So kann's gehen wenn man wegen AGB-Änderungen kündigen möchte

Die Mail ist einfach hammergeil...nun bin ich aber wirklich mal auf die Reaktion gespannt *grinsel

Einfach nur lächerlich, was sich einige Webmaster so herausnehmen..
Dreister gehts ja wohl nicht mehr...

:-(

Bitte melde hier wieder, wenn irgendeine Reaktion erfolgt, brauch noch was zum Lachen..... *g*

Lg Ela
 
Auch von mir: Einfach nur Respekt für Deine Mail! :LOL:

Übrigens hab ich grad mal nach dem Webbi und dem Örtchen, in dem er seine Weisheiten verfasst, gegoogelt. Er hat Einiges zu bieten, nämlich die

Für die, dies interessiert, sie ist 106 Seiten lang. 8)

Was die dann wohl kostet? :ugly:
 
Ich bin doch echt drauf und dran, mir von einem von Euch den Reflink zu der Seite geben zu lassen, mich anzumelden und einen auf Paid4-Frischling zu machen und ganz viele Supportanfragen zu stellen... :evil:
 
Hi,

erstklassige Antwort auf das Geschreibsel des Webbies.

Wie lange hast du denn für deine Mail gebraucht? Ich hätte mir da sicherlich ordentlich was abgebrochen :ugly:
 
Hi,

ist ja echt scharf - und ich hab mich vorhin noch schwarz geärgert. Hatte gerade Ärger mit Paidmailmaster.

Sachverhalt - ich habe per Mail Freigabe zum Verkauf des Accounts erbeten:


Zitat Anfang:
-----------------------------------------------------------------
Betreff: Accountverkauf

Hi,

ich möchte gerne meinen Account verkaufen und erbitte diesbezüglich die Freigabe.

Selbstverständlich werde ich beim Verkauf explizit darauf hinweisen, dass die AGB akzeptiert werden muss.
-----------------------------------------------------------------
Zitat Ende


Daraufhin hat der Webbi mir 60 Euro in Rechnung gestellt:

Zitat:
-----------------------------------------------------------------
...

Zitat Ende


Das fand ich ja echt den Hammer! Darum auch meine freundliche Antwort (bewusst verwinkelt geschrieben - der soll ja was zu tun bekommen)

Zitat Anfang:
-----------------------------------------------------------------
...
-------------------------------------------------------------------
Zitat Ende



Was haltet Ihr davon? Wie soll ich weiter vorgehen?
Echt geil, der Text. Aber meinst Du nicht, daß Du Herrn D. mit Deiner Formulierung ein wenig überforderst?:mrgreen: Der braucht doch mindestens 1,5 Stunden, bis er Ansatzweise kapiert hat, was Du eigentlich von ihm willst.:evil:
Kennst Du nicht einen dieser Abmahn-Anwälte? So einer würde sich doch einen Spass daraus machen, dem D. so richtig die Leviten zu lesen. Die AGB sind jedenfalls Klasse und würden jeden Abmahn-Anwalt zu Freudensprüngen verführen:ugly:

Würde mich auch mal interessieren, was er darauf antwortet und wie lange er gebraucht hat, um diese Antwort hinzubekommen:LOL:
 
Der Wahnsinn geht weiter - Part 2

So - er hat tasächlich geantwortet. Und was die Überforderung angeht - nach dem ich mir in Bruchstücken die Weltformel angeschaut habe, denke ich - der kann noch mehr vertragen :) Siehe meine Antwort:

Seine
Mail:[/COLOR]
***************Zitat Anfang******************
OK

aber wo sind die Kosten für meinen Dienst versteckt ?
Sind die AGB ein Versteck ?????

SIE haben angekreuzt, diese gelesen zu haben und sagen
Sie würden den Käufer Igres Accounts auf die AGB hinweisen.

Ihre Doppelmoral verstehe ich nun nicht so ganz.

