Profiplay?

Ja, man kann natürlich auch direkt den Kopf in den Sand stecken, das einfach alles bezahlen und sich mit dem Gedanken anfreunden, dass da irgendein schmieriger Typ auf deine Kosten Sangria säuft und ne Villa voller Frauen hat.

Eine erfolgreiche Einzelklage kann auch zu weiteren Überprüfungen führen und ein bereits bestehendes Urteil erleichtert die Klagen der anderen Opfer. Natürlich erreicht man damit was. Vor Gericht zählt deine Stimme noch.
 
deine aussage wegen der anzeige beispielsweise, würde sicherlich funktionieren! allerdings nur solange, bis das ein anderer von denen die "firma neu gründet", um dann das alte weiterzuführen!
Das ist leider immer so. Aber doch kein Grund, jetzt nichts zu tun. Gerade bei denen, wo jetzt Geld abgebucht wird und das Aufwand verursacht, musst doch der Wunsch da sein, dass für diesen Fall abzustellen.
so wie die das wohl machen, könnte man denen "positiv" zuguterechnen, das sie "bestandskunden" anrufen um eine kündigung einzutragen! das würde dann einen bestehenden vertrag vorraussetzen, und da muss keine nr gesendet werden!
Wo kein Vertrag kann auch nicht "zugute gerechnet" werden. Die müssten dem Richter, der das Ordnungsgeld verhängt, dann für jeden Einzelfall den Vertrag nachweisen. Wie sollten sie das, wo doch hier im Thread jeder Betroffene sagt, er habe keinen Vertrag?

und da sich die meisten, hier wohl auch, mal irgendwo eingetragen haben, und seis nur auf ner kirmes oder soner tombola, und da die daten angegeben haben, ist man im grunde der ganzen sache, selber schuld!
Naja, ich habe meine Daten auch bei diversen Versandhäusern angegeben, die gerne mal Daten weitergeben. Trotzdem sehe ich das nicht als "selber schuld".

ich persönlich denke, das man gegen diese sippschaft eigentlich garnichts machen kann, ausser auflegen!
Das wäre die einfachste Methode. Aber Du siehst ja auch hier im Thread, dass das nicht alle können und sogar ihre Daten angeben.

denn eine generelles verbot der gewinnspiele, und damit auch der call-center hier in d-land, wirds ohnehin NIEMALS geben.
Was haben denn Gewinnspiele mit Cold-Call-Anrufen zu tun. Man kann Gewinnspiele veranstalten, ohne Leute unerwünscht anzurufen.

Marty
 
Das wäre die einfachste Methode. Aber Du siehst ja auch hier im Thread, dass das nicht alle können und sogar ihre Daten angeben.

Was haben denn Gewinnspiele mit Cold-Call-Anrufen zu tun. Man kann Gewinnspiele veranstalten, ohne Leute unerwünscht anzurufen.

Marty

wenn man angerufen wird, und den NICHT VORHANDENEN vertrag "kündigt", und dann einen NEUEN vertrag bekommt, der dann zu einem gewinnspiel führt, was neu verkauft wurde, isses ein gewinnspiel das durch die anrufen eröffnet wurde!


und wenn man diese anrufe unterbindet, bzw GANZ VERBIETET, dann darf keine telekom anrufen, wegen einer änderung des vertrags, weil es was günstigeres gibt, dann darf keine stadtverwaltung anrufen, um was anzuforden o.ä.! denn auch die rufen einen OHNE NUMMER an!

komischweiser kann man die aber nicht anzeigen, weil das alles RICHTIGE und WICHTIGE anrufe sind!
nur was ist richtig und was nicht???

im grunde ist alles FALSCH! egal was man tut und wie mans tut!!!
 
wenn man angerufen wird, und den NICHT VORHANDENEN vertrag "kündigt", und dann einen NEUEN vertrag bekommt
Bei den Anrufen hier gibt es auch keinen neuen Vertrag. Es gab vermutlich keinen Vertrag und es gibt jetzt noch immer keinen.

und wenn man diese anrufe unterbindet, bzw GANZ VERBIETET, dann darf keine telekom anrufen, wegen einer änderung des vertrags, weil es was günstigeres gibt
Da hätte ich nichts gegen. Ich möchte auch nicht ständig angerufen werden, weil Anbieter meinen, etwas "Anderes" wäre besser und günstiger für mich.

dann darf keine stadtverwaltung anrufen, um was anzuforden o.ä.! denn auch die rufen einen OHNE NUMMER an!
Bei mir nicht. Und die haben ja auch einen Vertrag mit mir. Behörden sind so oder so von dieser Regelung nicht betroffen.

im grunde ist alles FALSCH! egal was man tut und wie mans tut!!!
Nein. Man könnte es ganz einfach regeln: Die Übermittlung einer Rufnummer ist für gewerbliche Anbieter Pflicht. Die Telefonanbieter bekommen per Gesetz auferlegt, bei gewerblichen Kunden die Rufnummernunterdrückung nicht zuzulassen und immer die Rufnummer zu übermitteln.

