo habe ich denn geschrieben, dass ich Sprayer mehr verurteile als Vergewaltiger und Mörder?
Du hast sie mit Verbrechern gleichgesetzt.![]()