Nebenkostenabrechnung - Mietrecht

Naja, ggf. Berichtigung der Nebenkostenabrechnung, weil die Abrechnung ja nicht den wirklichen Verbrauch widerspiegelt.

gruss kelle!

iss doch der wirkliche Verbrauch dann, wenn dann mußt Du Dir eher das Geld vom Verursacher des Schadens wiederholen

aber um die paar Liter zu streiten lohnt sich doch wirklich nicht, wenn da mehr als 100 Liter Wasser entkommen wären dann würde es für ne Nebelkammer in Deinen Räumen (will sagen soviel kann da nicht verdunsten) und für ne Tropfsteinhöhle unter Dir reichen
 
Neuster Stand

Also nachdem ich sehr viel weiter recherchiert hatte und irgendwann Gewissheit hatte, dass Grundsteuer und Hausversicherungen zwar prinzipiell umlagefähig sind, aber nur dann wenn sie oder die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag erwähnt sind, habe ich dem Vermieter einen Brief geschrieben in dem ich das dargelegt habe. Seitdem hat er sich nicht gemeldet. Ich sehe das also als erledigt an.

Vor vier Wochen kam nun die nächste Nebenkostenabrechnung von den neuen Vermietern. Die haben wieder das gleiche berechnetet plus einen individuellen Abrechnungsservice. Der ist aber nicht umlagefähig! Wiederum habe ich einen Brief verfasst und warte nun auf meine Rückzahlung. ;)

Ich kann nur allen raten, die Nebenkostenabrechnung immer genau mit dem Mietvertrag abzugleichen, das spart Geld!

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!
 
Scan doch einfach mal den MV und die NK.Abrechnung ein, so kann man sich ein genaueres Bild von der Sache machen!
 
Ich nutze den Thread mal.

Eine gute Freundin von mir, wohnt seit 2-3 Jahren in einem komplett sanierten Altbau (Stand vorher Jahrelang leer)

Als Heizung gibt es eine Gasetagenheizung.

Jetzt meine Frage, der Vermieter lässt sich von allen Parteien im Haus, die Heizung abbezahlen. In wie weit ist das Rechtens?

Sie bezahlt mittlerweile 80-100€ im Monat für Heizung/Warmwasser hat aber nur einen Verbrauch von 20-30€. Der Gasanbieter kann leider auch nichts machen oder weiß darüber Bescheid, er kennt nur die vielen Beschwerden der Mieter.

Weiß einer von euch, in wie weit das Rechtens ist, dass die Mieter Jahrelang die Heizung abbezahlen?

Sie ist nicht im Mieterbund oder ähnliches. Die Nachbarn sind im Mieterbund aber die wissen auch nicht so Recht weiter.

Ich mein, kann ja nicht sein das die Mieter das abbezahlen oder? Vorallem so hohe Summen...

MY
 
Hm,

wurde die Heizung damals gekauft? Weil das sind Instandhaltungskosten die 100 % NICHT umlagefähig sind.

Oder wurde die Anlage "gemietet" (wenn es sowas gibt) Da könnte es anders aussehen.

Werden die Kosten in der Abrechnung des Gasanbieters oder der Heizkostenabrechnungsfirma aufgeführt? oder weist der Vermieter diese seperat in der Nebenkostenabrechnung aus?

Das deine Freundin mehr als den reinen Verbrauch zahlt ist ja in Ordnung, es gibt ja auch Grundkosten die umgelegt werden können, aber sich die Anschaffung einer Heizungsanlage von den Mietern bezahlen zu lassen geht normal nicht.
 
Da muss ich dann noch mal genau nachfragen ob die gekauft oder gemietet ist und wie diese Kosten auf den Rechnungen aussehen!

MY
 
Sie ist nicht im Mieterbund oder ähnliches. Die Nachbarn sind im Mieterbund aber die wissen auch nicht so Recht weiter.
Wer weiß da nicht weiter? Die Nachbarn oder der Mieterbund?
Ansonsten ist so eine Mitgliedschaft nicht teuer (vielleicht 50€ im Jahr). Und die Beratungen und Schriftverkehr kriegt man dann auch sofort. Nur vor Gericht wirds blöd wegen der Wartefrist.
Aber meist helfen schon schöne Briefe vom Mieterverein.

