Selbstständig? Wieviel muss man verdienen

Ja du kannst bei der Erfassung wählen ob du kleinunternehmer wählen willst oder nicht.

Wenn koleinunternehmer wählst, dann hat ohne USt.

Aber viele Firmen mögen das nicht, weil sie Rechnungen mit USt haben wollen, die schauen komishcer weise immer auf den Bruttobetrag...
 
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 2Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. 3Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. 4In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

Ein Kleinunternehmer darf keine MwSt angeben, wenn er es macht muß er die auch abführen. Ist dann aber kein Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG
 
Ein Kleinunternehmer darf keine MwSt angeben, wenn er es macht muß er die auch abführen. Ist dann aber kein Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG

da versteht wer worums geht;) so ists richtig und nicht anders man kann alles aber ob man noch als kleinunternehmer dann gilt ist was anderes
 
naja er ist weiterhin Kleinunternhemer , dass wird deswegen nicht geändert, aber er muß die USt dann tatsächlich abführen, wohlgemerkt, der Leistungsempfänger darf sich trotzdem keine Vorsteuer ziehen...

Genau so, wie wenn jemand zuviel auswist, man muß abführen das zuviel, aber der andere darf sich die nicht wiederholen...

und wenn man zu wenig ausgewiesen hat, muß man dennoch die richtige abführen, der andere darf aber nur das ausgewiesene sich wiederholen...
 
Ich hab "Internetdienstleistungen" ... so von wegen kein Schwamm. ;)

Der BWL Dozent eines Freundes von mir hat erzählt, das beste was man überhaupt als Ziel des Gewerbes angeben kann ist Gewinnerzielung. Da schauen die beim Amt erstmal deppert, können jedoch nix dagegen machen, und du kannst auf welche Art auch immer versuchen diesem Ziel nachzukommen :)
 
Nun, wenn das Gewerbeamt dann sagt ok, das deckt alles ab, dann müssen sie auch für alles die Gebühr zahlen und dann 10k€ haben wollen, hmm ob das dann gut ist!?

Die frage hat ja einen Grund, u.a. bestimmte Gewerbe ziehen weiteres nach sich (Z.B. das man ne Konzession braucht)...
 
joah, alles richtig.

Muss ich mim Rechnung schreiben also warten, bis die Betriebliche Erfassung durch ist?

Weil vorher bekomm ich ja keine Steuernummer...
 
joah, alles richtig.

Muss ich mim Rechnung schreiben also warten, bis die Betriebliche Erfassung durch ist?

Weil vorher bekomm ich ja keine Steuernummer...

warum das?

Steuernummer kann man doch nachreichen ?!
Bzw. muss die Steuernummer nicht immer auf eine Rechnung stehen nur unter best. umständen
 
Richtig die brauchst nur über 150€ und owieso nur wenns für nen unternehmer ist, weil sonst kann man eh keine vorsteuer ziehen...
 
Hmm muß er nicht ?

§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge

1Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2.
das Ausstellungsdatum,
3.
die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4.
das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Ich hab keine Ahnung wie Ihr Betriebsausgaben belegt, ich verwende dafür Rechnungen, auch ohne Umsatzsteuer. ;)
 
@erwin
es ging um die Steuernummer oder steht da, was von steuernummer als Pflichtangabe!?

Klar, aber ich habe lieber welche mit USt, weil ich mir die direkt wiederholen kann...
 
Steuernummer muss immer auf Rechnungen angegeben werden auch bei Kleinunternehmern. Egal über welchen Betrag die Rechung ist.

Jeder der schon mal gearbeitet hat der hat auch ne Steuernummer. Hat man dann ein Gewerbe ändert die sich aber solange man die für das Gewerbe nicht hat kann man seine eigene angeben.

Hat man noch nicht gearbeitet und hat also keine Steuernummer sollte man beim FA nachfragen die ham mir da mal was von einer vorläufigen Steuernummer erzählt bis die Gewerblicher Erfassung durch ist was bis zu 10 Wochen dauern kann.

Gruss
 
joah, alles richtig.

Muss ich mim Rechnung schreiben also warten, bis die Betriebliche Erfassung durch ist?

Weil vorher bekomm ich ja keine Steuernummer...

Hmm
Richtig die brauchst nur über 150€ und owieso nur wenns für nen unternehmer ist, weil sonst kann man eh keine vorsteuer ziehen...

Hmm er redet das er keine Rechnung schreibt und dein Kommentar drauf das er es sowieso nicht brauch. Von einer Steuernummer steht da aber nichts ;)

Klar, aber ich habe lieber welche mit USt, weil ich mir die direkt wiederholen kann...

Klar, Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Also wenn du keine zahlst kannste auch keine wiederholen, warum auch? Es macht für einen Unternehmer keinen Unterschied ob die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer ist, weil es nen durchlaufender Posten ist. Was dir lieber ist sei mal dahin gestellt.
 
Steuernummer muss immer auf Rechnungen angegeben werden auch bei Kleinunternehmern. Egal über welchen Betrag die Rechung ist.

Jeder der schon mal gearbeitet hat der hat auch ne Steuernummer. Hat man dann ein Gewerbe ändert die sich aber solange man die für das Gewerbe nicht hat kann man seine eigene angeben.

Hat man noch nicht gearbeitet und hat also keine Steuernummer sollte man beim FA nachfragen die ham mir da mal was von einer vorläufigen Steuernummer erzählt bis die Gewerblicher Erfassung durch ist was bis zu 10 Wochen dauern kann.

Gruss

Nein muß nicht draufstehen bis 150€ ist es nicht zwingend, lies doch mal die UStDv §33b, steht nix von der steuernummer! Stimmt nicht, weil man gearbeitet hat hat man keine Steuernummer, eventuell hat man eine Sozialversicherungsnummer, das schon eher, aber eine steuernummer hast du erst wenn du deine Erste Steuererklärung abgibst, vorher wird keine vom FA angelegt. Man sollte ienfach öfters beim FA anrufen, dann bekommt man eher die Steuernummer. Einfach darauf hinweisen das ma sie benötigt für Rechnungen...

Hmm


Hmm er redet das er keine Rechnung schreibt und dein Kommentar drauf das er es sowieso nicht brauch. Von einer Steuernummer steht da aber nichts ;)


Doch es ging vorher schon die ganze Zeit um die Steuernummer... Und die Braucht er nciht bei Rechnungen bis 150€ das habe ich geschrieben, sorry wenns unter ging.



Klar, Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Also wenn du keine zahlst kannste auch keine wiederholen, warum auch? Es macht für einen Unternehmer keinen Unterschied ob die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer ist, weil es nen durchlaufender Posten ist. Was dir lieber ist sei mal dahin gestellt.

was ich meine ist folgendes:
mir ist lieber ich habe eine Rechnung über 100€ Brutto mit ausgewiesener Umsatzsteuer, als eine Rechnung über 100€ ohne Ausgewiesener Steuer! Das ein feiner Unterschied!!

Daher immer eine Rechnung mit ausgewiesener USt verlangen (Bei Aldi z.b. ist standart meine ich immer noch ohne)
 
was ich meine ist folgendes:
mir ist lieber ich habe eine Rechnung über 100€ Brutto mit ausgewiesener Umsatzsteuer, als eine Rechnung über 100€ ohne Ausgewiesener Steuer! Das ein feiner Unterschied!!

Daher immer eine Rechnung mit ausgewiesener USt verlangen (Bei Aldi z.b. ist standart meine ich immer noch ohne)

Na das sind ja zwei verschiedene Beträge:

wenn ich dir ne Rechnung stelle (nach §19 UStG) mit 100 Euro haste die 19 % nicht drinn, weil ich die auch nicht abführe. Fertig

Wenn ich dir als Umsatzsteuerpflichtiger diese Rechnung schreibe haste die 100 Euro plus die 19 %, die 19 % zahlste mir, damit ich die ans Finanzamt zahlen kann, und du dir die dann wiederholen kannst :roll:

Wo ist dein Vorteil ? Achso klar die Mehrarbeit, das ist nen gewaltiger Vorteil, deswegen hat man diese Kleinunternehmerregelung ja auch eingeführt, um das System zu erleichtern.

Also nochmal die Umsatzsteuer ist nen durchlaufender Posten, die entweder du oder dein Rechnungspartner abführt, von der hast du absolut 0.
 
Ich schreib keine MwSt auf die Rechnung, da Kleinunternehmer.

Meint ihr das hilft da anzurufen, und zu nerven beim FA?

Denn ohne Steuernummer keine Rechnung, wenn der Betrag > 150 € ist....wenn ich das jetzt richtig verstanden hab...
 
Ich schreib keine MwSt auf die Rechnung, da Kleinunternehmer.

Meint ihr das hilft da anzurufen, und zu nerven beim FA?

Denn ohne Steuernummer keine Rechnung, wenn der Betrag > 150 € ist....wenn ich das jetzt richtig verstanden hab...

Ja das hilft auf jedenfall, die geben dir Auskunft und müssen dir auch Auskunft geben.
 
Klar sind das zwei paar Schuhe, aber davon hattest du kein wort gesagt,

Sondern das du auch die nutzt wenn keine USt ausgewiesen ist, das es sich um ein §19 (der ja auch ausgewiesen sein muß auf der Rechnung) handelt hattest du nix von gesagt.

Mir ging es darum, wenn sie ausgewiesen werden darf, dann will ich auch das sie ausgewiesen wird. Nix anderes habe ich gesagt.

Ich schaue halt, wenn ich die selbe Leistung bekomme für 100€ ohne ausweiß oder ob ich sie für 100€ (inkl. USt) mit ausweiß bekomme, dann nehme ich das zweit
...

Wie gesagt das Problem ist eher bei kleinen Geschäften, bzw bei geschäften wo es nur nen Bon gibt... Da ist es meist nciht ausgewiesen, obwohl sie es dürfen...
 
Ich schreib keine MwSt auf die Rechnung, da Kleinunternehmer.

Meint ihr das hilft da anzurufen, und zu nerven beim FA?

Denn ohne Steuernummer keine Rechnung, wenn der Betrag > 150 € ist....wenn ich das jetzt richtig verstanden hab...

Für wen schreibst du denn überhaupt Rechnungen!? Sind das denn Unternehmen oder Privatpersonen?

*edit*
im Grunde brauchst du gar nicht deine Steuernummer schreiben, weil du ja keine USt Ausweist.

Mal §14 UStG lesen...
 
Für wen schreibst du denn überhaupt Rechnungen!? Sind das denn Unternehmen oder Privatpersonen?

In Kleinbeträgen unter 150 € schreib ich an Privatkunden (Hosting etc.) und als (Sub)unternehmer an derzeit einen Geschäftskunden, dem ich meine Arbeit in Rechnung stellen will...

Edit:

n bisschen Verwirrend ist da:

§14UStG schrieb:
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(6) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens durch Rechtsverordnung bestimmen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen


(6) Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens durch Rechtsverordnung bestimmen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen

4. eine Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis (Absatz 4) entfällt
 
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