So kann's gehen wenn man wegen AGB-Änderungen kündigen möchte

Ich muß sagen, beim lesen dieser Korrespondenz , schwirrte auch mir diese Frage durch den Kopf. :D
 
ach wie herrlich, die wortwahl ist echt spitze :)

bzw. du hast geschrieben, er solle dir nicht antworten wenn er dir dann kosten in rechnung stellt. das einfache gemüt des herrn lässt mich vermuten, dass er drum nicht geantwortet hat ;)
 
Sehr geil deine Mails... Bin gespannt, ja ich hoffe sogar, dass noch ein paar Mails vom Webbi kommen :biggrin:
 
Respekt! Da würde ich als Webbi auch erstmal pfiffig schauen wo man doch in der Regel normal formulierte Mails erhält und diese auch entsprechend beantwortet.

Wobei mich der Gedanke beflügelt für Anfragen die in AGB und FAQ ausführlich beschrieben sind 60 Euro in Rechnung zu stellen. Dann bräuchte ich meinem eigentlichen Job nicht mehr nach zu gehen, denn ca. 300 Euro Einnahmen durch Useranfragen am Tag würden mich zu einem reichen Mann machen. :mrgreen:

Leider gehöre ich wohl doch zu denen die ihren inneren Schweinehund dort lassen wo er hingehört und somit jede Useranfrage kostenfrei beantworte.

Obwohl einmal ich kann mich wage erinnern erhielt eine solch schön formulierte Mail. Leider war diese mit Sinn und haltlosen Drohungen gespickt, sodas nach meiner Antwort nur eine Mail kam in stand das ich ein kleiner, mieser Wic.... sei und ich Sche.... fressen soll.

Nun ja als Webmaster erhält man solche und solche Mails ich beantworte in der Regel jede auf meine bekannt, liebenswert Art. ;)

Gruss
 
@mth09:Ist das jetzt nur Dreist von Herrn D., zu versuchen, jetzt auch noch einen Auftrag bei euch zu landen, oder ist er einfach nur zu dämlich?

Deine Antwort war sehr nett, wird er wieder dran zu knappsen haben. Hoffentlich glaubt er jetzt nicht, daß du, wenn er die 300 Euro spendet, den Auftrag annimmst.:ugly:
 
Herr D. hat sich gemeldet. Kurzzusammenfassung:

Herr D. hat sich entschuldigt.
Herr D. hat die AGB geändert.

Und hier in Reihenfolge:


*****Zitat Anfang*****
Sehr geehrter Herr Thiel,
hiermit möchte ich mich in aller Form für den Ärger entschuldigen,
den ich mit meiner unbedachten Äusserung heraufbeschworen habe.
Eine echte Rechnung hatte ich nie gestellt, wie Sie selber schon aufgrund
der Formvorschriften festgestellt haben. Es sollte eigentlich nur ein
Hinweis auf den P.18 werden, aber die Formulierung deutete klar
auf eine Zahlungsaufforderung hin. Das war in dieser Form NICHT beabsichtigt.
Den Paragraphen 18 der AGB ( der mit den 60 Euro ) habe ich entschärft, damit
so etwas gar nicht mehr vorkommen kann.
In der Vergangenheit habe ich Hunderte Anfragen bearbeitet und
keinen einzigen Cent dafür berechnet. Das soll auch so bleiben.
Ich hatte da wohl einen ganz schlechten Tag und habe mich offensichtlich
in der Wortwahl vergriffen. Ich entschuldige mich nochmals in aller Form.
Auch künftig werde ich daran arbeiten, solche Situationen gar nicht
erst entstehen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
D.
Webmaster bei Paidmailmaster.de
*****Zitat Ende****


Zusätzlich kam einige Stunden später ein Newsletter:

*****Zitat Anfang*****
Aus aktuellem Anlass wurde die AGB im
Paragraph 18 geändert und einige andere
Formulierungen verbessert.

Ihnen steht somit möglicherweise ein
ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

Sollten Sie dieses in Anspruch nehmen wollen, gehen Sie bitte folgedermassen vor.

1. Klicken Sie im PROFIL auf Konto-Auflösen und
PROFIL-SPEICHERN
2. Sie erhalten dann den aktuellen Konto-Stand
zur Auszahlung angezeigt unter KONTO-STAND.
3. Dort veranlassen Sie die Auszahlung;
es gilt als Auszahlgrenze 1 Cent über
den Bank-Gebühren
4. Beachten Sie bitte, ein funktionierendes
Konto im Profil zu hinterlegen, auf welches
die Zahlung gehen soll.
5. Dann gilt das PMM-Konto als beendet und wird
nach erfolgter Auszahlung aufgeloest.
Bis zur Aufloesung ist ein Login möglich.
Das kann dazu genutzt werden, um selber
die endgültige Kündigung im Menü-Punkt:
KÜNDIGEN durchzuführen.
6. Bank-Gebühren sind weiterhin vom Geld-
Empfänger zu tragen. Man benötigt daher :
für moneybookers mindestens 6 Cent.
für Paypal mindestens 37 Cent.
für Bank mindestens 1 Cent.