Marty
 
Warum eigentlich nur für gewerbliche Anbieter. Ich hätte kein Problem damit, wenn die Rufnummernübermittlung grundsätzlich Pflicht werden würde.
Weil ich z.B. nicht möchte, das meine Privatnummer bei jedem Anruf irgendwo mitübertragen und gespeichert wird.

Marty
 
Die von mir genannten Callcenter wurden in Paderborn von der Polizei durchsucht:

Qoute/
20.01.2010
Ermittlungen nach Callcenter-Durchsuchungen
Die Durchsuchungen von zwei Callcentern in Paderborn werden monatelange Ermittlungen nach sich ziehen. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat die Betreiber wegen Betrugs im Visier. Sie sollen Kunden um eine Summe im mindestens sechsstelligen Bereich geprellt haben. Radio Hochstift-Reporterin Steffi Schmitz:
/Quote
https://www.paderborn.de/stadt/news/radio_hochstift_2.php?ent=1392111
 
Kontrollanruf von Profiplay

Hallo,
ich bin heute von einer Frau Sarah Schlüter von Profiplay angerufen worden.
Habe leider BLZ und Kontonummer angegeben. Habe sie dann aber in ein Gespräch verwickelt wieso ich etwas gewinnen soll, ich hatte ja noch nie etwas bezahlt. Sie sagte ich hätte mich im Dezember 2009 registriert und die ersten zwei Monate wären kostenlos und jetz müsste ich bezahlen und könnte erst zum Mai austeigen. Ich habe dann gefordert, dass meine Bankdaten sofort von ihr gelöscht werden. Sie sagte dass ginge nicht und sie würden mir was zuschicken, dann könne ich ja kündigen. Ich habe dann wieder vehement der Aktion wiedersprochen, da ich weder am Telefon noch im Internet an Bezahlgewinnspielen teilnehme und sie nochmals aufgefordert die Bankdaten zu löschen. Daraufhin sagte sie, dass es noch einen Kontrollanruf von Sicherheitcenter geben wird. Dann habe ich gleich im Internet nachgeschaut und von der Firma keinen Eintrag gefunden. Dafür die hilfreichen Hinweise auf dieser Internetseite.
Hatte ebend den angekündigten Kontrollanruf. Eine Frau Seele hat angerufen.
Ich habe gleich nach der Telefonnummer und der Internetseite der Firma gefragt und prommpt hat sie aufgelegt.
Obs geholfen hat, dass meine Daten gelöscht werden ???
Auf alle Fälle behalte ich mein Konto im Blick.
Eigentlich müsste dies an die Presse gehen oder???
Pogodi
 
Nachtag zu meinem Beitrag vom 23.1.10

Hab im Internet noch was gefunden.
under construction
Klasse, und die domain ist anonym bei NameCheap.com mit WhoisGuard Protection am 30. Dezember 2009 registriert worden. Äusserst vertrauenserweckend.
Gehosted ist sie auf der IP 93.184.71.195 bei VNET a.s. in der Slowakei.
Da finden wir noch
# AKTION200.COM
Aktion200 ist ein Produkt der
Augera Ltd.
69 Great Hampton St.
Birmingham B186EW, UK
Kundenservice:
Hernalser Hauptstraße 50/1
1170 Wien - ÖSTERREICH
Sowie
# Deutschergewinnerservice.com
# Deutschersupertipp.de
# EUROTIRAGE.COM
# GALAXY-PLAY.NET
# GAME4-YOU.COM
# GEWINNAKTION.COM
# GEWINNKOMET.COM
# GEWINNTRAUM.COM
# LIMES150.COM
# STARTIPP200.COM
# SUNNYTIPP.COM
# TIPPTRESOR.COM
# WEB-GSS.COM
# WTIPP88.COM
die wohl alle zum selben Klüngel gehören.
Eine Postfach-Addresse in der Great Hampton Str in Birmingham bürgt natürlich für absolute Seriösität, immerhin gibt es die Firma schon seit genau 2 Monaten. Ob das Gesellschaftskapital wohl mehr als 1 brit. Pfund beträgt?
Schade, dass Director Search bei ukdata.com nicht mehr richtig funktioniert.
Gefunden auf: Computerbetrug.de
Weitere Treffer unter der Adresse in Wien sind: Donauland LottoClub und Spartipp200.
Die Internetseite Profi-Play.com gibt es. Mit Adresse u.s.w. inklusive AGB.
Widerrufrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat (§355/Abs.2) ohne Angabe von Gründen in Textform (eingeschriebener Brief, Fax) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des eingeschriebenen Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Profiplay - Kundenservice
Hernalser Hauptstraße 50/1
1170 Wien - ÖSTERREICH
Fax: +49 01805/116636
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenen falls gezogener Nutzen (z.B. Zinsen oder Gewinne) herauszugeben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen bekannt gemacht werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer eingeschriebenen Widerruferklärung, für uns mit deren Übernahme/Empfang.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerruffrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Im Falle einer Kündigung oder des Widerrufs der Vertragserklärung gilt auch die Einzugsberechtigung als widerrufen.

Teilnahmebedingungen für Gewinnspielvermittlungen der Firma “ Augera Ltd.“

Vertragsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist die Eintragung des Teilnehmers bei Gewinnspielen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bei monatlich mindestens 200 Gewinnspielen einzutragen.
Die Eintragung erfolgt durch elektronische Übermittlung der zur Teilnahme notwendigen Daten (Name, Anschrift, E-Mail- Adresse etc.) des Teilnehmers an den Gewinnspielveranstalter.
Der Teilnehmer bevollmächtigt den Veranstalter zur Abgabe der gegenüber den jeweiligen Gewinnspielveranstaltern zur Teilnahme an Gewinnspielen oder Einforderungen von Gewinnen abzugebenden Willenserklärungen.
Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über alle Gewinnspiele, für die er eingetragen wurde.
Sollte der Teilnehmer in einem Monat nicht zur Teilnahme an 200 Gewinnspielen eingetragen worden sein, erhält er die Kosten für diesen Monat anteilig (Verhältnis der tatsächlichen Gewinnspieleintragungen im Verhältnis zu den zugesagten mindestens 200 Eintragungen) gutgeschrieben.
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Entrichtung des vertraglich vereinbarten Entgelts per Bankeinzug.
Veranstalter im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist die

Augera Ltd., mit dem Sitz in
69 Great Hampton St., Birmingham B186EW, UK

Vertragsabschluss:
Das Erreichen des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Anmeldung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit einer vom Teilnehmer abgegebenen Teilnahmeerklärung.
Die Teilnahme setzt überdies die Anerkennung dieser AGB sowie das vollständige und richtige Ausfüllen des Anmeldeformulars bzw. die vollständige und richtige Mitteilung der entsprechenden Daten per Telefon voraus.
Der Vertrag kommt über die telefonische, beziehungsweise im Wege über einen Vermittler abgegebener Erklärung des Teilnehmers zustande, am angebotenen Service teilnehmen zu wollen.
Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter gesondert, das jeweils fällige Teilnahmeentgelt durch Lastschrift, auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Teilnehmers bedarf, vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Teilnehmers einzuziehen.

Teilnahmeentgelt:
Das Teilnahmeentgelt ist € 59,-- pro Monat und ist für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit im Voraus zu entrichten. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Datenwahrheit und Datenschutz, Datenübertragung:
Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten verantwortlich.
Sollten sich die Daten des Teilnehmers ändern, so ist der Veranstalter hierüber unverzüglich zu unterrichten:
per Telefon unter der Hotline +49 (0)1805/116626 bzw. per Fax unter +49 (0)1805/116636
Der Veranstalter verarbeitet die vom Teilnehmer erhobenen persönlichen Daten elektronisch.
Daten werden an Dritte nur insoweit weitergegeben, als dies für die Teilnahme an den Gewinnspielen nötig ist.
Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe seiner persönlichen Daten an Gewinnspielveranstalter, soweit dies für die Teilnahme an den Gewinnspielen nötig ist.
Die Datenübermittlung ist darüber hinaus durch die zwingenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beschränkt.

Garantieerklärung und Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter steht gegenüber den Teilnehmern für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Anmeldung ein und haftet für alle Schäden, die er im Rahmen seiner Serviceleistungen entsprechend dieser Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere dann, wenn die zum Einsatz gebrachten automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlagen (Computer) fehlerhaft arbeiten.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Spielbetrieb der Gewinnspielveranstalter.
Er hat keinen Einfluss auf die Ausspielung der Gewinne und haftet nicht für die Gewinnergebnisse. Obwohl der Veranstalter alle gängigen datenschutzrechtlichen Standards beachtet und Einverständnisse über Werbezusendungen nach Möglichkeit nicht erteilt, kann er keine Gewähr dafür übernehmen, in welcher Form die Gewinnspielveranstalter ihnen übermittelte Daten des Teilnehmers weiter verarbeiten.

Laufzeit und Kündigung:
Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von drei Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere drei Monate, sofern er nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere auch dann gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurückbelastet werden.

Sonstige Bestimmungen:
Sollten eine oder mehrere Regelungen in den Teilnahmebedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des gesamten Vertrages im Sinne des § 306 BGB nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung treten im Sinne des § 306 BGB die anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften.
In gleicher Weise werden sonstige Vertragslücken geschlossen.
Soweit mündliche oder sonstige Nebenabreden mit allfälligen Vermittlern getroffen wurden, die diesen Teilnahmebedingungen widersprechen, binden diese den Veranstalter nur dann, wenn er diese gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat.
Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt deutsches Recht, es sei denn für den Teilnehmer ist gesetzlich zwingend eine andere Rechtsordnung maßgebend.

Gibt es hier einen Rechtskundigen, der die AGB auseinanderpflücken kan ???
Pogodi
 
Diese Gauner haben bei mir vor einiger Zeit auch mal angerufen. Als sie die Bankdaten vergleichen wollten, fragte ich, warum sie mir die Kontonummer nicht sagen kann. Sie antwortete darauf, dass sie es aus Datenschutzgründen nicht tun darf. Daraufhin habe ich gemeint, dass sie mir die ersten 3 Stellen meiner Bankleitzahl zum Abgleichen nennen soll, woraufhin sie wieder mit ihrem Datenschutz kam. Nach langer Diskussion habe ich ihr gesagt, dass sie mir die Adresse, Telefonnummer und eine E-Mail Adresse geben soll, und ich mich bei denen auf dem Postweg melden werde.

Daraufhin hat sie sich verabschiedet und aufgelegt. Seither habe ich auch nichts mehr von denen gehört.

Was mich bei solchen Sachen aber immer wieder wundert ist, dass irgendwie jeder einfach Geld per Lastschrift abbuchen kann. Ich meine... selbst das städtische Krankenhaus verlangt eine von mir unterschriebende Einzugsermächtigung. Wieso können die so ohne Weiteres Geld abbuchen?
 
Was mich bei solchen Sachen aber immer wieder wundert ist, dass irgendwie jeder einfach Geld per Lastschrift abbuchen kann. Ich meine... selbst das städtische Krankenhaus verlangt eine von mir unterschriebende Einzugsermächtigung. Wieso können die so ohne Weiteres Geld abbuchen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Einzugsermächtigung
Die Zahlstelle ist mangels Kenntnis nicht in der Lage, die Berechtigung dieser Lastschriften eigenständig zu prüfen.

Da die Zahlstelle die Berechtigung einer Lastschrift nicht eigenständig prüfen kann, wurde den Zahlungspflichtigen ein Widerspruchsrecht eingeräumt.

Insofern ist deine Unterschrift für das Einleiten einer Lastschrift offenbar unerheblich. Wahrscheinlich ist es mehr ne Rückversicherung falls es zum Rechtsstreit kommt. Gibt hier aber bestimmt Einzelhändler und Unternehmer, die dir das in der Praxis genauer erklären können ;)
 
Ich Dödel habe denen auch meine Daten gegeben.
Erst BLZ und dann kamen die irgendwie auf meine KtNr.
Wollten erst die Nummer mit Zahlendreher und dann hatten die meine Nummer Plötzlich.
Es wurde bei mir ebenfalls gesagt ich würde an einem Gewinnspiel teilnehmen und er möchte das jetzt kündigen, braucht aber meine Kt. Daten.
Ich habe letztens echt an einigen Gewinnspielen teilgenommen aber die ham ja mit der "Firma" eh nichts zu tun.
Hab da auch immer nur meine Adresse angegeben und extra ne falsche Telefonnummer, damit mir keiner was andreht.
Dadurch ham die wahrscheinlich meien Tel. Nummer und ham mir dann so nen Dreck verzapft.
Der Kontrollanruf steht noch aus, wo ich den Vertrag mit dem Passwort bestätigen soll.
Wie soll ich da am besten vorgehen wenn die anrufen, einfach auflegen?
Ich geh mal davon aus, dass die die Kohle sowieso abbuchen, haben ja die Daten und da es ja Illegale sind juckts die auch nicht.
 
Was ich nicht kapiere ist, wieso man zum Kündigen seine Kontoverbindung angeben soll. Wo ist da die Logik?
 
Wie soll ich da am besten vorgehen wenn die anrufen, einfach auflegen?
Ich geh mal davon aus, dass die die Kohle sowieso abbuchen, haben ja die Daten und da es ja Illegale sind juckts die auch nicht.
Frag am besten im ersten Satz nach ner Kontaktadresse, wahrscheinlich legt sie dann schon auf. Falls du gegen alle Erwartungen ne echte Adresse kriegen solltest, meld dich nochmal. Darüber hinaus sagst du am besten gar nix und legst auf.
Sollten sie abbuchen, buch das zurück und erstatte gegebenenfalls Anzeige.

Was ich nicht kapiere ist, wieso man zum Kündigen seine Kontoverbindung angeben soll. Wo ist da die Logik?
Ich nehme an, dass die deinen Namen, Adresse, Telefonnummer aus Gewinnspielen haben. Einige der Domains oben kommen mir ziemlich bekannt vor in Verbindung mit einigen Bonus-Aktionen. Der banale Trick besteht dann darin, die Kontonummer erst zu kriegen und statt zu vergleichen, einfach mitzuschreiben und "richtig" zu sagen.
 
Mag ja sein, daß die Adressdaten haben, aber wenn ich meine Kontodaten nie im Internet angebe (was man normalerweise ja auch nicht tut), dann muß mir doch auffallen, daß da was faul ist.
 
Tja, müsste. Aber so nen Anruf erwischt dich gerade während du die Nudeln umrühren musst, du noch keinen Kaffee hattest etc. dazu eine Priese Vertrauen an das Gute im Menschen, symphatische Frauenstimme und Zack isses passiert.

Mir ist das auch schonmal passiert, konnte es aber problemlos Widerrufen (NKL Jahreslos). Wollte ich eignetlich auch nicht haben, aber irgendwie war das schon abgeschlossen, bevor ich richtig bei der Sache war.
 
Vor nen paar Jahren hatte mich auch mal wer angerufen. Meinten, ich würde irgendwo kostenlos mitspielen und dafür müßte ich dann irgendwie 10 Euro zahlen, die ich aber nachher wiederbekomme und wollten daher meine Kontonummer haben. Da wurde ich stutzig und hab aufgelegt.

Wirklich seriöse Firmen machen das doch eigentlich alles nicht per Telefon, sondern schreiben einen an, wenn sie Geld wollen.
 
Ich habe jetzt mal vorsichtshalber meine Kohle umgebucht.
Aber spätestens anfang nächsten Monat muss ich wieder was drauf laden.
 
Wirklich seriöse Firmen machen das doch eigentlich alles nicht per Telefon, sondern schreiben einen an, wenn sie Geld wollen.
O2 z.B. macht eigentlich alles per Telefon und/oder E-mail. Ich hab von denen noch nie Post gekriegt. Manchmal bin ich mir auch nicht sicher ob mich da wirklich O2 selbst anruft. Hab mir aber angewöhnt die selbst anzurufen über die Kundenhotline, wenn ich dann wirklich was ändern/bestellen will.

Aus Erfahrung wird man klug. Damals wusste ich es auch nicht besser.
Ich habe jetzt mal vorsichtshalber meine Kohle umgebucht.
Aber spätestens anfang nächsten Monat muss ich wieder was drauf laden.
Wenn du die abbuchen lässt und das bei deiner Bank widerrufst entstehen der Firma kosten. Würden das alle machen, wäre so ne Firma pleite, bevor sie auch nur 1 cent verdient haben.
Bin mir gerad nicht sicher ob das auch passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Im dümmsten Fall wenn du nen Dispo hast, zahlste sogar noch Zinsen. :mrgreen: