Das Thema "Betrug" hatten wir glaube ich schon gefühlte 10000 mal.
Hier noch mal eine Antwort von einem Staatsanwalt.
Zitat
Die Tatbestände des Betruges, der Untreue und weiterer vermögensrechtlicher Straftatbestände setzen voraus, dass es zu rechtswidrigen Vermögensverlusten und unberechtigten Bereicherungen realer Vermögenswerte gekommen ist. Die „Klamm-Lose“ stellen jedoch als virtuelles Zahlungsmittel keine realen Vermögenswerte dar, so dass vermögensrechtliche Straftaten daran nicht begangen werden können. Die Akzeptanz von „Klamm-Losen“ innerhalb der Community erfolgt ausnahmslos auf eigenes Risiko.
Zitatende
Es gibt viele ähnliche Antworten von unterschiedlichen Staatsanwälten.
Allerdings ist mir kein Fall bekannt, wo gegen den Entscheid des Staatsanwaltes vorgegangen wurde.
Zu unterstreichen wär wohl im o.g. Zitat "rechtswidrigen Vermögensverlusten"
Hier noch mal eine Antwort von einem Staatsanwalt.
Zitat
Die Tatbestände des Betruges, der Untreue und weiterer vermögensrechtlicher Straftatbestände setzen voraus, dass es zu rechtswidrigen Vermögensverlusten und unberechtigten Bereicherungen realer Vermögenswerte gekommen ist. Die „Klamm-Lose“ stellen jedoch als virtuelles Zahlungsmittel keine realen Vermögenswerte dar, so dass vermögensrechtliche Straftaten daran nicht begangen werden können. Die Akzeptanz von „Klamm-Losen“ innerhalb der Community erfolgt ausnahmslos auf eigenes Risiko.
Zitatende
Es gibt viele ähnliche Antworten von unterschiedlichen Staatsanwälten.
Allerdings ist mir kein Fall bekannt, wo gegen den Entscheid des Staatsanwaltes vorgegangen wurde.
Zu unterstreichen wär wohl im o.g. Zitat "rechtswidrigen Vermögensverlusten"