Nachhilfe Unterricht ist nicht Bestandteil des Paidmailmasters

Wer also behauptet, die AGB zu kennen, sollte auch wissen,
dass da sehr wohl Kosten entstehen können, wenn man
die Hotline für die eigene Bequemlichkeit missbraucht.

Aber....

lassen wir es dabei bewenden.
Sie brauchen die 60 euro NICHT zu bezahlen.

Alles Gute weiterhin.
ciao
***************Zitat Ende******************


Und meine Antwort - in der ich mich selbstverständlich ausführlich mit seinem Text beschäftige:

***************Zitat Anfang******************
Sehr geehrter Herr / Frau,

vielen Dank und herzlichen Glückwunsch – Sie haben Ihr Ziel erreicht. Bei der Durchsicht Ihrer Email sah ich mich nicht in der Lage, ein Lächeln zu unterdrücken. Menschen mit wenig ausgeprägtem Feingeist würden vermutlich eher die Bezeichnung breites Grinsen wählen.

Die Art und der Aufbau Ihrer Antwort lässt mich darauf schließen, dass Ihre Ausführungen keineswegs ernst gemeint sein können und vermutlich und mutmaßlich lediglich zu meinem Amüsement verfasst wurden. Ich muss sagen – diese Wirkung ist Ihnen vortrefflich gelungen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich mich irre und Sie an Ihr Schreiben tatsächlich den Anspruch der Ernsthaftigkeit stellen, antworte ich vorsichtshalber so, als täte ich eine Korrespondenz erwidern, deren Inhalte ich als anspruchsvoll erkenne. Und das obwohl unter Berücksichtigung der in diesem spezifischen Fall widerwillig angenommenen Ernsthaftigkeit die vorliegende Argumentationskette meines Erachtens bestenfalls als hilflos bezeichnet werden kann.

Punkt 1: Versteckte Kosten
Ich erlaube mir, die zuständige Richterin vorm Amtsgericht zu München zu zitieren, welche als Referenz für das Urteil mit dem Aktenzeichen AZ 161 C 23695/06 zu benennen ist. In diesem Zusammenhang komme ich nicht umhin, zu erläutern, dass mir diese Richterin nicht namentlich bekannt und mir ebenso wenig der Wortlaut des Urteiles in vollständiger Fassung geläufig ist. Nachfolgendes Zitat entnahm ich diversen Quellen aus dem Internet, welches dortig als Fragment der Urteilsbegründung benannt wird:
*****Zitat Anfang*****
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste
*****Zitat Ende*****
Der vorliegende Fall beschäftigt sich mit einem dem unserem artverwandten Sachverhalt und kann meines Erachtens problemlos übertragen werden.
Bitte beachten Sie, dass ich nicht im Rahmen der Rechtsberatung tätig werden darf und Sie an dieser Stelle zur weiteren Beauskunftung an Ihren Rechtsanwalt verweisen muss. Dieser wird Sie sicherlich über die Tatbestände und Sachverhaltsparallelen informieren.

Eine provisorisches Rechtsgutachten unter Prüfung der Tatbestandsmerkmale und der entsprechenden Quellenrecherchen in den Gesetzesvorlagen (artfremder Einwurf meinserseits: Erinnerungen an Zeiten meiner Ausbildung werden wach) ist mir überdies zu mühselig. Ich werde zu gegebener Zeit meinen Rechtsbeistand mit der Prüfung und Ausführung beauftragen, sollte sich dieses Vorgehen als nötig erweisen.

Damit sei vorläufig Ihre erste Frage beantwortet: in dieser Konstellation ist Ihre AGB sehr wohl als „Versteck“ zu betrachten.

Punkt 2: Kenntnis der AGB
Ihrer Behauptung, ich hätte Ihre AGB in diesem Umfang akzeptiert möchte ich vorsorglich widersprechen. Unzweifelhaft habe ich durch meine Anmeldung und eventuell gesetzte Häckchen Ihren Geschäftsbedingungen zugestimmt.
Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass ich der vorliegenden Fassung (laut Angabe in Ihren zitierten Geschäftsgrundlagen beläuft sich die Datierung auf den 06.06.2006) zugestimmt habe. Anhand mir vorliegendem Schriftverkehr kann ich zweifelsfrei belegen, dass ich mich vor dem o.a. Datum als User Ihres Dienstes registriert habe.
Trotz intensiver Nachforschung in meinem Archiv war es mir jedoch nicht möglich, einen Hinweis zu finden, der darauf schließen lässt, dass Sie mir die Änderung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt haben. Ich bitte Sie, mir den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Bitte beachten Sie aber, dass ich Sie NICHT mit einer Dienstleistung beauftrage. Unter Berücksichtigung aller Faktoren empfände ich eine Berechnung als grotesk – die Erfahrung insbesondere mit Ihrem Dienst jedoch mahnt mich zur Vorsicht. Sollte die Nachweiserbringung Ihrerseits (ob rechtlich haltbar oder nicht) eine Kosten- oder sonstige Forderung mir gegenüber erwirken, so trete ich hiermit von meiner Bitte zurück. In diesem Fall würde ich den entsprechenden Beweis über meinen Rechtsbeistand einfordern wollen.

Punkt 3: Referenzierung Ihrer AGB gegenüber einem etwaigen Account-Käufer
Selbstverständlich würde ich den Käufer darauf hinweisen, dass mit dem Kauf des Accounts die Akzeptanz Ihrer AGB zwingend erforderlich ist. Jedoch liegt es weder in meinem Ermessen noch in meinem Verkäuferpflichten-Bereich, nachzuweisen oder sicherzustellen, ob der Käufer dem nachkommt. Mit Übergabe der Zugangsdaten gingen die Pflichten, die sich aus diesem Rechtsgeschäft ergeben würden, auf ebendiesen über.

Punkt 4: (Doppel)-Moral
Moral definiert sich in meinem Befinden als die Gesamtheit der Normen, Werte, Grundsätze, welche das zwischenmenschliche Verhalten in einer Gesellschaft regulieren und von ihrem überwiegenden Teil als verbindlich akzeptiert oder zumindest hingenommen werden. Die Grundlage ist in diesem Fall also eher in der Ethik zu suchen – weniger im vorliegenden Bereich.
Ich bitte daher um genauere Erläuterung – was wollten Sie mit Ihrem Ausspruch bezwecken? Differenzieren Sie Ihre Frage bzw. schildern Sie mir Ihr Verständnisproblem etwas eingehender, so dass ich einer kompetenten Antwort befähigt werde.

Punkt 5: Nachhilfeunterricht
Das Erteilen von Nachhilfe habe ich ohnehin nie als Bestandteil Ihres Angebotes gesehen – dennoch danke ich Ihnen für die Aufklärung. Allerdings entzieht sich der kausale Zusammenhang meinem Verständnis – inwiefern sprechen Sie von Nachhilfe? In welchem Lehrbereich befinden wir uns? Was ist der bildungsrelevante Anspruch Ihrer Pädagogik?
In keinem Fall möchte ich entsprechende Leistungen Ihrerseits in Anspruch nehmen. Ich bitte, nicht persönlich zu nehmen, wenn ich Ihnen mitteile, dass ich Ihre entsprechende Qualifikation bezweifle. Selbst wenn die fachliche Eignung vorliegen sollte ist die persönliche Eignung meines subjektiven Erachtens nach nicht gegeben.

