So kann's gehen wenn man wegen AGB-Änderungen kündigen möchte

früher hab ich mit überweisungen gezahlt, jetzt gehts halt nur noch mit paypal.
ich hab schlechte erfahrungen mit paypal, und will diesen verein nicht unterstützen.
darum möchte ich aus dem vertrag raus.
zudem wird der webspace nicht mehr gebraucht, hatten das früher mal als forum angemietet, aber den clan gibt es nicht mehr.
warum den jungs net das geld zurück geben, die können sicherlich was damit anfangen :)

da ich das den jungs zur gründig geschenkt hatte, habe ich alles sofort bezahlt.
 
Nun, ich würde mal behaupten, dass es in diesem Fall eine grosse Rolle spielt, wie denn die Mindestvertragslaufzeit deines Hostingvertrags aussieht. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du für ein Jahr im Voraus bezahlt, d.h., für die nächsten Monate betrifft dich die Änderung der AGB nicht, weil du nichts zu zahlen hast.

Die Änderung würde dich in dem Moment betreffen und dir zum Nachteil sein, in dem du wieder Geld an den Anbieter zu bezahlen hast, sprich, die nächste Abrechnungsperiode in Kraft tritt, vorausgesetzt, deine Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, also genau der Zeitraum, den du bereits vorausbezahlt hast.

Es kommt irgendwo, wie schon gesagt, auf die vereinbarte Vertragslaufzeit an. Hast du mit dem Anbieter eine Vertragslaufzeit von einem Jahr vereinbart, kannst du sicher jetzt schon kündigen, allerdings tritt diese Kündigung erst zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft und somit ist dieses Jahr auch komplett zu bezahlen.

Hast du aber eine geringere Vertragslaufzeit vereinbart (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate....) und kündigst du deinen Vertrag nach 6 Monaten, greift diese Kündigung wieder erst zum Ende der aktuellen Laufzeit aber dann ist der restliche Zeitraum, also 6 Monate, vom Anbieter zurückzuerstatten, da du die Leistungen nicht mehr in Anspruch nimmst. Es ist ebenfalls wichtig, die vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten.

Es kommt eben auf die Vertragsmodalitäten an und Änderungen an Webhosting-Verträgen treten in der Regel immer erst zur nächsten Vertragslaufzeit in Kraft, sofern den Änderungen nicht widersprochen wird. Zumindest sollte man es als Webhoster so handhaben, um unnötigen Ärger zu vermeiden und ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass es rechtlich auch so zu sehen ist.

Das ist aber nur meine bescheidene Meinung. Helfen kann dir da am besten ein Fachanwalt für Internet- oder Vertragsrecht, der dann auch den Vertrag genau kennt.
 
Ein Hoster (Gewerbetreibender) der nur PayPal akzeptiert ?
Ich denke mal: Nachforschen - das Stichwort ist gegeben