Man könnte da auch nachfragen, inwiefern es möglich ist, die Gasrechnung direkt mit den Stadtwerken abzufackeln.

Andre
 
In den Nebenkosten muss der Mieter seinen Verbrauch bezahlen sowie evtl. Wartungskosten für die Heizung, wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist.

Die Anschaffunskosten sowie evtl. Reparaturen der Heizung dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Dafür erhält er schliesslich jeden Monat Miete.

Er könnte allerdings die Miete erhöhen, wenn er dir Heizung gerade eingebaut hat und die eine Modernisierung darstellt, die z.B. deutlich niedrigeren Verbrauch hat.

Eine Position: Abschreibung Heizung oder Anteil Heizungsanlage in den Nebenkosten ist nicht zulässig.

Die Zahlung würde ich verweigern und mit einem Anwalt die in der Vergangenheit gezahlten Beträge zurückverlangen.

Dabei direkt mal weiterprüfen: Nur das, was im Mietvertrag steht, darf auch berechnet werden. Viele zahlen einfach Nebenkosten, obwohl diese gar nicht vereinbart sind.

Marty
 
Deine Freundin wohnt jetzt 2-3 Jahre in der Wohnung. Sollte ja schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben mit den für mich ganz klar unzulässigen Kosten für die Anschaffung einer Heizungsanlage.

Eine Frage an die anderen... Ist es nicht so, das wenn man eine Nachzahlung in der Nebenkostenabrechnung bezahlt, diese dann auch automatisch akzeptiert? Egal ob korrekt oder nicht.

Das der Mieterbund der Nachbarn sich nicht einschaltet ist mir ein Rätsel. Normal sind die wirklich fix.
 
Eine Frage an die anderen... Ist es nicht so, das wenn man eine Nachzahlung in der Nebenkostenabrechnung bezahlt, diese dann auch automatisch akzeptiert? Egal ob korrekt oder nicht.
Nein. Aber es gilt etwas anderes:

https://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.html
Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter anschließend 12 Monate Zeit, § 556 Abs.3 S.5 BGB. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, § 556 Abs.3 S.6 BGB.

Marty
 
2 Abschnitte weiter steht in deinem Link aber noch folgendes

Strittig ist, ob eine vorbehaltlose Zahlung der geforderten Betriebskosten durch den Mieter die spätere Geltendmachung von Einwendungen ausschließt. Dies kann nach Auffassung des Verfassers gemäß § 814 BGB aber nur dann gelten, wenn der Mieter gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Ganz sicher ist der Mieter aber nur, wenn er bei der Überweisung des Nachzahlungsbetrags die Überprüfung und mögliche Rückforderung vorbehält.
 
Der § 814 BGB verlangt aber, dass man wusste, das man nicht zahlen muss.

Wenn man schon weiß, dass man nicht zahlen muss, dann zahlt man doch auch nicht.

Marty
 
So, ich bins nochmal, wir haben wieder ein Problem.

Wie schon geschrieben, haben wir nun die nächste Nebenkostenabrechnung von den neuen Vermietern mit den selben Kosten erhalten. Die Vermieter haben den alten Vertrag übernommen, es gilt also das gleiche was ich oben beschrieben habe.
Konsequenterweise haben wir gegen alle nicht im Mietvertrag gelisteten Positionen widersprochen, obwohl wir eigentlich durchaus bereit wären, zum Beispiel Treppenhausstrom zu bezahlen.
Nun kamen unsere Vermieter vorbei und erzählen uns, dass das Geld bezahlt werden müsse, rein rechtlich hätten wir zwar Recht aber wir sollten doch bitte menschlich sein. Und wenn wir auf der rechtlichen Schiene fahren wollten, könnten wir das tun, dann würden sie auf diesen Zug aber aufspringen. Zitat: "Wie du mir, so ich dir."

Wir möchten jetzt zu den Vermietern gehen, und folgendes vorschlagen: Wir sind "menschlich" und zahlen den Gemeinschaftsstrom und die Hausversicherung, gesetzt den Fall, das wird schriftlich fixiert und wir sind dann auch mitversichert. Grundsteuer möchten wir aber wirklich nicht bezahlen, da wir keinen Grund besitzen. Hier wäre also der Punkt, wo sie ein bisschen "menschlich" sein dürfen. (Der letzte Posten, die Kosten für die Abrechnung, ist sowieso nicht umlegbar, da müssen wir also gar nicht drüber diskutieren, das betrifft ja nur ihre Zeitersparnis.)
Wenn sie auf diesen Deal eingehen, werden wir alle in Frieden leben, wenn nicht, werden wir nichts bezahlen und auf unserer Nachzahlung beharren, bzw. den Rest einfach von der Miete kürzen.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Können die uns was tun? Wenn ja, was? Mieterhöhung? Rausschmiss? Vertragsänderung?
Ich glaube ja eigentlich nicht, aber sicher ist sicher. :) Der Mietvertrag besteht seit Februar 2009, seit Juni unter diesen Vermietern. Seitdem wurde er nicht geändert. Einen Mietspiegel für Stuttgart kann ich online nicht finden, da werde ich wohl mal beim Bürgerbüro vorbeispazieren.
Vielen Dank für jede Hilfe, jeden Ratschlag.

Grüße, Helldoor
 
Konsequenterweise haben wir gegen alle nicht im Mietvertrag gelisteten Positionen widersprochen, obwohl wir eigentlich durchaus bereit wären, zum Beispiel Treppenhausstrom zu bezahlen.
Alles korrekt gehandelt, erst mal auf der sicheren Seite sein ist immer gut.

Nun kamen unsere Vermieter vorbei und erzählen uns, dass das Geld bezahlt werden müsse, rein rechtlich hätten wir zwar Recht aber wir sollten doch bitte menschlich sein.
Welche "Menschlichkeit" bietet der Vermieter als Gegenleistung? Es gibt durchaus Mietverträge, wo die Nebenkosten schon kalkulierter Teil der Miete ist, damit machen es sich Vermieter einfacher, weil sie nicht abrechnen müssen. Sie verschenken aber auch kein Geld, die Miete ist eben höher.

Was sagt denn Euer Mietspiegel bzw. Vergleichsmieten. Sind die eher günstiger?

Und wenn wir auf der rechtlichen Schiene fahren wollten, könnten wir das tun, dann würden sie auf diesen Zug aber aufspringen. Zitat: "Wie du mir, so ich dir."
Sag ihm: Das hätte ich gerne schriftlich! Drohungen sind immer was feines.

Wir möchten jetzt zu den Vermietern gehen, und folgendes vorschlagen: Wir sind "menschlich" und zahlen den Gemeinschaftsstrom und die Hausversicherung, gesetzt den Fall, das wird schriftlich fixiert und wir sind dann auch mitversichert.
Das ist eine Gebäudeversicherung. Damit sichert der Vermieter sein Eigentum, falls es durch Katastrophen, Brand oder Wasser zerstört wird. Mietereigentum ist da zwar auch versichert, aber es ist keine Hausratversicherung. Die andere Versicherung ist eine Vermieterhaftpflicht, die übernimmt Schäden, die der Vermieter am Mietereigentum verursacht. Also auch nichts, wovon ihr was habt. Würde ich nur zahlen, wenn vertraglich vereinbart.

Grundsteuer möchten wir aber wirklich nicht bezahlen, da wir keinen Grund besitzen.
Das sind auch keine Nebenkosten. Nie!

Wenn sie auf diesen Deal eingehen, werden wir alle in Frieden leben, wenn nicht, werden wir nichts bezahlen und auf unserer Nachzahlung beharren, bzw. den Rest einfach von der Miete kürzen.
Allgemeinstrom würde ich auch zahlen. Das ist ja etwas, was ihr selber verursacht, den Rest nicht.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Können die uns was tun? Wenn ja, was? Mieterhöhung?
Ja, Mieterhöhung geht in Grenzen natürlich immer. Nachweis von Mietspiegel oder Vergleichsmieten reichen, wenn man darunter liegt...

Rausschmiss? Vertragsänderung?
Vertragsänderung nur, wenn ihr zustimmt, Rausschmiss geht nur in Ausnahmen. Wenn ihr die Miete nicht zahlen würdet oder wenn es eine Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus wäre.

Der Mietvertrag besteht seit Februar 2009, seit Juni unter diesen Vermietern. Seitdem wurde er nicht geändert. Einen Mietspiegel für Stuttgart kann ich online nicht finden, da werde ich wohl mal beim Bürgerbüro vorbeispazieren.
https://www.stuttgart.de/item/show/305805/1/publ/16537 -> 6 Euro

gruss
Marty
 
Welche "Menschlichkeit" bietet der Vermieter als Gegenleistung? Es gibt durchaus Mietverträge, wo die Nebenkosten schon kalkulierter Teil der Miete ist, damit machen es sich Vermieter einfacher, weil sie nicht abrechnen müssen.
Eben! :yes:

Das sind auch keine Nebenkosten. Nie!
Doch, umlagefähig sind sie seit 2004 schon. Aber eben nur, wenn ausdrücklich vereinbart.


Dankeschön. Ja, da war ich auch schon, aber da muss man ihn bestellen und wir sprechen morgen mit den Vermietern. So schnell kommt er nicht und sofort runterladen kann man ihn nirgends. :)

Vielen vielen Dank für deine Hilfe!
 
Sag ihm: Das hätte ich gerne schriftlich! Drohungen sind immer was feines.

Bist Du Dir sicher das das ne Drohung ist? Mir wurde das mal so erzählt das man mit rechtlichen Schritten nicht drohen kann, weil es halt rechtliche Schritte sind und man mit dem "Recht" nicht drohen kann.

Auch wenn es halt dämlich ausgedrückt war vom Vermieter :ugly:
 
Dankeschön. Ja, da war ich auch schon, aber da muss man ihn bestellen und wir sprechen morgen mit den Vermietern. So schnell kommt er nicht und sofort runterladen kann man ihn nirgends.
Dann schau mal bei Immobilienscout oder immonet oder ähnlichem nach Vergleichbarem. Normalerweise hat man auch so im Gefühl, ob die Miete hoch oder niedrig ist.

Das wäre vermutlich der einzige Grund, weshalb er die Miete erhöhen könnte. Aber das muss der Vermieter ja schriftlich begründen, da kannst Du auch beruhigt abwarten. Einfach so "ich erhöhe die Miete um x Euro" geht nicht.

Bist Du Dir sicher das das ne Drohung ist? Mir wurde das mal so erzählt das man mit rechtlichen Schritten nicht drohen kann, weil es halt rechtliche Schritte sind und man mit dem "Recht" nicht drohen kann.
Das ist korrekt. Es geht mir da auch weniger um das strafrechtliche, sondern um eine etwaige Auseinandersetzung wegen einer Mieterhöhung oder Kündigung vor einem Richter. Da hat man dann bessere Karten, wenn man solche "Ankündigungen" schriftlich hat.

Marty
 
Hossa

ich hab da auch mal ne Frage.

Dürfen bei den kalten Betriebskosten (Hausstrom, Müllgebühr, Kippgebühr, Grundsteuer etc.) die leerstehenden Wohnungen bei der Gesamtquadratmeter abgezogen werden?

Ich hab jetzt dagegen widerspruch erstmal eingelegt da ich der Meinung bin das ich nix dafür kann das die Wohnungen leer stehen :ugly:
 
Dürfen bei den kalten Betriebskosten (Hausstrom, Müllgebühr, Kippgebühr, Grundsteuer etc.) die leerstehenden Wohnungen bei der Gesamtquadratmeter abgezogen werden?
Ganz klar: Nein. Leerstand zahlt der Vermieter, nicht die anderen Mieter.

Ich hab jetzt dagegen widerspruch erstmal eingelegt da ich der Meinung bin das ich nix dafür kann das die Wohnungen leer stehen :ugly:
Völlig richtig. Nur bei verbrauchsabhängige Nebenkosten ist das anders, aber da zählt der Leerstand ja eh nicht.

Hier mal eine Quelle: https://www.mieterbund24.de/nebenkosten-leerstand.html

Marty