Punkt 6: Behauptung, AGB zu kennen und die weiteren Ausführungen
Ich erlaube mir, Ihnen eine Warnung auszusprechen. Sie bewegen sich im Bereich der Unterstellung. Zu keinem Zeitpunkt habe ich bei meiner ersten Kontaktaufnahme im sachlichen Zusammenhang die Kenntnis Ihrer AGB behauptet.
Selbstverständlich sind mir die Grundzüge der Geschäftsbedingungen bekannt gewesen – nicht jedoch deren expliziten Details. Und eben in diesem Zusammenhang finden wir einen weiteren Faktor, welcher die „versteckten Kosten“ bezeichnet. Es war weder zu erwarten, noch hätte ich unter Berücksichtigung der üblichen Geschäfts- und Handelbräuche wissen müssen, dass eine Support-Anfrage Kosten verursacht – zumal Sie versäumt haben, diese Kostennote an geeigneter Stelle aufzuzeigen. In meinen Augen recht dubiose Praktiken.
Ich distanziere mich von Ihrer Behauptung, ich hätte ihre Hotline aus Bequemlichkeit missbraucht. Zum einen habe ich kein Telefonat geführt (Hotline bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die telefonische Inanspruchnahme eines Dienstes) und zum zweiten kann eine allgemeine Supportabfrage selbst unter der Herleitung der abenteuerlichsten Argumentationsketten kaum als Missbrauch betitelt werden. Ich verweise hierbei erneut auf Ihre Informationsseite, die den Support per Email (Kontaktformular ist in diesem Zusammenhang einer Email gleichzusetzen) als kostenfrei anpreist. Überdies gilt das zudem ebenfalls für telefonischen Support.

Punkt 7: Einstellung weiterer Maßnahmen
Ich habe leichte Schwierigkeiten, den Rücktritt Ihrer Forderung zu werten. Sie zeigen durch Ihre Mail eindeutig, dass Sie sich im Recht sehen – und verzichten dennoch auf eine Forderung, die ja entsprechende Ihrer vorliegenden Geisteshaltung zumindest einseitig als gerechtfertigt angenommen wird.
Die Logik dahinter vermag sich mir bedauerlicherweise nicht zu erschließen.

Ich möchte an dieser Stelle jedoch betonen, dass ich „die Sache“ ganz sicher nicht dabei bewenden lassen werde.

Aus vorliegendem Schriftverkehr drängt sich mir die Befürchtung auf, dass Ihre Praktik darauf gezielt sein könnte, weniger wehrhafte oder gutgläubige Personen durch Druckausübung zur Zahlung solcher rechtlich zweifelhaften Forderungen zu bewegen. Ich betone an dieser Stelle, dass ich keine Behauptung aufstelle sondern vielmehr eine subjektive Vermutung / Einschätzung äußere.

Damit kommen wir dann auch tatsächlich zur Moral – mein Sozialgefühl gegenüber dem Internetnutzer, welcher solchen mutmaßlichen Machenschaften erliegt, wird stark angesprochen. Ich komme daher nicht umhin, meine Meinung öffentlich zu äußern bzw. relevante Institutionen zu konsultieren – vorrangig mit dem Ziel, etwaig bestehenden Mitgliedern oder zukünftigen Mitgliedern Ihres Online-Angebotes einen Erfahrungsbericht anzugedeihen. So trage ich dafür Sorge, dass jeder die Möglichkeit hat, Faktoren abzuwägen, die Ihm bisher nicht bekannt waren.

Natürlich dürfen Sie sich darauf verlassen, dass ich keine unbelegbaren Behauptungen, Schmähungen oder Beleidigungen publizieren – sondern lediglich meine Meinung und meine Erfahrungen konstruktiv mitteilen werde. Überdies nutze ich selbstverständlich Einrichtungen, die den Nutzer vor möglichen Betrügereien oder Übervorteilungen schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Thiel


P.S.
Sollte Sie meine voranstehenden Ausführungen überzeugt haben, so bin ich durchaus gewillt, nicht weiterhin aktiv zu werden. Allerdings ist Ihre Glaubwürdigkeit in meinem persönlichen Empfinden stark geschwächt – so dass eine bloße Behauptung kaum meine Zweifel beseitigen würde. Nach reiflicher Überlegung würde ich jedoch den Nachweis einer Spende über 300,00 EUR an eine Institution, die sich mit der Durchsetzung von Nutzerrechten vorrangig im Internet beschäftigt, als akzeptabel und überzeigend bezeichnen.
***************Zitat Ende******************


