Selbstverwaltung / Deutsches Reich / BRD-GmbH

Vielleicht sagt dir Google ja, woher ich den Text habe... :wall:
Die US-Verfassung ist vom Volk beschlossen und das Grundgesetz von einer verfassunggebenden Gewalt.
Eine Verfassung muss vom Volk ratifiziert werden, weil (im Idealfall jeder) Bürger unbeschränkt zustimmen können muss. Es reicht nicht einfach von einem Vertreter irgendwas ähnliches beschließen zu lassen.
Deshalb hat die US-Verfassung auch mit so wenigen Artikeln angefangen und ist sehr schwer zu ändern.
Bei genauerer Betrachtung erfüllt das Grundgesetz eben nicht die Voraussetzungen Verfassung genannt zu werden. Es gibt aber nichts Besseres.
 
Eine Verfassung muss vom Volk ratifiziert werden, weil (im Idealfall jeder) Bürger unbeschränkt zustimmen können muss. Es reicht nicht einfach von einem Vertreter irgendwas ähnliches beschließen zu lassen.

Papier ist geduldig, es nimmt alles an ohne zu widersprechen. Was meinst was deren Verfassung aussagt? Meinst die ist demokratisch?
ja was denn nun, kann man jetzt also auch Verfassungen ohne Zustimmung des Volkes machen? und der Wert von Verfassungen entscheiden sich nur durch demokratisch/nicht-demokratisch?

wieso ist das deutsche Grundgesetz keine Verfassung, wenn Volksvertreter diese entworfen haben? aber die Verfassung von Brunei ist eben nur "nicht demokratisch" ... :roll:
 
Auch indirekte Demokratien bleiben Demokratien. Demnach kann auch eine Verfassung durch eine Parlamentsentscheidung legitimiert werden.

Du stellst aber die steile These auf, dass eine Verfassung direkt durchs Volk legitimiert sein müsste, sonst wäre sie keine, und das ist Quatsch. Selbst die US-Verfassung wurde in den Parlamenten der Staaten Ratifiziert und angenommen, nicht per Volksentscheid.
 
Auch indirekte Demokratien bleiben Demokratien. Demnach kann auch eine Verfassung durch eine Parlamentsentscheidung legitimiert werden.
Machen kann man viel. Das Problem dabei ist doch, dass es nur von 2/3 der von 50% der Wahlberechtigen gewählten Vertretung legitimiert ist. Der Wähler hat dabei aber nur für das Programm einer Partei gestimmt und nicht für die Verfassung. Damit ist doch klar, dass man so keine Verfassung vernünftig legitimieren kann.

Selbst die US-Verfassung wurde in den Parlamenten der Staaten Ratifiziert und angenommen, nicht per Volksentscheid.
Falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Machen kann man viel. Das Problem dabei ist doch, dass es nur von 2/3 der von 50% der Wahlberechtigen gewählten Vertretung legitimiert ist.
Oder, das den anderen 50% der Wahlberechtigten die Verfassung vollkommen egal ist. Nichtbeteiligung ist keine Ablehnung.
Der Wähler hat dabei aber nur für das Programm einer Partei gestimmt und nicht für die Verfassung. Damit ist doch klar, dass man so keine Verfassung vernünftig legitimieren kann.
Alle Parteien bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie im GG festgelegt ist. Also stimmst du bei jeder Wahl für unsere Verfassung ab.


Wirklich? https://www.usconstitution.net/ratifications.html
 
:wall: Ja - kaum zu glauben, denn genau das ist die korrekte Bezeichnung des Grundgesetzes...



Ja die eines Provisoriums selbst das Bundesverfassungsgericht weiß das. Wenn wie du behauptest das Grundgesetz ja unsere Verfassung ist, müsste das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik wachen. Aber genau das ist das Grundgesetz nicht.
 
Sag mal, die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes interessiert Dich offensichtlich nicht, oder? Das die "Bundesrepublik Deutschland" bei der Verabschiedung nur 3 der 4 Besatzungszonen umfasst hat und damit auch nur dort gelten konnte, ist Dir egal, ebenso dass die feinen staatsrechtlichen Kniffe, eine Verfassung für 2/3 eines Deutschen Staates nicht als solche zu bezeichnen und im Titel mit der Wendung "für die" darauf hinzuweisen, dass man Deutschland nicht als vollständig betrachtete, heute einfach historische Gründe sind, die nichts, aber auch gar nichts über den Status als Verfassung aussagen?

Machen wir doch mal Nägel mit köpfen: Lege mir doch mal kurz die Punkte dar, die für Dich das Wesen einer Verfassung ausmachen. Was muss ein Gesetzestext erfüllen, damit er eine "Verfassung" ist? Was muss drinstehen, was muss es regeln?
 
Es geht den Kritikern doch gar nicht um den Inhalt. Sie wurmt es nur, dass das Volk nicht einzeln darüber abstimmen durfte und Sie keine Chance hatten, mit "Nein" zu stimmen.

Marty
 
Oder, das den anderen 50% der Wahlberechtigten die Verfassung vollkommen egal ist. Nichtbeteiligung ist keine Ablehnung.
Nur weil es ihnen egal ist welche Partei gerade im Bundestag sitzt heißt das noch lange nicht dass es ihnen egal ist ob und wie das Grundgesetz geändert wird. Dann müsstest ja bei jeder bei jeder Grundgesetzänderung Neuwahlen abhalten. :ugly:

Alle Parteien bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie im GG festgelegt ist. Also stimmst du bei jeder Wahl für unsere Verfassung ab.
Das ist jetzt aber wirklich Blabla.


Die Staaten halten auch Volksversammlungen ab, die mit einfließen.

Es geht den Kritikern doch gar nicht um den Inhalt. Sie wurmt es nur, dass das Volk nicht einzeln darüber abstimmen durfte und Sie keine Chance hatten, mit "Nein" zu stimmen.
So einfach ist es nicht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:"
https://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reiches_(1871)
Man kann eine Verfassung auch verordnet bekommen.

"Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben."
https://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reiches_(1919)
Es wurde eine verfassungsgebende Nationalversammmlung gewählt, die die Verfassung dann ausfertigte und beschloß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist jetzt aber wirklich Blabla.
Dann die Selbe Frage für Dich wie für Mannaegg: was sind für Dich essentielle Voraussetzungen, damit ein Gesetzestext als Verfassung gelten darf.

Die Staaten halten auch Volksversammlungen ab, die mit einfließen.
Ui, toll. Warum findet man selbst auf den Webseiten der US-Regierung nichts davon? Bei allen 13 Staaten findet man aber etwas über eine Parlamentsabstimmung zur Ratifizierung der Bundesverfassung.

So einfach ist es nicht.
Ich denke schon...
 
Ui, toll. Warum findet man selbst auf den Webseiten der US-Regierung nichts davon? Bei allen 13 Staaten findet man aber etwas über eine Parlamentsabstimmung zur Ratifizierung der Bundesverfassung.
Ja, die wurden abgeschafft weil immer nur Arbeitslose und P*nner kamen oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In der Anfangszeit gab es sie noch.
 
Es wird immer besser. Du merkst gar nicht, wie du dir widersprichst...
Da ist kein Widerspruch. Mit den technischen Möglichkeiten heute wäre es ein Leichtes das Volk wieder mit ein zu beziehen. Im 18. Jahrhundert war das so nicht möglich.
Lies mal Artikel V: "... wenn sie in drei Vierteln der Einzelstaaten von den gesetzgebenden Körperschaften oder den
Konventen ratifiziert werden, je nachdem, welche Form der Ratifikation vom Kongreß vorgeschlagen wird. ..."
Ein Konvent ist eine Volksversammlung. ;)

Sag mal, die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes interessiert Dich offensichtlich nicht, oder? Das die "Bundesrepublik Deutschland" bei der Verabschiedung nur 3 der 4 Besatzungszonen umfasst hat und damit auch nur dort gelten konnte,
Genau das ist es, ohne es abzuwerten, brauchte man eine grundsätzliche Rechtsnorm um aus den Besatzungszonen einen Staat zu machen, weil man sie nicht für ewig besetzt halten konnte. Dass es nur 3 und nicht 4 war Zufall; die Sowjets hatten andere Vorstellungen vom Staatswesen als die Westmächte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ist kein Widerspruch. Mit den technischen Möglichkeiten heute wäre es ein Leichtes das Volk wieder mit ein zu beziehen. Im 18. Jahrhundert war das so nicht möglich.
Lies mal Artikel V: "... wenn sie in drei Vierteln der Einzelstaaten von den gesetzgebenden Körperschaften oder den
Konventen ratifiziert werden, je nachdem, welche Form der Ratifikation vom Kongreß vorgeschlagen wird. ..."
Du hast behauptet, das damals eine Volksbefragung in den Staaten stattgefunden hätte! Und auf einmal "wäre es möglich" - merkst du dir wirklich nicht, was du schreibst?

edit: Nur der Vollständigkeit halber
Die US-Verfassung ist vom Volk beschlossen und das Grundgesetz von einer verfassunggebenden Gewalt.
Eine Verfassung muss vom Volk ratifiziert werden, weil (im Idealfall jeder) Bürger unbeschränkt zustimmen können muss. Es reicht nicht einfach von einem Vertreter irgendwas ähnliches beschließen zu lassen...

Selbst die US-Verfassung wurde in den Parlamenten der Staaten Ratifiziert und angenommen, nicht per Volksentscheid.
Falsch.

BTW: Ich warte noch auf deine Definition eines Verfassungstextes...
 
Zuletzt bearbeitet: