Hallo @ll,
heute habe ich meine erste Nebenkostenabrechnung erhalten und war ziemlich erschrocken, dass ich schon für 4,5 Monate (15.02. - 30.06.) 195 € nachzahlen soll.
Jetzt habe ich mir die Rechnung mal genauer angeschaut und folgende Punkte sind aufgelistet:
Im Mietvertrag steht:
Bei meiner Internetrecherche bin ich darauf gestoßen:
Leider weiß ich aber nicht, wie aktuell dieser Artikel ist, bei wer-weiß-was gibt es eine ähnliche Aussage von 2008.
Jetzt habe ich meine Maklerin angerufen -habe ihr schließlich genug bezahlt - und sie gefragt. Sie meint, es sei ganz normales und übliches Verfahren, die Grundsteuer, Versicherung,... auch ohne spezielle Erwähnung im Mietvertrag auf den Mieter abzuwälzen.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, was stimmt und wie ich weiter verfahren soll. Es ist schon ziemlich krass, dass damit die Nebenkosten 35% höher ausfallen (43€ mehr pro Monat!!!) als erwartet.
Weiß jemand von euch hier Bescheid?
Vielen Dank für eure Antworten,
Helldoor
heute habe ich meine erste Nebenkostenabrechnung erhalten und war ziemlich erschrocken, dass ich schon für 4,5 Monate (15.02. - 30.06.) 195 € nachzahlen soll.
Jetzt habe ich mir die Rechnung mal genauer angeschaut und folgende Punkte sind aufgelistet:
- Frischwasser inkl. Schmutzwasser u. MwSt.
- Müllgebühren
- Grundsteuer Anteil
- Gebäude- und Haftpflichtversicherung
- Strom Treppenhaus
- Heizkosten und Warmwasser
Im Mietvertrag steht:
Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen)____________ (nichts eingetragen) eine Vorauszahlung in Höhe von 120€ monatlich.
Bei meiner Internetrecherche bin ich darauf gestoßen:
Rewirpower schrieb:Bei den 14 „kalten” Betriebskostenarten kommt es aber entscheidend auf den Mietvertrag an. Ist hier vereinbart, dass der Mieter zusätzlich zur Miete noch Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr zu tragen hat, muss er diese drei Kostenarten zahlen, aber nicht mehr. Unwirksam sind Generalklauseln, wie zum Beispiel „Der Mieter trägt alle Nebenkosten” oder „Der Mieter zahlt alle Hausgebühren”. Bei derartigen Klauseln muss der Mieter überhaupt keine Betriebskosten zahlen.
Anders wird dies bewertet, wenn im Mietvertrag bei der Liste der denkbaren Betriebskostenarten einzelne Kosten angekreuzt werden. Dann sind auch nur genau diese angekreuzten Kosten als umlegbare Betriebskosten vereinbart.
Leider weiß ich aber nicht, wie aktuell dieser Artikel ist, bei wer-weiß-was gibt es eine ähnliche Aussage von 2008.
Jetzt habe ich meine Maklerin angerufen -habe ihr schließlich genug bezahlt - und sie gefragt. Sie meint, es sei ganz normales und übliches Verfahren, die Grundsteuer, Versicherung,... auch ohne spezielle Erwähnung im Mietvertrag auf den Mieter abzuwälzen.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, was stimmt und wie ich weiter verfahren soll. Es ist schon ziemlich krass, dass damit die Nebenkosten 35% höher ausfallen (43€ mehr pro Monat!!!) als erwartet.
Weiß jemand von euch hier Bescheid?
Vielen Dank für eure Antworten,
Helldoor