Bin mal gespannt, ob der sich noch traut, zu antworten. Ich gedenke wirklich, alles auszureizen - hat jemand ne Idee, an wen man sich wenden kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

mus sagen respekt hast du klasse geschrieben. Ich ärger mich zwar auch wenn unnötige supportanfragen kommen aber mir würde nie einfallen jemand dafür 60 Euro oder so in Rechnung zu stellen.

Des weiteren würde ich sagen das es von dir a) keine Richtige Anfrage war sondern lediglich eine Einholung und b) ein Hinweiß das der Account auf einen anderen Besitzer über geht.

Du also somit keine Kostenpflichtige Anfrage getan hast. Das er die Forderung plötzlich nicht mehr eintreiben will zeigt mir eigentlich das Er erkannt hat das er Müll fabriziert hat.

Ich finde jedenfalls deine Reaktion mehr als klasse. Und denke mal das dieser Webbie da nur wenig entgegen zusetzen hat.

In diesem Sinne wünsche ich dir viel Glück und noch mehr Humor für eventuelle Antworten dieses Herrn :)
 
Hmm, Mist - kann dich nicht schon wieder grün popeln :(

Das ist gaaaaanz großes (Webbie)Kino was du dort machst :D

Man merkt, dass der Webbie nicht in der Lage ist auf gleicher Höhe mit dir zu schwimmen - herrlich :ugly:
 
Hi *.*,
weil ich mich am Montag erstmal mit meinem Anwalt unterhalten werde, erhalten.

Mal eine ganz allgemeine Frage, weil ich hier ständig so Sätze wie "mein Anwalt wird sich freuen" lese (natürlich freut er sich, weil es ihm egal ist ob er von der Gegenseite oder von euch bezahlt wird).

Geht ihr wirklich wegen einem Paidmailer zum Anwalt, meint ihr das tatsächlich ernst?
Hier fällt es besonders auf (40 Cent Gegenstandswert), aber auch in vielen anderen Fällen die ich hier gelesen habe sind die Beträge unter 100 EUR.
Der Betrag, den man selbst vorschießen muss (von der Arbeitszeit, einem Anwalt solche komplexen Themen zu erklären mal ganz abgesehen) KÖNNEN es doch alles nur Minusgeschäfte sein.
SELBST wenn man erfolgreich sein SOLLTE, kann man höchstens sagen dass es um das Prinzip ging, rentiert hat sich das Vorhaben finanziell jedoch nicht.

Mir wäre es im höchsten Maße unangenehm wegen solchen Kleinstbeträgen einen Anwalt zu fragen. Man kann sich doch ausmalen, dass sich die ganze Kanzlei hinterm Rücken sich über einen totlacht.
 
Hi,

da muss ich dir schon recht geben. Allerdings sehe ich das ganze eher als Summe. Wenn du einen durchkommen lässt, machst du das auch bei zweien - dreien und so weiter.

Darauf wird doch spekuliert - "die mach eh nichts".

Abgesehen davon werde ich einen Anwalt wirklich nur dann einschalten, wenn er mir mit einem kommt. Es gibt gerade über das Massenmedium Internet genug Möglichkeiten, sich kostenfrei zu wehren.

Und in diesem Fall fallen einfach verschiedene Sachen zusammen - die Forderung an sich war schon unverschämt - aber als die gestartet sind, da wollten die unbedingt mit mir zusammen arbeiten (haben wir auch gemacht) - ein guter Teil seiner User kommt über mich oder Aktionen von mir.

Dazu kommt, dass ich mich grundsätzlich nicht so behandeln lasse.

Wie weit ich tatsächlich gehe hängt von seiner Reaktion ab - um das Geld gehts mir gar nicht, hab max. 10 Euro bei ihm (inklusive noch nicht umgerechneter Punkte).

Solche Fälle gibt es leider genug - und je mehr es öffentlich wird, was passiert, wenn sich einer wehrt, desto abschreckender wirkt das für den Rest.

Gruß
mth09
 
@mth09: Man, der flippt aus, wenn er das liest. Der hat ja deinen ersten Brief schon nicht kapiert, dann wird der damit erst recht nichts anfangen können:mrgreen:
 
Das will ich doch hoffen - als er mir seine 60,00 € in Rechnung gestellt hat kam mir ganz spontan die Galle rauf. Warum sollte dem besser gehen?

Eigentlich sollte der aber verstehen, was ich von ihm will - schließlich erklärt er uns ja die ganze Welt :)
www.ekkehard-friebe.de/Gerd-Duering-Kein-Urknall.pdf

Ich distanziere mich hiermit vom o.a. angegeben Link und erkläre, dass ich weder auf die Gestaltung noch auf sonstige Inhalte Einfluß habe oder hatte.
 
ich brüll mich weg vor lachen, was ne dolle Antwort des Webmasters rofl...

Davon ab, meinen allergrössten Respekt an dich, mth09
Sowohl der erste als auch zweite Schriftverkehr deinerseits mit diesem dubiosen Webmaster sind mehr als nur klasse :)

Nun aber bin ich noch gespannter, ob jetzt noch irgendwas von dem guten kommt *g*

;-)

Ps : das mit der Hotline ist oberklasse *gg*
 
TOP!

Wir brauchen viel mehr User im Web, die sich nicht immer ein X für ein U vormachen lassen!


Ich denke mal, das etliche auf diese Abzockmasche rein fallen. Zugegeben, der Support nervt mitunter ganz schön (bin ich froh, meinen Mailer abgegeben zu haben ;) ) aber das ist nicht die feine Art.
 
Wie jetzt?

So - es gibt wieder was neues. Auf meine letzte Mail bekam ich bisher leider keine Antwort. Dafür aber eine Anfrage an mich als Betreiber von Frimp.de.

Die Anfrage kam dabei ohne Namenskennzeichnung - aber die Domain zur Email hat mich doch gleich stutzig gemacht. So das ich mal eben recherchiert hab - und siehe da - laut Telefonbuch ist er es tatsächlich.

Ob der gute Herr dabei irgendetwas im Schilde führt oder tatsächlich verpeilt hat, wen er da eigentlich anspricht, kann ich leider nicht sagen. Trotzdem möchte ich euch das nicht vorenthalten:


******Zitat Anfang*****
Hallo Leute ich brauche in den nächsten Wochen (oder erst in ein paar Monaten ? wir arbeiten noch daran) eine Werbeplattform mit der ich VIELE Kunden für einen neuen KOSTENPFLICHTIGEN Service anwerben kann. 2000 Neukunden in einem Jahr. Bin ich da bei euch richtig ? Könnt Ihr mir dabei helfen ? Wir erbringen eine Dienstleistung (keine Werbung, Mailtausch oder so etwas), etwas, das viele Leute gerne nutzen würden, das es aber SO noch nicht gibt.... also... Erklärungen sind nötig. Testphase wird kostenlos angeboten, bis jeder Kunde weiss, ob er das Angebot nutzen will oder nicht. Was würde mich das wohl kosten ? 10 € 100, 300 oder mehr ?? Gerne können Sie mich auch anrufen unter xxxx xxxx bis 21 Uhr auch am Samstag
******Zitat Ende*****


Meine Antwort


******Zitat Anfang*****
Sehr geehrter Herr D,

obwohl es Ihnen anscheinend nicht möglich war, Ihre Anfrage mit einem Namen zu kennzeichnen, hat mir eine kurze Recherche im örtlichen Telefonbuch Aufschluss über Ihre Identität verschafft.

Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie große Pläne haben – was würde mich denn eine Frage diesbezüglich kosten? Nachdem Sie über das Kontaktformular eines Ihrer Dienste eine „Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 60,00 € berechnen, vermag ich mir selbst unter Aufbringung des mir größtmöglichen Imaginationsvermögens nicht vorstellen, welche KOSTENPFLICHTIGEN Leistungen Sie denn fernab der üblichen Geschäftsgebahren anbieten könnten.

Und noch wesentlich mehr würde mich interessieren, ob denn die vermeintlichen Kunden vor einer Leistungsinanspruchnahme darüber an geeigneter Stelle aufgeklärt werden, welche Kosten Sie zu tragen haben – beispielsweise für das Absenden eines Kontaktformulares.

2000 Neukunden im Jahr können wir Ihnen sicherlich liefern – allein am Interesse daran hapert es. Wir sind in dieser Beziehung etwas altmodisch – und ziehen es vor einen transparenten Umgang mit unseren Kunden zu pflegen. Wir müssten doch aufgrund persönlicher Erfahrungen mit Ihnen befürchten, dass unsere wertvollen Kontakte vergrault werden. Eine Behandlung, wie Sie sie Kunden / Mitgliedern zukommen lassen, entspricht nicht unserer Auffassung eines gesunden und angemessenen Habitus.

Vermutlich können Sie sich bereits ausmalen, was ich damit eigentlich sagen möchte. Aber um Unklarheiten zu vermeiden, spreche ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich aus: Wir haben kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ihnen. Frimp.de verfolgt eine andere Geschäftsphilosophie als Sie es offensichtlich tun.

Sollten Sie sich genötigt fühlen, mir für das Lesen / Empfangen / Verwalten oder Beantworten dieser Mail eine Rechnung zu stellen, so widerspreche ich dieser Forderung vorsorglich – abgesehen davon denke ich nicht, dass das Finanzamt es bereits eigeninitiativ geschafft hat, Sie über die Regelungen zur ordnungsgemäßen Rechnungsstellung zu informieren. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die angekündigte Weiterleitung bisher versäumt habe. Aber ich danke Ihnen, dass Sie sich mir wieder in Erinnerung gerufen haben.

Ihre Anfrage habe ich dann auch sogleich zum Anlass genommen, mir Ihre AGB noch einmal anzuschauen. Der betreffende Passus war tatsächlich noch immer vorhanden – was mich doch sehr wunderte.

Zu guter Letzt möchte ich noch einmal an den Nachweis über die Mitteilung Ihrer AGB-Änderung zum 06.06.06 erinnern – bisher konnte ich keinen weiteren Eingang diesbezüglich vermerken. Natürlich gilt auch hier – sollte mich das etwas kosten, so verzichte ich auf die Leistung und werde entsprechend die Weiterleitung und Einholung über meinen Rechtsbeistand ins Auge fassen.

Abschließend darf ich noch einmal an mein Angebot erinnern – ich halte es nicht für ausgeschlossen, das Menschen Einsicht zeigen können. Sollten Sie mir nachweisen, dass Sie einen Nennbetrag von 300 Euro an eine wie in meiner letzen Mail beschriebenen Institution gespendet haben, bin ich geneigt, Ihnen zu glauben, sollten Sie Besserung geloben.

Allerdings ist mithin noch nicht geklärt, wie Sie zum Sachverhalt stehen – wünschen Sie eine weitere Durchführung meiner geplanten Schritte? Auf meine letzte Mail haben Sie leider nicht geantwortet – so dass ich ob meiner weiteren Vorgehensweise doch etwas unschlüssig bin. Ich wäre Ihnen daher für eine Stellungnahme sehr dankbar. Selbstverständlich nur, wenn ich dafür mit keinen Kosten belegt werde.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Thiel (Frimp.de)
******Zitat Ende*****


Bin mal gespannt, wie es jetzt weitergeht.
 
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