----------- Ende Mail-Text --------------


Alles Gute

Ihr paidmailmaster.de Team
*****Zitat Ende*****


Die AGB hat sich wie folgt geändert (Auszug § 18):

*****Fassung vor der Änderung, Zitat Anfang*****
§18. Kontakt-Formular-Missbrauch
Das Kontaktformular finden sie im Menü unter KONTAKT
Bitte überlegen Sie Ihre Fragen sehr genau.
Regelmäßig erreichen uns Nachfragen, weil der User 10% aus einer Zahl x nicht richtig berechnen kann. Und dann erhalten wir z.B. Fragen wie : Warum sind nach dem Monatswechsel meine Ref-Punkte nicht mehr genau 10 % der Punkte des Refs. Oder : MEINE GANZEN PUNKTE SIND WEG !!!
oder Warum wurden nicht alle Punkte umgerechnet ??? Wenn die Kontakt-Möglichkeit missbraucht wird, um selber nicht nachdenken zu müssen, erklären wir gerne auch wieviel 10% von 1230 ist, oder dass wir am Monatsende die Punkte, die mindestens 10 Cent ergeben in Geld umrechnen, oder wie man eine EMAIL bestätigt, oder was Paidmailer ist.
Diese Form der Nachhilfe oder ähnliche Beratungsleistungen werden von uns dem Anfrager mit 60 Euro je begonnener halber Stunde in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen werden von uns durch alle Instanzen eingeklagt, wenn sie nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt werden.
Deshalb missbrauchen Sie das Kontaktformular nicht für vermeintlich kostenlose Nachhilfe, sondern nur für echte notwendige Rückfragen, die weder in den AGB noch in FAQ gelöst werden können. Z.B. nachweisliche Fehler im Script mögen Sie uns so gerne melden. oder Anfragen zu Preisen für größere Aufträge, als in den Preislisten hinterlegt sind. Jeder weiss selber ziemlich genau, was mit selber-denken gemeint ist.
*****Fassung vor der Änderung, Zitat Ende*****


Die neue Version:

*****Fassung nach der Änderung, Zitat Anfang*****
§18. Kontakt-Formular-Missbrauch ( neue Fassung )
Das Kontaktformular finden sie im Menü unter KONTAKT
Bitte überlegen Sie Ihre Fragen genau und fragen Sie nur nach, wenn Sie die Antworten in den FAQ oder AGB nicht finden können.
*****Fassung nach der Änderung, Zitat Ende*****


Was weiterhin an der AGB geändert wurde, habe ich nicht geprüft.

Zu guter Letzt noch meine Antwort auf seine Mail mit der Entschuldigung:


*****Zitat Anfang*****
Sehr geehrter Herr D.,

Ihre Mail entspricht nur ansatzweise dem, was ich mir aus der Korrespondenz erwartet hatte – dennoch erkenne ich Ihre Entschuldigung in Ihrer Eigenschaft an. Zudem begrüße ich die Änderung Ihrer Geschäftsbedingungen.

Dem weiteren Verlauf Ihrer Meldung vermag ich jedoch nicht vollständig zuzustimmen. Mehrere Faktoren hinterlassen einen bitteren Beigeschmack.

So sind Sie auf einzelne von mir angesprochene Punkte nicht nur nicht eingegangen – sondern haben vielmehr ein Statement vollständig unterlassen.

Mir liegt jedoch recht wenig an einem ständigen Schriftwechsel oder dem Aufbringen von zeitlichen Ressourcen zur Recherche bzw. Abklärung sowie einer etwaigen Prozessierung. Aus diesem Grund – gekoppelt mit der Anerkennung Ihrer Entschuldigung – werde ich zunächst nicht weiter aktiv werden. Diesen Umstand verdanken Sie im Hauptbestandteil meiner Bequemlichkeit – und ich weise daraufhin, dass ich mir auch im Nachhinein Schritte vorbehalte, sofern erkennbar ist, dass Ihre Entschuldigung nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit ausgesprochen sondern vielmehr als zweckdienlich eingesetzt wurde, um mich von der Anstrebung und der Durchsetzung von Sanktionen abzuhalten.

Allerdings möchte ich es mir nicht nehmen lassen, Ihre Begründung zu kommentieren.

Es entzieht sich meiner geistigen Befähigung, Ihrer Erläuterung in vollem Umfang Glauben zu schenken, insbesondere darüber, dass Ihre Absicht nicht die Stellung und Eintreibung einer Forderung war. Wie Sie selbst schrieben, deutete Ihre Formulierung darauf hin – genauer gesagt war sie unmissverständlich. Fehler unterlaufen natürlich jedem – auch ich kann mich davon nicht freisprechen. In Verbindung mit Ihrer vor der Änderung gültigen AGB, aus der ich mir folgendes Zitat erlaube:

Zitat Anfang
Diese Rechnungen werden von uns durch alle Instanzen eingeklagt, wenn sie nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt werden.
Zitat Ende,

ist eine versehentliche Fehlleistung jedoch mehr als unwahrscheinlich. Eher würde ich aus dieser Konstellation einen Vorsatz interpretieren.

Aus mehreren Gründen kann ich auch mit Ihrer Argumentation nicht konform gehen, dass allein aus der Tatsache, dass Ihre Rechnung nicht den gängigen Formvorschriften entsprach, erkennbar war, dass Ihre Rechnung nicht als Rechnung zu werten gewesen sein sollte. Nähmen wir diesen Fall jedoch entlastend für Sie an, so spräche weiterhin die ursprüngliche Formulierung Ihrer AGB dagegen.
Abgesehen davon konnte Ihnen mein Bildungsstand nicht bekannt gewesen sein – soll heißen: Sie konnten nicht wissen, ob ich in der Lage war, zu erkennen, dass mit der Rechnungsstellung nahezu alle Formvorschriften verletzt wurden. Sie haben damit zumindest billigend in Kauf genommen, dass Ihrer Rechnung nicht die – Ihrer Erläuterung nach beabsichtigte – Unwirksamkeit durch den Empfänger zuerkannt werden konnte.

Ob und inwieweit Sie bisherige Fragen ohne Aufstellung einer Kostennote beantwortet haben, entzieht sich naturgemäß meiner Kenntnis, so dass ich auch hier Vorbehalte bezüglich der Glaubwürdigkeit hege.

Dennoch nehme ich an dieser Stelle noch einmal förmlich Ihre Entschuldigung an. Einen schlechten Tag gestehe ich selbstverständlich jedem zu – allerdings sollten Sie eventuell geeignete Stellen zur Rate ziehen, die Ihnen in der Ausgestaltung Ihrer Gemütszustände Unterstützung bieten. Offensichtlich hatten Sie auch beim Verfassen Ihrer zweiten Mail nicht die allgemein wünschenswerte Verfassung – denn diese war nach selben Schema verfasst. Ich kann Ihnen daher nur wünschen, dass Sie einen solchen – Ihrer Schilderung nach „schlechten“ - Tage nicht mehr häufig zu erleben brauchen – und empfehle daher die Konsultierung von Fachleuten.

Vorläufig betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt – behalte mir jedoch vor, aktiv zu werden, falls Ereignisse eintreten oder mir Umstände bekannt werden, die mich im Zusammenhang mit Ihnen / Ihrem Dienst, stimulieren, Maßnahmen zu ergreifen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Gemütszustand zukünftig alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Manuel Thiel
*****Zitat Ende*****


Und nun bin ich mal gespannt, wie Herr D. sich zukünftig verhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den 60 Euro war auch ein Unding! Warum macht er nicht den Support über kostenpflichtige Mails von www.0900e-mail.de , wenn er schon daran verdienen will??

Das zumindest ist legal und der Preis vertretbar.
 
Und die nächste Meldung :)

*****Zitat Anfang*****
Sehr geehrter Herr Thiel,

Danke...

Ja, da habe ich so einiges falsch gemacht
und ich will es künftig besser machen.

Vielleicht haben Sie auch meine neueste Paidmailmaster-
Programm-Änderung gesehen ?

Wenn jetzt jemand sein Konto auflösen will, kann er
es anklicken und dann sein Geld abrufen. Niemand
wird mehr gezwungen, bis zur Auszahlgrenze zu warten.
Speziell weil die Auftragslage derzeit gar nicht gut ist.
Wir haben viel zu wenige eMail-Aufträge.

Die Auszahlgrenzen habe ich bei Konto-Auflösung auf 1 Cent über
den Bankgebühren gelegt, damit keiner draufzahlen muss.

Jeder bekommt sein Geld, ohne langes Fackeln. Bei Bank-Überweisung
schon ab 1 Cent, weil meine Bank keine Gebühren von mir verlangt.

Der Disput mit Ihnen hat mich sehr mitgenommen und ich
freue mich, dass Sie mir vergeben und wünsche Ihnen
genausoviel Freude, weil geteilte Freude ist doppelte Freude.

Sie haben mir gezeigt, dass ich mit Geschriebnem viel
vorsichtiger sein muss, als mit einem Gespräch, weil man
im Gespräch durch ein breites Grinsen zeigen kann,
dass man etwas nicht ganz ernst meint. Das geht beim
Schreiben nicht. Dort wirkt alles tierisch-ernst.

Deshalb bedanke ich mich nochmals recht herzlich für
Ihr Verständnis und hoffe, dass wir in Zukunft vielleicht doch noch
irgendwie irgendwann mal ins Geschäft kommen können.

mfg
D.

PS: Natürlich können Sie VOR dem Verkauf Ihr Account bei uns auch erst leerräumen
durch die Auflösefunktion. Ich würde dann nach der Auszahlung
das Konto reaktivieren, bzw die Auflösung aufheben.
*****Zitat Ende*****


Antwort:

*****Zitat Anfang*****
Sehr geehrter Herr D.,



Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. Und die Änderungen begrüße ich sehr.



Die mangelhafte Auftragslage betrifft vermutlich nicht Sie alleine sondern viele Anbieter auf dem Markt – aber anhand Ihres Beispieles ist auch ersichtlich, das die Administration der Seite teilweise Schuld daran ist.



Insofern kann ich nur hoffen, dass Sie tatsächlich Ihre Konsequenzen gezogen haben – sicherlich gibt es viele User, die sich eine Menge gefallen lassen. Aber es gibt eben auch die gegenteiligen Beispiele – die Wirkung konnten Sie selbst feststellen.



Auch wenn ich meinen Account verkaufe – ich werde Ihren Dienst sicher noch weiter beobachten.



Mit freundlichen Grüßen

Manuel Thiel
*****Zitat Ende*****
 
Hä? Posten wir jetzt hier mails zwischen euch?

Wenn ja, dann bitte doch auf die Inhalte verkürzen, das liest ja keiner!
 
@Bad_Boy

Die zugegebenermaßen monströs langen Posts habe ich gemacht, da ich an verschiedener Stelle in diesem Thread darum gebeten wurde. Ansonsten hätte ich nach dem ersten Post gar nichts mehr geschrieben.

Aber das ist das schöne daran - niemand zwingt dich zu lesen :) Bleibt dir also überlassen, ob du es willst oder nicht.

Gruß
mth09
 
hi, entschuldigt bitte, das sich den uralten threat wieder rauskrame.
vielleicht kann mir jmd. helfen.
undzwar, ich habe am 25.9.09 einem webhoster 95.88 euro überwieden (direkt das geld für ein jahr) habe dafür auch die leistungen bezogen.
nun gibt es eine "umfassende änderung der agb`s"
ich möchte jetzt mein sonderkündigungsrecht nutzen.
zudem habe ich ja für ein ganzes jahr im vorraus bezahlt. das restliche geld möchte ich ja gerne wiede rzurück bekommen. ist dies möglich?

ich würde dem besitzer gerne in paar paragraphen an den kopf werfen, könnt emir vllt. jmd. unter die arme greifen?

meine mail zum webhoster:
guten tag,
ich war von ihren leistungen bisher immer sehr überzeugt, und der service hat mir auch sehr zugesagt.
leider stimme ich den änderungen nicht zu, und möchte mein sonderkündigungsrecht nutzen.
ich habe am 25.9. bereits für das volle jahr bezahlt (95,88€) bitte überweisen sie mir den restbetrag zurück auf mein konto.


die mail die vom hoster kam:

Ihr Sonderkündigungsrecht beinhaltet nicht die Rückerstattung des Kaufbetrages, es tut mir leid.
Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Änderung Sie Schwierigkeiten haben, dann kann ich Ihnen gern erklären, dass Sie ausschließlich Vorteile durch unsere AGB Änderung erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen


ich habe somit für 5 monate zuviel bezahlt. steht mir nicht eine rückerstattung des bereits bezahlten geldes zu, wenn ich durch die agb änderung kündige?

beste grüße, heico
 
Nur weil jemand die AGB ändert, gibt es noch lange kein Sonderkündigungsrecht. Wenn überhaupt kannst Du der AGB-Änderung widersprechen. Aber dann gelten halt die alten AGB weiter.

Warum willste denn überhaupt kündigen?

Und biste Dir wirklich sicher, dass die AGB zu Deinem Nachteil geändert wurden?
 
Doch das gibts wohl, aber nur wenn dei Änderung zum nachteil ist, z.B. Preiserhöhung.
Ansonsten halt AGb wiedersprechen, so das entweder die Alten bestehen bleiben, oder man dich Kündigt. Wenn die einen Kündigen müssen die wiederum den Rest zurückzahlen.